Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere vom Anschaffungszeitpunkt der Bitcoin, der konkreten Art des Goldes oder Tokens, den Anschaffungskosten, der Haltedauer und der individuellen Transaktionshistorie ab. Bei größeren Tauschgeschäften, Bitcoin-Altbeständen oder tokenisiertem Gold sollte fachkundige steuerliche Beratung eingeholt werden.

Bitcoin gegen Gold: Ist der Tausch in Österreich steuerpflichtig?

Bitcoin direkt gegen Gold tauschen? In Österreich kann dabei bereits 27,5 % Steuer auf Kursgewinne anfallen. Was Anleger wissen sollten.

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Bitcoin gegen Gold tauschen: Ist der Tausch in Österreich steuerpflichtig?

Bitcoin und Gold gelten für viele Anleger als alternative Wertspeicher. Steuerlich behandelt Österreich beide Vermögenswerte jedoch unterschiedlich. Wer Bitcoin direkt gegen Gold tauscht, kann deshalb bereits einen steuerpflichtigen Gewinn realisieren – auch wenn dabei kein Euro auf dem Bankkonto landet.

Der Grund: Steuerneutral ist nach dem österreichischen Einkommensteuergesetz grundsätzlich nur der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung. Gold ist dagegen ein anderes Wirtschaftsgut. Der Tausch von Bitcoin gegen physisches Gold gilt deshalb grundsätzlich als Realisierung. 

Kein Euro nötig, damit Steuer entsteht

Für die Besteuerung ist nicht entscheidend, ob Bitcoin zunächst gegen Euro verkauft und der Erlös anschließend zum Goldkauf verwendet wird.

Auch ein direkter Tausch kann steuerpflichtig sein.

Beispiel:

  • Bitcoin für 20.000 Euro gekauft
  • Bitcoin beim Tausch 50.000 Euro wert
  • dafür Gold im Wert von 50.000 Euro erhalten
  • Aus steuerlicher Sicht wurden Bitcoin mit einem Wert von 50.000 Euro gegen ein anderes Wirtschaftsgut getauscht.

Der steuerpflichtige Gewinn beträgt im vereinfachten Beispiel:

50.000 Euro – 20.000 Euro = 30.000 Euro

Bei Anwendung des besonderen Steuersatzes von 27,5 Prozent ergibt sich eine Steuer von 8.250 Euro.

Für Bitcoin-Neuvermögen unterliegen realisierte Wertsteigerungen grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. 

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Warum Bitcoin gegen Ether anders behandelt wird

Die entscheidende Ausnahme betrifft den direkten Tausch zwischen Kryptowährungen. Wer Bitcoin beispielsweise gegen Ether tauscht, realisiert nach § 27b EStG grundsätzlich noch keinen steuerpflichtigen Gewinn. Die bisherigen Anschaffungskosten werden auf die neu erhaltene Kryptowährung übertragen. 

Bei Gold funktioniert diese Ausnahme nicht.

Vereinfacht gilt daher:

  • Bitcoin → Ether: grundsätzlich steuerneutral
  • Bitcoin → qualifizierender Stablecoin: grundsätzlich steuerneutral
  • Bitcoin → Euro: steuerpflichtige Realisierung
  • Bitcoin → physisches Gold: steuerpflichtige Realisierung
  • Bitcoin → Ware oder Dienstleistung: grundsätzlich steuerpflichtige Realisierung
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Welcher Goldwert zählt?

Bei einem direkten Tausch muss der Wert der Transaktion in Euro bestimmt werden. Als Veräußerungspreis ist bei einem Tausch grundsätzlich der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts maßgeblich.

Wer beispielsweise Bitcoin im Wert von 15.000 Euro gegen einen Goldbarren tauscht, realisiert damit grundsätzlich Bitcoin im Wert von 15.000 Euro. 

Anleger sollten deshalb dokumentieren:

  • Datum und Uhrzeit des Tausches
  • Menge der übertragenen Bitcoin
  • Euro-Wert der Bitcoin
  • Art und Menge des erhaltenen Goldes
  • Wert des Goldes
  • ursprüngliche Anschaffungskosten der Bitcoin
  • Händler- und Transaktionsgebühren
  • Blockchain-Transaktions-ID
  • Rechnung oder Kaufbeleg für das Gold

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Was gilt für Bitcoin-Altbestand?

Eine wichtige Ausnahme kann für Bitcoin gelten, die bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft wurden.

Solche Coins gelten grundsätzlich als Altbestand und fallen nicht unter das neue Besteuerungsregime des § 27b EStG. Für sie ist weiterhin die frühere Behandlung privater Veräußerungsgeschäfte relevant. 

Nach der früheren Rechtslage waren private Veräußerungsgeschäfte grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr lag. Auch ein Tausch gilt dabei als Veräußerung.

Wer beispielsweise Bitcoin im Jahr 2020 privat gekauft und seitdem unverändert gehalten hat, kann diese 2026 daher grundsätzlich auch gegen physisches Gold tauschen, ohne dass der Bitcoin-Gewinn besteuert wird.

Entscheidend ist allerdings, dass tatsächlich noch derselbe Altbestand vorliegt. Zwischenzeitliche Tauschgeschäfte können dazu geführt haben, dass später angeschaffte Coins vorliegen. Auch bei Lending- oder anderen komplexeren Nutzungen sollte die steuerliche Historie individuell geprüft werden.

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Das erhaltene Gold beginnt steuerlich neu

Der Tausch ist gleichzeitig die Anschaffung des Goldes.

Wird Gold im Wert von 50.000 Euro gegen Bitcoin getauscht, entspricht dieser Wert grundsätzlich den Anschaffungskosten des Goldes. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für das Gold eine eigene steuerliche Betrachtung.

Physisches Gold im Privatvermögen fällt nicht unter das spezielle Kryptosteuerregime. Stattdessen kann bei einem späteren Verkauf § 31 EStG relevant werden.

Vereinfacht:

  • Gold innerhalb eines Jahres verkauft: ein Gewinn kann als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.
  • Gold länger als ein Jahr gehalten: ein privater Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich nicht mehr nach § 31 EStG steuerpflichtig. 

Damit können zwei getrennte Steuerereignisse entstehen: möglicher Bitcoin-Gewinn beim Tausch gegen Gold sowie möglicher Gold-Gewinn bei einem späteren Verkauf innerhalb eines Jahres

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Goldgedeckte Token sind nicht automatisch physisches Gold

Besondere Vorsicht ist bei tokenisiertem Gold erforderlich. Ein Token, der einen Anspruch auf Gold abbildet, muss steuerlich nicht zwingend wie physisches Gold behandelt werden. Ebenso ist nicht jeder sogenannte Gold-Token automatisch eine Kryptowährung im Sinne von § 27b EStG.

Entscheidend ist die konkrete rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung. Ist der erhaltene Token steuerlich eine Kryptowährung im Sinne des Gesetzes, kann ein steuerneutraler Krypto-zu-Krypto-Tausch möglich sein. Ist er dagegen als anderes Wirtschaftsgut, Wertpapier oder Forderung einzuordnen, kann der Bitcoin-Tausch eine steuerpflichtige Realisierung auslösen.

Die Bezeichnung „Gold-Token“ allein reicht deshalb für die steuerliche Einordnung nicht aus.

Was passiert mit Gebühren?

Bei einem steuerpflichtigen Bitcoin-Gold-Tausch können unmittelbar mit der Veräußerung zusammenhängende Kosten für die Gewinnermittlung relevant sein. Dazu können beispielsweise Handels- oder Transaktionskosten gehören. 

Werden zusätzliche Bitcoin für eine separate Netzwerk- oder Dienstleistungsgebühr verwendet, kann hinsichtlich dieser Coins ebenfalls ein steuerlich relevanter Vorgang vorliegen. Die einzelnen Kosten sollten deshalb getrennt dokumentiert werden.

Fazit

Wer Bitcoin direkt gegen physisches Gold tauscht, kann in Österreich bereits einen steuerpflichtigen Gewinn realisieren. Ein Umweg über Euro ist dafür nicht erforderlich.

Die Steuerbefreiung für Krypto-zu-Krypto-Geschäfte greift beim Tausch gegen physisches Gold grundsätzlich nicht. Für Bitcoin, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, kann der bis dahin entstandene Gewinn deshalb grundsätzlich mit 27,5 Prozent besteuert werden.

Anders kann die Situation bei echtem Bitcoin-Altbestand aussehen. Wurden die Coins bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft und ist die frühere einjährige Spekulationsfrist längst abgelaufen, kann auch der spätere Tausch gegen Gold grundsätzlich steuerfrei bleiben.

Beim erhaltenen Gold beginnt anschließend eine neue steuerliche Haltefrist. Wird es innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, kann § 31 EStG greifen. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist ein privater Gold-Veräußerungsgewinn grundsätzlich nicht mehr nach dieser Vorschrift steuerpflichtig.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder in diesem Beitrag wurden mit KI erzeugt.

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