Kryptosteuer 2027: 160 Millionen Euro für einen Haushalt von 555 Milliarden
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums beziffert die Kryptosteuer erstmals: 160 Millionen Euro ab 2028. Was diese Zahl im Bundeshaushalt 2027 bedeutet, warum aus 11,4 Milliarden 160 Millionen wurden und was Anleger daraus ablesen können.

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Das Bundesfinanzministerium hat seinen Referentenentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten in die Ressortabstimmung gegeben. Darin steht erstmals, was das Vorhaben einbringen soll: 160 Millionen Euro ab 2028, ansteigend auf rund 350 Millionen Euro jährlich bis 2031. Am Vormittag desselben Tages hatte Finanzminister Lars Klingbeil einen Haushalt mit 555,4 Milliarden Euro Ausgaben und 118,7 Milliarden Euro Neuverschuldung in den Bundestag eingebracht. Beide Zahlen nebeneinander ergeben die eigentliche Nachricht dieses Entwurfs.
Über den Inhalt des Entwurfs haben wir berichtet, als der Stichtag bekannt wurde: Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft werden, bleiben nach dem Entwurfsstand in der heutigen Regelung mit einjähriger Haltefrist. Die Einzelheiten dazu stehen in unserem Beitrag zum Stichtag und zum Bestandsschutz. Dieser Artikel nimmt sich die Zahl vor, die seither dazugekommen ist, und ordnet sie in den Haushalt ein, für den sie gedacht ist.
Was im Referentenentwurf steht
| Regelungspunkt | Referentenentwurf des BMF |
|---|---|
| Besteuerung | Einkünfte aus Kapitalvermögen, Abgeltungsteuer 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag |
| Stichtag | Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 |
| Altbestände | keine rückwirkende Einbeziehung |
| Inkrafttreten | 1. Januar 2027 |
| Steuerabzug an der Quelle | ab 1. Januar 2028 |
| Verlustverrechnung | mit Aktien und anderen Wertpapieren möglich |
| Günstigerprüfung | ja, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt |
| Freistellung | Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro |
| Staking und Lending | als Einkünfte aus Kapitalvermögen |
| Erwartetes Aufkommen | 160 Millionen Euro ab 2028, rund 350 Millionen Euro bis 2031 |
In der Begründung heißt es, Kryptowerte stellten „zunehmend eine mögliche Form der privaten Kapitalanlage dar und werden über einen wachsenden Markt erworben und veräußert“. Aus Ministeriumskreisen wird die Absicht so beschrieben, es sei ungerecht, wenn erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert würden, Gewinne aus Kryptowerten aber weitgehend steuerfrei blieben.
An fünf Stellen ist dieser Entwurf für Anleger deutlich günstiger als der Gesetzentwurf, über den der Bundestag im Mai abgestimmt hat: Der Stichtag liegt in der Zukunft statt in der Vergangenheit, der Satz beträgt 25 statt bis zu 45 Prozent, Verluste lassen sich mit Wertpapieren verrechnen statt in einem eigenen Topf zu versanden, es gibt eine Günstigerprüfung, und an die Stelle der Freigrenze tritt ein Freibetrag. Das gehört zur sachlichen Bewertung dazu, bevor man sich die Zahl ansieht.
Die Zahl und der Haushalt
Der Bundeshaushalt 2027 sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt beträgt 118,7 Milliarden Euro, davon 33,4 Milliarden aus der regulären Schuldenregel und 85,4 Milliarden aus der Bereichsausnahme für Verteidigung und Sicherheit. Rechnet man die Sondervermögen hinzu, liegt die Neuverschuldung bei 203,7 Milliarden Euro.
Daraus lässt sich der Größenvergleich nachrechnen, und der Rechenweg gehört dazu, damit die Zahl überprüfbar bleibt:
- Neuverschuldung pro Tag: 118,7 Milliarden Euro geteilt durch 365 Tage sind rund 325 Millionen Euro täglich.
- Anteil der Kryptosteuer: 160 Millionen Euro entsprechen damit 0,49 Tagen, also rund zwölf Stunden Neuverschuldung.
- Anteil an den Gesamtausgaben: 160 Millionen Euro von 555,4 Milliarden Euro sind 0,029 Prozent. Selbst die 350 Millionen Euro, die erst 2031 erreicht werden sollen, liegen bei 0,063 Prozent.
Wer statt des Kernhaushalts die Gesamtverschuldung von 203,7 Milliarden Euro zugrunde legt, kommt auf rund sieben Stunden. Wir rechnen bewusst mit der niedrigeren Zahl, weil sie das Vorhaben günstiger darstellt und die Aussage trotzdem trägt.
Die Kryptosteuer ist Teil eines Aktionsplans gegen Steuerbetrug und Schwarzgeld, der insgesamt rund eine Milliarde Euro einbringen soll. Der Kryptoanteil daran ist mit 160 Millionen Euro der kleinere Teil.

Wie aus 11,4 Milliarden 160 Millionen wurden
Die Debatte über die Abschaffung der Haltefrist wird seit dem Frühjahr 2026 mit Zahlen geführt, die um ein Vielfaches höher lagen. Die Entwicklung lässt sich lückenlos belegen:
| Datum | Quelle | Erwartetes Aufkommen |
|---|---|---|
| 2025 | Frankfurt School Blockchain Center | bis 11,4 Milliarden Euro |
| 05.05.2026 | Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 21/5752 | mindestens 5 Milliarden Euro |
| 29.04.2026 | Eckwertebeschluss der Bundesregierung | 2 Milliarden Euro |
| 06.07.2026 | Kabinettsbeschluss, inklusive Finanzkriminalität | 1 Milliarde Euro |
| 08.09.2026 | Referentenentwurf des BMF | 160 Millionen Euro |
Zwischen der höchsten und der amtlichen Zahl liegt der Faktor 71. Das ist keine Nuance in einer Schätzung, sondern der Unterschied zwischen einem Haushaltsposten und einer Rundungsgröße.
Nachprüfbar war das früh. Österreich hat die Haltefrist bereits 2022 abgeschafft und ist damit der einzige Realtest in Europa. Dort führten die Dienstleister im Jahr 2024 Kapitalertragsteuer aus Kryptowährungen in Höhe von 33,8 Millionen Euro ab. Rechnet man diesen Wert über die Bevölkerungsrelation auf Deutschland hoch, landet man bei rund 300 Millionen Euro. Diese Hochrechnung haben wir am 12. August 2026 veröffentlicht, also vier Wochen vor dem Entwurf, nachzulesen im Statement zur Antwort aus dem Finanzausschuss. Das Bundesfinanzministerium liegt heute in derselben Größenordnung, während die politisch verwendeten Zahlen um das Sechs- bis Siebzigfache danebenlagen.
Der Bitcoin Bundesverband hatte an die Schätzung von 11,4 Milliarden Euro fünfzehn Fragen zur Methodik gerichtet, unter anderem zu Datenherkunft, Repräsentativität der Stichprobe und fehlenden Fehlermargen. Sie sind bis heute unbeantwortet.
Was Klingbeil in seiner Haushaltsrede sagte
In der Einbringungsrede verteidigte Klingbeil die Neuverschuldung als Investition, nannte Infrastruktur, Krankenhäuser und Schulen und kündigte ein Entlastungspaket von zehn Milliarden Euro an, das über eine höhere Besteuerung sehr hoher Einkommen finanziert werden soll. Der schwarzen Null bescheinigte er, sie sei in einer Zeit niedriger Zinsen „zum Fetisch“ geworden.
Kryptowerte, Bitcoin, die Haltefrist und Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes kamen in der Rede nicht vor. Im Haushaltsentwurf 2027 taucht die Kryptosteuer auch nicht als eigener Posten auf. Beides ist erklärbar und kein Widerspruch: Die Einnahme soll nach dem Entwurf erst ab 2028 fließen, liegt also außerhalb des Haushaltsjahres, über das der Bundestag gerade berät. Wer daraus ein Verschweigen konstruiert, überzieht. Bemerkenswert bleibt der Zeitpunkt: Der Entwurf ging an dem Tag in die Abstimmung, an dem der Minister über den Haushalt sprach, zu dem er beitragen soll.

Der Zielkonflikt, der im Modell steckt
Die erklärte Absicht ist, Spekulation zu besteuern. Das gewählte Modell bewirkt für Kurzfristanleger das Gegenteil. Wer heute Kryptowerte innerhalb eines Jahres verkauft, zahlt seinen persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Nach dem Entwurf zahlt derselbe Anleger künftig pauschal 25 Prozent. Der Unionsabgeordnete Olav Gutting hatte diesen Effekt bereits am 31. Juli 2026 vorgerechnet.
Die Reform entlastet also den kurzfristigen Handel und belastet das langfristige Halten, das heute nach einem Jahr steuerfrei ist. An einem Gewinn von 100.000 Euro nach mehr als einem Jahr Haltedauer lässt sich das beziffern: heute 0 Euro Steuer, nach dem Entwurf 26.375 Euro inklusive Solidaritätszuschlag.
Was Anleger daraus ablesen können
Für Bestände, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft werden, ändert sich nach dem Entwurfsstand nichts. Sie bleiben in der heutigen Systematik: ein Jahr halten, danach steuerfrei verkaufen. Das gilt auch für einen Kauf im Dezember 2026, dessen Jahresfrist erst im Dezember 2027 abläuft. Maßgeblich ist der Anschaffungstag, nicht das Datum des Verkaufs und nicht das Kalenderjahr.
Daraus folgt ein Anreiz, geplante Käufe in das vierte Quartal 2026 vorzuziehen. Drei Dinge gehören zu dieser Überlegung dazu:
- Der Stichtag steht in einem Entwurf, nicht im Gesetzblatt. Das Papier befindet sich in der Frühkoordinierung zwischen den Ressorts. Kabinett, Bundestag und Bundesrat haben sich damit noch nicht befasst.
- Ein Stichtag in der Zukunft kann vorgezogen werden. Wenn ein Gesetzgeber einen Ankündigungseffekt beobachtet, ist es im Steuerrecht ein übliches Mittel, den Stichtag auf den Tag des Kabinettsbeschlusses oder der Einbringung zu verlegen. Der Gesetzentwurf vom Mai 2026 hatte seinen Stichtag ausdrücklich in der Vergangenheit. Es gibt keine Zusage, dass der jetzige Termin bis zum Schluss hält.
- Bei gemischten Beständen entscheidet die Verbrauchsfolge. Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 gilt für die Haltefrist eine walletbezogene Betrachtung, bei der die zuerst angeschafften Kryptowerte als zuerst veräußert gelten. Wer nach 2027 verkauft, verbraucht damit zuerst den geschützten Altbestand. Ob der Referentenentwurf dazu eine eigene Regelung enthält, ist aus dem bisher Bekannten nicht ersichtlich.
Zur Marktwirkung, über die gerade viel geschrieben wird, eine nüchterne Einordnung: Ein Vorzieheffekt ist plausibel, seine Größe ist begrenzt. Nach der Schätzung der Frankfurt School halten rund sieben Millionen deutsche Anleger Kryptowerte im Volumen von etwa 400 Milliarden Euro. Selbst wenn davon ein hoher einstelliger Milliardenbetrag in den letzten Monaten des Jahres zusätzlich investiert würde, verteilte sich das auf ein globales Handelsvolumen, das allein bei Bitcoin täglich zweistellig in Milliarden US-Dollar liegt. Wer daraus eine Kursprognose ableitet, verkauft eine Vermutung als Rechnung.
Wie es weitergeht
Der Referentenentwurf ist die Arbeitsfassung eines Fachreferats. Vor ihm liegen die Ressortabstimmung, die Anhörung der Verbände, der Kabinettsbeschluss, die drei Lesungen im Bundestag und die Befassung des Bundesrates. Auf jeder dieser Stufen können Steuersatz, Stichtag und Übergangsregelung noch verändert werden.
Parallel läuft die Bundestagspetition 201716, die im August das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen innerhalb von 48 Stunden erreicht hat und damit Anspruch auf eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss hat. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis zum 15. September 2026. Den Verfahrensstand dazu haben wir in einem eigenen Beitrag eingeordnet.
Häufige Fragen
Muss ich jetzt Steuern auf meine Kryptogewinne zahlen?
Nein. Es gilt unverändert die heutige Rechtslage: Gewinne aus dem Verkauf im Privatvermögen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Nach Ablauf eines Jahres bleiben sie steuerfrei.
Ich kaufe im Dezember 2026. Bin ich geschützt?
Nach dem Entwurfsstand ja, weil die Anschaffung vor dem Stichtag liegt. Rechtsverbindlich ist das nicht, solange kein Gesetz beschlossen ist.
Was passiert mit meinem Sparplan über den Jahreswechsel?
Jede einzelne Ausführung ist eine eigene Anschaffung mit eigenem Datum. Raten bis zum 31. Dezember 2026 fielen unter die alte Regel, Raten ab Januar 2027 unter die neue.
Gilt die Steuer schon ab 2027?
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, betrifft aber nur ab dann angeschaffte Werte. Der automatische Steuerabzug durch die Dienstleister soll erst ab dem 1. Januar 2028 beginnen.
Wie viel bringt die Steuer dem Staat?
Nach der Schätzung im Referentenentwurf 160 Millionen Euro ab 2028 und rund 350 Millionen Euro jährlich bis 2031.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Textarchiv zur Einbringung des Haushalts 2027, Bundestagsdrucksachen 21/7300, 21/7301 und 21/7650: bundestag.de
- Bundestagsdrucksache 21/5752, Gesetzentwurf zur Änderung von Paragraf 23 EStG: dserver.bundestag.de
- Deutscher Bundestag, Kurzmeldung zur Ablehnung des Entwurfs am 20. Mai 2026: bundestag.de
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, Geschäftszeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043
- Bitcoin Bundesverband, Fragenkatalog zur Schätzung von 11,4 Milliarden Euro: bitcoin-bundesverband.de
- Angaben zum Inhalt des Referentenentwurfs nach der Berichterstattung vom 8. September 2026. Der Volltext des Entwurfs ist bislang nicht amtlich veröffentlicht.
(Stand: 9. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuer- und keine Anlageberatung. Für die Beurteilung des eigenen Falls ist steuerlicher Rat erforderlich.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.































