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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cryptoticker.io GmbH für Werbe- und Medienleistungen

Cryptoticker.io GmbH
Unter den Linden 24
10117 Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 236931 B
USt-IdNr. DE354711135
Geschäftsführender Direktor: Dennis Weidner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Cryptoticker.io GmbH (nachfolgend „Cryptoticker“) mit ihren Kunden über Werbe- und Medienleistungen auf der Plattform cryptoticker.io und den zugehörigen Kanälen schließt, insbesondere für gesponserte Beiträge, Platzierungen, Kategorie-Sponsoring, Newsletter- und Social-Media-Erwähnungen. Daneben regeln sie die Haftung für die redaktionellen Inhalte auf cryptoticker.io (§ 5), das Schlichtungsgebot vor einem Rechtsstreit (§ 14) und die Teilnahme am Börsenspiel und Trading-Simulator (§ 13). Diese drei Bereiche gelten, wie in § 1 Absatz 6 beschrieben, für jeden Leser, Nutzer und Teilnehmer, nicht nur für Werbekunden.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können bei Cryptoticker keine Werbe- oder Medienleistungen buchen.

(2) Mit der Erteilung eines Auftrags bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer und nicht zu privaten Zwecken handelt.

(3) Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch für künftige Aufträge, ohne dass im Einzelfall erneut auf sie hingewiesen werden muss. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Cryptoticker ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Cryptoticker.io GmbH. Das gilt unabhängig davon, über welche Person, welchen Markennamen oder welches sonstige Projekt der Kontakt zustande kommt.

(5) Individuelle Regelungen in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer gesondert unterzeichneten Insertion Order gehen den Regelungen dieser AGB vor, soweit sie ihnen widersprechen. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

(6) Absatz 1 beschränkt den Kreis der Vertragspartner für Werbe- und Medienleistungen auf Unternehmer. Für die Nutzung der auf cryptoticker.io veröffentlichten redaktionellen Inhalte durch jedermann, für eine Beanstandung solcher Inhalte nach § 14 sowie für die Teilnahme am Börsenspiel und Trading-Simulator nach § 13 gilt diese Beschränkung nicht: Die dortigen Regelungen richten sich an jeden Leser, Nutzer und Teilnehmer, unabhängig davon, ob er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder als Verbraucher handelt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung und Veröffentlichung der im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Beiträge und Platzierungen auf cryptoticker.io sowie, soweit vereinbart, deren Ankündigung über Newsletter und Social-Media-Kanäle von Cryptoticker.

(2) Cryptoticker schuldet die Erstellung und Veröffentlichung nach Maßgabe des Auftrags. Nicht geschuldet ist ein bestimmter Erfolg. Insbesondere sind folgende Ergebnisse ausdrücklich nicht Vertragsinhalt und werden nicht garantiert:

  • eine bestimmte Reichweite, Anzahl an Sichtkontakten oder Impressions,
  • eine bestimmte Anzahl an Klicks oder eine bestimmte Klickrate,
  • eine bestimmte Position in Suchmaschinen oder ein bestimmtes Ranking,
  • die Aufnahme in Google News, Google Discover oder vergleichbare Verteilkanäle Dritter,
  • die Nennung, Zitierung oder Empfehlung durch KI-gestützte Assistenzsysteme,
  • ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg beim Kunden, etwa Anmeldungen, Umsätze oder Transaktionsvolumen.

(3) Diese Umstände liegen außerhalb des Einflussbereichs von Cryptoticker. Sie hängen unter anderem vom Verhalten der Leser, von Suchmaschinen- und Plattformalgorithmen Dritter und von der allgemeinen Marktlage ab.

(4) Ob ein Beitrag organisch redaktionell entsteht oder als bezahlte Leistung gebucht wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nur bezahlte Beiträge unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach § 4.

§ 3 Redaktionelle Unabhängigkeit

(1) Inhalt, Formulierung, Einordnung und Auswahl eines Beitrags verantwortet die Redaktion von Cryptoticker. Sie hat hierüber das letzte Wort. Der Kunde erhält kein Weisungsrecht über Wortwahl, Tonalität oder redaktionelle Bewertung.

(2) Der Kunde kann vor und nach Veröffentlichung auf sachliche Fehler hinweisen. Cryptoticker prüft solche Hinweise und korrigiert nachweislich falsche Tatsachenangaben.

(3) Cryptoticker darf einen Beitrag ablehnen, zurückstellen oder nachträglich ändern, wenn er rechtswidrig, irreführend oder sachlich falsch ist, gegen die Kennzeichnungspflicht nach § 4 verstoßen würde oder presse- beziehungsweise medienrechtliche Grundsätze verletzt. Das gilt auch nach der Veröffentlichung, wenn ein Beitrag erst nachträglich als rechtswidrig, irreführend oder sachlich falsch erkannt wird.

(4) Die redaktionelle Unabhängigkeit ist kein Mangel der Leistung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Leser den Beiträgen von Cryptoticker Glauben schenken, und damit Teil des Werts, den der Kunde mit der Buchung erwirbt.

§ 4 Kennzeichnungspflicht

(1) Bezahlte Beiträge werden als Anzeige, Werbung oder in vergleichbarer Weise deutlich gekennzeichnet. Links in bezahlten Beiträgen erhalten das Attribut rel="sponsored". Das gilt gleichermaßen für die Ankündigung solcher Beiträge über Newsletter und Social-Media-Kanäle.

(2) Diese Kennzeichnung ergibt sich aus zwingendem Presse- und Medienrecht, insbesondere dem Trennungsgebot von redaktionellem Inhalt und Werbung. Sie ist nicht verhandelbar und stellt keinen Mangel der vertraglich geschuldeten Leistung dar. Ein Anspruch des Kunden auf Veröffentlichung ohne diese Kennzeichnung besteht nicht.

§ 5 Haftung für redaktionelle Inhalte

(1) Die redaktionellen Inhalte auf cryptoticker.io, insbesondere Kursangaben, Markteinschätzungen, Prognosen, Vergleiche und Nachrichten, erstellt Cryptoticker nach bestem Wissen. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte übernimmt Cryptoticker nicht.

(2) Kurs- und Marktdaten stammen von Datenanbietern und Handelsplätzen Dritter. Sie können verzögert, unvollständig oder fehlerhaft sein. Cryptoticker prüft diese Daten nicht eigenständig nach und haftet nicht für ihre Richtigkeit.

(3) Redaktionelle Inhalte sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Kryptowährung dar. Wer auf dieser Grundlage handelt, handelt auf eigenes Risiko.

(4) Für Inhalte, auf die ein Beitrag oder eine Platzierung lediglich verlinkt, haftet Cryptoticker nicht. Diese Inhalte stammen von Dritten, auf deren Gestaltung Cryptoticker keinen Einfluss hat.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten unabhängig davon, ob ein Beitrag redaktionell unabhängig entstanden oder eine bezahlte Leistung nach § 2 ist. Die Kennzeichnungspflicht nach § 4 bleibt davon unberührt.

§ 6 Abnahme

(1) Der Kunde erhält jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zur Prüfung, in der Regel als Entwurf per E-Mail oder über ein von Cryptoticker bereitgestelltes Werkzeug.

(2) Der Kunde kann innerhalb von drei Werktagen nach Zusendung des Entwurfs schriftlich (E-Mail genügt) widersprechen, wenn der Beitrag sachliche Fehler enthält oder von den vereinbarten Eckdaten des Auftrags abweicht. Cryptoticker weist bei der Zusendung des Entwurfs ausdrücklich darauf hin, dass die Freigabe als erteilt gilt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist nicht widerspricht.

(3) Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gilt der Entwurf als freigegeben und Cryptoticker darf ihn veröffentlichen.

(4) Bei einem fristgerechten und berechtigten Widerspruch bessert Cryptoticker sachliche Fehler nach. Über die Art der Nachbesserung entscheidet die Redaktion nach § 3.

(5) Nach erteilter oder fingierter Freigabe kann der Kunde eine Veröffentlichung nicht mehr wegen Umständen beanstanden, auf die er innerhalb der Frist nach Absatz 2 hätte hinweisen können. Unberührt bleibt das Recht, auf tatsächlich neu bekannt gewordene sachliche Fehler nach § 3 Absatz 2 hinzuweisen.

§ 7 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde liefert die für die Erstellung des Beitrags erforderlichen Unterlagen, insbesondere Logos, Bilder, Texte und sonstige Angaben, rechtzeitig vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin.

(2) Der Kunde versichert, dass er an allen gelieferten Unterlagen die erforderlichen Rechte hält oder zu deren Nutzung im Rahmen dieses Vertrags berechtigt ist. Er stellt Cryptoticker von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte gegen Cryptoticker geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(3) Liefert der Kunde erforderliche Unterlagen nicht rechtzeitig, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Cryptoticker haftet nicht für Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) An den vom Kunden gelieferten Unterlagen (Logos, Bilder, Angaben) erhält Cryptoticker ein einfaches, auf die Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung des vereinbarten Beitrags beschränktes Nutzungsrecht. Es besteht für die Dauer des Vertrags und, soweit ein Beitrag nach § 8 Absatz 3 online bleibt, fort, damit der veröffentlichte Beitrag unverändert abrufbar bleibt. Für neue Beiträge nach Vertragsende darf Cryptoticker diese Unterlagen nicht mehr verwenden.

(2) Die Rechte an den von Cryptoticker verfassten Texten und an der redaktionellen Gestaltung eines Beitrags verbleiben bei Cryptoticker. Der Kunde erhält kein Recht, diese Texte außerhalb der vereinbarten Veröffentlichung auf cryptoticker.io zu übernehmen oder anderweitig zu verwenden, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.

(3) Veröffentlichte Beiträge bleiben nach Ende des Vertrags online. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Löschung aus rechtlichen Gründen geboten ist, etwa wegen eines Gesetzesverstoßes, einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder eines berechtigten Anspruchs eines Dritten nach geltendem Recht.

§ 9 Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten. Der Kunde teilt in diesem Fall seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig mit.

(2) Bei der ersten Beauftragung eines neuen Kunden ist die Vergütung für mindestens sechs Monate im Voraus zu zahlen. Bei kürzeren Paketen ist der volle Betrag vor Leistungsbeginn fällig. Bei Paketen mit längerer Laufzeit kann die Vergütung in vereinbarten Teilbeträgen im Voraus gezahlt werden, etwa zur Hälfte vor Beginn und zur Hälfte nach Ablauf der ersten sechs Monate. Die konkrete Zahlungsstruktur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Ab dem zweiten Auftrag desselben Kunden gilt eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen netto ab Rechnungsdatum, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(4) Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht Verbraucher ist und im Angebot oder auf der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde. Cryptoticker kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz von Mahnkosten verlangen.

(5) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Cryptoticker weitere noch ausstehende Leistungen aus diesem und aus anderen laufenden Aufträgen bis zum vollständigen Ausgleich zurückhalten. Weitergehende Ansprüche von Cryptoticker, insbesondere auf Ersatz des Verzugsschadens, bleiben unberührt.

§ 10 Vorauszahlung und Nichterbringung der Leistung

(1) Kann eine bereits vorausbezahlte Leistung nicht mehr erbracht werden, etwa weil der Kunde als Unternehmen ausfällt, sein Produkt oder Token delistet oder eingestellt wird oder Cryptoticker die Zusammenarbeit aus einem in § 12 genannten wichtigen Grund beendet, gilt Folgendes.

(2) Bereits erbrachte und veröffentlichte Leistungen werden nicht erstattet. Für den noch nicht erbrachten Teil der vorausbezahlten Leistung erstattet Cryptoticker den entsprechenden Anteil der Vergütung oder verrechnet ihn nach Wahl des Kunden mit einer anderen, vergleichbaren Leistung.

(3) Beendet Cryptoticker den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, etwa wegen rechtswidriger oder irreführender Inhalte trotz Hinweis oder wegen Zahlungsverzugs nach erfolgloser Nachfrist, beschränkt sich der Erstattungsanspruch des Kunden auf den Anteil der Vergütung, der auf tatsächlich nicht mehr erbrachte künftige Leistungen entfällt. Cryptoticker kann hiervon einen angemessenen Betrag für bereits getroffene Dispositionen abziehen.

§ 11 Haftung

(1) Cryptoticker haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Cryptoticker nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, der Höhe nach begrenzt auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags, mindestens jedoch auf den Netto-Auftragswert der letzten zwölf Monate der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Cryptoticker haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder die Nichterreichbarkeit der eigenen Plattform, soweit diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, etwa bei Störungen von Hosting-, CDN- oder sonstigen Infrastrukturanbietern. Cryptoticker haftet ebenfalls nicht für Änderungen an Algorithmen, Bewertungskriterien oder Anzeigelogiken Dritter, etwa von Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen oder KI-gestützten Systemen. Für die Haftung für redaktionelle Inhalte und für Inhalte verlinkter Seiten gilt § 5.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cryptoticker.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit eines Auftrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ohne abweichende Vereinbarung endet der Auftrag mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung gilt nur, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Läuft ein Auftrag unbefristet oder ist eine ordentliche Kündigung vorgesehen, kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Cryptoticker insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fristsetzung mit einer fälligen Zahlung in Verzug bleibt, wenn der Kunde wiederholt rechtswidrige oder irreführende Inhalte liefert oder wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit dem Ansehen von Cryptoticker erheblich schaden würde.

(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 13 Börsenspiel und Trading-Simulator

(1) Cryptoticker bietet unter der Bezeichnung „Trading Hub“ ein kostenloses Lern- und Übungsangebot an, ein Trainingscenter, in dem Teilnehmer mit Spielgeld handeln (im Folgenden „Börsenspiel“). Es wird zu keinem Zeitpunkt echtes Geld eingesetzt oder verwaltet.

(2) Das Börsenspiel ist keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Finanzportfolioverwaltung im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Wertpapierinstitutsgesetzes. Cryptoticker gibt im Rahmen des Börsenspiels keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments, einer Kryptowährung oder eines sonstigen Vermögenswerts ab. Angezeigte Kurse, Kennzahlen und Ranglisten dienen ausschließlich der Simulation.

(3) Das Börsenspiel ist kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags. Solange die Teilnahme kostenlos ist, setzt sie keinen Einsatz in Geld oder geldwertem Vermögen voraus, und es besteht kein vermögenswerter Gewinn, dessen Erlangung ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Der Spielausgang ergibt sich aus den eigenen Handelsentscheidungen der Teilnehmer und der tatsächlichen Marktentwicklung, auf die Cryptoticker keinen Einfluss hat. Soweit Cryptoticker im Rahmen des Börsenspiels Sachpreise auslobt, bleibt die Teilnahme am Börsenspiel selbst kostenlos, und die Auslobung des Preises setzt kein Entgelt des Teilnehmers voraus.

(4) Ergebnisse im Börsenspiel lassen keinen Rückschluss auf Ergebnisse beim Handel mit echtem Geld zu. Beim echten Handel wirken Gebühren, Spread, Slippage und die eigene Reaktion unter echtem finanziellen Risiko anders, als sie es im simulierten Umfeld tun.

(5) Teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Jede Person darf nur ein Teilnehmerkonto führen. Cryptoticker kann einen Teilnehmer vom Börsenspiel ausschließen und dessen Ergebnisse aus der Rangliste entfernen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Manipulation vorliegen, etwa die Nutzung mehrerer Konten durch dieselbe Person, der Einsatz automatisierter Programme entgegen den Nutzungsbedingungen der Plattform oder das Ausnutzen eines technischen Fehlers.

(6) Cryptoticker kann das Börsenspiel jederzeit ändern, pausieren oder einstellen. Ein Anspruch auf Fortführung des Börsenspiels oder auf einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht.

§ 14 Schlichtung vor Rechtsstreit

(1) Wer an einem Beitrag, einer Platzierung oder einer sonstigen Leistung von Cryptoticker etwas zu beanstanden hat, sei es als Werbekunde mit der erbrachten Leistung oder als Leser mit einem redaktionellen Inhalt, wird gebeten, Cryptoticker zunächst einen konkreten Korrekturvorschlag zu schicken, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Das gilt in beide Richtungen: Auch Cryptoticker wendet sich bei einer Beanstandung zunächst an den Kunden oder den Hinweisgeber, bevor sie rechtliche Schritte einleitet.

(2) Ein Korrekturvorschlag wird an partner@cryptoticker.io gerichtet und benennt die beanstandete Stelle sowie den aus Sicht des Hinweisgebers zutreffenden Sachverhalt. Cryptoticker bestätigt den Eingang und prüft den Hinweis innerhalb von zehn Werktagen.

(3) Führt die Prüfung zu einer berechtigten Beanstandung, korrigiert Cryptoticker den Inhalt innerhalb einer angemessenen Frist. Über die Art der Korrektur redaktioneller Inhalte entscheidet die Redaktion nach § 3.

(4) Dieser Paragraph begründet kein Schlichtungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und ersetzt keinen gesetzlichen Anspruch. Er verschiebt lediglich die eigene Erwartung, zunächst den direkten Weg zu suchen, bevor der rechtliche Weg beschritten wird. Das Recht, ohne vorherigen Korrekturvorschlag rechtliche Schritte einzuleiten, etwa eine Abmahnung auszusprechen, bleibt unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses selbst.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.