Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Krypto Steuer in Deutschland: Was 2026 gilt und was sich 2027 ändern soll

Kryptogewinne sind nach zwölf Monaten steuerfrei, davor gilt der persönliche Steuersatz von bis zu 45 Prozent. Was Steuern auslöst, wie die Haltefrist berechnet wird, was mit Staking und Verlusten passiert und was der Referentenentwurf ab 2027 ändern würde.

Balkendiagramm zur Steuerlast auf 100.000 Euro Krypto-Gewinn in vier Rechtslagen
10 Min. Lesezeit
Teilen:

Gewinne aus Kryptowährungen sind in Deutschland steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Verkaufst du früher, zahlst du deinen persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Das gilt unverändert bis heute, und es gilt auch für deine Steuererklärung 2026. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums will das ab 2027 ändern, beschlossen ist davon nichts.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, wie sie jetzt gilt: welche Vorgänge überhaupt Steuern auslösen, wie du die Haltefrist richtig berechnest, was mit Staking und Lending passiert, und was der geplante Umbau für dich bedeuten würde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Kryptowerte gelten im Privatvermögen als „andere Wirtschaftsgüter". Ihr Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes.
  • Haltefrist: Nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei, in voller Höhe und ohne Obergrenze.
  • Innerhalb eines Jahres: Es gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz, nicht die Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
  • Freigrenze: 1.000 Euro Gewinn pro Jahr bleiben steuerfrei. Ein Euro darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig.
  • Verluste: Sie lassen sich nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Aktiengewinnen oder Arbeitslohn.
  • Ab 2027: Ein Referentenentwurf sieht die Abgeltungsteuer von 25 Prozent vor, für Käufe nach dem 31. Dezember 2026. Das Verfahren läuft noch.

Wie Kryptowährungen in Deutschland besteuert werden

Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen sind steuerrechtlich keine Wertpapiere. Der Bundesfinanzhof hat das mit seinem Urteil vom 14. Februar 2023 bestätigt (Aktenzeichen IX R 3/22): Kryptowerte sind Wirtschaftsgüter, ihr Verkauf im Privatvermögen fällt unter Paragraf 23 EStG.

Daraus folgt der Unterschied, der die gesamte deutsche Krypto-Besteuerung prägt. Aktien und Fonds unterliegen der Abgeltungsteuer: pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, unabhängig davon, wie lange du sie gehalten hast. Bei Kryptowährungen entscheidet dagegen die Haltedauer, und der Steuersatz ist dein persönlicher.

Die maßgebliche Verwaltungsanweisung dazu ist das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte. Es hat das ältere Schreiben vom 10. Mai 2022 abgelöst. Wer im Netz auf Ratgeber stößt, die noch die Fassung von 2022 zitieren, liest einen überholten Stand.

Was überhaupt Steuern auslöst

Der häufigste Irrtum betrifft nicht die Höhe der Steuer, sondern den Zeitpunkt. Steuerpflichtig wird nicht der Gewinn auf dem Papier, sondern die Realisierung. Und als Realisierung zählt mehr, als die meisten erwarten.

Übersicht welche Krypto-Vorgänge steuerpflichtig sind und welche nicht
Steuerpflichtig ist nicht nur der Verkauf gegen Euro. Auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung.

Besonders teuer wird der zweite Punkt. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist steuerlich ein Verkauf und ein Kauf zugleich. Wer Bitcoin gegen Ether tauscht, realisiert damit den Gewinn aus dem Bitcoin, auch wenn nie ein Euro geflossen ist. Für den erhaltenen Ether beginnt gleichzeitig eine neue Zwölfmonatsfrist.

Dasselbe gilt für das Bezahlen mit Kryptowährung. Wer einen Gegenstand mit Bitcoin bezahlt, veräußert diesen Bitcoin steuerlich.

Nicht steuerpflichtig sind dagegen der Kauf selbst, das Halten und der Transfer zwischen deinen eigenen Wallets. Ein Übertrag von der Börse auf ein Hardware-Wallet ist kein Veräußerungsvorgang, er unterbricht die Haltefrist nicht und löst keine Steuer aus.

Die Haltefrist von zwölf Monaten richtig berechnen

Die Frist läuft taggenau ab dem Anschaffungstag und hängt an der einzelnen Position, nicht an deinem Depot und nicht am Kalenderjahr. Kaufst du am 15. März 2026, ist ein Verkauf ab dem 16. März 2027 steuerfrei.

Bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung wird es komplizierter. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 verlangt zunächst die Einzelbetrachtung: Wenn du nachweisen kannst, welche konkreten Coins du verkaufst, zählt deren Anschaffungsdatum. Ist das nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst angeschafften Kryptowerte als zuerst veräußert, das sogenannte FiFo-Verfahren. Für die Wertermittlung ist die Durchschnittsmethode anzuwenden, aus Vereinfachungsgründen darf auch dort FiFo unterstellt werden.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens gilt die Betrachtung walletbezogen, jede Adresse wird also für sich betrachtet. Zweitens bindet dich die einmal gewählte Methode bis zur vollständigen Veräußerung des Bestands.

Die früher gefürchtete Zehnjahresfrist gibt es nicht mehr. Lange war unklar, ob sich die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert, wenn Kryptowerte als Einkunftsquelle genutzt werden, etwa beim Staking. Die Finanzverwaltung hat das ausdrücklich verneint. Auch gestakte Coins sind nach zwölf Monaten steuerfrei veräußerbar.

Wie hoch die Steuer tatsächlich ausfällt

Innerhalb der Zwölfmonatsfrist wird der Gewinn deinem übrigen Einkommen zugerechnet und mit deinem persönlichen Steuersatz belastet. Wer ohnehin gut verdient, landet schnell im Spitzensteuersatz von 42 Prozent, ab rund 278.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei 45 Prozent. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, gegebenenfalls Kirchensteuer.

Am gleichen Gewinn von 100.000 Euro zeigt sich die Spannweite deutlich: Nach zwölf Monaten Haltedauer zahlst du null Euro. Innerhalb der Frist und im Spitzensteuersatz sind es 47.475 Euro. Nach dem Referentenentwurf wären es 26.375 Euro, unabhängig von der Haltedauer.

Die Freigrenze von 1.000 Euro verdient besondere Aufmerksamkeit, weil ihr Name irreführt. Eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Bei einem Gewinn von 999 Euro zahlst du nichts. Bei 1.001 Euro versteuerst du nicht den einen Euro darüber, sondern die vollen 1.001 Euro. Die Grenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen, also auch für Gold oder Sammlerstücke.

Staking, Lending, Mining und Airdrops

Erträge aus Staking und Lending sind keine Veräußerungsgewinne, sondern Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG. Sie werden im Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Marktwert angesetzt und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Für sie gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr, die nichts mit den 1.000 Euro aus Paragraf 23 zu tun hat.

Der Marktwert im Zuflusszeitpunkt wird zugleich zu den Anschaffungskosten der erhaltenen Coins. Verkaufst du sie später, beginnt für sie eine eigene Zwölfmonatsfrist ab Zufluss.

Beim Mining kommt es auf den Umfang an. Gelegentliches Mining fällt unter Paragraf 22 Nummer 3, nachhaltiges und auf Gewinn gerichtetes Mining ist gewerblich, mit allen Folgen von der Gewerbesteuer bis zur Buchführungspflicht. Die Finanzverwaltung geht bei Blockbelohnungen aus dem Betrieb eigener Hardware regelmäßig von gewerblicher Tätigkeit aus.

Airdrops sind steuerfrei, wenn du dafür nichts tust und keine Gegenleistung erbringst. Verlangt der Anbieter eine Handlung, etwa das Ausfüllen eines Formulars oder Werbung in sozialen Netzwerken, liegt eine sonstige Leistung vor und der Zufluss ist steuerpflichtig.

Verluste: der Topf, der für sich steht

Verluste aus Kryptoverkäufen innerhalb der Jahresfrist lassen sich nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnen. Eine Verrechnung mit Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Aktiengewinnen ist ausgeschlossen. Was übrig bleibt, kannst du ein Jahr zurücktragen oder unbegrenzt in die Folgejahre vortragen.

Das ist ein echter Nachteil gegenüber Aktien, wo Verluste im Kapitaleinkünftetopf landen. Es hat aber eine Kehrseite: Wer Kryptoverluste realisiert, kann damit Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften neutralisieren, etwa aus dem Verkauf von Gold innerhalb der Jahresfrist.

Wichtig ist die Verlustfeststellung. Verluste, die du nicht in der Anlage SO deiner Steuererklärung angibst, gehen für die Zukunft verloren. Das Finanzamt stellt sie nur fest, wenn sie erklärt werden.

Was sich ab 2027 ändern soll

Am 8. September 2026 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Er sieht vor, Kryptowerte künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 EStG zu behandeln: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, unabhängig von der Haltedauer.

Zeitleiste der Krypto-Steuerreform von April 2026 bis Januar 2028
Der Verfahrensstand: Ein Referentenentwurf ist die Arbeitsfassung eines Fachreferats, kein Gesetz.

Für Anleger sind vier Punkte des Entwurfs entscheidend:

  • Der Stichtag liegt in der Zukunft. Erfasst würden nur Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Was du bis dahin kaufst, bliebe nach dem Entwurfsstand in der heutigen Regelung mit Jahresfrist. Die Einzelheiten dazu stehen in unserem Beitrag zu Bestandsschutz und Stichtag.
  • Verluste würden verrechenbar. Der Entwurf erlaubt die Verrechnung mit Aktien und anderen Wertpapieren, der isolierte Topf von Paragraf 23 entfiele.
  • Die Freigrenze würde zum Freibetrag. An die Stelle der 1.000-Euro-Freigrenze träte der Sparer-Pauschbetrag, der für alle Kapitalerträge zusammen gilt.
  • Der Steuerabzug käme später. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, der automatische Abzug durch die Dienstleister erst zum 1. Januar 2028.

Beschlossen ist nichts davon. Vor dem Entwurf liegen die Anhörung der Verbände, der Kabinettsbeschluss, drei Lesungen im Bundestag und der Bundesrat. Auf jeder Stufe können Steuersatz und Stichtag noch verändert werden. Welche zwei Modelle in der Debatte gegeneinander standen und warum sie sich bei 100.000 Euro Gewinn um 21.100 Euro unterscheiden, haben wir im Vergleich der beiden Steuermodelle aufgeschlüsselt. Was das Vorhaben dem Staat einbringen soll, steht in unserer Einordnung zu den 160 Millionen Euro im Bundeshaushalt.

Was du jetzt dokumentieren solltest

Unabhängig davon, wie die Reform ausgeht, entscheidet deine Dokumentation über die Steuerlast. Ab dem 1. Januar 2026 melden alle zentralisierten Krypto-Dienstleister im Rahmen von DAC8 an die Finanzverwaltung. Das Finanzamt kennt deine Börsenkonten also, auch rückwirkend über Kontrollmitteilungen.

Vier Angaben brauchst du für jede Position, und zwar dauerhaft:

  1. Anschaffungstag und Uhrzeit. Die Frist läuft taggenau, bei mehreren Käufen an einem Tag hilft die Uhrzeit.
  2. Anschaffungskosten in Euro, einschließlich Gebühren.
  3. Die Wallet oder Börse, auf der die Position liegt, weil die Betrachtung walletbezogen erfolgt.
  4. Jeder Transfer zwischen deinen eigenen Adressen, damit ein Übertrag nicht als Verkauf gewertet wird.

Wenn die Steuer ab 2028 an der Quelle einbehalten werden soll, wird das noch wichtiger: Eine Börse kann nur dann korrekt abrechnen, wenn sie deine Anschaffungsdaten kennt. Bei Beständen, die du von außen einlieferst, kennt sie diese nicht. Der Entwurf sieht deshalb eine pauschale Bemessungsgrundlage vor, wenn sich die Anschaffung nicht feststellen lässt. Die fällt zu deinen Ungunsten aus.

Wer viele Transaktionen hat, kommt mit einer Tabellenkalkulation nicht weit. Ein Blick auf spezialisierte Werkzeuge lohnt sich: Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker im Vergleich.

Für Bitcoin gelten dieselben Regeln, aber es gibt Fälle, die nur dort auftreten: ein Sparplan mit zwölf getrennten Fristen, die abweichende Besteuerung von ETPs und die Frage nach dem Gewerbe beim Mining. Diese Fälle haben wir gesondert aufgeschrieben: Bitcoin und Steuern in Deutschland.

Zwei Fragen schließen sich hier direkt an. Wie du deinen Gewinn konkret ausrechnest, mit Formel, Rechenbeispiel und Steuertabelle, steht in Krypto-Steuer berechnen. An welcher Stelle der Steuererklärung Gewinne, Verluste und Staking-Erträge einzutragen sind, klärt Krypto in der Steuererklärung.

Häufige Fragen zur Krypto-Steuer

Wie hoch ist die Steuer auf Kryptowährungen in Deutschland?

Nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer null Prozent. Innerhalb der Frist gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz von 14 bis 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Wann sind Kryptogewinne steuerfrei?

Wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, oder wenn dein gesamter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 Euro bleibt.

Muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?

Steuerpflichtige Vorgänge gehören in die Anlage SO. Verkäufe nach Ablauf der Jahresfrist musst du nicht angeben. Verluste solltest du angeben, sonst gehen sie für die Zukunft verloren.

Ist der Tausch von Bitcoin in Ether steuerpflichtig?

Ja. Der Tausch gilt als Veräußerung des hingegebenen Coins. Liegt sein Kauf weniger als zwölf Monate zurück, ist der Gewinn steuerpflichtig.

Wird die Haltefrist bei Staking auf zehn Jahre verlängert?

Nein. Diese Sorge stammt aus einer früheren Diskussion und ist von der Finanzverwaltung ausgeräumt worden. Es bleibt bei zwölf Monaten.

Was passiert mit meinen Coins, wenn die Reform kommt?

Nach dem Entwurfsstand nichts: Er erfasst nur Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2026. Rechtsverbindlich ist das erst, wenn ein Gesetz beschlossen ist.

Gilt das alles auch in Österreich?

Nein. Österreich hat die Haltefrist bereits 2022 abgeschafft und besteuert Kryptogewinne mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer, unabhängig von der Haltedauer.

Quellen

  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Februar 2023, Aktenzeichen IX R 3/22, zur Wirtschaftsguteigenschaft von Kryptowerten
  • BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, Geschäftszeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043
  • Paragraf 23 und Paragraf 22 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes
  • Deutscher Bundestag, Einbringung des Bundeshaushalts 2027 am 8. September 2026: bundestag.de
  • Bundestagsdrucksache 21/5752 zum abgelehnten Gesetzentwurf: dserver.bundestag.de
  • Angaben zum Referentenentwurf nach der Berichterstattung vom 8. September 2026. Der Volltext ist bislang nicht amtlich veröffentlicht.
  • Einordnung aus Unternehmersicht: Von 11,4 Milliarden auf 160 Millionen

(Stand: 9. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Er ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Rechtslage kann sich ändern.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

Vielleicht auch interessant