Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Arbeitsrechts- oder Sozialversicherungsberatung dar. Die konkrete Behandlung hängt insbesondere von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrags, dem Zuflusszeitpunkt, der Bewertung und den individuellen Umständen ab.

Bitcoin als Gehalt in Österreich: Welche Steuern entstehen?

Gehalt in Bitcoin erhalten? In Österreich fällt zunächst Lohnsteuer auf den Wert an. Spätere Bitcoin-Kursgewinne können zusätzlich steuerpflichtig werden.

bitcoin-als-gehalt-in-oesterreich-welche-steuern-entstehen
2 Min. Lesezeit
Teilen:

Bitcoin als Gehalt erhalten: Wie Österreich Einkommen und spätere Kursgewinne besteuert

Wird ein österreichischer Arbeitnehmer ganz oder teilweise in Bitcoin bezahlt, verschiebt sich die Besteuerung nicht einfach bis zum späteren Verkauf der Coins. Die Bitcoin-Zahlung stellt zunächst eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar. Geldwerte Vorteile aus einem Dienstverhältnis zählen in Österreich grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einnahmen und müssen in Geld bewertet werden. Damit können zwei getrennte Steuerstufen entstehen: zuerst die Besteuerung des Arbeitslohns und später gegebenenfalls die Besteuerung eines Bitcoin-Kursgewinns.

Bitcoin-Gehalt wird zum Zuflusswert erfasst

Erhält ein Arbeitnehmer statt 2.000 Euro einen entsprechenden Bitcoin-Betrag, ist der Euro-Wert der erhaltenen Coins grundsätzlich als Arbeitsentgelt zu erfassen. Dieser Wert fließt in die gewöhnliche Lohnabrechnung ein. Auf Arbeitnehmerseite können deshalb insbesondere Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge relevant werden.

Der Zuflusswert wird zum steuerlichen Ausgangswert

Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer einen Bitcoin-Bestand.

Vereinfachtes Beispiel:

  • Bitcoin-Gehalt beim Zufluss: 2.000 Euro
  • entsprechender BTC-Betrag wird dem Arbeitnehmer übertragen

Die 2.000 Euro werden zunächst als Arbeitslohn behandelt. Für die spätere Krypto-Besteuerung bilden sie grundsätzlich die steuerliche Kostenbasis der erhaltenen Coins. Steigt deren Wert anschließend beispielsweise auf 3.000 Euro und werden sie verkauft, entsteht grundsätzlich ein zusätzlicher Bitcoin-Gewinn von 1.000 Euro. Für private steuerpflichtige Kryptogewinne gilt grundsätzlich der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent.

Keine doppelte Besteuerung desselben Betrags

Der ursprüngliche Gehaltswert wird dabei nicht noch einmal als Bitcoin-Gewinn besteuert.

Beispiel:

  • Bitcoin bei Gehaltszahlung: 2.000 Euro
  • späterer Verkauf: 3.000 Euro

Erste Ebene: 2.000 Euro Arbeitslohn
Zweite Ebene: 1.000 Euro Bitcoin-Wertsteigerung

Die steuerliche Trennung verhindert, dass derselbe Wert zweimal als Gewinn erfasst wird.

Kursverlust kann ebenfalls steuerlich relevant werden

Fällt der Bitcoin-Wert nach Erhalt, kann bei einer späteren steuerlichen Realisierung ein Kapitalverlust entstehen.

Beispiel:

  • Zuflusswert: 2.000 Euro
  • späterer Verkauf: 1.500 Euro
  • Krypto-Verlust: 500 Euro

Dieser private Kapitalverlust kann grundsätzlich im Rahmen der österreichischen Verlustausgleichsregeln mit bestimmten anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.

Arbeitgeber muss den Euro-Wert dokumentieren

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist deshalb der Bitcoin-Wert zum tatsächlichen Zuflusszeitpunkt entscheidend.

Dokumentiert werden sollten insbesondere:

  • Tag und Zeitpunkt der Übertragung,
  • Menge der BTC,
  • verwendeter Euro-Kurs,
  • Kursquelle,
  • Wallet-Adresse,
  • Transaktions-ID,
  • Ausweis in der Lohnabrechnung.

Dadurch bleibt nachvollziehbar, welcher Betrag bereits als Arbeitslohn versteuert wurde und ab welchem Wert ein späterer Kapitalgewinn beginnt.

Fazit

Bitcoin als Gehalt sind in Österreich nicht erst beim späteren Verkauf steuerlich relevant. Der Euro-Wert der erhaltenen Coins stellt zunächst grundsätzlich steuerpflichtiges Arbeitsentgelt dar. Steigt der Bitcoin-Kurs danach weiter, kann zusätzlich ein steuerpflichtiger Kapitalgewinn entstehen. Für diesen späteren privaten Bitcoin-Gewinn gilt grundsätzlich der Steuersatz von 27,5 Prozent.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.

Vielleicht auch interessant