Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die konkrete Berechnung kann insbesondere bei mehreren Wallets, Altbeständen, extern übertragenen Bitcoin und fehlenden Steuerdaten abweichen. Bei größeren oder komplexen Beständen sollte die individuelle steuerliche Behandlung fachkundig geprüft werden.

Bitcoin-Sparplan Österreich: So wird der Kaufpreis berechnet

Bitcoin per Sparplan gekauft? Österreich nutzt bei mehreren Käufen grundsätzlich den gleitenden Durchschnittspreis zur Berechnung steuerpflichtiger Gewinne.

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Bitcoin-Sparplan in Österreich: Wie der gleitende Durchschnittspreis steuerlich berechnet wird

Bitcoin-Sparpläne verteilen den Kauf über viele einzelne Transaktionen. Wer beispielsweise jeden Monat 200 Euro investiert, kauft seine Bitcoin zwangsläufig zu unterschiedlichen Kursen. Für die spätere Steuerberechnung stellt sich deshalb die Frage: Welcher Kaufpreis gilt, wenn nur ein Teil der Coins verkauft wird?

Österreich verwendet dafür grundsätzlich den gleitenden Durchschnittspreis. Werden Einheiten derselben Kryptowährung zeitlich nacheinander erworben und auf derselben Kryptowährungsadresse gehalten, werden ihre Anschaffungskosten zu einem gemeinsamen Durchschnittspreis zusammengeführt. Bei einer Wallet kann alternativ die gesamte Wallet die maßgebliche Bezugsgröße sein. 

So funktioniert die Berechnung

Ein Anleger kauft über einen Sparplan:

  • 0,01 BTC für 300 Euro
  • 0,01 BTC für 400 Euro
  • 0,01 BTC für 500 Euro

Insgesamt besitzt er anschließend 0,03 BTC mit Anschaffungskosten von 1.200 Euro.

Der gleitende Durchschnittspreis beträgt damit:

1.200 Euro ÷ 0,03 BTC = 40.000 Euro je BTC

Verkauft der Anleger anschließend 0,01 BTC, werden diesem Anteil grundsätzlich Anschaffungskosten von 400 Euro zugerechnet.

Nicht entscheidend ist damit, ob gerade die zuerst, zuletzt oder zu einem bestimmten Kurs gekauften Bitcoin verkauft werden.

Jeder neue Sparplankauf verändert den Durchschnitt

Der Durchschnittspreis ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Jeder weitere Kauf derselben Kryptowährung auf derselben maßgeblichen Adresse oder Wallet verändert ihn.

Wer beispielsweise weitere 0,01 BTC für 600 Euro kauft, hält anschließend:

  • 0,04 BTC
  • gesamte Anschaffungskosten: 1.800 Euro
  • neuer Durchschnittspreis: 45.000 Euro je BTC

Beim nächsten steuerpflichtigen Verkauf wird grundsätzlich dieser aktualisierte Durchschnittspreis verwendet. Die Kryptowährungsverordnung schreibt diese Methode sowohl für den Kapitalertragsteuerabzug als auch für die Einkommensteuerveranlagung vor. 

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Mehrere Wallets können unterschiedliche Durchschnittspreise haben

Wer seinen Sparplanbestand auf mehrere Wallets verteilt, sollte beachten, dass nicht automatisch sämtliche Bitcoin einer Person zu einem einzigen Durchschnittspreis zusammengeführt werden. Die österreichischen Regeln knüpfen grundsätzlich an die jeweilige Kryptowährungsadresse beziehungsweise Wallet an. Dadurch können zwei Wallets mit Bitcoin derselben Person unterschiedliche steuerliche Anschaffungskosten haben. 

Bei einem österreichischen KESt-abzugsverpflichteten Anbieter kann dieser festlegen, ob die einzelne Adresse oder die gesamte Wallet als Bezugsgröße verwendet wird. Diese einmal verwendete Bezugsgröße ist anschließend auch für die Veranlagung maßgeblich. 

Bitcoin-Altbestand wird getrennt behandelt

Eine wichtige Ausnahme betrifft Bitcoin, die bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Solches Altvermögen wird nicht in den gleitenden Durchschnittspreis des Neuvermögens einbezogen. Auch Bitcoin, für die wegen fehlender Steuerdaten pauschale Anschaffungskosten angesetzt wurden, fließen nicht in den normalen Durchschnittspreis ein. Für Anleger kann deshalb trotz regelmäßiger Sparplankäufe eine steuerliche Trennung zwischen älteren und neueren Beständen bestehen.

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Wann entsteht überhaupt Steuer?

Der Sparplankauf selbst löst grundsätzlich keine Einkommensteuer auf Kursgewinne aus. Steuerlich relevant wird der Bestand insbesondere bei einer späteren Realisierung, etwa beim Verkauf gegen Euro. Für nach dem 28. Februar 2021 angeschaffte Bitcoin unterliegen realisierte Wertsteigerungen grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Die Haltedauer spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. 

Beispiel:

  • durchschnittliche Anschaffungskosten: 40.000 Euro je BTC
  • Verkauf von 0,1 BTC bei einem Kurs von 70.000 Euro
  • Verkaufserlös: 7.000 Euro
  • Anschaffungskosten: 4.000 Euro
  • steuerpflichtiger Gewinn: 3.000 Euro

Bei 27,5 Prozent ergibt sich daraus grundsätzlich eine Steuer von 825 Euro.

Fazit

Bei einem Bitcoin-Sparplan berechnet Österreich den steuerlichen Kaufpreis nicht für jede verkaufte Einheit separat. Für zeitlich nacheinander erworbene Bitcoin derselben Art auf derselben maßgeblichen Adresse oder Wallet gilt grundsätzlich der gleitende Durchschnittspreis. Jeder neue Sparplankauf verändert diesen Durchschnitt. Altbestand aus der Zeit vor März 2021 und bestimmte pauschal bewertete Bestände werden dagegen getrennt behandelt. Gerade bei langjährigen Sparplänen sollten Anleger deshalb Kaufhistorie, Wallet-Transfers und die jeweils verwendete steuerliche Kostenbasis dauerhaft dokumentieren.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.

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