Krypto bei der Scheidung: Was mit Bitcoin im Zugewinnausgleich passiert
Geteilt werden bei einer Scheidung nicht die Coins, sondern der Vermögenszuwachs, und zwar als Geldbetrag. Wir zeigen die drei Stichtage, die Auskunftspflicht über Wallets und die Stelle, an der aus dem Zugewinnausgleich ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft wird.

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Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte hält und sich scheiden lässt, stellt meist zuerst die falsche Frage, nämlich diese: Muss ich meine Coins jetzt teilen? Die Antwort nach deutschem Recht ist in den allermeisten Fällen: Nein, deine Coins bleiben deine Coins. Geteilt wird etwas anderes, nämlich der in der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs, und zwar als Geldbetrag. Das klingt nach einer Feinheit, entscheidet aber darüber, ob du verkaufen musst oder nicht, und ob dabei Steuern anfallen.
Dieser Text erklärt, wie der Zugewinnausgleich funktioniert, wenn ein Teil des Vermögens in einer Wallet liegt: welche Stichtage gelten, was du offenlegen musst, wer das Kursrisiko zwischen Stichtag und Zahlung trägt und an welcher Stelle aus einer familienrechtlichen Frage ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft wird. Alle Paragrafen stammen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einkommensteuergesetz und lassen sich im Wortlaut nachlesen.
Eine Einordnung vorweg, die hier hingehört: Das ist eine allgemeine Erklärung der Rechtslage und keine Rechtsberatung für deinen Fall. Familienrecht ist Einzelfallrecht, und bei größeren Beständen ist anwaltlicher Rat kein Luxus.
Zugewinngemeinschaft heißt nicht gemeinsames Vermögen
Der Irrtum steckt schon im Wort. Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Paragraf 1363 Absatz 2 BGB stellt dazu ausdrücklich klar: „Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird nicht deren gemeinschaftliches Vermögen; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.“
Übersetzt auf die Praxis: Wenn du 2019 Bitcoin gekauft hast und 2021 geheiratet, gehören diese Bitcoin weiterhin dir allein. Die Wallet wird durch die Heirat nicht gemeinschaftlich, und dein Ehepartner erwirbt daran kein Eigentum. Ausgeglichen wird erst am Ende, und zwar rechnerisch.
Die Ausnahme sind Bestände, die tatsächlich gemeinsam angeschafft wurden, etwa ein Gemeinschaftskonto bei einer Börse oder eine Wallet, zu der beide die Schlüssel haben. Dort stellt sich zusätzlich die Frage, wem der Bestand anteilig gehört, und die beantwortet sich nicht über den Zugewinnausgleich, sondern über das normale Eigentumsrecht.
Wie der Zugewinn berechnet wird: Anfangsvermögen, Endvermögen, Ausgleichsforderung
Die Rechnung besteht aus drei Größen, und jede ist im Gesetz definiert.
Das Anfangsvermögen ist nach Paragraf 1374 BGB das Vermögen, das dir bei Eintritt des Güterstands gehört, also am Tag der Eheschließung, nach Abzug der Schulden. Das Endvermögen ist nach Paragraf 1375 BGB das Vermögen am Ende des Güterstands. Der Zugewinn ist nach Paragraf 1373 BGB schlicht der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt.
Daraus folgt der eigentliche Anspruch. Paragraf 1378 Absatz 1 BGB: „Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu.“ Die Ausgleichsforderung ist ein Zahlungsanspruch in Euro und richtet sich nicht auf die Herausgabe bestimmter Gegenstände, also auch nicht auf die Herausgabe von Coins.
Ein Rechenbeispiel mit Kryptowerten
Angenommen, du hattest bei der Eheschließung 10.000 Euro in Bitcoin und sonst nichts. Am Stichtag am Ende der Ehe sind daraus 90.000 Euro geworden, weiteres Vermögen gibt es nicht. Dein Zugewinn beträgt damit 80.000 Euro. Dein Ehepartner hatte am Anfang nichts und am Ende ein Sparguthaben von 20.000 Euro, sein Zugewinn beträgt also 20.000 Euro. Der Überschuss liegt bei 60.000 Euro, die Hälfte davon, 30.000 Euro, schuldest du als Ausgleich. Ob du dafür Coins verkaufst, einen Kredit aufnimmst oder aus dem Ersparten zahlst, ist deine Entscheidung.
Ein Detail, das bei Kryptowerten oft übersehen wird: Nach Paragraf 1374 Absatz 2 BGB wird Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erwirbt, dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Geerbte oder geschenkte Coins erhöhen deinen ausgleichspflichtigen Zugewinn also nicht in voller Höhe. Deren Wertsteigerung während der Ehe fließt allerdings sehr wohl in die Rechnung ein. Wer Coins geschenkt bekommen hat, sollte den Vorgang samt Datum und damaligem Wert belegen können.

Auskunftspflicht nach Paragraf 1379 BGB: Was du über deine Wallets offenlegen musst
Hier liegt der Punkt, an dem Kryptowerte sich von einem Sparbuch unterscheiden. Eine Bank lässt sich vom Gericht befragen, eine selbstverwahrte Wallet nicht. Genau deshalb ist die Auskunftspflicht so scharf formuliert.
Nach Paragraf 1379 Absatz 1 BGB kann jeder Ehegatte vom anderen Auskunft über das Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung von Anfangs- und Endvermögen maßgeblich ist, und zusätzlich über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Der Gesetzestext ist an dieser Stelle knapp und wirksam: „Auf Anforderung sind Belege vorzulegen.“ Verlangt werden kann außerdem, dass das Verzeichnis durch einen Notar oder eine Behörde aufgenommen wird.
Praktisch heißt das für Kryptowerte: Das Verzeichnis umfasst Bestände auf Börsenkonten ebenso wie selbstverwahrte Bestände. Als Belege kommen Kontoauszüge und Transaktionsübersichten der Handelsplätze in Betracht, dazu die Nachweise über Käufe, Verkäufe und Transfers. Eine Auskunft, die eine Börse nennt und die eigene Hardware-Wallet verschweigt, ist keine vollständige Auskunft.
Dass der Gesetzgeber das Wort Wallet nicht verwendet, ändert daran nichts. Die Pflicht knüpft am Vermögen an, nicht an der Art der Aufbewahrung.
Drei Stichtage statt einem: Eheschließung, Trennung, Zustellung
Eine Besonderheit des Verfahrens sorgt regelmäßig für Verwirrung, weil drei verschiedene Tage eine Rolle spielen und jeder etwas anderes misst.
- Tag der Eheschließung: maßgeblich für das Anfangsvermögen nach Paragraf 1374 BGB.
- Tag der Trennung: maßgeblich für die zusätzliche Auskunft nach Paragraf 1379 Absatz 1 Nummer 1 BGB. Dieser Tag hat eine eigene, unterschätzte Funktion, auf die wir gleich kommen.
- Tag der Zustellung des Scheidungsantrags: maßgeblich für das Endvermögen. Paragraf 1384 BGB bestimmt, dass bei einer Scheidung an die Stelle der Beendigung des Güterstands „der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags“ tritt.
Rechtshängigkeit bedeutet den Tag, an dem der Antrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird. Bei einem schwankenden Vermögenswert ist das ein Datum mit erheblicher Wirkung: Der Wert deines Bestands an genau diesem Tag geht in die Rechnung ein. Ein Kurssprung eine Woche später zählt nicht mehr, ein Einbruch ebenso wenig.
Welcher Kurs gilt? Die Bewertung eines schwankenden Vermögenswerts
Das Gesetz schreibt für Kryptowerte keine Bewertungsmethode vor. Maßgeblich ist der Verkehrswert am Stichtag, also der Preis, der sich am Markt erzielen ließe. Bei einem Vermögenswert, der an Dutzenden Handelsplätzen unterschiedlich notiert, ist das eine Frage der Darlegung.
Belastbar ist ein Nachweis dann, wenn er nachvollziehbar ist: der Kurs am Stichtag an einem etablierten Handelsplatz, besser der Durchschnitt mehrerer, jeweils in Euro und mit Angabe der Uhrzeit. Bei einem Bestand, der über mehrere Wallets und Börsen verteilt liegt, kommt die vollständige Erfassung der Mengen hinzu. Wer das erst Monate später rekonstruiert, hat ein Beweisproblem, das sich mit Software lösen lässt: Portfolio-Tracker führen Bestände und Kurshistorie mit und geben Stichtagsauswertungen aus. Einen Überblick über die gängigen Werkzeuge gibt unser Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
Schwieriger wird es bei Beständen ohne funktionierenden Markt, etwa bei kaum gehandelten Token oder gesperrten Beständen aus Staking-Programmen. Dort ist der Verkehrswert selbst streitig, und pauschale Antworten gibt es nicht.

Der Kursverfall zwischen Stichtag und Zahlung: Wer das Risiko trägt
Das ist die unangenehmste Eigenschaft der Regelung, und sie trifft ausgerechnet den, der Kryptowerte hält. Zwischen dem Stichtag und dem Tag, an dem tatsächlich gezahlt wird, vergehen in der Praxis häufig Monate. Die Ausgleichsforderung steht aber als Euro-Betrag fest, berechnet auf den Stichtag.
Fällt der Kurs in dieser Zeit um die Hälfte, schrumpft dein Bestand, die Schuld bleibt. Steigt er, behältst du den Gewinn. Das Kursrisiko dieses Zeitraums liegt also bei dem, der die Coins hält. Paragraf 1378 Absatz 2 BGB begrenzt die Forderung zwar auf den Wert des bei Beendigung des Güterstands vorhandenen Vermögens, doch auch diese Grenze bemisst sich nach dem Stichtag und nicht nach dem Tag der Zahlung.
Wer eine größere Ausgleichszahlung absehen kann, sollte deshalb früh überlegen, wie er sie aufbringt. Einen Teil des Bestands in einen weniger schwankenden Wert umzuschichten, ist eine Möglichkeit. Die steuerlichen Folgen dieser Umschichtung stehen im nächsten Abschnitt, und sie sind der Grund, warum dieser Schritt keine reine Rechenaufgabe ist.
Was passiert, wenn ein Wallet verschwiegen wird
Die Vorstellung, eine selbstverwahrte Wallet sei unsichtbar, hält sich hartnäckig. Rechtlich ist sie riskant, und zwar wegen einer Regel, die viele nicht kennen.
Paragraf 1375 Absatz 2 BGB rechnet dem Endvermögen Beträge hinzu, um die das Vermögen gemindert wurde durch unentgeltliche Zuwendungen ohne sittliche Pflicht, durch Verschwendung oder durch „Handlungen in der Absicht…, den anderen Ehegatten zu benachteiligen“. Entscheidend ist der darauf folgende Satz: Liegt das Endvermögen unter dem Vermögen, das in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben wurde, muss der betreffende Ehegatte darlegen und beweisen, dass die Minderung nicht auf solchen Handlungen beruht.
Damit dreht sich die Beweislast um, und genau an dieser Stelle wird die Auskunft zum Trennungszeitpunkt wichtig. Wer zur Trennung 100.000 Euro in Coins angibt und zum Zustellungstag nur noch 40.000 Euro, muss erklären können, wohin der Rest gegangen ist. Bei einem schwankenden Vermögenswert ist dieser Nachweis oft möglich, weil ein Kursverfall aus öffentlichen Daten belegbar ist. Bei einer Überweisung an eine unbekannte Adresse ist er es nicht.
Dazu kommt, dass die Blockchain-Analyse einen Teil der Anonymität längst aufgehoben hat und Handelsplätze in der EU Identifizierungspflichten unterliegen. Wer bei einer regulierten Börse gekauft hat, hinterlässt eine Spur, die sich einem Namen zuordnen lässt. Ein bewusst falsches Vermögensverzeichnis kann darüber hinaus strafrechtliche Folgen haben, wenn es eidesstattlich versichert wurde.
Steuer: Wann die Übertragung von Coins ein Veräußerungsgeschäft auslöst
Jetzt zur Stelle, an der aus einer familienrechtlichen Frage eine steuerliche wird. Kryptowerte im Privatvermögen fallen beim Verkauf unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ist der Gewinn steuerpflichtig, danach steuerfrei. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr, bei deren Überschreitung der gesamte Gewinn zählt.
Verkaufen, um die Ausgleichsforderung zu zahlen
Verkaufst du Coins, um den Ausgleich in Euro zu bezahlen, ist das ein ganz normaler Verkauf. Liegt die Anschaffung weniger als ein Jahr zurück, fällt Steuer an. Der Umstand, dass du wegen eines Gerichtsverfahrens verkaufst, ändert daran nichts. Wer die Wahl hat, prüft deshalb, welche Bestände die Jahresfrist bereits erfüllt haben, bevor er verkauft.
Coins statt Geld übergeben
Manche Paare vereinbaren, die Ausgleichsforderung durch Übertragung von Coins zu erfüllen, statt Euro zu überweisen. Das ist zivilrechtlich möglich, steuerlich aber keineswegs neutral. Nach der im Steuerrecht herrschenden Auffassung ist eine Leistung an Erfüllungs statt ein entgeltlicher Vorgang, weil die Coins gegen den Wegfall einer Forderung hingegeben werden. Damit liegt eine Veräußerung vor, mit denselben Folgen wie bei einem Verkauf. Diese Gestaltung gehört deshalb vor der Unterschrift auf den Tisch einer steuerberatenden Person, nicht danach.
Übertragung ohne Gegenleistung: Schenkungsteuer und der Freibetrag
Anders liegt der Fall, wenn Coins ohne Gegenleistung übertragen werden, also nicht zur Erfüllung einer Ausgleichsforderung. Dann handelt es sich um eine Schenkung. Unter Ehegatten gilt dafür nach Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ein Freibetrag von 500.000 Euro, der alle zehn Jahre neu zur Verfügung steht.
Der Freibetrag gilt für Ehegatten, solange die Ehe besteht. Nach der Scheidung sind die Beteiligten steuerlich fremde Dritte, und der Freibetrag sinkt auf 20.000 Euro. Der Zeitpunkt einer freiwilligen Übertragung ist damit alles andere als beliebig. Wie die Schenkung unter Eheleuten im Einzelnen behandelt wird, haben wir in unserem Beitrag zum Verschenken von Bitcoin an den Ehepartner vom 22. September 2026 aufgeschrieben.
Was ein Ehevertrag ändern kann
Alles bisher Beschriebene gilt für den gesetzlichen Güterstand. Ein Ehevertrag kann daran vieles ändern, und für Leute mit stark schwankendem Vermögen ist das ein ernsthafter Gedanke.
Die Gütertrennung schließt den Zugewinnausgleich vollständig aus. Häufiger und milder ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der einzelne Vermögenswerte aus dem Ausgleich herausgenommen oder Bewertungsregeln festgelegt werden. Denkbar ist etwa, einen bestimmten Bestand auszuklammern oder für schwankende Werte einen Durchschnittswert über einen längeren Zeitraum statt eines Stichtagskurses zu vereinbaren. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Für bereits laufende Verfahren kommt das zu spät. Wer erst überlegt, hat den besseren Zeitpunkt aber noch vor sich.
Wie du dich vorbereitest, ohne Vermögen zu verstecken
Zwischen vollständiger Auskunft und sorgloser Unvorbereitetheit liegt viel Raum, und dieser Raum ist legal. Die folgenden Punkte helfen unabhängig davon, auf welcher Seite der Rechnung du stehst.
Führe eine saubere Aufstellung deiner Bestände mit Anschaffungsdaten und Anschaffungskosten. Das brauchst du ohnehin für die Steuererklärung, und im Ernstfall ist es die Grundlage jeder Verhandlung. Sichere die Transaktionshistorie deiner Handelsplätze als Export, solange du Zugriff hast. Ein Konto bei einer Börse, die den Markt verlässt, nimmt seine Historie mit.
Dokumentiere die Herkunft von geerbten oder geschenkten Beständen. Nach Paragraf 1374 Absatz 2 BGB verbessern sie deine Position, aber nur, wenn du sie belegen kannst. Und halte fest, wann die Trennung stattgefunden hat: Dieser Tag löst die Auskunft nach Paragraf 1379 Absatz 1 Nummer 1 BGB aus und ist der Bezugspunkt für die Beweislastregel des Paragrafen 1375 Absatz 2 BGB.
Wenn Bestände bisher auf Börsenkonten liegen, ist die Frage der Verwahrung ohnehin einen Gedanken wert. Für die dauerhafte Aufbewahrung getrennter Bestände sind eigene Schlüssel der sauberere Weg. Was dabei zu beachten ist, zeigt unser Vergleich der Hardware-Wallets. Wer den Fall eines Todesfalls gleich mitdenken will, findet die Parallelfragen in unserem Beitrag zum Vererben von Kryptowerten.
Die häufigsten Irrtümer im Überblick
Vier Annahmen tauchen in diesem Zusammenhang besonders oft auf, und keine davon hält der Prüfung stand.
Der erste Irrtum lautet, die Wallet werde durch die Heirat gemeinsames Eigentum. Paragraf 1363 Absatz 2 BGB sagt das Gegenteil. Der zweite lautet, der Ausgleich richte sich auf die Herausgabe der Hälfte der Coins. Es handelt sich um einen Geldanspruch nach Paragraf 1378 BGB. Der dritte lautet, selbstverwahrte Bestände seien von der Auskunftspflicht ausgenommen. Paragraf 1379 BGB knüpft am Vermögen an, nicht an der Art der Verwahrung. Der vierte lautet, die Übergabe von Coins statt Geld sei steuerlich harmlos. Nach herrschender Auffassung handelt es sich um eine Veräußerung.
Krypto in der Scheidung: Was du daraus mitnimmst
- Kläre zuerst den Stichtag, dann den Wert. Für das Endvermögen zählt nach Paragraf 1384 BGB der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Halte den Kurs dieses Tages fest, in Euro, mit Quelle und Uhrzeit. Werkzeuge, die Bestand und Kurshistorie mitführen, findest du in unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
- Lege vollständig offen und belege die Herkunft. Die Auskunftspflicht nach Paragraf 1379 BGB umfasst Börsenkonten und selbstverwahrte Bestände. Geerbte und geschenkte Coins verbessern deine Rechnung nach Paragraf 1374 Absatz 2 BGB, aber nur mit Nachweis.
- Prüfe die Haltefrist, bevor du zur Zahlung verkaufst. Über ein Jahr gehaltene Bestände sind beim Verkauf steuerfrei, jüngere nicht, und die Übergabe von Coins anstelle von Geld gilt als Veräußerung. Für die getrennte Verwahrung danach hilft unser Vergleich der Hardware-Wallets.
Die zitierten Vorschriften kannst du im Wortlaut nachlesen, etwa Paragraf 1379 BGB zur Auskunftspflicht und Paragraf 23 EStG zu privaten Veräußerungsgeschäften.
(Stand: 23. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und keine Rechtsberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
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