Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Ob ein konkreter Verlustausgleich möglich ist, hängt von der Art der Kapitaleinkünfte, dem Zeitpunkt der Realisierung, einem bereits erfolgten KESt-Abzug und den individuellen steuerlichen Umständen ab. Bei größeren Beträgen oder mehreren Banken und Kryptodienstleistern sollte fachkundige steuerliche Beratung eingeholt werden.

Bitcoin-Gewinne und Dividenden in Österreich verrechnen

Bitcoin-Verluste mit Dividenden verrechnen? So funktioniert der Verlustausgleich in Österreich und wann eine Steuererklärung nötig ist.

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Bitcoin-Gewinne und Dividenden verrechnen: Was österreichische Anleger wissen müssen

Bitcoin und Aktien werden steuerlich unterschiedlich gehandelt – beim Verlustausgleich können sie in Österreich aber zusammentreffen. Das Finanzministerium stellt ausdrücklich klar: Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können grundsätzlich mit bestimmten anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Dazu zählen auch Dividenden und realisierte Aktiengewinne.

Für Anleger kann das insbesondere interessant sein, wenn Bitcoin mit Verlust verkauft wurden, während gleichzeitig Dividendenerträge angefallen sind.

Bitcoin-Verlust kann Dividenden ausgleichen

Ein Beispiel:

  • Dividendenerträge: 5.000 Euro
  • realisierter Bitcoin-Verlust: 3.000 Euro
  • verbleibender positiver Kapitalertrag: 2.000 Euro

Sind die Voraussetzungen für den Verlustausgleich erfüllt, kann der Bitcoin-Verlust die steuerpflichtigen Dividenden entsprechend reduzieren. Sowohl Dividenden als auch steuerpflichtige Kryptoeinkünfte unterliegen grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Wichtig ist allerdings: Ein Kursverlust auf einer Bitcoin-Wallet reicht nicht aus. Der Verlust muss steuerlich realisiert worden sein, beispielsweise durch einen Verkauf gegen Euro.

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Der Ausgleich erfolgt nicht automatisch

Genau hier liegt eine wichtige Besonderheit des österreichischen Systems. Banken und österreichische Kryptodienstleister führen innerhalb der von ihnen verwalteten Anlagen zwar grundsätzlich automatische Verlustausgleiche durch.

Ein automatischer Verlustausgleich zwischen Kryptowährungen und anderen Kapitaleinkünften wie Dividenden ist jedoch ausdrücklich nicht zulässig. Dieser übergreifende Ausgleich muss über die Einkommensteuerveranlagung vorgenommen werden.

Hat beispielsweise eine Bank bereits 27,5 Prozent KESt auf Dividenden einbehalten, während auf einer Kryptoplattform ein steuerlicher Bitcoin-Verlust entstanden ist, kann der Anleger den Ausgleich über die Steuererklärung beantragen. Dadurch kann bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer teilweise zurückerstattet werden.

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Verluste müssen im selben Kalenderjahr entstehen

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Verlustausgleich funktioniert grundsätzlich innerhalb desselben Kalenderjahres. Ein Bitcoin-Verlust aus 2026 kann daher beispielsweise mit Dividenden aus 2026 verrechnet werden. Ein nicht genutzter privater Kapitalverlust lässt sich grundsätzlich nicht einfach in spätere Jahre übertragen. Das unterscheidet private Kapitaleinkünfte von bestimmten betrieblichen Verlusten. Für Anleger kann deshalb gegen Jahresende relevant werden, welche Gewinne und Verluste tatsächlich bereits realisiert wurden.

Nicht mit Sparbuchzinsen verrechenbar

Nicht jede Form von Kapitaleinkommen darf mit Bitcoin-Verlusten ausgeglichen werden.

Ausdrücklich ausgeschlossen ist insbesondere die Verrechnung mit Zinsen aus Bankeinlagen. Dazu gehören beispielsweise klassische Sparbuch- oder bestimmte Kontozinsen. Ebenfalls ausgeschlossen sind bestimmte Zuwendungen von Privatstiftungen.

Vereinfacht gilt damit:

  • Bitcoin-Verlust + Dividenden: grundsätzlich möglich
  • Bitcoin-Verlust + Aktiengewinn: grundsätzlich möglich
  • Bitcoin-Verlust + andere geeignete Krypto-Gewinne: grundsätzlich möglich
  • Bitcoin-Verlust + Sparbuchzinsen: nicht möglich
  • Bitcoin-Verlust + Gehalt: nicht möglich

Steuerreporting wird für den Nachweis wichtiger

Für Einkünfte ab dem Kalenderjahr 2025 müssen österreichische KESt-Abzugsverpflichtete wie Banken und bestimmte Kryptodienstleister auf Verlangen ein standardisiertes Steuerreporting erstellen.

Darin werden unter anderem Einkünfte, Verluste und bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer ausgewiesen. Das Reporting kann anschließend als Nachweis für einen nicht automatischen Verlustausgleich in der Einkommensteuererklärung verwendet werden. Wer Dividenden bei einer Bank und Bitcoin bei einer separaten Kryptoplattform hält, sollte daher die Steuerunterlagen beider Anbieter sichern.

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Auch Bitcoin-Gewinne können mit Aktienverlusten verrechnet werden

Der Verlustausgleich funktioniert grundsätzlich auch in die andere Richtung.

Hat ein Anleger beispielsweise:

  • 8.000 Euro steuerpflichtigen Bitcoin-Gewinn
  • 5.000 Euro realisierten Verlust aus Aktien

kann grundsätzlich nur der verbleibende positive Betrag von 3.000 Euro der entsprechenden Besteuerung unterliegen, sofern die Aktienverluste nach den Verlustausgleichsregeln berücksichtigt werden dürfen. Auch hier erfolgt der Ausgleich zwischen Kryptoeinkünften und anderen Kapitaleinkünften nicht automatisch über die verschiedenen Anbieter, sondern muss gegebenenfalls über die Einkommensteuerveranlagung durchgeführt werden.

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Fazit

Österreichische Anleger können Bitcoin-Verluste grundsätzlich mit Dividenden und bestimmten anderen Kapitaleinkünften verrechnen. Entscheidend ist jedoch, dass die Verluste tatsächlich realisiert wurden und im selben Kalenderjahr wie die positiven Einkünfte anfallen.

Besonders wichtig: Banken und Kryptoplattformen verrechnen Bitcoin-Verluste und Dividenden nicht automatisch miteinander. Wer Anlagen bei unterschiedlichen Anbietern hält, muss den übergreifenden Verlustausgleich grundsätzlich über die Einkommensteuererklärung beantragen.

Das seit 2025 verfügbare standardisierte Steuerreporting soll dabei helfen, Kryptogewinne, Verluste und bereits abgeführte KESt gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar nachzuweisen.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder in diesem Beitrag wurden mit KI erzeugt.

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