Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Bitcoin und Steuern in Deutschland: Haltefrist, Sparplan, ETP und Mining

Bitcoin-Gewinne sind nach zwölf Monaten steuerfrei. Was das für einen Sparplan mit zwölf Fristen bedeutet, warum ETPs anders besteuert werden und was bei Mining, Schenkung und Verlusten gilt.

Schema wie bei einem Bitcoin-Sparplan jede Rate ihre eigene Haltefrist hat
8 Min. Lesezeit
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Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin sind in Deutschland steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Verkaufst du früher, versteuerst du den Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr bleibt steuerfrei.

So weit die Regel. In der Praxis scheitern die meisten nicht an ihr, sondern an den Fällen, die sie nicht abdeckt: einem Sparplan mit zwölf verschiedenen Fristen, einem Bitcoin-ETP, das nach anderen Regeln besteuert wird, oder dem Übertrag von der Börse ins eigene Wallet. Dieser Artikel geht die bitcoinspezifischen Fälle durch. Die allgemeinen Grundlagen zu allen Kryptowährungen stehen in unserem Ratgeber zur Krypto-Steuer in Deutschland.

Die Grundregel für Bitcoin in zwei Sätzen

Bitcoin ist steuerrechtlich kein Wertpapier, sondern ein „anderes Wirtschaftsgut". Der Verkauf im Privatvermögen ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes, und dort entscheidet die Haltedauer über die Steuer. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Februar 2023 bestätigt (Aktenzeichen IX R 3/22).

Daraus folgt der Unterschied zur Aktie: Wer Aktien verkauft, zahlt immer 25 Prozent Abgeltungsteuer, egal wie lange er gehalten hat. Wer Bitcoin nach dreizehn Monaten verkauft, zahlt nichts, und zwar auch bei einem Gewinn von 500.000 Euro.

Bitcoin-Sparplan: zwölf Käufe, zwölf Fristen

Der häufigste Irrtum betrifft den Sparplan. Die Zwölfmonatsfrist gilt nicht für dein Depot und nicht für das Kalenderjahr, sondern für jede einzelne Anschaffung.

Zwölf Sparplanraten und ihre jeweils eigene Zwölfmonatsfrist
Jede Rate wird zwölf Monate nach ihrem eigenen Kauf steuerfrei, nicht der Sparplan als Ganzes.

Wer ab Januar 2026 monatlich 200 Euro anlegt, hat Ende des Jahres zwölf Positionen mit zwölf verschiedenen Stichtagen. Die Januarrate ist im Januar 2027 steuerfrei, die Dezemberrate erst im Dezember 2027.

Verkaufst du im Juni 2027 einen Teil deines Bestands, liegen darin steuerfreie und steuerpflichtige Anteile nebeneinander. Welche als verkauft gelten, regelt die Verbrauchsfolge: Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 gilt zunächst die Einzelbetrachtung, und wenn die nicht möglich ist, gelten die zuerst angeschafften Coins als zuerst veräußert. Diese Reihenfolge arbeitet für dich, denn sie verbraucht zuerst die ältesten und damit steuerfreien Positionen.

Praktisch heißt das: Führe für jede Sparplanrate Datum, Betrag und Kurs. Die meisten Broker liefern diese Aufstellung, aber nicht alle in einer Form, die das Finanzamt akzeptiert. Wie sich das automatisieren lässt, zeigt unser Vergleich der Bitcoin-Sparpläne.

Was bei Bitcoin als Verkauf gilt

Steuerlich ist nicht nur der Verkauf gegen Euro eine Veräußerung. Auch diese drei Vorgänge lösen die Steuer aus, wenn die Position jünger als zwölf Monate ist:

  • Der Tausch in eine andere Kryptowährung. Wer Bitcoin gegen Ether tauscht, realisiert den Bitcoin-Gewinn, obwohl kein Euro fließt. Für den Ether beginnt gleichzeitig eine neue Frist.
  • Das Bezahlen mit Bitcoin. Der Einkauf ist steuerlich eine Veräußerung zum Tageskurs.
  • Der Tausch in einen Stablecoin. Auch USDT und USDC sind Kryptowerte, der Tausch ist deshalb ein Veräußerungsgeschäft.

Nicht steuerbar ist dagegen der Übertrag zwischen deinen eigenen Adressen. Wer Bitcoin von der Börse auf ein Hardware-Wallet schickt, veräußert nichts, unterbricht keine Frist und löst keine Steuer aus. Die Anschaffungsdaten musst du allerdings mitnehmen, sonst kann später niemand nachweisen, wann die Coins gekauft wurden.

Bitcoin-ETP, ETN und ETC: die zweite Steuerwelt

Wer Bitcoin nicht direkt kauft, sondern über ein börsengehandeltes Produkt, landet steuerlich möglicherweise woanders. Das betrifft Produkte wie die physisch besicherten ETPs von CoinShares, Invesco oder 21Shares, die viele Anleger über ihr normales Wertpapierdepot kaufen.

Vergleich der Besteuerung von Bitcoin im Direktbesitz und als ETP oder ETN
Bei börsengehandelten Produkten entscheidet die Ausgestaltung über die Besteuerung, nicht der Basiswert.

Der entscheidende Punkt ist der Lieferanspruch. Räumt das Produkt dir das Recht ein, die Auslieferung der hinterlegten Bitcoin zu verlangen, spricht viel dafür, es wie den Direktbesitz zu behandeln: Paragraf 23 EStG mit Zwölfmonatsfrist. Diese Linie stützt sich auf die Rechtsprechung zu Xetra-Gold, wo der Bundesfinanzhof genauso entschieden hat.

Fehlt der Lieferanspruch, liegt eine sonstige Kapitalforderung nahe. Dann greift Paragraf 20 EStG mit 25 Prozent Abgeltungsteuer, unabhängig von der Haltedauer, dafür mit Verlustverrechnung im Kapitaleinkünftetopf.

Diese Einordnung ist nicht abschließend geklärt. Es gibt dazu keine höchstrichterliche Entscheidung für Krypto-ETPs, und die depotführenden Banken behandeln die Produkte nicht einheitlich. Manche behalten Abgeltungsteuer ein, obwohl der Anleger die Zwölfmonatsfrist für sich beansprucht. Wer hier Klarheit braucht, kommt an einer Beratung im Einzelfall nicht vorbei. Vor dem Kauf lohnt ein Blick in die Produktbedingungen: Der Lieferanspruch steht dort ausdrücklich drin oder eben nicht.

Bitcoin-Mining und die Frage nach dem Gewerbe

Beim Mining kommt es auf den Umfang an. Wer gelegentlich mined, erzielt Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG, mit einer Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Wer nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht mined, ist gewerblich tätig, und dann kommen Gewerbesteuer, Buchführungspflichten und die Abgrenzung von Betriebsvermögen dazu.

Die Finanzverwaltung nimmt bei Blockbelohnungen aus dem Betrieb eigener Hardware regelmäßig eine gewerbliche Tätigkeit an. Der Wert der geschürften Coins im Zuflusszeitpunkt ist die Betriebseinnahme, gleichzeitig sind es die Anschaffungskosten für einen späteren Verkauf.

Wichtig für Miner im Betriebsvermögen: Dort gibt es keine Zwölfmonatsfrist. Die Steuerfreiheit nach Ablauf eines Jahres gilt nur im Privatvermögen.

Bitcoin verschenken und vererben

Eine Schenkung ist keine Veräußerung, sie löst also keine Einkommensteuer aus. Stattdessen greift die Schenkungsteuer mit ihren Freibeträgen: 500.000 Euro unter Ehegatten, 400.000 Euro je Kind, 20.000 Euro unter Nichtverwandten, jeweils alle zehn Jahre.

Der Beschenkte tritt in die Fußstapfen des Schenkers: Er übernimmt dessen Anschaffungszeitpunkt und dessen Anschaffungskosten. Hat der Schenker die Coins vor mehr als zwölf Monaten gekauft, kann der Beschenkte sie sofort steuerfrei verkaufen. Beim Erbfall gilt dasselbe Prinzip.

Damit das funktioniert, muss die Herkunft dokumentiert sein. Ohne Nachweis über Anschaffungszeitpunkt und Kosten unterstellt das Finanzamt im Zweifel die für dich ungünstigere Variante.

Verluste mit Bitcoin

Verluste aus Bitcoin-Verkäufen innerhalb der Jahresfrist verrechnest du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres. Eine Verrechnung mit Arbeitslohn oder Aktiengewinnen ist ausgeschlossen. Was übrig bleibt, geht ein Jahr zurück oder unbegrenzt in die Zukunft.

Ein Punkt wird oft übersehen: Verluste musst du erklären, sonst existieren sie steuerlich nicht. Das Finanzamt stellt sie nur fest, wenn sie in der Anlage SO stehen. Wer ein Verlustjahr nicht erklärt, verschenkt die Verrechnung mit künftigen Gewinnen.

Ein Totalverlust, etwa durch eine insolvente Börse oder einen verlorenen Schlüssel, ist steuerlich schwieriger. Er ist keine Veräußerung, und die Finanzverwaltung erkennt ihn nur unter engen Voraussetzungen an.

Bitcoin über Broker und Neobroker

Wer Bitcoin über einen Neobroker kauft, sollte prüfen, was er tatsächlich erwirbt. Manche Anbieter liefern echte Coins in eine Wallet, andere bilden den Kurs über ein Derivat oder ein ETP ab. Für die Steuer macht das den Unterschied zwischen Paragraf 23 und Paragraf 20 aus.

Ein zweiter Punkt betrifft die Auszahlbarkeit. Kannst du deine Bitcoin auf eine eigene Adresse abziehen, sprechen die besseren Argumente für echten Besitz. Geht das nicht, ist die Einordnung heikler. Was das für einen konkreten Anbieter bedeutet, haben wir am Beispiel von Trade Republic durchgerechnet.

Was sich 2027 ändern soll

Am 8. September 2026 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Er würde Bitcoin künftig als Einkunft aus Kapitalvermögen behandeln: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, unabhängig von der Haltedauer.

Für Bitcoin-Anleger sind zwei Punkte entscheidend. Erstens soll der Stichtag in der Zukunft liegen: Erfasst würden nur Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Was du bis dahin kaufst, bliebe nach dem Entwurfsstand in der heutigen Regelung. Zweitens ist nichts beschlossen. Vor dem Entwurf liegen Verbändeanhörung, Kabinett, drei Lesungen im Bundestag und der Bundesrat.

Die Einzelheiten zum Stichtag stehen in unserem Beitrag zu Bestandsschutz und Stichtag, die beiden diskutierten Modelle im Vergleich der Steuermodelle.

Häufige Fragen zur Bitcoin-Steuer

Wie viel Steuer zahle ich auf Bitcoin-Gewinne?

Nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer nichts. Innerhalb der Frist gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz von 14 bis 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Wann sind Bitcoin-Gewinne steuerfrei?

Wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, oder wenn dein gesamter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 Euro bleibt.

Muss ich Bitcoin in der Steuererklärung angeben?

Steuerpflichtige Verkäufe gehören in die Anlage SO. Verkäufe nach Ablauf der Jahresfrist musst du nicht angeben, Verluste solltest du angeben.

Gilt die Haltefrist auch für einen Sparplan?

Ja, aber für jede Rate einzeln. Jede monatliche Ausführung ist eine eigene Anschaffung mit eigenem Stichtag.

Wie werden Bitcoin-ETPs besteuert?

Das hängt von der Ausgestaltung ab. Mit Lieferanspruch spricht viel für die Behandlung wie Direktbesitz mit Zwölfmonatsfrist, ohne Lieferanspruch für die Abgeltungsteuer. Die Frage ist nicht abschließend geklärt.

Ist der Transfer aufs Hardware-Wallet steuerpflichtig?

Nein. Ein Übertrag zwischen eigenen Adressen ist keine Veräußerung und unterbricht die Haltefrist nicht.

Was passiert, wenn ich Bitcoin verschenke?

Die Schenkung löst keine Einkommensteuer aus, gegebenenfalls aber Schenkungsteuer. Der Beschenkte übernimmt Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten.

Quellen

  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Februar 2023, Aktenzeichen IX R 3/22
  • BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, Geschäftszeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043
  • Paragraf 23 und Paragraf 22 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes, Paragraf 20 EStG für Kapitalerträge
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Paragraf 16 zu den Freibeträgen
  • Deutscher Bundestag, Einbringung des Bundeshaushalts 2027: bundestag.de
  • Angaben zum Referentenentwurf nach der Berichterstattung vom 8. September 2026. Der Volltext ist bislang nicht amtlich veröffentlicht.

Zu den börsengehandelten Produkten gibt es einen eigenen Leitfaden mit den Einzelheiten zur Ausgestaltung: ETP Bitcoin Steuer.

(Stand: 9. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Er ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall. Die Rechtslage kann sich ändern.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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