Bitcoin 29 Prozent unter Vorjahr: Welche Krypto-Verluste du vor Ablauf der Jahresfrist noch nutzen kannst
Neun von zehn großen Kryptowerten notieren heute tiefer als vor genau zwölf Monaten, Bitcoin allein 29,2 Prozent. Wir haben die Kursreihen selbst gemessen und zeigen, warum über den Steuerwert deines Verlusts allein das Kaufdatum entscheidet.

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Wer vor zwölf Monaten in Kryptowerte eingestiegen ist, sitzt heute fast überall auf einem Buchverlust. Wir haben am 9. September 2026 die Tagesschlusskurse von zehn großen Kryptowerten mit dem Stand von genau einem Jahr zuvor verglichen: Neun der zehn notieren tiefer, viele davon deutlich. Das ist steuerlich der entscheidende Moment, denn ein Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist in Deutschland nur dann etwas wert, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert nicht den Coin, sondern die Möglichkeit, den Verlust jemals gegen einen Gewinn zu rechnen.
Bitcoin 29 Prozent unter dem Vorjahr: Neun von zehn großen Coins stehen im Minus
Der Vergleich ist bewusst stumpf gehalten. Er stellt den Tagesschlusskurs vom 9. September 2025 dem Kursstand vom 9. September 2026 gegenüber, also genau dem Tag, an dem die Jahresfrist für einen Kauf von damals abläuft.
Bitcoin stand vor einem Jahr bei 111.541 US-Dollar und liegt heute bei rund 78.925 US-Dollar. Das sind 29,2 Prozent weniger. Ethereum fällt mit 4.308,23 auf 2.490,88 US-Dollar noch stärker ab, ein Minus von 42,2 Prozent. XRP verlor 51,8 Prozent, Solana 52,3 Prozent, Chainlink 46,9 Prozent, Dogecoin 62,5 Prozent, Avalanche 69,5 Prozent und Cardano 74,8 Prozent. Nur zwei Werte im Feld stehen höher als vor einem Jahr: Tron mit einem Plus von 1,2 Prozent und Zcash, das sich von 48,22 auf 1.235,92 US-Dollar bewegt hat.
Diese Zahlen sagen nichts darüber, wohin die Kurse laufen. Für deine Steuerakte sagen sie dagegen einiges. Wenn du im Herbst 2025 gekauft hast und heute noch hältst, dann steht in deinem Depot mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verlust, dessen steuerliche Verwertbarkeit in diesen Tagen ausläuft.
Selbst gemessen: 7.210 Tageskerzen von zehn Kurspaaren, geprüft am 9. September 2026
Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 9. September 2026 selbst erhoben. Die Methode in einem Satz: Wir haben über die öffentliche Kursschnittstelle der Börse Kraken für zehn breit gehandelte Kryptowerte, ausgewählt nach Verfügbarkeit an europäischen Handelsplätzen und nicht als exakte Top-Ten-Liste nach Marktkapitalisierung, jeweils 721 Tageskerzen gegen US-Dollar abgerufen, daraus den Schlusskurs des 9. September 2025 und den aktuellen Stand des 9. September 2026 gezogen und die Veränderung selbst gerechnet.
Geprüft wurden zehn Kurspaare mit zusammen 7.210 Tageskerzen. Alle zehn Abrufe lieferten den HTTP-Code 200. Als Gegenprobe haben wir denselben Kursstand um 09:57 UTC über einen zweiten, unabhängigen Marktdatendienst gezogen: Dort lag Bitcoin bei 78.935 US-Dollar gegenüber 78.925 aus der Kerzenreihe, Ethereum bei 2.491,95 gegenüber 2.490,88, XRP bei 1,42 gegenüber 1,4202. Die Abweichungen bewegen sich im Promillebereich und stammen daher, dass die Tageskerze des laufenden Tages noch nicht geschlossen ist. Wir geben die Werte als das aus, was sie sind: eine Momentaufnahme vom Vormittag des 9. September 2026.
Zwei Werte im Feld verdienen einen eigenen Hinweis. Zcash ist der einzige große Wert mit einem Vervielfachungsverlauf über die zwölf Monate, was den Prozentwert optisch dominieren lässt; für die steuerliche Frage dieses Artikels ist er der Gegenfall, weil dort ein Gewinn und kein Verlust entstanden ist. Tron liegt mit 1,2 Prozent so dicht an der Nulllinie, dass die Vorzeichenfrage bei einem einzelnen Kauf vom Kurs des konkreten Kauftags abhängt und nicht vom Jahresvergleich.
Die Jahresfrist aus § 23 EStG: Warum das Kaufdatum über den Steuerwert entscheidet
Kryptowerte gehören im Privatvermögen zu den anderen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz. Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 formuliert die Bedingung ohne Spielraum: Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Privates Veräußerungsgeschäft heißt in einem Satz: ein Verkauf oder Tausch aus dem Privatvermögen, den das Steuerrecht überhaupt erfasst, weil er innerhalb der gesetzlichen Frist stattfindet. Alles außerhalb dieser Frist ist steuerlich nicht existent, und genau das ist der Punkt, den viele Anleger nur in eine Richtung kennen.
Warum die Frist in beide Richtungen wirkt
Die Jahresfrist ist als Vergünstigung bekannt: Wer länger als zwölf Monate hält, verkauft steuerfrei. Dieselbe Mechanik gilt spiegelbildlich für Verluste. Ein Verkauf nach Ablauf der Frist ist kein steuerbarer Vorgang, also entsteht daraus auch kein Verlust, den du gegen irgendetwas rechnen könntest. Der wirtschaftliche Schaden bleibt, die steuerliche Wirkung fällt weg.
Für einen Kauf vom September 2025 heißt das: Das Fenster steht jetzt offen und schließt sich am jeweiligen Jahrestag des einzelnen Kaufs. Maßgeblich ist dieser eine Tag; weder das Monatsende noch der Jahreswechsel spielt dabei eine Rolle.

Wie du prüfst, welche deiner Positionen überhaupt betroffen sind
Die Prüfung braucht drei Angaben je Position, und alle drei stehen in deiner Transaktionshistorie: das Anschaffungsdatum, die Anschaffungskosten in Euro und den heutigen Wert. Steht der heutige Wert unter den Anschaffungskosten und liegt das Anschaffungsdatum weniger als zwölf Monate zurück, dann ist die Position steuerlich beweglich. Liegt der Kauf länger zurück, brauchst du gar nicht weiterzurechnen.
Wer mehr als eine Handvoll Käufe gemacht hat, kommt mit einer Tabelle schnell an Grenzen. Die gängigen Steuer- und Portfolio-Werkzeuge lesen die Historie von Börsen und Wallets ein und ordnen jeder Position ein Anschaffungsdatum zu; ein Überblick über die Anbieter steht in unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker. Entscheidend ist dabei weniger der Funktionsumfang als die Frage, ob das Werkzeug die Verbrauchsfolge sauber abbildet, um die es im nächsten Abschnitt geht.
FIFO und Einzelbetrachtung: Welcher Kauf beim Verkauf zuerst verbraucht wird
Wer über Monate immer wieder nachgekauft hat, hält in Wahrheit eine Reihe einzelner Anschaffungen mit unterschiedlichen Daten und Preisen, auch wenn die Börse davon nur eine einzige Zeile anzeigt. Beim Verkauf stellt sich deshalb die Frage, welche dieser Anschaffungen gerade verkauft wird. Davon hängt ab, ob überhaupt ein steuerlich beachtlicher Verlust entsteht.
Hier lohnt eine Genauigkeit, die viele Ratgeber überspringen. Der Gesetzestext selbst ordnet die Reihenfolge zuerst gekauft, zuerst verkauft ausdrücklich nur für Fremdwährungsbeträge an, in § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 3. Für Kryptowerte ergibt sich die Verbrauchsfolge aus der Verwaltungsauffassung: Das Bundesfinanzministerium stellt in seinem Schreiben zu Einzelfragen der ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten vom 6. März 2025 die Einzelbetrachtung voran und lässt die FIFO-Methode zu, wenn sich die einzelnen Einheiten nicht zuordnen lassen.
FIFO heißt in einem Satz: Beim Verkauf gelten die zuerst angeschafften Einheiten als zuerst veräußert. Praktisch bedeutet das, dass ein Verkauf zuerst deine ältesten Käufe abräumt, und die sind bei einem Einstieg vor mehr als zwölf Monaten oft genau die, die aus der Frist herausgewachsen sind. Wer den Verlust der jüngeren Käufe heben will, muss die Zuordnung also sauber dokumentieren können. Wie sich FIFO gegen die Alternative verhält, haben wir in unserem Beitrag zu FIFO und LIFO bei Krypto in Deutschland auseinandergenommen.
Verlustverrechnung nach § 23 Absatz 3: enger, als die meisten annehmen
Angenommen, du realisierst den Verlust rechtzeitig. Dann kommt die zweite Hürde, und sie ist die eigentlich schmerzhafte. Satz 7 des dritten Absatzes sagt wörtlich, dass Verluste nur bis zur Höhe des Gewinns ausgeglichen werden dürfen, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, und dass sie nicht nach § 10d abgezogen werden dürfen.
Im Klartext: Ein Krypto-Verlust senkt weder dein Gehalt noch deine Kapitalerträge aus Aktien, Fonds oder Zinsen. Er wirkt ausschließlich gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, und dazu zählen neben Kryptowerten etwa Gold, Sammlerstücke oder Fremdwährungsgeschäfte innerhalb der Jahresfrist. Wer 2026 keinen solchen Gewinn hat, verrechnet in diesem Jahr nichts.
Verloren ist der Verlust damit trotzdem nicht. Satz 8 eröffnet zwei Wege: Der Verlust mindert Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums, also einen Rücktrag ins Vorjahr, oder er wird in die folgenden Jahre vorgetragen und wartet dort auf den nächsten Gewinn derselben Art. Das Finanzamt stellt den verbleibenden Betrag gesondert fest.
Warum ein Rücktrag ins Jahr 2025 gerade jetzt interessant ist
Der Rücktrag trifft auf eine besondere Ausgangslage. Die Kurse standen im Herbst 2025 auf einem deutlich höheren Niveau als heute, Bitcoin allein lag 41 Prozent über dem aktuellen Stand. Wer in dieser Phase mit Gewinn verkauft und diesen Gewinn in der Steuererklärung 2025 versteuert hat, hat genau die Gegenposition, gegen die ein 2026 realisierter Verlust laufen kann.

Die 1.000-Euro-Freigrenze: der Punkt, an dem sich Verlustverkauf nicht lohnt
Satz 5 des dritten Absatzes stellt Gewinne steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat. Das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag: Bei 999 Euro Gesamtgewinn bleibt alles steuerfrei, bei 1.000 Euro wird der volle Betrag steuerpflichtig.
Für die Verlustfrage folgt daraus eine unbequeme Konsequenz. Wenn dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften in diesem Jahr ohnehin unter der Grenze liegt, bringt dir ein zusätzlich realisierter Verlust im laufenden Jahr steuerlich nichts, weil du nichts zu versteuern hattest. Sein Wert liegt dann allein im Rücktrag oder im Vortrag. Wer den Verlust nur deshalb realisiert, um eine Zahl in der Erklärung zu senken, hat unter Umständen Handelsgebühren und einen Spread bezahlt und dafür nichts bekommen.
Staking und Lending: Was die Zehnjahresregel aus Satz 4 wirklich bedeutet
Im selben Paragraphen steht ein Satz, der regelmäßig für Verunsicherung sorgt. Satz 4 verlängert den Zeitraum auf zehn Jahre bei Wirtschaftsgütern, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Wer seine Coins verliehen oder ins Staking gegeben hat, liest das erst einmal als Bedrohung.
Für Kryptowerte hat die Finanzverwaltung diese Frage entschieden. Das Bundesfinanzministerium wendet die Verlängerung auf zehn Jahre bei Staking und Lending nach seinem Schreiben vom 6. März 2025 nicht an; es bleibt bei der Jahresfrist. Diese Aussage stammt aus der Verwaltungsauffassung und nicht aus dem Gesetzeswortlaut, und sie kann sich mit einer neuen Fassung ändern. Wenn dein Fall daran hängt, ist das der Punkt, an dem sich eine steuerliche Beratung tatsächlich rechnet.
Praktisch heißt das für die Verlustfrage: Auch bei gestakten Beständen entscheidet der Jahrestag des Kaufs, und auch dort schließt sich das Fenster tagesgenau.
Was wir nicht messen konnten und wo diese Auswertung endet
Die Erhebung beantwortet eine einzige Frage: wie sich zehn große Kryptowerte über zwölf Monate entwickelt haben. Ausdrücklich nicht beantwortet ist damit, ob du persönlich im Minus stehst. Das hängt an deinem konkreten Kaufkurs, an deinem Kaufdatum und an deiner Verbrauchsfolge, und diese drei Angaben kennen wir nicht.
Nicht geprüft haben wir außerdem die Kursstellung einzelner deutscher Handelsplätze, die von einer internationalen Börse abweichen kann; die Umrechnung in Euro, die bei einem schwankenden Wechselkurs ein eigenes Ergebnis liefert; und alle Werte außerhalb der zehn gemessenen Paare. Wer in kleineren Token investiert ist, findet in unserer Reihe keine Aussage über seinen Bestand.
Eine weitere Grenze betrifft das Recht. Zu der Frage, ob ein Verkauf mit anschließendem Rückkauf am selben Tag steuerlich anerkannt wird, kennt § 23 EStG keine ausdrückliche Sperre, wie sie andere Rechtsordnungen für Wertpapiere vorsehen. Ob eine solche Gestaltung im Einzelfall standhält, entscheidet das zuständige Finanzamt, und eine pauschale Antwort dafür gibt es nicht.
Krypto-Verluste vor der Jahresfrist: Was du daraus mitnimmst
- Zieh dir die Kaufdaten, bevor du irgendetwas verkaufst. Jede Position, deren Anschaffung mehr als zwölf Monate zurückliegt, ist steuerlich erledigt, im Guten wie im Schlechten. Nur die jüngeren Käufe tragen einen verwertbaren Verlust. Ein Werkzeug, das deine Historie einliest und die Verbrauchsfolge abbildet, findest du in unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
- Klär vorher, wogegen der Verlust laufen soll. Ohne Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im selben Jahr, ohne Gewinn im Vorjahr für den Rücktrag und ohne Aussicht auf künftige Gewinne derselben Art bleibt der realisierte Verlust eine Buchung ohne Wirkung. Wenn du dich für den Verkauf entscheidest, vergleich vorher die Kosten des Handelsplatzes in unserer Übersicht zum Bitcoin verkaufen.
- Dokumentiere den Vorgang am selben Tag. Datum, Menge, Kurs, Handelsplatz und die gewählte Verbrauchsfolge gehören in deine Unterlagen, weil das Finanzamt sie später genau in dieser Form sehen will. Welche Börse zu deinem Vorhaben passt und welche Exportfunktionen sie bietet, zeigt unser Vergleich der besten Krypto-Börsen.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Er ordnet den Gesetzeswortlaut und eine eigene Kursmessung ein; jeder Einzelfall hängt an Angaben, die nur du und dein Steuerberater kennen.
Zum Weiterlesen: Krypto mit Verlust verkaufen und die Verrechnung nutzen, dazu die Nachweise, die das Finanzamt verlangt: Krypto-Verluste dokumentieren.
(Stand: 9. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.































