Krypto-Haltefrist vor der Abschaffung: Was Petition 201716 und der Kabinettsbeschluss für deine Steuer bedeuten
Petition 201716 im Bundestag fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte und hat das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen bereits überschritten. Der Beitrag ordnet ein, was der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 vorsieht, was davon verbindlich ist und welche Unterlagen du jetzt zusammenstellen solltest.

Seit dem 4. August 2026 liegt im Petitionsportal des Deutschen Bundestages eine Eingabe zur Mitzeichnung aus, die private Krypto-Anleger unmittelbar betrifft. Petition 201716 fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte nach § 23 EStG. Das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen war binnen weniger Tage erreicht; am 8. August 2026 wies das Portal 38.286 Online-Mitzeichnungen aus. Die Frist läuft bis zum 15. September 2026.
Anlass ist ein Beschluss des Bundeskabinetts vom 6. Juli 2026 zum Haushaltsentwurf 2027. Danach sollen im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden; die Steuerfreiheit nach zwölf Monaten Haltedauer würde entfallen.
Was die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG heute konkret bedeutet
Kryptowerte gelten nach geltender Verwaltungsauffassung und finanzgerichtlicher Rechtsprechung als „andere Wirtschaftsgüter“, Verkäufe fallen deshalb unter die privaten Veräußerungsgeschäfte des § 23 Einkommensteuergesetz. Steuerpflichtig sind dort nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Geschäfte, „bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt“. Im Umkehrschluss folgt daraus die bekannte Regel: Nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer bleibt der Gewinn steuerfrei.
Verkaufst du früher, wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Je nach übrigem Einkommen liegt dieser Satz zwischen null und 45 Prozent. Eine wichtige Nebenregel steht in § 23 Absatz 3 Satz 5: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat. Häufig wird diese Grenze mit 600 Euro angegeben, was den bis einschließlich 2023 geltenden Stand wiedergibt. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext, den du im § 23 EStG bei gesetze-im-internet.de nachlesen kannst.
Dabei handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Bei 999 Euro Gesamtgewinn bleibt der Betrag vollständig steuerfrei, bei 1.000 Euro wird er in voller Höhe steuerpflichtig und nicht nur in Höhe des übersteigenden Teils. Welche Einheit wann angeschafft wurde, ordnet die Finanzverwaltung regelmäßig nach dem First-in-First-out-Verfahren zu. Die Grundlagen dazu haben wir im Erklärstück zur Haltefrist bei Kryptowährungen aufbereitet.
Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026: Krypto-Gewinne sollen Kapitaleinkünfte werden
Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 beschlossen. Teil des Entwurfs ist die Absicht, im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte eine Änderung der Krypto-Besteuerung bereits Ende April angekündigt und wird mit der Aussage zitiert, Krypto-Gewinne sollten künftig genauso besteuert werden wie Kapitaleinkünfte.
Fiskalisch ist das Vorhaben eine Konsolidierungsmaßnahme. Nach der Berichterstattung über den Kabinettsentwurf veranschlagt das Bundesfinanzministerium den Beitrag aus der Bekämpfung von Steuerkriminalität zusammen mit der Krypto-Besteuerung ab 2027 mit rund einer Milliarde Euro; im April war noch von etwa zwei Milliarden Euro die Rede. Die Summen beziehen sich also nicht ausschließlich auf Kryptowerte.
Entscheidend für die Einordnung: Ein Haushaltsentwurf beziffert erwartete Einnahmen und benennt Absichten, ändert aber kein Steuergesetz. Solange § 23 EStG in der heutigen Fassung gilt, gilt die einjährige Haltefrist.
Abgeltungsteuer statt Steuerfreiheit: Welcher Steuersatz im Raum steht
In der Berichterstattung kursieren zwei Werte. Genannt wird überwiegend ein Satz von 26,375 Prozent, der sich aus 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag zusammensetzt. Kommt Kirchensteuer hinzu, liegt die Belastung je nach Bundesland bei etwa 28 Prozent. Beide Werte sind bislang nicht amtlich bestätigt, weil der maßgebliche Gesetzestext fehlt. Wir geben sie deshalb als Spanne wieder und nicht als feststehende Größe.
Für Anleger mit hohem persönlichem Steuersatz wäre die Umstellung nicht in jeder Konstellation nachteilig: Wer innerhalb der Jahresfrist verkauft und einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent trägt, zahlt heute mehr als 26,375 Prozent. Die Verschlechterung trifft vor allem jene, die Bestände länger als zwölf Monate halten und den Verkauf bisher steuerfrei abwickeln konnten. Genau diese Gruppe steht hinter der Petition. Offen bleiben zudem die Anwendbarkeit des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro und die künftige Verlustverrechnung; beides ergibt sich erst aus dem Gesetzestext.
Anschaffungsdaten belegen: Krypto-Steuer-Tools mit deutschem Steuerreport im VergleichPetition 201716 im Bundestag: 38.286 Mitzeichnungen und das Quorum von 30.000
Die Petition trägt die Identifikationsnummer 201716, ist dem Sachgebiet Einkommensteuer zugeordnet und weist als Erstellungsdatum den 30. Mai 2026 aus; der Status lautet „in der Mitzeichnung“, freigeschaltet wurde sie am 4. August 2026.
Der Petitionstext fordert den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten nach § 23 EStG; insbesondere soll die einjährige Frist, nach der Gewinne steuerfrei sind, nicht abgeschafft werden. Zusätzlich verlangt die Eingabe, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung beizubehalten. Zur Begründung führen die Petenten Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und private Vermögensbildung an.
Am 8. August 2026 zeigte das Portal 38.286 Online-Mitzeichnungen und beim Feld „Quorum erreicht“ den Eintrag „Ja“. Getragen wird die Kampagne nach eigenen Angaben von der Initiative prohaltefrist.de, hinter der ein Zusammenschluss aus der deutschen Bitcoin-Szene um den Bitcoin Bundesverband steht. Den vollständigen Text und den aktuellen Zählerstand findest du in der Petition 201716 auf dem Portal des Bundestages.
Mitzeichnungsfrist 15. September 2026: Wie du die Petition unterzeichnest
Mitzeichnen kannst du bis zum 15. September 2026. Dafür ist eine einmalige Registrierung im Petitionsportal des Bundestages erforderlich, bei der Name und Anschrift hinterlegt werden; anschließend lässt sich die Petition über die entsprechende Schaltfläche unterstützen. Das Petitionsrecht nach Artikel 17 Grundgesetz steht jedermann zu, eine Beteiligung ist unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnort möglich.
Das Erreichen des Quorums prüft der Ausschuss laut Portalhinweis in regelmäßigen Abständen und nicht nach jeder einzelnen Mitzeichnung. Weitere Unterschriften werden bis zum Fristende gezählt. Bei erreichtem Quorum ist in der Regel eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss vorgesehen, also ein Anhörungsformat und keine Abstimmung über ein Gesetz.
Bestandsschutz für Altbestände: Die entscheidende offene Frage
Für Anleger mit älteren Beständen hängt die finanzielle Auswirkung an einer bislang unbeantworteten Frage: Gäbe es einen Bestandsschutz für Kryptowerte, die vor einer Gesetzesänderung angeschafft wurden? Die Berichterstattung über den Kabinettsbeschluss vermerkt ausdrücklich, dass dieser Punkt ungeklärt ist; weder der Haushaltsentwurf noch begleitende Stellungnahmen legen sich fest.
Daraus folgt eine Feststellung und keine Empfehlung: Wer Bestände vorsorglich vor einem möglichen Stichtag veräußert, entscheidet ohne Kenntnis der künftigen Rechtslage und löst unter Umständen eine Steuerpflicht aus, die bei Halten nicht entstanden wäre. Redaktionelle Einschätzung: Solange kein Referentenentwurf vorliegt, lässt sich der wirtschaftlich richtige Zeitpunkt für einen Verkauf nicht seriös bestimmen. Steuerliche Einzelfragen gehören in die Hand einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters.
Vom Kabinettsbeschluss zum Gesetz: Welche Hürden im Bundestag und Bundesrat noch fehlen
Der Weg vom Haushaltsentwurf zu einer geänderten Besteuerung ist noch weitgehend unbeschritten. Bislang fehlt ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, also der erste ausformulierte Text mit konkreten Paragrafen. Ohne ihn gibt es weder eine juristisch prüfbare Formulierung noch eine Verbändeanhörung. Danach folgen Regierungsentwurf, Beratung im Bundestag und Befassung des Bundesrats. In der Berichterstattung werden eine erste Lesung im September 2026 und ein Abschluss im Dezember genannt; offiziell bestätigt sind diese Termine nicht.
Politisch ist der Ausgang offen. Für eine Mehrheit wäre die Zustimmung der Unionsfraktion erforderlich, die eine entsprechende Änderung im Finanzausschuss zuvor abgelehnt hatte. Ob es zu einem Kompromiss kommt, ist derzeit nicht absehbar; eine Prognose über das Ergebnis gibt dieser Text bewusst nicht ab.
Steuerreports und Gebühren: die besten Krypto-Broker im VergleichAnschaffungsdaten dokumentieren: Warum dein Transaktionsverlauf jetzt wichtiger wird
Unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens lohnt sich eine Vorbereitung in jedem Szenario: die vollständige Dokumentation deiner Anschaffungszeitpunkte und Anschaffungskosten. Bleibt die Haltefrist bestehen, belegst du damit die Steuerfreiheit gegenüber dem Finanzamt. Wird sie abgeschafft, brauchst du die Daten zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Käme ein Bestandsschutz, entschiede das Anschaffungsdatum über die Behandlung jeder einzelnen Position.
Praktisch heißt das: Lade die Transaktionshistorien deiner Handelsplätze als CSV-Export herunter, solange die Konten aktiv sind, und sichere sie außerhalb der Plattform. Erfasse Wallet-Adressen samt Zuordnung und halte Übertragungen zwischen eigenen Adressen fest, damit ein Transfer nicht später als Verkauf gedeutet wird. Bei mehreren Börsen und Wallets stößt eine Tabelle schnell an Grenzen; ein Portfolio-Tracker mit Steuerreport übernimmt die Zuordnung nach First-in-First-out automatisch. Welche Anbieter deutsche Steuerreports liefern, zeigt unser Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
Ein zweiter Punkt betrifft die Datenlage der Finanzverwaltung. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 melden Krypto-Dienstleister Transaktionsdaten ihrer Kunden seit dem 1. Januar 2026 an die Steuerbehörden, die erste Übermittlung ist für September 2027 vorgesehen. Die Behörden erhalten damit Vergleichsmaterial zu dem, was in der Steuererklärung steht. Wenn du ohnehin Konten sortierst, prüfe die Steuerreports deines Handelsplatzes; unser Überblick über die besten Krypto-Broker führt die Anbieter mit ihren Konditionen auf.
Staking, Lending und die Zehnjahresfrist: Was die Reform für Erträge bedeuten könnte
Neben Veräußerungsgewinnen gibt es laufende Erträge. Belohnungen aus Staking oder Lending behandelt die Finanzverwaltung bisher als sonstige Einkünfte nach § 22 Nummer 3 EStG, zu versteuern im Zeitpunkt des Zuflusses mit dem persönlichen Steuersatz und mit einer Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr. Verkaufst du die erhaltenen Einheiten später, greift für den Verkauf wieder § 23 EStG mit der Jahresfrist.
Immer wieder taucht die Sorge auf, die Nutzung als Einkunftsquelle verlängere die Haltefrist auf zehn Jahre. Diese Verlängerung steht zwar im Gesetzestext, doch die Finanzverwaltung wendet sie nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 auf Kryptowerte nicht an; maßgeblich bleibt die einjährige Frist. Käme die Zuordnung zu den Kapitaleinkünften, wäre neu zu klären, wie Staking-Erträge einzuordnen sind. Der Kabinettsbeschluss äußert sich dazu nicht. Wer regelmäßig über einen Sparplan kauft, sollte zudem bedenken, dass nach First-in-First-out jede Rate eine eigene Position mit eigener Frist bildet.
Was du daraus mitnimmst
- Prüfe deine Anschaffungsdaten und schließe Lücken, bevor die Rechtslage sich klärt. Exportiere die Transaktionshistorien aller Börsen und Wallets und lege sie außerhalb der Plattformen ab. Ein Werkzeug mit deutschem Steuerreport nimmt dir die Zuordnung nach First-in-First-out ab; die Anbieter im Vergleich findest du im Hub für Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
- Entscheide bis zum 15. September 2026, ob du Petition 201716 mitzeichnest. Die Registrierung im Petitionsportal des Bundestages dauert wenige Minuten, die Frist ist fest. Wenn du dabei ohnehin deine Handelsplätze durchgehst, prüfe deren Steuerreports gegen die Konditionen im Broker-Vergleich.
- Triff keine Verkaufsentscheidung allein wegen des Kabinettsbeschlusses. Ohne Referentenentwurf ist weder der Stichtag noch ein möglicher Bestandsschutz bekannt. Wer weiter aufbauen will, findet die Konditionen für regelmäßige Käufe im Vergleich für Bitcoin-Sparpläne; für alles Steuerliche im Einzelfall ist eine Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.
(Stand: 8. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.




























