Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob eine Übertragung tatsächlich als unentgeltliche Schenkung gilt, hängt von der konkreten Gestaltung, möglichen Gegenleistungen und früheren Schenkungen ab

Bitcoin an Ehepartner schenken: Steuer in Österreich

Bitcoin an den Ehepartner verschenken? Wann in Österreich eine Schenkungsmeldung nötig ist und welche Anschaffungskosten weitergelten.

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Bitcoin an Ehepartner verschenken: Welche Steuerregeln in Österreich gelten

Bitcoin zwischen Ehepartnern zu übertragen, kann in Österreich steuerlich deutlich anders behandelt werden als ein Verkauf. Handelt es sich tatsächlich um eine unentgeltliche Schenkung, wird durch die Übertragung grundsätzlich kein Bitcoin-Kursgewinn realisiert. Eine allgemeine Schenkungssteuer gibt es in Österreich nicht. Bei größeren Vermögensübertragungen kann allerdings eine Schenkungsmeldepflicht entstehen.

Bis 50.000 Euro grundsätzlich ohne Meldung

Ehegatten gehören zum Angehörigenkreis der österreichischen Schenkungsmeldung. Unentgeltliche Übertragungen zwischen Angehörigen sind grundsätzlich von der Anzeige befreit, solange der gemeine Wert der Schenkungen zwischen denselben Personen innerhalb eines Jahres insgesamt 50.000 Euro nicht übersteigt.

Beispiel:

  • Bitcoin-Schenkung an Ehepartner: 35.000 Euro
  • keine weiteren anrechenbaren Schenkungen
  • grundsätzlich keine Schenkungsmeldung erforderlich

Werden später weitere Bitcoin im Wert von 25.000 Euro übertragen, liegt der Gesamtwert bei 60.000 Euro. Dann kann eine Meldepflicht entstehen.

Der aktuelle Bitcoin-Kurs wird nicht zum neuen Kaufpreis

Steuerlich besonders wichtig ist die Kostenbasis. Bei einer echten privaten Schenkung setzt der Beschenkte grundsätzlich die Anschaffungskosten des Schenkers fort. Der Bitcoin-Marktwert am Tag der Schenkung wird also nicht automatisch zum neuen steuerlichen Kaufpreis.

Beispiel:

  • Ehepartner A kauft Bitcoin für 15.000 Euro.
  • Bei der Schenkung sind sie 40.000 Euro wert.
  • Ehepartner B verkauft sie später für 50.000 Euro.

Die steuerliche Kostenbasis beträgt grundsätzlich weiterhin 15.000 Euro. Bei steuerpflichtigem Neuvermögen kann damit ein Gewinn von 35.000 Euro entstehen.

Rechenbeispiel: Die Kostenbasis wandert mit

Anschaffungskosten Ehepartner A: 15.000 €
Wert der Bitcoin am Tag der Schenkung: 40.000 €
Späterer Verkaufserlös Ehepartner B: 50.000 €
Steuerlich möglicher Gewinn: 35.000 €

Skala 0 bis 50.000 Euro. Quelle: Rechenbeispiel aus diesem Artikel (Anschaffung 15.000 Euro, Wert bei Schenkung 40.000 Euro, Verkauf 50.000 Euro). Stand: 21.09.2026. Keine Steuerberatung.

Auch der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt bleibt wichtig

Wurden die Bitcoin bereits bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft, können sie österreichischer Altbestand sein. Eine Schenkung setzt diese historische Einordnung grundsätzlich nicht einfach zurück. Deshalb sollten neben den Bitcoin auch folgende Daten weitergegeben werden:

  • Kaufdatum,
  • ursprüngliche Anschaffungskosten,
  • Börsenabrechnungen,
  • Wallet-Historie,
  • frühere Tauschgeschäfte.
  • Das kann Jahre später entscheidend sein.

Drei Monate Zeit bei meldepflichtigen Schenkungen

Wird die 50.000-Euro-Grenze überschritten, ist die Schenkung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Maßgeblich ist grundsätzlich der gemeine Wert der übertragenen Bitcoin zum Zeitpunkt der Schenkung.

Verkauf ist keine Schenkung

Anders sieht es aus, wenn der Ehepartner für die Bitcoin eine Gegenleistung erbringt. Werden Bitcoin beispielsweise zum Marktwert gegen Euro übertragen, liegt keine unentgeltliche Schenkung vor, sondern grundsätzlich ein Verkauf. Bei steuerpflichtigem Neuvermögen kann dadurch ein mit 27,5 Prozent besteuerter Kursgewinn realisiert werden. Auch gemischte Vorgänge – etwa eine Übertragung deutlich unter Marktwert - sollten deshalb nicht vorschnell als reine Schenkung behandelt werden.

Fazit

Bitcoin können in Österreich grundsätzlich an den Ehepartner verschenkt werden, ohne dass allein durch die Schenkung ein Kursgewinn realisiert wird. Bei einem Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro innerhalb eines Jahres kann jedoch eine Schenkungsmeldung erforderlich werden.

Für die spätere Bitcoin-Steuer besonders wichtig: Der Ehepartner erhält grundsätzlich keinen neuen steuerlichen Kaufpreis. Bei einer echten Schenkung wird die historische Kostenbasis des Schenkers weitergeführt.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.

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