Coins beim Börsen-Hack gestohlen: Was das Finanzamt als Verlust anerkennt
Nach dem Angriff auf Bitget am 24. September stellt sich für Betroffene in Deutschland eine Frage, die in den Meldungen fehlt: Lässt sich ein gestohlenes Guthaben steuerlich absetzen? Die Antwort hängt an einem einzigen Begriff im Einkommensteuergesetz, und sie entscheidet sich an deinen Unterlagen.

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Am 24. September 2026 meldete die Handelsplattform Bitget unautorisierte Abflüsse aus mehreren ihrer Hot Wallets. Die Schadenssumme lag in der ersten Meldung bei 351,6 Millionen Dollar und wurde in den Tagen danach auf 387,5 Millionen Dollar nach oben korrigiert, nachdem weitere Bestände nachgetragen waren. Für Betroffene in Deutschland stellt sich damit eine Frage, die in den Meldungen über den Vorfall kaum auftaucht: Lässt sich ein solcher Verlust in der Steuererklärung geltend machen?
Die Antwort nach der heute überwiegenden Auslegung lautet nein, und sie hängt an einem einzigen Begriff im Einkommensteuergesetz. Wer Kryptowerte durch einen Hack verliert, hat sie nicht verkauft. Ohne Verkauf fehlt das, was das Gesetz eine Veräußerung nennt, und ohne Veräußerung entsteht steuerlich kein Verlust, den das Finanzamt mit Gewinnen verrechnen könnte. Dieser Text erklärt, worauf diese Regel beruht, welche Gegenargumente Fachkanzleien vorbringen, und welche Unterlagen du sicherst, solange der Vorfall frisch ist.
Börsen-Hack und Steuer: Warum ein Diebstahl kein Veräußerungsgeschäft ist
Kryptowerte gelten im deutschen Einkommensteuerrecht als andere Wirtschaftsgüter. Gewinne und Verluste aus ihrem Verkauf fallen deshalb unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Die Vorschrift knüpft die Steuerpflicht an einen Vorgang, den sie Veräußerung nennt: Ein Wirtschaftsgut wechselt gegen Entgelt den Eigentümer.
Ein Diebstahl erfüllt das nicht. Es gibt keinen Käufer, keinen Preis und keine Gegenleistung. Das Fachportal Bitcoin2Go formuliert es in seiner Übersicht zur steuerlichen Behandlung von Hacks vom 17. August 2026 so, dass Wallet- und Börsen-Hacks steuerlich als Diebstahl gelten und gerade kein Veräußerungsgeschäft darstellen, woraus sich weder Vor- noch Nachteile ergeben. Die Kanzlei Hortmann Law kommt in ihrer Darstellung zu Paragraf 23 vom 3. Oktober 2025 zum selben Ergebnis und nennt es doppelt bitter: wirtschaftlicher Schaden ohne steuerliche Entlastung.
Was daraus für die Freigrenze folgt
Die Folge ist unangenehm konkret. Hast du im selben Jahr Gewinne innerhalb der Jahresfrist erzielt, bleiben diese steuerpflichtig, auch wenn dir auf der Börse ein Vielfaches davon abhandengekommen ist. Die Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr, die seit 2024 gilt und zuvor bei 600 Euro lag, bemisst sich am Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Ein Hack senkt diesen Gesamtgewinn nach herrschender Auslegung nicht.
Paragraf 23 EStG im Wortlaut: Haltefrist, Freigrenze und der Begriff der Veräußerung
Drei Größen bestimmen die Besteuerung privater Krypto-Geschäfte in Deutschland. Die Haltefrist beträgt ein Jahr; wer länger hält und dann verkauft, bleibt steuerfrei. Die Freigrenze liegt bei 1.000 Euro pro Jahr, und sie ist eine echte Grenze und kein Freibetrag: Wird sie um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Und die Verlustverrechnung ist eingezäunt, denn Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich nur mit Gewinnen derselben Art verrechnen, nicht mit dem Arbeitslohn und nicht mit Kapitalerträgen.
Veräußerung meint dabei die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Dieser eine Begriff entscheidet über den ganzen Fall. Ein Verkauf gegen Euro ist eine Veräußerung, ein Tausch von einem Coin in einen anderen ebenfalls, und auch die Bezahlung einer Ware mit Kryptowerten zählt dazu. Der Zugriff eines Angreifers auf eine Börsen-Wallet zählt nicht dazu.
Realisierung als Kernbedingung
Realisierter Verlust bezeichnet einen Verlust, der durch einen tatsächlichen Vorgang am Markt eingetreten und dadurch messbar geworden ist. Solange ein Kurs nur fällt, liegt ein Buchverlust vor, den das Steuerrecht ignoriert. Erst der Verkauf macht daraus eine Zahl, die in die Erklärung gehört. Dasselbe Prinzip trifft den Hack-Fall: Die Coins sind weg, aber es gab keinen Vorgang, der den Verlust im Sinne des Gesetzes realisiert hätte. Wie das bei wertlos gewordenen Beständen aussieht, haben wir in unserer Analyse zum Krypto-Totalverlust in der Steuererklärung im Detail aufgeschlüsselt.
Der Bitget-Vorfall vom 24. September: Welche Angaben steuerlich überhaupt zählen
Bitget hat den Vorfall am 24. September 2026 um 18:31 UTC erkannt, die Auszahlungen ausgesetzt und einen gestaffelten Fahrplan zur Wiederaufnahme veröffentlicht, der mit Bitcoin am 28. September beginnt. Nach Angaben der Plattform blieben die Cold Wallets unberührt; betroffen waren Teile der Hot- und Warm-Wallet-Ebene. Die Analysefirma Elliptic ordnete den Angriff nordkoreanisch verbundenen Akteuren zu, worüber Bloomberg am 25. September berichtete; damit überschreitet die diesem Umfeld zugerechnete Jahresbeute 2026 nach dieser Auswertung die Marke von einer Milliarde Dollar. Nach der Zählung von CryptoSlate ist der September damit der schadensträchtigste Monat des Jahres 2026.
Steuerlich relevant an diesen Angaben ist weniger die Gesamtsumme als der Zeitpunkt. Der 24. September 2026 ist das Datum, an dem der Zugriff auf einen Teil der Bestände endete. Wer betroffen ist, braucht genau dieses Datum, die betroffene Menge je Coin und den Kurs an diesem Tag, denn ohne diese drei Angaben lässt sich später weder ein Verlust beziffern noch eine Entschädigung einordnen. Welche Schutzmechanismen bei einer Börse überhaupt greifen, haben wir in unserer Auswertung zu Sicherungsfonds und Einlagensicherung bei Krypto-Börsen geprüft.
Ein Hinweis zur Einordnung des Anbieters: Bitget verfügt über keine Zulassung nach der europäischen Kryptomarktverordnung, und die europäische Haftungsregel für zugelassene Dienstleister greift deshalb hier nicht. Welche Pflichten eine Zulassung mit sich bringt und woran du sie erkennst, steht in unserem Überblick zu den MiCA-Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen.

Warum das Finanzamt den Verkauf braucht und der Hack ihn nicht liefert
Die Logik dahinter ist kein Schikanewerk der Finanzverwaltung, sondern die Kehrseite einer Regel, von der Anleger sonst profitieren. Weil nur realisierte Vorgänge zählen, muss niemand einen Kursgewinn versteuern, solange er die Coins hält. Der Preis dieser Systematik ist, dass ein Wertverlust ohne Marktvorgang ebenfalls unsichtbar bleibt.
Bei Bitcoin, das zum Abruf der Kursdaten bei CoinGecko am 26. September 2026 gegen 12:48 UTC bei rund 84.044 Dollar notierte, lässt sich das gut durchspielen. Wer Bestände über ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Wer innerhalb des Jahres verkauft, versteuert den Gewinn oberhalb der Freigrenze. Wer bestohlen wird, hat weder das eine noch das andere getan und steht deshalb ohne steuerlichen Anknüpfungspunkt da. Die Kursentwicklung selbst ordnen wir laufend auf unserer Bitcoin Kurs Prognose ein.
Der Sonderfall auf der anderen Seite
Interessant ist die Gegenrichtung. Bitcoin2Go weist darauf hin, dass Zuflüsse aus Betrugsmaschen unter Umständen als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sein können. Wer also auf der Empfängerseite eines fragwürdigen Vorgangs landet, kann steuerlich schlechter dastehen als der Geschädigte. Diese Asymmetrie ist einer der Gründe, warum mehrere Kanzleien die geltende Praxis für überprüfungsbedürftig halten.
Die Gegenposition der Kanzleien: Endgültiger Entzug der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie die Praxis es erscheinen lässt. Die auf Kryptorecht spezialisierte Kanzlei Winheller hält in ihrer Darstellung vom 10. März 2025 ausdrücklich fest, dass die steuerliche Behandlung von Krypto-Verlusten bisher nicht abschließend geklärt sei, und führt gute Argumente für eine Anerkennung an. Kern der Argumentation ist ein Vergleich mit Aktienverlusten: Auch dort komme es zu einem endgültigen Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, und genau dieser Zustand liege bei gestohlenen oder unwiederbringlich verlorenen Kryptowerten vor.
Diese Position ist eine begründete Rechtsauffassung und keine geltende Verwaltungspraxis. Wer sich darauf stützt, sollte wissen, worauf er sich einlässt: Der Verlust wird in der Erklärung angesetzt, das Finanzamt wird ihn nach heutiger Lage voraussichtlich streichen, und der Weg führt dann über Einspruch und gegebenenfalls Klage. Ohne steuerliche Beratung ist dieser Weg für die meisten Betroffenen nicht sinnvoll.
Was beide Seiten verbindet
Bemerkenswert ist, dass die befürwortende und die ablehnende Seite in einem Punkt übereinstimmen: Ohne lückenlose Dokumentation ist die Diskussion ohnehin beendet. Winheller rät, alle Transaktionen sorgfältig zu dokumentieren, um nachweisen zu können, auf welche Art und Weise der Verlust eingetreten ist, und dabei auch den Zeitpunkt innerhalb oder außerhalb der Jahresfrist zu belegen. Wer die Unterlagen nicht hat, verliert unabhängig davon, welche Rechtsauffassung sich am Ende durchsetzt.
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 und die verschärften Mitwirkungspflichten
Für die Dokumentation gibt es seit dem vergangenen Jahr eine klare Ansage. Das Bundesfinanzministerium hat am 6. März 2025 das Schreiben Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht, Geschäftszeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043. Es umfasst 34 Seiten und ersetzt das frühere Schreiben vom 10. Mai 2022.
Neu und für den Hack-Fall entscheidend ist, dass dieses Schreiben die Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten bei Krypto-Geschäften erstmals ausdrücklich regelt und die Anforderungen spürbar anhebt. Verlangt wird eine nachvollziehbare Dokumentation der Vorgänge einschließlich der Wallet-Zuordnung, der Zeitpunkte und der Kursnachweise. Für Betroffene eines Hacks heißt das zweierlei: Die Beweislast liegt bei dir, und ein Datenverlust auf Seiten der Börse entlastet dich nicht. Was das Finanzamt an Unterlagen verlangen darf, haben wir in unserem Beitrag zur Krypto-Steuerprüfung und den zulässigen Nachweisen ausführlich behandelt.
Welche Nachweise du nach einem Börsen-Hack sofort sicherst
Der wichtigste Satz in diesem Text ist ein praktischer: Unterlagen, die du heute nicht ziehst, bekommst du später womöglich nicht mehr. Nach einem größeren Vorfall werden Oberflächen umgebaut, Ankündigungen verschwinden aus den Newsfeeds, und ein Konto, das abgewickelt wird, gibt irgendwann keine Exporte mehr her. Sichere deshalb, solange der Zugang besteht:
- den vollständigen Transaktionsexport deines Kontos als Datei, nicht als Bildschirmfoto, mit allen Ein- und Auszahlungen sowie Trades seit Kontoeröffnung
- den Kontostand je Coin unmittelbar vor dem Vorfall, mit Datum und Uhrzeit
- die offizielle Mitteilung des Anbieters zum Vorfall, als Bildschirmfoto mit sichtbarem Datum und zusätzlich als gespeicherte Seite
- jede Nachricht des Anbieters an dich, also E-Mails, Mitteilungen in der App und Support-Tickets mit Vorgangsnummer
- Kursnachweise in Euro für den Stichtag, aus einer Quelle, die du im Zweifel erneut abrufen kannst
- deine Wallet-Adressen und die Transaktions-IDs, soweit die Abflüsse öffentlich nachvollziehbar sind
Dazu kommt die Strafanzeige. Steuerlich ist sie freiwillig, zugleich aber das einzige Dokument, das den Diebstahl durch eine dritte Stelle bestätigt, und Fachquellen nennen sie als Beleg für den endgültigen Entzug der Verfügungsmacht. Wo du sie sinnvollerweise stellst und was sie realistisch bewirkt, beschreibt unser Beitrag dazu, wo du bei gestohlenen Kryptowerten wirklich Anzeige erstattest.
Für die laufende Dokumentation lohnt sich ohnehin ein Werkzeug, das Ein- und Auszahlungen automatisch mitschreibt und Kurse zum Transaktionszeitpunkt festhält. Welche Programme das für deutsche Anleger sauber abbilden und was sie kosten, steht in unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker. Wer erst nach einem Vorfall anfängt zu sammeln, rekonstruiert Jahre.

Entschädigung in Coins: Die offene Frage nach Anschaffung und Haltefrist
Erstattet eine Börse den Schaden aus einem Schutzfonds, wirft das eine Frage auf, die in den von uns geprüften Quellen unbeantwortet bleibt. Weder das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 noch die ausgewerteten Fachdarstellungen behandeln ausdrücklich, wie eine Entschädigung in Coins nach einem Hack einzuordnen ist. Das ist ein offener Punkt, und er wird hier ausdrücklich als solcher benannt statt mit einer erfundenen Gewissheit gefüllt.
Praktisch stellen sich zwei Fragen. Die erste betrifft den Anschaffungszeitpunkt: Zählt die ursprüngliche Anschaffung weiter, oder beginnt mit der Gutschrift eine neue Haltefrist? Die zweite betrifft die Art der Leistung: Eine Erstattung in Euro sieht anders aus als eine Gutschrift in derselben Kryptowährung. Solange dazu keine belastbare Aussage der Finanzverwaltung vorliegt, ist der einzige vernünftige Umgang, den Vorgang vollständig zu dokumentieren und die Frage vor der Erklärung mit einem Steuerberater zu klären. Notiere dafür das Datum der Gutschrift, die Menge, den Eurokurs zu diesem Zeitpunkt und den Wortlaut, mit dem der Anbieter die Leistung bezeichnet.
Anlage SO und Verlustvortrag: Wo ein anerkannter Verlust landen würde
Private Veräußerungsgeschäfte werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erfasst. Dort landen Gewinne und Verluste aus Krypto-Verkäufen innerhalb der Jahresfrist. Übersteigen die Verluste die Gewinne eines Jahres, geht der Rest nicht verloren, sondern wird nach Paragraf 10d des Einkommensteuergesetzes gesondert festgestellt und in andere Jahre übertragen.
Dieser Mechanismus ist der Grund, warum die Einordnung eines Hack-Verlusts überhaupt Geld wert wäre: Ein anerkannter Verlust würde nicht nur das laufende Jahr entlasten, sondern über den Vortrag auch künftige Krypto-Gewinne. Genau deshalb lohnt der Blick auf den eigenen Bestand an Altverlusten, den wir im Beitrag zum Krypto-Verlustvortrag aufgeschlüsselt haben.
Börseninsolvenz statt Hack: Wann aus dem Ausfall doch ein Verlust wird
Ein verwandter Fall wird anders behandelt, und die Unterscheidung ist für Betroffene bares Geld wert. Wird eine Börse insolvent, gibt es ein förmliches Verfahren mit Forderungsanmeldung, Quote und Abschluss. Am Ende steht ein Vorgang, der sich beziffern und belegen lässt, und damit rückt die steuerliche Anerkennung in Reichweite, während beim reinen Diebstahl jeder formale Anknüpfungspunkt fehlt. Ob deine Coins in einem solchen Verfahren überhaupt zur Insolvenzmasse gehören, hängt an der Verwahrform; wir haben das im Beitrag zur Aussonderung bei einer insolventen Krypto-Börse auseinandergenommen.
Für die Praxis heißt das: Prüfe zuerst, in welchem Verfahren du dich befindest. Ein Hack mit anschließender Erstattung aus einem Schutzfonds ist steuerlich etwas anderes als ein Insolvenzverfahren mit Quote, und beides ist wiederum etwas anderes als ein Token, für den kein Handelspaar mehr existiert.
Bestand auf der Börse begrenzen: Was die Steuerregel für deine Verwahrung bedeutet
Aus der steuerlichen Systematik folgt eine unbequeme Konsequenz für die Verwahrung. Weil ein Hack-Verlust nach heutiger Praxis steuerlich folgenlos bleibt, trägt ein Guthaben auf einer Handelsplattform ein Risiko, das an keiner Stelle abgefedert wird. Die übliche Faustregel, nur so viel auf der Börse zu lassen, wie für den laufenden Handel nötig ist, bekommt dadurch ein zweites Argument neben dem reinen Sicherheitsgedanken.
Wer größere Bestände hält und sie länger halten will, verlagert sie üblicherweise in eigene Verwahrung. Welche Geräte dafür in Frage kommen, worin sie sich unterscheiden und welche Fehler beim Einrichten teuer werden, steht in unserem Hardware-Wallet-Vergleich. Wichtig für die Steuer: Ein Transfer auf die eigene Wallet ist kein Verkauf und unterbricht die Haltefrist nicht, er muss aber als interner Transfer dokumentiert sein, damit ihn das Finanzamt später nicht als Veräußerung liest.
Marken, an denen du die Lage erkennst
Zwei Signale sind es wert, beobachtet zu werden. Bleibt der Auszahlungsfahrplan eines betroffenen Anbieters bestehen und laufen die angekündigten Stufen tatsächlich an, spricht das für eine geordnete Abwicklung. Wird er dagegen verschoben, gedeckelt oder ohne Begründung ausgesetzt, verschiebt sich der Fall in Richtung eines Ausfalls, und dann werden die Unterlagen aus dem Abschnitt weiter oben zur wichtigsten Habe, die du in dieser Sache noch hast.
Gestohlene Coins und die Steuer: Was du daraus mitnimmst
- Erwarte für den Hack-Verlust keine steuerliche Entlastung, aber rechne trotzdem nach. Prüfe, ob du im selben Jahr Gewinne innerhalb der Jahresfrist realisiert hast, denn diese bleiben steuerpflichtig. Ein Werkzeug, das deine Vorgänge sauber mitschreibt, macht diese Rechnung in Minuten statt in Tagen; die verfügbaren Programme haben wir im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools gegenübergestellt.
- Sichere heute die Unterlagen, die du morgen nicht mehr bekommst. Transaktionsexport, Kontostand vor dem Vorfall, Mitteilung des Anbieters, Kursnachweis zum Stichtag und Transaktions-IDs. Wenn dich der Fall zur Selbstverwahrung bewegt, findest du die passenden Geräte im Hardware-Wallet-Vergleich.
- Prüfe den Zulassungsstatus deines Handelsplatzes, bevor du das nächste Guthaben dort parkst. Eine Zulassung nach der europäischen Kryptomarktverordnung ändert nichts an der Steuerregel, aber sie ändert die Pflichten des Anbieters und deine Beschwerdewege. Welche Plattformen für deutsche Kunden zugelassen sind, zeigt unsere Übersicht der regulierten Krypto-Börsen.
(Stand: 26. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Kurse, Gebührenmodelle und Verwaltungsauffassungen ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst und kläre steuerliche Einzelfragen mit einem Steuerberater.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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