Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Behandlung hängt insbesondere vom Empfänger, dessen Spendenbegünstigung, der privaten oder betrieblichen Zuordnung und der konkreten Ausgestaltung der Zuwendung ab.

Bitcoin spenden: Welche Steuerregeln Österreich hat

Bitcoin an eine Organisation spenden? Warum die Übertragung nicht automatisch steuerpflichtig ist und private Krypto-Sachspenden oft nicht absetzbar sind.

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Bitcoin-Spende in Österreich: Welche Steuerfolgen für Spender und Empfänger entstehen können

Immer mehr gemeinnützige Organisationen akzeptieren Kryptowährungen. Wer Bitcoin direkt an eine Organisation überträgt, sollte allerdings zwei Steuerfragen unterscheiden:

Löst die Übertragung einen Bitcoin-Gewinn aus – und kann die Spende steuerlich abgesetzt werden? Beides ist nicht dasselbe.

Eine echte Spende ist kein normaler Verkauf

Das österreichische Kryptosteuerrecht erfasst insbesondere die Veräußerung von Kryptowährungen sowie den Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter oder Leistungen. Bei einer echten unentgeltlichen Spende erhält der Bitcoin-Inhaber dagegen grundsätzlich keine Gegenleistung. Damit spricht grundsätzlich viel dafür, dass allein durch eine echte unentgeltliche Übertragung kein normaler steuerpflichtiger Bitcoin-Verkauf ausgelöst wird.

Steuerlich absetzbar ist die Bitcoin-Spende trotzdem nicht automatisch

Hier liegt der entscheidende Unterschied. Das BMF stellt für Privatpersonen klar: Als steuerbegünstigte Spenden werden grundsätzlich Geldspenden anerkannt. Sachspenden aus dem Privatvermögen sind nur bei bestimmten gesetzlich begünstigten Einrichtungen wie etwa bestimmten Universitäten oder Museen abzugsfähig.

Bitcoin werden bei einer direkten Übertragung regelmäßig nicht zu einer klassischen Geldspende in Euro. Eine private Bitcoin-Spende an eine gewöhnliche spendenbegünstigte Organisation ist deshalb nicht automatisch als Sonderausgabe absetzbar.

Verkauf und anschließende Geldspende kann anders aussehen

Eine Alternative wäre:

  • Bitcoin verkaufen,
  • Euro erhalten,
  • Euro an eine begünstigte Organisation spenden.
  • Dann handelt es sich steuerlich allerdings um zwei getrennte Vorgänge.

Der Bitcoin-Verkauf kann einen mit 27,5 Prozent steuerpflichtigen Kursgewinn auslösen. Die anschließende Euro-Spende kann dagegen – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Für Unternehmen gelten andere Regeln

Unternehmen können grundsätzlich nicht nur Geld-, sondern auch bestimmte Sachspenden steuerwirksam als Betriebsausgaben geltend machen. Die Abzugsfähigkeit ist dabei grundsätzlich auf zehn Prozent des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres begrenzt. Bei betrieblich gehaltenen Bitcoin muss zusätzlich geprüft werden, welche steuerlichen Folgen die Entnahme beziehungsweise Übertragung selbst hat.

Der Empfänger muss ebenfalls geprüft werden

Bei einer gemeinnützigen Organisation hängt die Besteuerung auf Empfängerseite von ihrem steuerlichen Status und der konkreten Verwendung der Bitcoin ab. Nicht jede Organisation, die Spenden annimmt, ist automatisch steuerlich spendenbegünstigt. Für eine steuerliche Absetzbarkeit muss der Empfänger grundsätzlich zu den gesetzlich begünstigten oder vom Finanzamt anerkannten Einrichtungen gehören.

Dokumentation nicht vergessen

Bei einer Bitcoin-Spende sollten festgehalten werden:

  • BTC-Menge,
  • Datum und Uhrzeit,
  • Marktwert,
  • Wallet-Adresse des Empfängers,
  • Transaktions-ID,
  • ursprüngliche Anschaffungskosten,
  • Bestätigung der Organisation.

Fazit

Eine echte unentgeltliche Bitcoin-Spende führt nicht automatisch zu einem normalen steuerpflichtigen Verkauf. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Marktwert der Bitcoin automatisch als steuerlich abzugsfähige Spende anerkannt wird. Gerade für Privatpersonen sind direkte Krypto-Sachspenden steuerlich deutlich eingeschränkter als klassische Geldspenden.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.

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