Bitcoin beleihen statt verkaufen: Wann in Deutschland trotzdem Steuer anfällt
Bitcoin als Kreditsicherheit zu hinterlegen ist in Deutschland kein Verkauf, denn die Coins bleiben dir nach § 39 der Abgabenordnung steuerlich zugerechnet. Steuerpflichtig wird erst die Verwertung, und dann entscheidet allein, wie lange du die Coins vorher gehalten hast.

Inhalt
Inhalt
Wer Bitcoin als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt, verkauft nichts. Genau deshalb entsteht in diesem Moment auch keine Steuer: Ein privates Veräußerungsgeschäft setzt voraus, dass du ein Wirtschaftsgut entgeltlich auf einen Dritten überträgst. Beim Beleihen bleibt dir der Bitcoin steuerlich zugerechnet, die Jahresfrist läuft ungestört weiter, und die ausgezahlte Kreditsumme ist kein Einkommen. Teuer wird die Sache an einer einzigen Stelle, nämlich dann, wenn der Kreditgeber deine Sicherheit verwertet. Dann entsteht ein Verkauf, den du nicht ausgelöst hast, zu einem Kurs, den du nicht gewählt hast, womöglich mitten in der Haltefrist.
Dieser Beitrag ordnet den Fall nach deutschem Recht ein: nach dem Einkommensteuergesetz, der Abgabenordnung und dem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Kryptowerten. Er zeigt auch, wo diese Quellen schweigen, denn genau an diesen Leerstellen entstehen die teuren Missverständnisse.
Warum das Hinterlegen von Bitcoin als Kreditsicherheit kein Verkauf ist
Kryptowerte sind steuerlich andere Wirtschaftsgüter im Sinne von § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Februar 2023 unter dem Aktenzeichen IX R 3/22 bestätigt, das Bundesfinanzministerium übernimmt es in Randnummer 53 seines Schreibens vom 6. März 2025. Daraus folgt die Grundregel: Verkaufst du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate, bleibt er steuerfrei.
Privates Veräußerungsgeschäft heißt dabei ein Vorgang, bei dem ein angeschafftes Wirtschaftsgut innerhalb der Frist entgeltlich weitergegeben wird. Randnummer 54 des BMF-Schreibens formuliert es spiegelbildlich: Eine Anschaffung ist der entgeltliche Erwerb von Dritten, eine Veräußerung die entgeltliche Übertragung auf Dritte. Beides braucht einen Leistungsaustausch.
Beim klassischen Krypto-Kredit fehlt dieser Austausch. Du gibst Bitcoin als Sicherheit und bekommst dafür ein Darlehen, das du zurückzahlen musst. Ein Entgelt fließt dir nicht zu, und der Anspruch auf deine Coins bleibt bestehen. Wirtschaftlich hast du nichts hergegeben, du hast etwas verpfändet. Deshalb entsteht im Moment der Besicherung weder ein Gewinn noch ein Verlust, und es ist auch nichts in der Steuererklärung anzugeben.
§ 39 Abgabenordnung: Wem die Coins beim Sicherungseigentum steuerlich gehören
Die entscheidende Vorschrift steht nicht im Einkommensteuergesetz, sondern in der Abgabenordnung. § 39 Absatz 1 AO rechnet Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zu. Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 macht davon eine ausdrückliche Ausnahme und nennt drei Fälle beim Namen: bei Treuhandverhältnissen ist das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber, beim Eigenbesitz dem Eigenbesitzer.
Sicherungsübereignung bezeichnet die Konstruktion, bei der du das rechtliche Eigentum an einer Sache auf den Gläubiger überträgst, damit er abgesichert ist, während du wirtschaftlich weiter der Eigentümer bleibst. Der Gesetzgeber hat für genau diesen Fall entschieden, dass die Steuer der wirtschaftlichen Lage folgt, nicht dem Grundbuch oder dem Vertragstext. Übertragen auf einen Bitcoin-Kredit bedeutet das: Selbst wenn dein Kreditgeber formal Eigentümer der hinterlegten Coins wird und sie auf eine eigene Adresse nimmt, bleiben sie steuerlich deine. Keine Veräußerung, keine neue Anschaffung, keine neue Frist.
Diese Zurechnung ist der Grund, warum das Beleihen in Deutschland überhaupt als Werkzeug taugt. Wer Liquidität braucht, ohne eine steuerpflichtige Veräußerung auszulösen, kann sie sich über einen besicherten Kredit beschaffen, statt Coins vor Ablauf der Jahresfrist zu verkaufen. Der Preis dafür sind Zinsen und ein Verwertungsrisiko, auf das wir gleich kommen.
Was der Vertrag hergeben muss
Die Zurechnung nach § 39 AO gilt nicht automatisch, weil jemand ein Produkt "Kredit" nennt. Maßgeblich ist, ob tatsächlich ein Sicherungsverhältnis vorliegt: mit Rückgabeanspruch in derselben Menge derselben Kryptowerte, mit einem klaren Verwertungsfall und ohne freies Verfügungsrecht des Kreditgebers über deine Coins im Alltag. Lies deine Vertragsbedingungen genau auf diese drei Punkte hin durch und sichere dir eine Kopie des Vertragsstands, der bei Kreditabschluss galt.
Sicherungsübereignung oder Nutzungsüberlassung: der Unterschied zum Krypto-Lending
Bei manchen Anbietern darf der Kreditgeber die hinterlegten Coins weiterverleihen, sie also selbst zur Ertragserzielung einsetzen. Steuerlich rückt der Vorgang damit in die Nähe des Lendings, also der befristeten Überlassung von Kryptowerten gegen Entgelt. Für Lending im Privatvermögen ist die Rechtslage klar geregelt: Randnummer 65 des BMF-Schreibens ordnet die Einkünfte § 22 Nummer 3 EStG zu, weil die Nutzungsüberlassung auf Zeit eine Leistung der steuerpflichtigen Person darstellt.
Wichtig ist, was daraus gerade nicht folgt. Auch beim Lending sieht die Finanzverwaltung in der Hingabe der Coins eine Überlassung auf Zeit und keinen Verkauf. Besteuert wird das Entgelt, das du dafür bekommst, nicht der überlassene Bestand. Für dich als Kreditnehmer heißt das: Selbst in der Variante mit Weiterverleih spricht viel dafür, dass die Besicherung keinen Verkauf auslöst. Anders sieht es aus, wenn du vom Kreditgeber ein Entgelt für die Überlassung bekommst, denn dann hast du neben dem Kredit eine eigene Einkunftsquelle nach § 22 Nummer 3 EStG, die in die Steuererklärung gehört.

Was das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zur Besicherung regelt und was nicht
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit dem Aktenzeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043 ist auf 34 Seiten die maßgebliche Verwaltungsanweisung für Kryptowerte in Deutschland. Es ersetzt die Vorgängerfassung vom 10. Mai 2022 und behandelt Mining, Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, die Verwendungsreihenfolge und seit der Neufassung auch die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten.
Zur Besicherung eines Kredits mit Kryptowerten steht darin kein einziger Absatz. Wir haben den Volltext am 16. September 2026 auf den Begriff durchsucht: Das Wort "Sicherheit" kommt in dem gesamten Dokument einmal vor, und zwar in Randnummer 92 zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 der Abgabenordnung. Mit dem Beleihen von Bitcoin hat diese Stelle nichts zu tun.
Auf diese Lücke musst du dich einstellen. Während Österreich für seine Anleger inzwischen vergleichsweise ausführliche Aussagen zum Thema hat, arbeitet die deutsche Praxis mit allgemeinen Grundsätzen: mit § 39 AO für die Zurechnung, mit § 23 EStG für die Frist und mit den Randnummern 53 bis 63 des BMF-Schreibens für die Ermittlung des Gewinns. Wer eine ausdrückliche Verwaltungsaussage zum Krypto-Kredit sucht, wird sie derzeit nicht finden. Bei größeren Beträgen ist die verbindliche Auskunft beim Finanzamt nach § 89 Absatz 2 AO deshalb der sauberere Weg als ein Forenbeitrag.
Zwangsverwertung: Warum die Liquidation ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft auslöst
Der eigentliche Steuerfall beim Bitcoin-Kredit entsteht, wenn der Kurs fällt und der Kreditgeber die Sicherheit verwertet. Juristisch wird aus dem Sicherungsgut in diesem Moment Geld: Die Coins werden entgeltlich auf einen Dritten übertragen, und damit liegt genau der Vorgang vor, den Randnummer 54 des BMF-Schreibens als Veräußerung beschreibt. Dass du die Verwertung nicht wolltest und ihr nicht zugestimmt hast, ändert daran nichts. Für § 23 EStG zählt der wirtschaftliche Vorgang, nicht die Freiwilligkeit.
Maßgeblich ist der Tag der Verwertung. Ist zwischen deiner ursprünglichen Anschaffung und diesem Tag nicht mehr als ein Jahr vergangen, ist der Gewinn steuerpflichtig. Lag der Kauf länger zurück, bleibt die Verwertung steuerfrei, so unangenehm sie wirtschaftlich auch ist. Deshalb ist das Verwertungsrisiko bei frisch gekauften Coins ein doppeltes: Du verlierst die Position, und du zahlst auf den Buchgewinn Einkommensteuer, obwohl dir am Ende nur der Kreditbetrag geblieben ist.
Wie nah eine Verwertung ist, hängt vom Beleihungsgrad ab. Für unseren Überblick zu den Verwertungsschwellen von elf Anbietern haben wir die veröffentlichten Bedingungen am 8. September 2026 abgerufen und vorgerechnet, ab welchem Kurs der Kreditgeber zugreift. Wer diese Schwelle kennt, kann sie mit dem eigenen Anschaffungsdatum abgleichen und sieht sofort, ob eine Verwertung in die Frist fallen würde.
Rechenbeispiel: So ermittelst du den Gewinn aus einer verwerteten Bitcoin-Sicherheit
Randnummer 57 des BMF-Schreibens gibt die Formel vor: Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten abzüglich Werbungskosten. Ein Beispiel mit runden Zahlen, bewusst vereinfacht:
- Du kaufst im Februar 0,5 BTC für insgesamt 40.000 Euro.
- Im Juni hinterlegst du diese 0,5 BTC als Sicherheit und nimmst 20.000 Euro Kredit auf. Steuerlich passiert nichts.
- Im Oktober fällt der Kurs, der Kreditgeber verwertet die Sicherheit und erlöst 46.000 Euro. Die Transaktionsgebühr beträgt 200 Euro.
Der steuerpflichtige Gewinn beträgt 46.000 Euro minus 40.000 Euro minus 200 Euro, also 5.800 Euro. Weil zwischen Februar und Oktober weniger als ein Jahr liegt, ist dieser Betrag mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Er fällt an, obwohl du die Coins nie verkaufen wolltest und obwohl der Kurs zuletzt gefallen ist. Was du in der Hand hältst, ist der Kredit, und der ist mit der Verwertung getilgt.
Zwei Stellschrauben mildern das Ergebnis. Erstens greift die Freigrenze nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG: Bleibt der Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Für Veranlagungszeiträume bis 2023 lag die Grenze bei 600 Euro. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Ein Euro darüber, und der gesamte Gewinn ist steuerpflichtig. Zweitens darfst du Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres gegenrechnen. § 23 Absatz 3 Satz 7 EStG beschränkt diese Verrechnung allerdings auf Gewinne derselben Einkunftsart. Mit Aktiengewinnen, die unter § 20 EStG fallen, lässt sich ein Krypto-Verlust in Deutschland nicht verrechnen.
Haltefrist und FIFO: Welche Coins der Kreditgeber steuerlich verwertet
Wenn du Bitcoin zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft hast, entscheidet die Verwendungsreihenfolge darüber, ob die verwerteten Coins in der Frist lagen. Randnummer 61 des BMF-Schreibens stellt den Grundsatz der Einzelbetrachtung voran: Wer belegen kann, welche konkreten Einheiten übertragen wurden, rechnet mit diesen. Erst wenn das nicht möglich ist, gelten für die Haltefrist die zuerst angeschafften Kryptowerte als veräußert, das bekannte First-in-first-out-Verfahren.
Randnummer 62 ergänzt eine Regel, die in der Praxis oft übersehen wird: Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die einmal gewählte Methode ist innerhalb einer Wallet beizubehalten, bis alle Coins dieser Handelsbezeichnung dort veräußert sind. Für einen Bitcoin-Kredit ist das unmittelbar relevant, weil du für die Besicherung fast immer eine eigene Adresse bedienst. Von welcher Wallet du die Sicherheit stellst, beeinflusst also, welche Anschaffungsdaten im Verwertungsfall gelten.
Praktisch heißt das: Stelle die Sicherheit möglichst aus einem Bestand, der die Jahresfrist bereits überschritten hat. Dann bleibt selbst eine Zwangsverwertung steuerfrei. Ein Steuer-Tool mit Portfolio-Tracking hilft dabei, weil es Anschaffungsdaten je Wallet führt und dir zeigt, welcher Teilbestand wann aus der Frist läuft.

Keine Zehnjahresfrist: Warum die Beleihung die Veräußerungsfrist nicht verlängert
Eine der hartnäckigsten Fehlannahmen betrifft § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG. Die Vorschrift verlängert die Veräußerungsfrist auf zehn Jahre, wenn aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Nach dieser Logik müsste jeder, der seine Coins beleiht oder verleiht, zehn Jahre warten, bis ein Verkauf steuerfrei wäre.
Die Finanzverwaltung sieht das anders. Randnummer 63 des BMF-Schreibens sagt unter der Überschrift "Keine Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre" in einem einzigen Satz, dass die Vorschrift bei Currency oder Payment Token nicht zur Anwendung kommt. Bitcoin fällt unter diese Kategorie. Für dich bedeutet das: Eine Besicherung, eine Lending-Position oder Staking-Erträge verlängern deine Haltefrist nicht. Es bleibt bei einem Jahr.
Diese Aussage hat bereits die Vorgängerfassung von 2022 getroffen, und die Neufassung vom 6. März 2025 hat sie unverändert übernommen. Verlass dich trotzdem nicht auf ältere Ratgebertexte, die noch die Zehnjahresfrist behaupten. Prüfe im Zweifel die Randnummer selbst; sie steht auf Seite 21 des Schreibens.
Kreditzinsen, Transaktionsgebühren und Werbungskosten bei § 23 EStG
Werbungskosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Randnummer 57 des BMF-Schreibens verlangt allerdings eine Aufteilung auf steuerbare und nicht steuerbare Veräußerungsgeschäfte, und Randnummer 59 nennt ausdrücklich nur einen Posten: die im Zusammenhang mit der Veräußerung aufgewendeten Transaktionsgebühren. Im Verwertungsfall gehören dazu die Netzwerkgebühr für die Übertragung und die Gebühr, die der Kreditgeber für die Verwertung berechnet.
Zu Kreditzinsen schweigt das Schreiben. Das ist heikel, weil Schuldzinsen nach allgemeinen Grundsätzen nur abziehbar sind, wenn sie unmittelbar mit dem Veräußerungsgeschäft zusammenhängen. Bei einem Kredit, dessen Auszahlung du für einen Hauskauf, für Konsum oder für ein anderes Investment verwendet hast, fehlt dieser Zusammenhang in aller Regel. Wer Zinsen dennoch ansetzen möchte, sollte die Verwendung der Kreditsumme lückenlos belegen können und die Frage mit steuerlichem Beistand klären, bevor die Erklärung rausgeht.
Stablecoin-Auszahlung: Wann schon die Kreditvaluta zu einem steuerbaren Tausch wird
Viele Anbieter zahlen den Kredit in einem Stablecoin aus statt in Euro. Ein Stablecoin ist ein Kryptowert, dessen Kurs an eine Währung gekoppelt ist. Damit hast du einen zweiten Kryptowert im Bestand, und für den gelten dieselben Regeln. Der Zufluss ist eine Anschaffung, bewertet mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses. Tauschst du die Stablecoins anschließend in Euro, ist das nach Randnummer 54 eine Veräußerung.
In den meisten Fällen bleibt dabei fast nichts hängen, weil zwischen Zufluss und Tausch nur Stunden liegen. Rechnerisch null ist das Ergebnis aber nur, wenn sich der Kurs nicht bewegt hat. Ein an den US-Dollar gekoppelter Stablecoin schwankt gegenüber dem Euro mit dem Wechselkurs, und über mehrere Wochen können daraus spürbare Beträge werden. Dasselbe gilt für die Rückzahlung: Kaufst du Stablecoins, um den Kredit zu tilgen, und liegt zwischen Kauf und Tilgung ein Kursgewinn, gehört auch dieser in die Betrachtung nach § 23 EStG. Notiere dir deshalb zu jedem Stablecoin-Vorgang Zeitpunkt, Menge und Euro-Kurs.
Welche Nachweise du für Beleihung und Verwertung aufbewahren musst
Die Neufassung des BMF-Schreibens hat die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten erstmals ausführlich geregelt, und sie enthält in Randnummer 92 einen Satz, den du ernst nehmen solltest: Kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln, schätzt sie nach § 162 der Abgabenordnung. Ausdrücklich gilt das, wenn Angaben fehlen oder unzureichend aufgeklärt werden. Immerhin hält das Schreiben fest, dass eine Schätzung nicht dazu dienen darf, steuerpflichtige Personen zu sanktionieren, und dass vorgelegte Unterlagen zu würdigen sind.
Die Unterlagen, die im Verwertungsfall zählen
- Der Kaufbeleg der später besicherten Coins mit Datum, Menge und Euro-Gegenwert, weil er über Anschaffungskosten und Frist entscheidet.
- Der Kreditvertrag samt der zum Abschlusszeitpunkt gültigen Bedingungen, insbesondere zu Rückgabeanspruch und Verwertungsrecht.
- Der Kontoauszug oder die Transaktionsübersicht des Anbieters zum Verwertungstag mit Erlös, Zeitpunkt und einbehaltenen Gebühren.
- Die Transaktions-IDs der Übertragung auf die Sicherheitsadresse und der späteren Verwertung, damit die Kette auf der Blockchain nachvollziehbar bleibt.
- Ein Nachweis darüber, aus welcher Wallet die Sicherheit gestellt wurde, weil die Verwendungsreihenfolge walletbezogen zu beurteilen ist.
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Viele Steuerreports verbuchen einen Abgang an eine fremde Adresse automatisch als Verkauf. Wenn dein Report die Besicherung so behandelt, weist er einen Gewinn aus, den es nach § 39 AO nicht gibt. Kontrolliere diesen Posten und korrigiere ihn mit einer Notiz zum Vorgang, bevor du die Zahlen übernimmst. Umgekehrt darf die spätere Verwertung nicht untergehen, denn sie ist der Vorgang, der tatsächlich zählt.
Bitcoin beleihen: Was du daraus mitnimmst
- Prüfe vor dem Kreditabschluss, aus welchem Bestand du die Sicherheit stellst. Coins, die die Jahresfrist überschritten haben, machen selbst eine Zwangsverwertung steuerfrei. Welche Anbieter welche Beleihungsgrade zulassen, findest du im Vergleich der Krypto-Lending-Plattformen.
- Dokumentiere Anschaffung, Besicherung und Verwertung getrennt. Die Besicherung ist kein Verkauf, die Verwertung schon, und ein Steuerreport unterscheidet das nicht von allein. Ein Werkzeug aus unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools führt die Anschaffungsdaten je Wallet mit.
- Rechne die Verwertungsschwelle gegen dein Anschaffungsdatum. Fällt die Schwelle in die Jahresfrist, ist ein geplanter Teilverkauf oft günstiger als eine erzwungene Verwertung. Anlaufstellen und Konditionen dafür stehen im Überblick zum Verkauf von Bitcoin.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte sowie auf den Wortlaut von § 39 der Abgabenordnung. Die Regeln zur Jahresfrist, zur Freigrenze und zur Verlustverrechnung ergeben sich aus § 23 des Einkommensteuergesetzes.
(Stand: 16. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
Verwandte Artikel
- Krypto-Haltefrist: Petition 201716 endet am 15. September, und was danach passiert
- Zwangsverkauf an der Krypto-Börse: Welcher Zeitpunkt für die Haltefrist zählt und was du dokumentieren musst
- Krypto-Haltefrist vor der Abschaffung: Was Petition 201716 und der Kabinettsbeschluss für deine Steuer bedeuten
- Bitcoin-Sparplan und Steuer: Wie Haltefrist, FIFO und Freigrenze bei monatlichen Käufen zusammenspielen
- Warum ein Coin-Tausch steuerlich wie ein Verkauf wirken kann































