Krypto vererben: So bekommen deine Erben Zugriff – und warum der Seed nicht ins Testament gehört
Der Bundesgerichtshof hat 2018 klargestellt, dass digitale Konten vererbt werden wie alles andere. Bei selbstverwahrten Coins nützt das Erbrecht trotzdem nichts: Ohne Schlüssel gibt es keinen Zugriff. Und wer den Seed ins Testament schreibt, verschickt ihn per Gericht an alle Beteiligten.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden.
Krypto zu vererben scheitert selten am Recht. Es scheitert daran, dass die Erben zwar Anspruch auf das Vermögen haben, aber nicht wissen, dass es existiert – oder es zwar wissen, aber nicht drankommen. Die Rechtslage in Deutschland ist seit Jahren geklärt, die Praxis ist es nicht.
Der entscheidende Unterschied verläuft nicht zwischen Bitcoin und Aktien, sondern zwischen Börsenkonto und eigener Wallet. Beim Börsenkonto gibt es einen Vertragspartner, den man mit einem Erbnachweis anschreiben kann. Bei selbstverwahrten Coins gibt es niemanden – nur einen privaten Schlüssel, der entweder auffindbar ist oder nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der BGH hat am 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass der Vertrag über ein Nutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk nach § 1922 BGB auf die Erben übergeht – digitale Inhalte werden nicht anders behandelt als analoge.
- Bei Börsenkonten führt der Weg über Sterbeurkunde, Erbnachweis und eine erneute Identitätsprüfung der Erben.
- Bei selbstverwahrten Coins hilft kein Gericht: Ohne Zugriff auf den privaten Schlüssel ist das Guthaben unerreichbar, auch für rechtmäßige Erben.
- Der Seed gehört nicht ins Testament: Nach § 357 FamFG darf jeder, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, die eröffnete Verfügung einsehen.
- Ein Shamir-Backup nach SLIP-39 teilt das Backup in Anteile auf – unterhalb der festgelegten Schwelle gibt ein einzelner Anteil nichts preis.
- Erbschaftsteuerlich zählt der Wert am Todestag; die Regeln dazu haben wir gesondert aufgeschrieben.
Krypto vererben: Was Erben rechtlich bekommen
Nach § 1922 BGB geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat 2018 am Beispiel eines gesperrten Facebook-Kontos festgestellt, dass davon auch Vertragsverhältnisse mit Online-Diensten erfasst sind: Die Erben treten in das Vertragsverhältnis ein und haben Anspruch auf Zugang zum Konto samt der dort gespeicherten Kommunikationsinhalte. Es gebe keinen Grund, digitale Nachrichten anders zu behandeln als Briefe und Tagebücher.
Übertragen auf Krypto heißt das: Ein Guthaben bei einer Börse ist ein Anspruch gegen dieses Unternehmen, und dieser Anspruch ist vererblich wie ein Bankguthaben. Coins in einer selbstverwahrten Wallet gehören ebenfalls zum Nachlass.
Der Haken steckt im Wort „Anspruch". Er richtet sich gegen jemanden. Bei einer eigenen Wallet gibt es diesen Jemand nicht.
Krypto vererben, wenn es bei einer Börse liegt
Hier funktioniert der klassische Weg, und er dauert. Die Anbieter verlangen typischerweise:
| Schritt | Was verlangt wird | Warum |
|---|---|---|
| Meldung des Todesfalls | offizielle Sterbeurkunde | Das Konto wird gesperrt, Handel und Auszahlungen frieren ein |
| Erbnachweis | Erbschein nach § 2353 BGB oder Europäisches Nachlasszeugnis | Der Anbieter muss wissen, an wen er leistet |
| Identitätsprüfung der Erben | Ausweis, Video- oder Foto-Ident | Geldwäscherecht gilt auch im Erbfall |
| Auskehr | Übertrag auf ein neues Konto der Erben oder Auszahlung | Je nach Anbieter und Land unterschiedlich |
Coinbase etwa führt dafür ein eigenes Verfahren für Konten Verstorbener und verlangt Nachlassdokumente, die offizielle Sterbeurkunde, einen gültigen Lichtbildausweis der berechtigten Person und eine unterschriebene Anweisung, wohin die Werte gehen sollen. Eine Begünstigtenbenennung für Privatkonten unterstützt der Anbieter nach eigener Darstellung nicht – der Weg führt über den Nachlass. Die dort genannten Dokumente sind US-Nachlassrecht; in Deutschland tritt der Erbschein an ihre Stelle.
Was du zu Lebzeiten dafür tun kannst, ist banal und wird trotzdem selten gemacht: eine Liste, wo überhaupt etwas liegt. Kein Passwort, keine Zugangsdaten – nur die Namen der Anbieter und die E-Mail-Adresse, unter der die Konten laufen. Ohne diese Liste erfahren Erben von einem Konto oft gar nicht.
Krypto vererben aus der eigenen Wallet: der eigentliche Engpass
Bei Selbstverwahrung gibt es keinen Support, den man anschreiben könnte. Es gibt nur die Recovery-Wörter. Sind sie weg, ist das Guthaben weg – die Erben können das Eigentum vollständig belegen und trotzdem nie darauf zugreifen.
Gleichzeitig darf der Zugang zu Lebzeiten nicht zu leicht sein. Ein Zettel mit zwölf Wörtern im Schreibtisch ist ein Zugriff für jeden, der die Wohnung betritt. Die Aufgabe lautet also: für genau eine Person zu genau einem Zeitpunkt auffindbar, für alle anderen nutzlos.
Drei Bauweisen, die das leisten:
Aufgeteiltes Backup nach SLIP-39
Ein Shamir-Backup zerlegt das Wallet-Geheimnis in mehrere Anteile mit einer Schwelle: etwa drei von fünf. Jeder Anteil besteht aus eigenen Wörtern und enthält Metadaten zur Schwelle, zur Gruppenstruktur und eine Prüfsumme. Wer weniger als die Schwelle besitzt, erfährt nichts über das Geheimnis – so formuliert es die Spezifikation ausdrücklich. Trezor unterstützt das Verfahren im Model T und der Safe-Serie direkt auf dem Gerät.
In der Praxis: ein Anteil bei dir, einer bei einer Vertrauensperson, einer beim Notar oder im Bankschließfach. Der Nachlass funktioniert, ein Einbruch an einem der drei Orte nicht.
Multisig
Eine Wallet, die zwei von drei Schlüsseln zum Ausgeben verlangt. Du hältst zwei, ein Dritter hält einen. Zu Lebzeiten reichen deine beiden, nach dem Erbfall genügen der Schlüssel der Vertrauensperson und einer aus dem Nachlass. Aufwendiger einzurichten, dafür ohne den heiklen Moment, in dem ein vollständiges Geheimnis irgendwo herumliegt.
Versiegelter Umschlag mit Anleitung
Der einfachste Weg, und für kleine Beträge oft ausreichend: eine Anleitung, wo die Wörter liegen und wie man sie benutzt, versiegelt beim Notar oder im Schließfach hinterlegt. Wichtig ist der Zusatz, den fast alle vergessen – wie man eine Wallet wiederherstellt. Erben, die noch nie eine Recovery durchgeführt haben, scheitern sonst an zwölf Wörtern, die sie in der Hand halten.
Welche Aufbewahrungsform für welchen Betrag angemessen ist, haben wir im Ratgeber zur sicheren Aufbewahrung der Seed Phrase durchgerechnet – Stahlplatte, Passphrase und Multisig lösen jeweils ein anderes Problem.
Warum der Seed niemals ins Testament gehört
Das ist der Fehler, der am teuersten wird, weil er gut gemeint ist.
Ein Testament ist kein privates Dokument. Nach § 348 FamFG eröffnet das Nachlassgericht eine bei ihm verwahrte oder abgelieferte Verfügung von Todes wegen, sobald es vom Tod erfährt. Es kann einen Termin bestimmen und die gesetzlichen Erben sowie sonstige Beteiligte laden; den Anwesenden wird der Inhalt mündlich mitgeteilt. Wer nicht anwesend war, bekommt den ihn betreffenden Inhalt schriftlich bekannt gegeben.
Beteiligter ist dabei nicht jeder, der irgendwo im Testament auftaucht, sondern wem die Verfügung ein Recht zuwendet oder entzieht – und auch der bekommt nur den ihn betreffenden Inhalt. Das rettet dein Geheimnis trotzdem nicht. Nach § 357 FamFG darf jeder, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, die eröffnete Verfügung einsehen: übergangene gesetzliche Erben, Pflichtteilsberechtigte, Nachlassgläubiger.
Dazu kommt der Weg des Dokuments selbst. Es wird eröffnet, protokolliert, kopiert und zur Nachlassakte genommen. Zwölf Recovery-Wörter im Testament sind damit zwölf Wörter in einer Behördenakte – über Wochen, in denen niemand die Coins bewegt.
Richtig ist die Trennung: Ins Testament gehört, wer erben soll und wo etwas zu finden ist. Das Geheimnis selbst gehört an einen anderen Ort. Ein Satz wie „Die Zugangsunterlagen zu meinen Kryptowerten sind bei Notar X hinterlegt" erfüllt seinen Zweck vollständig, ohne den Schlüssel preiszugeben.
Krypto vererben und die Steuer
Für die Erbschaftsteuer zählt der Wert der Coins am Todestag, nicht der beim späteren Verkauf. Das ist bei volatilen Werten ein realer Unterschied – und der Grund, warum Erben den Bestand möglichst früh dokumentieren sollten, statt zu warten.
Welche Freibeträge greifen, wie Schenkungen zu Lebzeiten wirken und was beim späteren Verkauf durch die Erben gilt, steht ausführlich in unserem Artikel zu den Steuerregeln bei Krypto-Schenkungen und Erbschaft. Für die Bestandsaufnahme selbst hilft ein Portfolio-Tracker, der historische Kurse zum Stichtag ausweist – die gängigen Werkzeuge dafür haben wir im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools gegenübergestellt. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; bei größeren Beständen gehört beides dazu.
Häufige Fragen
Können Erben eine Wallet öffnen lassen, wenn der Seed fehlt? Nein. Es gibt keine Stelle, die einen privaten Schlüssel zurücksetzen könnte – das ist keine Servicelücke, sondern die Funktionsweise. Anbieter, die das gegen Vorkasse versprechen, sind Betrug.
Reicht es, wenn meine Partnerin das Passwort meines Telefons kennt? Für eine App-Wallet oft ja, solange das Gerät funktioniert und nicht ersetzt wurde. Als alleinige Vorsorge ist es zu wenig: Geht das Telefon verloren oder kaputt, braucht es trotzdem die Recovery-Wörter.
Was ist mit einer Passphrase zusätzlich zum Seed? Sie muss mitvererbt werden, sonst führen die zwölf oder 24 Wörter in eine leere Wallet. Genau das ist der häufigste stille Totalverlust – die Erben halten ein korrektes Backup in der Hand und sehen nichts.
Muss ich Krypto im Testament überhaupt erwähnen? Rechtlich fällt es ohnehin in den Nachlass. Praktisch ist die Erwähnung trotzdem wichtig, weil Erben sonst nicht wissen, dass sie suchen müssen – ein Hinweis auf die Existenz und den Verwahrort genügt.
Wie regeln Börsen den Erbfall, wenn der Anbieter im Ausland sitzt? Der Ablauf ähnelt sich, die verlangten Nachweise unterscheiden sich. Bei EU-Anbietern hilft das Europäische Nachlasszeugnis – allerdings nehmen Dänemark und Irland an der zugrunde liegenden EU-Erbrechtsverordnung nicht teil, und ausgerechnet Irland ist Sitzstaat mehrerer großer Krypto-Anbieter. Außerhalb der EU kann eine beglaubigte Übersetzung des Erbscheins nötig werden.
Quellen
- BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17 – Nachweise und Fundstellen bei dejure.org
- § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge
- § 348 FamFG – Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
- § 357 FamFG – Einsicht in eröffnete Verfügungen von Todes wegen
- §§ 9 und 11 ErbStG – Entstehung der Steuer und Bewertungsstichtag
- Europäisches Justizportal: Erbrecht und Europäisches Nachlasszeugnis (Nichtteilnahme von Dänemark und Irland)
- Coinbase Help, Hilfeartikel „Claim a decedent's Coinbase account" (help.coinbase.com) – das dort beschriebene Verfahren folgt US-Nachlassrecht
- SatoshiLabs: SLIP-0039 – Shamir's Secret-Sharing for Mnemonic Codes (Spezifikation)
Hinweis zur KI-Nutzung: Für diesen Artikel wurden KI-Werkzeuge eingesetzt – bei Recherche und Texterstellung sowie für das Titelbild, das KI-generiert ist und kein reales Ereignis abbildet. Alle Zahlen, Aussagen und Quellen werden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.




























