Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Bei Hacks, Betrugsfällen, Schadenersatzansprüchen oder betrieblich gehaltenen Kryptowährungen sollte die konkrete steuerliche Behandlung individuell geprüft werden.

Bitcoin durch Wallet-Hack verloren: Steuer in Österreich?

Bitcoin durch Hacker verloren? In Österreich führt der Diebstahl im Privatvermögen grundsätzlich nicht automatisch zu einem steuerlich nutzbaren Verlust.

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Bitcoin durch Wallet-Hack verloren: Kann der Verlust in Österreich steuerlich geltend gemacht werden?

Ein Wallet-Hack kann für Bitcoin-Anleger einen vollständigen wirtschaftlichen Verlust bedeuten. Steuerlich führt der Verlust der Coins in Österreich aber nicht automatisch zu einem abzugsfähigen Kapitalverlust.

Diebstahl einer Kryptowährung, Verlust durch Betrug oder Hackerangriff sowie der Verlust des Private Keys stellen im Privatvermögen grundsätzlich keine steuerlich relevante Veräußerung dar.

Wirtschaftlicher Verlust ist nicht gleich Steuerverlust

Beispiel:

  • Bitcoin für 20.000 Euro gekauft
  • Wallet wird gehackt
  • sämtliche Bitcoin werden gestohlen

Wirtschaftlicher Verlust: 20.000 Euro.

Steuerlich fehlt jedoch ein Veräußerungsgeschäft. Der Anleger hat seine Bitcoin weder verkauft noch gegen ein anderes Wirtschaftsgut getauscht. Deshalb entsteht grundsätzlich kein realisierter Kapitalverlust, der beispielsweise mit Aktiengewinnen verrechnet werden könnte.

Auch der verlorene Private Key hilft steuerlich nicht

Dasselbe gilt, wenn die Bitcoin technisch weiterhin auf der Blockchain vorhanden sind, der Eigentümer aber keinen Zugriff mehr darauf hat. Ein verlorener Private Key führt grundsätzlich ebenfalls nicht zu einer steuerlichen Realisierung. Selbst ein faktisch wertloser oder nicht mehr zugänglicher Bestand führt im außerbetrieblichen Bereich damit nicht automatisch zu einem steuerlich anerkannten Verlust.

Schadenersatz kann später steuerpflichtig werden

Anders kann die Situation aussehen, wenn gegen eine Börse, einen Verwahrer oder einen anderen Verantwortlichen ein Ersatzanspruch besteht. Erhält der Anleger später Schadenersatz oder eine andere Ersatzleistung, kann dieser Zufluss steuerlich relevant werden.

Beispiel:

  • Bitcoin-Anschaffungskosten: 10.000 Euro
  • Coins werden gestohlen
  • späterer Schadenersatz: 15.000 Euro

Dann muss geprüft werden, welcher steuerliche Gewinn oder Verlust aus der Ersatzleistung entsteht.

Dokumentation bleibt wichtig

Auch wenn der Hack zunächst keinen steuerlichen Verlust erzeugt, sollte der Vorgang umfassend dokumentiert werden.

Dazu gehören:

  • Wallet-Adressen,
  • Transaktions-IDs der unautorisierten Transfers,
  • ursprüngliche Anschaffungskosten,
  • Datum des Hacks,
  • Polizeianzeige,
  • Kommunikation mit Börse oder Wallet-Anbieter,
  • mögliche Versicherungs- oder Schadenersatzforderungen.

Diese Unterlagen werden besonders wichtig, wenn später doch Geld oder Kryptowährungen zurückerstattet werden.

Betriebsvermögen kann anders behandelt werden

Die beschriebene Behandlung betrifft vor allem den außerbetrieblichen Bereich. Befanden sich die Bitcoin im Betriebsvermögen, können andere Bewertungs- und Verlustregeln gelten. Unternehmer sollten einen entsprechenden Verlust deshalb separat steuerlich prüfen lassen.

Fazit

Wer Bitcoin durch einen Wallet-Hack verliert, kann den wirtschaftlichen Schaden im österreichischen Privatvermögen grundsätzlich nicht einfach als steuerlichen Verlust abziehen. Der Grund: Diebstahl, Hackerangriff, Betrug oder Verlust des Private Keys gelten grundsätzlich nicht als steuerpflichtige Veräußerung. Erst spätere Ersatzleistungen oder Schadenersatz können neue steuerliche Folgen auslösen.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.

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