Bitcoin an Kinder schenken: Steuerregeln in Österreich
Bitcoin an Kinder verschenken? Wann in Österreich eine Schenkungsmeldung nötig ist und welche Anschaffungskosten das Kind übernimmt.

Bitcoin an Kinder verschenken: Welche Steuerregeln in Österreich gelten
Bitcoin an die eigenen Kinder zu übertragen, ist in Österreich grundsätzlich möglich, ohne dass allein durch die Schenkung Einkommensteuer auf einen bis dahin entstandenen Kursgewinn anfällt. Eine allgemeine Schenkungssteuer gibt es ebenfalls nicht.
Steuerlich folgenlos ist eine größere Übertragung trotzdem nicht automatisch. Zum einen kann eine Schenkungsmeldepflicht entstehen. Zum anderen übernimmt das Kind bei einer echten Schenkung grundsätzlich die steuerliche Historie der Bitcoin – einschließlich der Anschaffungskosten des Elternteils.
Für Eltern und Kinder gilt die 50.000-Euro-Grenze
Kinder gehören zum Angehörigenkreis der österreichischen Schenkungsmeldung.
Schenkungen zwischen Angehörigen sind grundsätzlich von der Meldepflicht befreit, solange der gemeine Wert der Zuwendungen zwischen denselben Personen innerhalb eines Jahres insgesamt 50.000 Euro nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, muss die Schenkung grundsätzlich angezeigt werden.
Beispiel:
- Elternteil schenkt Bitcoin im Wert von 30.000 Euro: grundsätzlich keine Meldung aufgrund dieser Schenkung allein.
- Später im selben maßgeblichen Zeitraum folgen weitere Bitcoin im Wert von 25.000 Euro.
- Gesamtwert: 55.000 Euro.
Damit kann die Meldegrenze überschritten sein.
Welcher Bitcoin-Wert zählt?
Für die Schenkungsmeldepflicht zählt grundsätzlich der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Übertragung. Bei Bitcoin lässt sich dieser regelmäßig anhand eines nachvollziehbaren Marktkurses bestimmen.
- Dokumentiert werden sollten deshalb:
- Datum und Zeitpunkt der Schenkung,
- übertragene BTC-Menge,
- verwendeter Euro-Kurs,
- Kursquelle,
- Wallet-Adressen,
- Transaktions-ID.
Diese Daten können später auch helfen, die Herkunft der Bitcoin gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Das Kind bekommt keinen neuen steuerlichen Kaufpreis
Besonders wichtig ist die spätere Besteuerung.
Eine echte Schenkung führt nicht dazu, dass der Bitcoin-Marktwert am Schenkungstag automatisch zu neuen Anschaffungskosten wird. Nach den österreichischen Einkommensteuerrichtlinien setzt der Geschenknehmer vielmehr die Anschaffungskosten des Geschenkgebers fort.
Beispiel:
- Elternteil kaufte Bitcoin für 10.000 Euro.
- Bei der Schenkung sind sie 30.000 Euro wert.
- Das Kind verkauft sie später für 40.000 Euro.
- Der steuerliche Ausgangswert beträgt grundsätzlich weiterhin 10.000 Euro – nicht 30.000 Euro.
Bei steuerpflichtigem Neuvermögen kann dadurch beim späteren Verkauf ein Gewinn von 30.000 Euro entstehen.
Auch Altbestand bleibt steuerlich wichtig
Dasselbe Prinzip macht den Anschaffungszeitpunkt besonders relevant. Wurden die übertragenen Bitcoin bereits vor dem 1. März 2021 angeschafft, kann ihre steuerliche Altbestandseigenschaft ebenfalls von Bedeutung bleiben. Eine unentgeltliche Übertragung setzt die Historie grundsätzlich nicht einfach zurück. Eltern sollten dem Kind deshalb nicht nur Bitcoin übertragen, sondern auch die historischen Kaufunterlagen.
Drei Monate für die Meldung
Wird die Meldegrenze überschritten, muss die Schenkung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Wird die Grenze erst durch mehrere Zuwendungen überschritten, beginnt die Frist mit jener Schenkung, durch die die Grenze überschritten wird. Die Meldung erfolgt grundsätzlich beim Finanzamt Österreich, regelmäßig über FinanzOnline. Eine vorsätzliche Nichtmeldung kann finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben.
Fazit
Bitcoin können in Österreich grundsätzlich an Kinder verschenkt werden, ohne dass allein durch die Schenkung ein Bitcoin-Kursgewinn realisiert wird. Bei größeren Beträgen ist jedoch die Schenkungsmeldepflicht zu beachten. Für Angehörige liegt die relevante Grenze grundsätzlich bei 50.000 Euro innerhalb eines Jahres. Noch wichtiger für einen späteren Verkauf: Das Kind übernimmt bei einer echten Schenkung grundsätzlich die steuerlichen Anschaffungskosten des Elternteils. Kaufdatum, Kostenbasis und Transaktionshistorie sollten deshalb gemeinsam mit den Bitcoin dokumentiert werden.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.






























