Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Familienrechts- oder Rechtsberatung dar. Bei Bitcoin-Übertragungen im Zusammenhang mit einer Scheidung sollte die konkrete Vereinbarung vor Durchführung steuerlich und rechtlich geprüft werden.

Bitcoin bei Scheidung übertragen: Steuer in Österreich

Bitcoin bei einer Scheidung übertragen? Ob in Österreich Steuer entsteht, hängt davon ab, ob Schenkung, Vermögensaufteilung oder entgeltlicher Vorgang vorliegt.

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Bitcoin nach einer Scheidung übertragen: Welche Steuerfolgen in Österreich entstehen können

Bitcoin können Teil eines gemeinsamen Vermögens sein, das bei einer Scheidung zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden muss. Steuerlich ist jedoch nicht jede Übertragung automatisch gleich zu behandeln. Entscheidend ist insbesondere, warum die Bitcoin übertragen werden und welche Gegenleistung damit verbunden ist.

Eine ausdrückliche allgemeine BMF-Regel speziell für die Übertragung von Bitcoin im Rahmen einer Scheidung ist nicht ersichtlich. Deshalb muss der konkrete Vorgang anhand der allgemeinen Krypto-, Schenkungs- und Familienrechtsregeln beurteilt werden.

Bitcoin können als eheliche Ersparnisse relevant sein

Das österreichische Ehegesetz definiert eheliche Ersparnisse als Wertanlagen gleich welcher Art, die während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft angesammelt wurden und ihrer Art nach üblicherweise zur Verwertung bestimmt sind.

Bitcoin können abhängig von ihrer konkreten Funktion und Herkunft daher grundsätzlich im Rahmen einer Vermögensaufteilung relevant werden. Nicht automatisch einzubeziehen ist allerdings jeder Bitcoin-Bestand eines Ehepartners. Zeitpunkt und Herkunft des Vermögens können familienrechtlich entscheidend sein.

Eine echte Schenkung löst grundsätzlich keinen Kursgewinn aus

Überträgt ein Ehepartner Bitcoin tatsächlich unentgeltlich aus privaten Motiven, liegt grundsätzlich eine echte Schenkung vor. Nach den österreichischen Einkommensteuerrichtlinien führt der Beschenkte in solchen Fällen grundsätzlich die Anschaffungskosten des Schenkers fort. Es entsteht damit nicht allein deshalb ein Bitcoin-Verkauf, weil sich der Eigentümer ändert.

Gegenleistung kann die Situation verändern

Anders kann es aussehen, wenn Bitcoin übertragen werden, um einen konkreten Zahlungs-, Ausgleichs- oder sonstigen Anspruch zu erfüllen.

Beispiel:

Ein Ehepartner schuldet dem anderen im Rahmen einer Vereinbarung 30.000 Euro und überträgt stattdessen Bitcoin im Wert von 30.000 Euro. Ein solcher Vorgang ist nicht ohne Weiteres mit einer unentgeltlichen Schenkung gleichzusetzen. Da Österreich den Tausch von Kryptowährungen gegen andere Wirtschaftsgüter oder Leistungen grundsätzlich als Realisierung behandelt, muss geprüft werden, ob die Übertragung wirtschaftlich einen entgeltlichen Vorgang darstellt.

Der Scheidungsvertrag wird damit steuerlich entscheidend

Bei Bitcoin sollten in einer Scheidungsvereinbarung möglichst eindeutig festgehalten werden:

  • wem die Bitcoin bisher gehörten,
  • wann sie angeschafft wurden,
  • welche Anschaffungskosten bestehen,
  • welche Wallet betroffen ist,
  • welcher Marktwert bei Übertragung besteht,
  • weshalb die Übertragung erfolgt,
  • ob damit ein Anspruch abgegolten wird.

Die Formulierung kann für die steuerliche Beurteilung entscheidend sein.

Nicht einfach den aktuellen Marktwert als neuen Kaufpreis nutzen

Bei einer echten unentgeltlichen Übertragung entsteht grundsätzlich kein automatischer steuerlicher Step-up auf den aktuellen Bitcoin-Kurs. Der Empfänger kann daher historische Anschaffungskosten übernehmen. Ein Bestand, der ursprünglich für 10.000 Euro gekauft und bei der Scheidung mit 40.000 Euro übertragen wird, erhält bei einer echten Schenkung grundsätzlich nicht einfach eine neue Kostenbasis von 40.000 Euro.

Fazit

Bitcoin-Übertragungen im Zusammenhang mit einer Scheidung können in Österreich sehr unterschiedliche Steuerfolgen haben. Eine echte unentgeltliche Übertragung ist steuerlich anders zu behandeln als eine Übertragung zur Erfüllung eines konkreten Ausgleichsanspruchs. Entscheidend sind deshalb nicht nur die Wallet-Transaktion und der Bitcoin-Kurs, sondern vor allem Rechtsgrund, Gegenleistung und Inhalt der Scheidungsvereinbarung.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.

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