Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Stablecoins und Steuern: Was bei USDT, USDC und Co. gilt

USDT, USDC und andere Stablecoins können steuerlich relevant sein. Erfahren Sie, wann Tausche, Gewinne, Haltefrist und Nachweise wichtig werden.

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Stablecoins gelten vielen Krypto-Anlegern als sicherer Parkplatz. Wer Bitcoin, Ethereum oder andere volatile Kryptowährungen nicht direkt in Euro verkaufen möchte, tauscht häufig in USDT, USDC oder andere an den US-Dollar gekoppelte Token. Der Kurs schwankt weniger stark, das Kapital bleibt im Krypto-Ökosystem und ein späterer Wiedereinstieg ist schnell möglich.

Steuerlich ist diese Sicht jedoch gefährlich verkürzt. Denn ein Stablecoin ist kein steuerfreier Zwischenraum. Wer Kryptowährungen in Stablecoins tauscht, kann bereits in diesem Moment einen steuerlich relevanten Vorgang auslösen.

Das Bundesfinanzministerium stellt klar: Der Tausch von Kryptowerten in staatliche Währungen, Waren, Dienstleistungen oder andere Kryptowerte kann eine Veräußerung darstellen. Damit ist nicht nur der klassische Verkauf gegen Euro relevant, sondern auch der Wechsel von Bitcoin in USDT oder von Ethereum in USDC.

Stablecoins sind steuerlich keine Sonderzone

USDT, USDC und andere Stablecoins sollen den Wert einer klassischen Währung möglichst genau abbilden. In der Praxis orientieren sich die wichtigsten Stablecoins meist am US-Dollar. Für Anleger fühlt sich der Wechsel deshalb oft an wie ein Parken von Kapital.

Steuerlich zählt aber nicht das Gefühl, sondern der Vorgang. Wird ein Coin gegen einen anderen Coin getauscht, liegt aus deutscher Sicht grundsätzlich ein Tauschgeschäft vor. Der abgegebene Coin wird steuerlich so behandelt, als wäre er veräußert worden. Gleichzeitig wird der erhaltene Stablecoin neu angeschafft.

Ein Beispiel zeigt das Problem: Ein Anleger kauft Ethereum für 2.000 Euro. Einige Monate später ist die Position 5.000 Euro wert. Er verkauft nicht gegen Euro, sondern tauscht Ethereum in USDC. Obwohl kein Geld auf dem Bankkonto eingeht, kann ein steuerpflichtiger Gewinn von 3.000 Euro entstanden sein, wenn die Ethereum-Position noch innerhalb der einjährigen Haltefrist lag.

Das Finanzamt NRW fasst die Grundregel ähnlich zusammen: Veräußerungsgewinne aus Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen im Privatvermögen können innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sein.

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Die Haltefrist beginnt beim Stablecoin neu

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass die ursprüngliche Haltefrist einfach weiterläuft. Das ist in der Regel nicht der Fall. Wer Bitcoin nach zehn Monaten in USDT tauscht, beendet steuerlich betrachtet die Bitcoin-Position. Für die neu erhaltenen Stablecoins beginnt ein neuer Anschaffungszeitpunkt.

Das kann auch später relevant werden. Wird der Stablecoin anschließend wieder in Bitcoin, Ethereum oder einen anderen Token getauscht, ist auch dieser Vorgang erneut zu prüfen. Zwar sind Stablecoins kursstabiler als viele andere Kryptowährungen, komplett ohne steuerliche Relevanz sind sie aber nicht.

Vor allem bei US-Dollar-Stablecoins kann es aus deutscher Sicht zu kleinen Gewinnen oder Verlusten kommen, weil die Steuerberechnung in Euro erfolgt. Selbst wenn ein USDC ungefähr einen US-Dollar wert bleibt, kann sich der Euro-Wert durch Wechselkursschwankungen verändern. Bei größeren Beträgen oder vielen Transaktionen kann das relevant werden.

Stablecoins und die 1.000-Euro-Freigrenze

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2024 eine Freigrenze von weniger als 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Wichtig ist: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze erreicht oder überschritten, kann grundsätzlich der gesamte steuerpflichtige Gewinn relevant werden.

Stablecoin-Transaktionen sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im jeweiligen Kalenderjahr. Wer also Bitcoin mit Gewinn in USDT tauscht, später USDT in Ethereum wechselt und zusätzlich andere Coins verkauft, muss die einzelnen Vorgänge zusammen betrachten.

Gerade aktive Trader unterschätzen diesen Punkt. Viele kleine Swaps können am Ende eine umfangreiche Steuerhistorie erzeugen. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Börsen, Wallets und DeFi-Plattformen genutzt wurden.

Was gilt bei Zinsen, Lending und DeFi?

Noch komplexer wird es, wenn Stablecoins nicht nur gehalten, sondern eingesetzt werden. Viele Anleger verwenden USDT oder USDC für Lending, Liquidity Pools oder andere DeFi-Anwendungen. Dabei können Erträge entstehen, etwa in Form von Zinsen, Rewards oder zusätzlichen Token.

Solche Erträge können steuerlich anders behandelt werden als reine Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Je nach Struktur können sie als sonstige Einkünfte relevant sein. Außerdem muss anschließend wieder geklärt werden, zu welchem Wert die erhaltenen Token angeschafft wurden und wann spätere Verkäufe oder Tausche stattfinden.

Für Anleger bedeutet das: Stablecoin-Erträge sollten von Anfang an sauber dokumentiert werden. Datum, Plattform, Art des Ertrags, Token-Menge und Euro-Wert zum Zuflusszeitpunkt sind zentrale Informationen.

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Welche Nachweise wichtig sind

Das Bundesfinanzministerium betont in seinem Schreiben von 2025 die Bedeutung nachvollziehbarer Aufzeichnungen. Finanzämter können unter anderem Transaktionsübersichten, CSV-Dateien, Steuerreports oder weitere Nachweise anfordern. Relevant sind insbesondere Anschaffungszeitpunkt, Veräußerungszeitpunkt, Menge, Wert in Euro, verwendete Wallets oder Plattformen und die angewendete Bewertungsmethode.

Für Stablecoins ist das besonders wichtig, weil viele Anleger sie nur als technische Zwischenstation betrachten. Genau diese Zwischenstation kann aber steuerlich entscheidend sein. Wer später nicht mehr nachvollziehen kann, wann Bitcoin in USDT getauscht wurde oder zu welchem Euro-Kurs USDC angeschafft wurde, bekommt Probleme bei der Gewinnermittlung.

Fazit: Stablecoins vereinfachen das Trading, nicht die Steuer

Stablecoins sind praktisch. Sie reduzieren Kursschwankungen, erleichtern den Wechsel zwischen Handelsplätzen und machen es möglich, Kapital im Krypto-Markt zu halten. Steuerlich sind sie jedoch kein neutraler Parkplatz.

Der Tausch in USDT, USDC oder andere Stablecoins kann eine Veräußerung auslösen. Für den erhaltenen Stablecoin beginnt eine neue Anschaffung. Spätere Tausche, Verkäufe oder DeFi-Erträge müssen erneut geprüft und dokumentiert werden.

Wer Stablecoins nutzt, sollte deshalb jede Transaktion genauso ernst nehmen wie einen Verkauf gegen Euro. Entscheidend sind nicht nur die großen Gewinne, sondern auch die scheinbar kleinen Zwischenschritte. Gerade sie entscheiden am Ende darüber, ob die Krypto-Steuererklärung vollständig und nachvollziehbar ist.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei größeren Beträgen, DeFi-Nutzung oder unvollständigen Transaktionsdaten sollte ein auf Kryptowährungen spezialisierter Steuerberater hinzugezogen werden.

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