Bitcoin privat verkaufen: Welche Steuer in Österreich anfällt
Bitcoin direkt an eine andere Person verkaufen? Auch private Verkäufe können in Österreich 27,5 % Steuer auf den realisierten Kursgewinn auslösen.

Bitcoin privat verkaufen: Welche Steuerpflicht bei direkten Verkäufen in Österreich entsteht
Bitcoin müssen nicht über eine Kryptobörse verkauft werden. Käufer und Verkäufer können sich auch direkt einigen und die Coins von einer privaten Wallet auf eine andere übertragen.
Steuerlich macht das in Österreich jedoch grundsätzlich keinen Unterschied. Wer Bitcoin gegen Euro oder eine andere gesetzliche Währung veräußert, realisiert grundsätzlich einen steuerpflichtigen Vorgang - unabhängig davon, ob eine Kryptobörse dazwischengeschaltet ist.
Besteuert wird der Gewinn, nicht der Verkaufspreis
Entscheidend ist die Differenz zwischen Verkaufserlös und steuerlichen Anschaffungskosten.
Beispiel:
- Bitcoin für 15.000 Euro gekauft
- später direkt an einen privaten Käufer für 30.000 Euro verkauft
- steuerpflichtiger Gewinn: 15.000 Euro
Für nach dem 28. Februar 2021 angeschaffte Bitcoin gilt grundsätzlich der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent. Im Beispiel ergäbe sich damit grundsätzlich eine Steuer von 4.125 Euro.
Bargeld ändert nichts
Auch eine Barzahlung macht den Vorgang nicht steuerfrei.
Ob der Käufer:
- Euro überweist,
- Bargeld übergibt,
- in einer anderen gesetzlichen Währung bezahlt,
ändert grundsätzlich nichts daran, dass Bitcoin gegen Fiatgeld veräußert wurden. Ebenso kann ein Tausch gegen Waren oder Dienstleistungen einen steuerpflichtigen Realisierungsvorgang darstellen.
Anders als beim Verkauf über eine österreichische Börse
Der entscheidende praktische Unterschied liegt beim Steuerabzug. Ist ein inländischer Kryptodienstleister eingebunden, wird die Steuer in vielen Fällen automatisch als KESt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei einem direkten Privatverkauf gibt es dagegen regelmäßig keinen solchen Abzugsverpflichteten.
Der Verkäufer muss daher selbst:
- Verkaufserlös bestimmen,
- Anschaffungskosten ermitteln,
- Gewinn berechnen,
- steuerpflichtige Einkünfte in der Veranlagung berücksichtigen.
Rechenbeispiel: Steuer beim privaten Bitcoin-Verkauf in Österreich
Balkenlänge im Verhältnis zum Verkaufserlös. Quelle: Rechenbeispiel und Steuersatz aus diesem Artikel (besonderer Steuersatz 27,5 % für nach dem 28. Februar 2021 angeschaffte Bitcoin), Stand 28.08.2026.
Zum Steuer Tools VergleichEin schriftlicher Nachweis ist besonders wichtig
Private Bitcoin-Verkäufe sollten ausführlich dokumentiert werden.
Sinnvoll sind insbesondere:
- Datum des Verkaufs
- BTC-Menge
- vereinbarter Euro-Preis
- Zahlungsnachweis
- Transaktions-ID
- Absender- und Empfängeradresse
- ursprüngliche Anschaffungskosten
- gegebenenfalls Gebühren
Bei Barzahlungen sollte zusätzlich ein schriftlicher Beleg erstellt werden. Jahre später lässt sich anhand der Blockchain zwar die Bitcoin-Übertragung erkennen, nicht aber automatisch, welcher Kaufpreis vereinbart und tatsächlich bezahlt wurde.
Was gilt beim Tausch gegen andere Kryptowährungen?
Ein direkter Privatverkauf ist vom Tausch gegen eine andere Kryptowährung zu unterscheiden. Der Tausch von Bitcoin gegen eine andere steuerlich qualifizierende Kryptowährung ist in Österreich grundsätzlich kein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Die bisherigen Anschaffungskosten werden stattdessen auf die erhaltene Kryptowährung übertragen. Bitcoin gegen Euro und Bitcoin gegen Ether können deshalb völlig unterschiedliche steuerliche Folgen haben.
Zum Steuer Tools VergleichAltbestand kann noch steuerfrei sein
Bitcoin, die bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft wurden, gelten grundsätzlich als Altbestand und fallen nicht automatisch unter das aktuelle Kryptosteuerregime. Bei privat gehaltenem Altbestand kann ein Verkauf nach den früheren Regeln grundsätzlich steuerfrei sein, wenn die damalige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Wer im Jahr 2026 alte Bitcoin privat verkauft, sollte deshalb den ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt besonders sorgfältig dokumentieren.
Auch Verkäufe an Freunde sind Verkäufe
Ob Käufer und Verkäufer miteinander verwandt oder befreundet sind, ist für die Frage der entgeltlichen Veräußerung grundsätzlich nicht entscheidend. Wer seinem Freund Bitcoin zum Marktpreis verkauft, erzielt einen Verkauf.
Wird Bitcoin dagegen tatsächlich unentgeltlich übertragen, handelt es sich um eine Schenkung. Dann können statt der Besteuerung eines Verkaufs die österreichischen Regeln zur Schenkungsmeldung relevant werden.
Besonders sorgfältig sollte dokumentiert werden, wenn Bitcoin deutlich unter ihrem Marktwert übertragen werden. Je nach Gestaltung kann ein teilweise entgeltlicher und teilweise unentgeltlicher Vorgang vorliegen.
Fazit
Ein direkter Bitcoin-Verkauf zwischen Privatpersonen ist in Österreich steuerlich grundsätzlich genauso ernst zu nehmen wie ein Verkauf über eine Kryptobörse. Für nach dem 28. Februar 2021 angeschaffte Bitcoin wird ein realisierter Kursgewinn grundsätzlich mit 27,5 Prozent besteuert.
Der wesentliche Unterschied: Bei einem Privatverkauf gibt es regelmäßig keinen österreichischen Kryptodienstleister, der den KESt-Abzug automatisch erledigt. Der Verkäufer muss den steuerpflichtigen Gewinn deshalb selbst dokumentieren und gegebenenfalls über die Einkommensteuerveranlagung erklären.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.






























