Krypto-Steuer berechnen: Formel, Rechenbeispiel und Steuertabelle
Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Gebühren: die Formel ist einfach, die Verbrauchsfolge ist es nicht. Mit Rechenbeispiel, Steuertabelle für die üblichen Einkommensstufen und den Stellen, an denen jeder Rechner ungenau wird.

Inhalt
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Die Formel ist einfach: Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Gebühren ergibt den Gewinn. Liegt er über der Freigrenze von 1.000 Euro und lag zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr, versteuerst du ihn mit deinem persönlichen Steuersatz. Schwierig wird es erst bei mehreren Käufen derselben Währung, denn dann entscheidet die Reihenfolge.
Dieser Artikel zeigt den Rechenweg an einem konkreten Beispiel, gibt eine Tabelle für die üblichen Einkommensstufen und benennt die Stellen, an denen jeder Rechner an seine Grenzen kommt.
Die Formel
Der steuerpflichtige Gewinn nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes ergibt sich so:
Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = Gewinn oder Verlust
Zu den Anschaffungskosten gehört der Kaufpreis einschließlich der Kaufgebühr. Zu den Werbungskosten gehören die Gebühren beim Verkauf und die Transaktionskosten, die dem Vorgang direkt zuzuordnen sind. Nicht abziehbar sind allgemeine Kosten wie eine Hardware-Wallet oder ein Depotentgelt.
Ein Rechenbeispiel

Der entscheidende Punkt steht in der letzten Zeile: Wären zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate gelegen, wäre derselbe Gewinn steuerfrei geblieben. Die Haltedauer ist die einzige Stellschraube, die den Betrag auf null bringt.
Beachte außerdem die Freigrenze. Sie liegt bei 1.000 Euro und gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen. Es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag: Bei 1.001 Euro Gewinn versteuerst du den vollen Betrag, nicht nur den einen Euro darüber.
Was von 10.000 Euro Gewinn übrig bleibt

Die Tabelle zeigt den Grundtarif 2026 für Ledige. Zwei Punkte gehören dazu, weil sie oft falsch dargestellt werden.
Erstens der Solidaritätszuschlag. Er beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer, fällt aber erst ab einer Einkommensteuer von rund 19.950 Euro an. Für die meisten Anleger in den unteren Zeilen der Tabelle entsteht er gar nicht. Rechner, die ihn pauschal aufschlagen, rechnen zu hoch.
Zweitens der Grenzsteuersatz. Er gilt für den zusätzlichen Euro, nicht für dein gesamtes Einkommen. Ein Kryptogewinn kann dich außerdem in eine höhere Stufe heben, sodass der Durchschnittssatz steigt. Wer nahe an einer Grenze liegt, sollte genauer rechnen als mit einer Tabelle.
Was du für die Berechnung brauchst
Für jede verkaufte Position brauchst du vier Angaben. Fehlt eine davon, wird die Rechnung zur Schätzung:
- Anschaffungsdatum mit Uhrzeit, weil die Frist taggenau läuft.
- Anschaffungskosten in Euro einschließlich Kaufgebühr.
- Veräußerungsdatum und -preis, ebenfalls in Euro.
- Die Wallet oder Börse, weil die Betrachtung walletbezogen erfolgt.
Bei einem Tausch von Coin zu Coin gibt es keinen Europreis. Dann ist der Marktwert im Zeitpunkt des Tauschs anzusetzen, für beide Seiten des Geschäfts.
Die Stelle, an der jeder Rechner ungenau wird
Solange du einmal gekauft und einmal verkauft hast, ist die Rechnung trivial. Sobald du mehrfach gekauft hast, entscheidet die Verbrauchsfolge darüber, welche Coins als verkauft gelten, und damit über die Steuer.
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 gibt die Reihenfolge vor: Zunächst gilt die Einzelbetrachtung, wenn du nachweisen kannst, welche konkreten Coins du veräußert hast. Ist das nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst angeschafften Kryptowerte als zuerst veräußert. Für die Wertermittlung ist die Durchschnittsmethode anzuwenden, aus Vereinfachungsgründen darf dort ebenfalls FiFo unterstellt werden.
Diese Reihenfolge arbeitet in der Regel für dich, weil sie zuerst die ältesten und damit häufig steuerfreien Positionen verbraucht. Sie ist aber nur korrekt umsetzbar, wenn deine Historie lückenlos ist. Wie sich das bei einem Sparplan auswirkt, zeigt unser Beitrag zu Bitcoin und Steuern.
Wann ein Rechner reicht und wann nicht
Ein einfacher Rechner genügt, wenn du wenige Käufe hast, alle auf derselben Börse, und ausschließlich gegen Euro handelst. Dann kannst du die Formel oben in einer Tabellenkalkulation abbilden.
Ein spezialisiertes Werkzeug lohnt sich, sobald einer dieser Punkte zutrifft:
- Du handelst auf mehreren Börsen oder überträgst zwischen Wallets.
- Du tauschst Coin gegen Coin, weil dann für jeden Vorgang zwei Marktwerte nötig sind.
- Du hast einen Sparplan mit vielen Einzelraten.
- Du beziehst Staking- oder Lending-Erträge, die zum Zuflusszeitpunkt bewertet werden müssen.
Welche Werkzeuge das leisten und was sie kosten, steht im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools. Ein Hinweis zur Erwartung: Kein Werkzeug ersetzt die steuerliche Würdigung im Einzelfall, und keines haftet für das Ergebnis.
Was sich ab 2027 an der Rechnung ändern würde
Nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 8. September 2026 würde die Rechnung deutlich einfacher: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag auf den Gewinn, unabhängig von der Haltedauer, dafür ohne die Frage nach der Zwölfmonatsfrist.
Betroffen wären nach dem Entwurfsstand nur Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Für alles davor bliebe die Rechnung so, wie sie hier steht. Beschlossen ist nichts, die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zum Stichtag und Bestandsschutz.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Steuer auf Kryptogewinne?
Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Gebühren ergibt den Gewinn. Diesen versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz, wenn der Verkauf innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ist und der Gesamtgewinn über 1.000 Euro liegt.
Gibt es einen kostenlosen Krypto-Steuer-Rechner?
Für einfache Fälle reicht die Formel in einer Tabellenkalkulation. Kostenlose Online-Rechner rechnen meist nur einen einzelnen Vorgang und berücksichtigen weder die Verbrauchsfolge noch die Freigrenze über alle Geschäfte hinweg.
Wie hoch ist der Steuersatz auf Krypto?
Es gibt keinen eigenen Satz. Es gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz von 14 bis 45 Prozent. Nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer fällt keine Steuer an.
Zählt der Solidaritätszuschlag immer dazu?
Nein. Er fällt erst ab einer Einkommensteuer von rund 19.950 Euro an und betrifft damit nur höhere Einkommen.
Wie rechne ich einen Tausch von Coin zu Coin?
Du setzt den Marktwert im Zeitpunkt des Tauschs an. Der hingegebene Coin gilt als veräußert, der erhaltene als angeschafft, mit neuer Zwölfmonatsfrist.
Kann ich Gebühren abziehen?
Ja, sofern sie dem einzelnen Vorgang zuzuordnen sind. Kaufgebühren erhöhen die Anschaffungskosten, Verkaufsgebühren mindern den Gewinn.
Quellen
- Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes zu privaten Veräußerungsgeschäften
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Geschäftszeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043, zur Verbrauchsfolge und Bewertung
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der ab 2021 geltenden Fassung zur Freigrenze
- Angaben zum Referentenentwurf nach der Berichterstattung vom 8. September 2026
(Stand: 9. September 2026. Alle Beispiele sind vereinfacht und ohne Kirchensteuer gerechnet. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.






























