Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Ob eine konkrete Bitcoin-Schenkung meldepflichtig ist, hängt unter anderem vom Verhältnis zwischen den Beteiligten, dem gemeinen Wert, früheren Schenkungen und den individuellen Umständen ab. Bei größeren Übertragungen sollte die steuerliche und rechtliche Behandlung vorab fachkundig geprüft werden.

Bitcoin verschenken in Österreich: Wann eine Meldung nötig ist

Bitcoin verschenken: Österreich erhebt keine allgemeine Schenkungssteuer, doch ab bestimmten Wertgrenzen kann eine Meldung beim Finanzamt erforderlich sein.

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Bitcoin verschenken in Österreich: Wann die Schenkungsmeldepflicht greift

Bitcoin an Kinder, Partner oder Freunde zu verschenken, löst in Österreich grundsätzlich keine allgemeine Schenkungssteuer aus. Trotzdem kann eine Meldung an das Finanzamt Österreich erforderlich sein.

Die österreichische Bundesabgabenordnung sieht für Schenkungen unter Lebenden bestimmter Vermögenswerte eine Anzeigepflicht vor. Dazu zählen neben Bargeld und Beteiligungen auch immaterielle Vermögensgegenstände. Kryptowährungen können darunter fallen. Entscheidend sind insbesondere der Wert der Schenkung und das Verhältnis zwischen Geschenkgeber und Empfänger. 

Für Angehörige gilt eine 50.000-Euro-Grenze

Bei Schenkungen zwischen Angehörigen besteht grundsätzlich keine Meldepflicht, solange der gemeine Wert der Schenkungen von derselben Person innerhalb eines Jahres 50.000 Euro nicht übersteigt

Der Angehörigenbegriff ist weit gefasst. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ehepartner
  • eingetragene Partner
  • Eltern und Kinder
  • Großeltern und Enkel
  • Geschwister
  • Onkel und Tanten
  • Neffen und Nichten
  • Cousins und Cousinen
  • Lebensgefährten sowie bestimmte weitere Angehörige

Wer seinem Kind beispielsweise Bitcoin im Wert von 30.000 Euro schenkt und innerhalb des relevanten Jahres keine weiteren anrechenbaren Schenkungen tätigt, muss diese Schenkung grundsätzlich nicht nach § 121a BAO anzeigen.

Steigt der Gesamtwert auf mehr als 50.000 Euro, kann dagegen eine Meldepflicht entstehen. 

Bei anderen Personen liegt die Grenze niedriger

Zwischen Personen, die steuerlich nicht als Angehörige gelten, beträgt die Befreiungsgrenze nur 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Dabei werden Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger zusammengerechnet. 

Beispiel:

  • 2024: Bitcoin im Wert von 8.000 Euro verschenkt
  • 2026: weitere Bitcoin im Wert von 10.000 Euro verschenkt

Gesamtwert innerhalb von fünf Jahren: 18.000 Euro.

Damit wird die 15.000-Euro-Grenze überschritten und eine Schenkungsmeldung kann erforderlich sein.

Welcher Bitcoin-Wert zählt?

Für die Wertgrenzen ist der gemeine Wert des übertragenen Vermögens maßgeblich. Bei handelbaren Bitcoin lässt sich dieser grundsätzlich anhand des Marktwerts zum Zeitpunkt der Schenkung bestimmen. Das BMF erklärt allgemein, dass bei Vermögenswerten mit offenkundigem Wert dieser Wert in die Schenkungsmeldung einzusetzen ist; bei nicht offenkundigem Wert genügt eine Schätzung des gemeinen Werts.

Anleger sollten deshalb insbesondere dokumentieren:

  • Datum und Uhrzeit der Übertragung
  • Menge der verschenkten Bitcoin
  • verwendeten Bitcoin-Kurs
  • Euro-Gegenwert
  • Wallet-Adressen
  • Transaktions-ID
  • Verhältnis zwischen Schenker und Empfänger

Wertgrenzen der Schenkungsmeldepflicht im Vergleich

Angehörige – Grenze je Jahr

50.000 Euro

Sonstige Personen – Grenze je fünf Jahre

15.000 Euro

Rechenbeispiel aus dem Text – zwei Schenkungen in fünf Jahren

18.000 Euro – Grenze überschritten

Balkenlänge im Verhältnis zum höchsten Wert (50.000 Euro). Quelle: § 121a Bundesabgabenordnung und Angaben des BMF, wie im Artikel wiedergegeben; Beispielwert aus dem Rechenbeispiel im Text. Stand: 25.08.2026.

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Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen

Besteht eine Anzeigepflicht, muss die Schenkung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Wird die Grenze erst durch mehrere Schenkungen überschritten, beginnt die Frist mit jener Schenkung, durch die die maßgebliche Wertgrenze erstmals überschritten wurde. Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Es genügt, wenn eine der meldepflichtigen Personen die Anzeige rechtzeitig abgibt. Sowohl Schenker als auch Beschenkter können grundsätzlich zur Meldung verpflichtet sein. 

Keine Meldung bedeutet nicht automatisch Steuer

Die Schenkungsmeldung ist von einer Schenkungssteuer zu unterscheiden. Österreich erhebt derzeit keine allgemeine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Anzeige dient insbesondere der Dokumentation größerer Vermögensübertragungen. Gerade bei Bitcoin kann das später wichtig werden. Verkauft der Beschenkte die Coins Jahre später, muss er erklären können, woher der Bestand stammt und welche steuerliche Historie übernommen wurde.

Was passiert mit den Anschaffungskosten?

Eine Schenkung setzt die steuerliche Historie der Bitcoin grundsätzlich nicht einfach zurück. Bei einem unentgeltlichen Erwerb sind für eine spätere steuerliche Gewinnermittlung grundsätzlich die historischen Anschaffungsdaten des Rechtsvorgängers relevant. Das bedeutet: Ein hoher Bitcoin-Kurs am Tag der Schenkung wird nicht automatisch zum neuen steuerlichen Kaufpreis des Beschenkten. Deshalb sollte der Schenker neben der Blockchain-Transaktion möglichst auch ursprüngliche Kaufdaten und Anschaffungskosten weitergeben.

Nicht gemeldet: mögliche Sanktionen

Eine vorsätzliche Nichtanzeige kann finanzstrafrechtliche Folgen haben. Das BMF nennt eine mögliche Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des gemeinen Werts des geschenkten Vermögens. Außerdem kann eine fehlende Meldung später bei ungeklärten Vermögenszuwächsen problematisch werden. Der Steuerpflichtige muss dann gegebenenfalls nachweisen, dass die Bitcoin tatsächlich aus einer Schenkung stammen.

Fazit

Bitcoin können in Österreich grundsätzlich steuerfrei verschenkt werden, weil keine allgemeine Schenkungssteuer besteht. Ab bestimmten Wertgrenzen kann jedoch eine Schenkungsmeldepflicht entstehen. Für Angehörige gilt grundsätzlich eine Grenze von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres, für andere Personen 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Wer größere Bitcoin-Bestände überträgt, sollte daher nicht nur die Blockchain-Transaktion sichern, sondern auch Marktwert, ursprüngliche Anschaffungskosten und die familiäre beziehungsweise persönliche Beziehung dokumentieren.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.

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