Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Wrapped Bitcoin und die einjährige Haltefrist: Was du vor dem Tausch in WBTC tun kannst

Wer Bitcoin in WBTC umwandelt, löst nach einer Lesart ein privates Veräußerungsgeschäft aus und startet die Jahresfrist neu. Nach der anderen bleibt der Vorgang steuerneutral: Was das Gesetz sagt, was das BMF offenlässt und welche Nachweise in beiden Fällen zählen.

Aufgeschlagener Steuerordner mit Tischrechner auf dunklem Holztisch, auf dem Ordnerdeckel eine Metallintarsie mit dem Bitcoin-Zeichen
12 Min. Lesezeit
Teilen:

Wer Bitcoin in Wrapped Bitcoin umwandelt, will meist nur eines: den eigenen Bestand auf Ethereum nutzbar machen. Steuerlich ist dieser Schritt in Deutschland bis heute nicht abschließend geklärt. Die kurze Antwort auf die Frage, ob der Tausch in WBTC steuerpflichtig ist, lautet deshalb: Es gibt zwei vertretbare Lesarten, und sie führen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der einen ist der Wechsel ein Tausch und damit ein privates Veräußerungsgeschäft, das die Jahresfrist für deine Coins neu starten lässt. Nach der anderen bleibt die wirtschaftliche Identität erhalten, und der Vorgang bleibt steuerneutral. Welche Lesart am Ende zählt, hängt davon ab, was du belegen kannst.

Dieser Ratgeber ordnet die Rechtslage nach deutschem Recht ein, also nach dem Einkommensteuergesetz, der Verwaltungsauffassung des Bundesfinanzministeriums und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Er nennt die Stellen, an denen die Finanzverwaltung bisher schweigt, und er sagt, welche Unterlagen in beiden Lesarten denselben Wert haben.

Was Wrapped Bitcoin ist und warum WBTC auf Ethereum gebraucht wird

Wrapped Bitcoin (WBTC) ist ein Token auf der Ethereum-Blockchain, der den Wert eines Bitcoin abbildet. Das ist die Ein-Satz-Definition. Technisch liegt der echte Bitcoin bei einem Verwahrer, der dafür einen ERC-20-Token im Verhältnis 1:1 ausgibt. Erst dadurch lässt sich Bitcoin in Anwendungen einsetzen, die nur Ethereum-Token kennen.

Diese Konstruktion kostet etwas, und zwar auf einer anderen Ebene als der Kurs: Du musst dem Verwahrer vertrauen, der die Deckung hält, und dem Smart Contract, der die Token ausgibt. Mitte Oktober waren rund 116.100 WBTC im Umlauf, bei einem Bitcoin-Kurs von etwa 81.300 US-Dollar entspricht das einem Gegenwert von gut 9,4 Milliarden US-Dollar. Wie sich verpackte und gestakte Bestände voneinander unterscheiden, haben wir in der Einordnung zu der Frage, ob dein Bitcoin wirklich Bitcoin ist, ausführlich beschrieben.

Für die Steuer ist entscheidend, dass WBTC und BTC zwei verschiedene Wirtschaftsgüter auf zwei verschiedenen Blockchains sind, die denselben Wert tragen. Genau an dieser Doppelnatur setzen die beiden Lesarten an.

Warum § 23 EStG beim Tausch von Kryptowerten überhaupt greift

Kryptowerte gelten im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus ihrem Verkauf fallen damit unter die privaten Veräußerungsgeschäfte des § 23 Einkommensteuergesetz. Die Vorschrift knüpft die Steuerpflicht an eine einzige Frist: Steuerbar ist der Vorgang, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung „nicht mehr als ein Jahr beträgt“. Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei.

Diese Jahresfrist ist der Kern jeder Krypto-Steuer in Deutschland. Dazu kommt eine Freigrenze: Bleibt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Wird sie gerissen, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der Teil darüber.

Wichtig für das Thema dieses Textes: Als Veräußerung zählt nicht allein der Verkauf gegen Euro. Auch der Tausch eines Kryptowerts in einen anderen ist steuerlich eine Veräußerung des einen und eine Anschaffung des anderen. Wer Bitcoin direkt gegen Euro verkaufen will, statt ihn zu verpacken, findet die Handelsplätze dafür im Vergleich der besten Krypto-Börsen.

Die erste Lesart: Der Wechsel in WBTC gilt als Tausch und damit als Veräußerung

Die naheliegende Einordnung folgt direkt aus dem letzten Absatz. Du gibst Bitcoin ab und erhältst einen anderen Token, der auf einer anderen Blockchain lebt, von einem Verwahrer ausgegeben wird und eigene Risiken trägt. Zwei verschiedene Wirtschaftsgüter, ein Vorgang dazwischen: Das erfüllt das Bild eines Tauschs.

Die Folgen dieser Lesart sind unangenehm konkret. Liegt der Wrap innerhalb eines Jahres nach dem Kauf der Bitcoin, entsteht ein steuerbarer Gewinn in Höhe der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Kurswert am Tag des Wraps. Und die Haltedauer beginnt für die neuen WBTC an diesem Tag von vorn. Wer kurz vor dem ersten Jahrestag seines Bitcoin-Kaufs verpackt, verschiebt die Steuerfreiheit also um weitere zwölf Monate. Wie eng dieser Zusammenhang wird, wenn ein Wrapper dazwischentritt, zeigt der Fall rund um cirBTC und die Haltefrist.

Die zweite Lesart: Nämlichkeit nach dem BFH-Urteil IX R 31/12

Gegen die Tausch-Lesart steht ein Begriff aus der Rechtsprechung: die Nämlichkeit. Gemeint ist die Frage, ob angeschafftes und veräußertes Wirtschaftsgut im Kern dasselbe sind. Der Bundesfinanzhof hat die Maßstäbe dafür in seinem Urteil vom 12. Juni 2013 im Verfahren IX R 31/12 beschrieben. Entscheidend sind demnach Funktionsgleichheit, Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit. Der Fall selbst betraf ein Grundstück, dessen Erbbaurecht vor dem Weiterverkauf gelöscht worden war. Der Bundesfinanzhof hielt dort eine wirtschaftliche Teilidentität für ausreichend.

Auf dieser Grundlage argumentieren mehrere auf Kryptowerte spezialisierte Kanzleien, dass der Wechsel von BTC in WBTC kein privates Veräußerungsgeschäft sein dürfte. Die Steuerkanzlei Winheller schreibt, die wirtschaftliche Identität der Token bleibe „weitgehend erhalten“, weil WBTC durch BTC gedeckt sei und denselben Wert repräsentiere; es sei daher wahrscheinlich, dass der Tausch nicht als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet werde. Die Kanzlei Ruge Fehsenfeld kommt in ihrer Einordnung von Wrapped Tokens zum selben Ergebnis und hält den Vorgang für möglicherweise steuerneutral, mahnt aber ausdrücklich, die Entwicklung und mögliche Verlautbarungen der Finanzbehörden zu verfolgen.

Beide Einschätzungen sind Rechtsauffassungen von Beratern, keine bestätigte Verwaltungspraxis. Es gibt zu Wrapped Tokens bislang kein Urteil eines Finanzgerichts und keine Festlegung der Finanzverwaltung, auf die du dich im Streitfall berufen könntest.

Gläserne Sanduhr auf einem Aktenstapel in einem dunklen Büro, der Sand läuft fast aus
Ob die Jahresfrist weiterläuft oder neu beginnt, ist beim Wrap die eigentliche Streitfrage.

Eine Beispielrechnung zeigt, wie weit die beiden Lesarten auseinanderliegen

Die Zahlen im folgenden Beispiel sind gerundet und frei gewählt, der Mechanismus dahinter ist es nicht. Angenommen, du kaufst am 1. März einen Bitcoin für 60.000 Euro. Am 1. Oktober desselben Jahres verpackst du ihn zu WBTC, der Kurs steht an diesem Tag bei 70.000 Euro.

In der Tausch-Lesart hast du am 1. Oktober ein privates Veräußerungsgeschäft verwirklicht. Der Gewinn beträgt 10.000 Euro, der Vorgang liegt innerhalb der Jahresfrist, die Freigrenze von 1.000 Euro ist weit gerissen. Der volle Betrag wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, und für die WBTC beginnt eine neue Haltedauer, die erst am 1. Oktober des Folgejahres abläuft.

In der Nämlichkeits-Lesart ist am 1. Oktober steuerlich nichts passiert. Die Frist läuft ab dem 1. März weiter, und ein Verkauf nach dem 1. März des Folgejahres bleibt steuerfrei, obwohl zwischenzeitlich WBTC auf dem Konto lag. Die Spanne zwischen beiden Ergebnissen umfasst im Beispiel die komplette Steuer auf 10.000 Euro Gewinn, bei einem Spitzensatz also einen vierstelligen Betrag.

Was das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Wrapped Tokens sagt

Die Verwaltungsauffassung zur Besteuerung von Kryptowerten steht im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. März 2025 mit dem Titel „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“ (Aktenzeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043). Es ersetzt das Schreiben vom 10. Mai 2022 und ordnet Kryptowerte nach ihrer Funktion ein. Für Currency- und Payment-Token stellt es unter anderem klar, dass die verlängerte Veräußerungsfrist des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG nicht greift. Wer seine Coins verleiht oder stakt, rutscht also nicht in eine Zehnjahresfrist.

Was dort nicht steht, ist für diesen Text wichtiger: Eine ausdrückliche Aussage zu Wrapped Tokens enthält das Schreiben nicht. Die Finanzverwaltung hat sich zu der Frage, ob ein Wrap eine Veräußerung ist, bislang nicht geäußert. Für dich heißt das, dass ein Sachbearbeiter beide Lesarten vertreten kann und du im Zweifel die Begründung mitbringen musst.

Ein zweiter Teil des Schreibens betrifft die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Diese Pflichten sind der Grund, warum die Dokumentation weiter unten so viel Platz bekommt: Der Aufwand dafür ist in beiden Lesarten derselbe.

Warum Steuersoftware den Wrap meist als Veräußerung verbucht

Die gängigen Programme für Krypto-Steuerreports behandeln jede Transaktion, bei der ein Token das Haus verlässt und ein anderer hereinkommt, standardmäßig als Tausch. Ein Wrap sieht in den importierten Daten genau so aus. Winheller weist darauf hin, dass es in den am Markt gängigen Programmen zusätzlichen Aufwand bedeutet, die Gleichartigkeit ohne Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts abzubilden.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz, die viele Krypto-Anleger überrascht: Dein Steuerreport liefert dir nicht die Rechtslage, sondern eine Voreinstellung. Wenn du die Nämlichkeits-Lesart nutzen willst, musst du den Vorgang im Tool entsprechend kennzeichnen und die Abweichung gegenüber dem Finanzamt begründen. Nicht jedes Programm erlaubt diesen Eingriff, und manche verwerfen ihn beim nächsten Import wieder.

Umgekehrt gilt: Wer die Voreinstellung einfach übernimmt, zahlt im Zweifel zu viel, wenn der Wrap innerhalb des ersten Jahres lag. Ein übersehener Vorgang in der Gewinnermittlung wirkt sich damit unmittelbar auf die Steuerlast aus.

FIFO gilt walletbezogen, und der Wrap verschiebt die Reihenfolge

Hast du Bitcoin mehrfach zu verschiedenen Kursen gekauft, braucht das Finanzamt eine Regel dafür, welche Einheit du zuerst veräußert hast. In Deutschland ist das üblicherweise die First-in-First-out-Methode, und sie wird walletbezogen angewendet, also je Adresse oder Konto und nicht über alle Bestände hinweg. Welche Einheit damit als erste verkauft gilt, entscheidet über die Höhe des Gewinns.

Ein Wrap greift in diese Reihenfolge ein. Verlassen Bitcoin eine Wallet, um als WBTC an einer anderen Adresse wieder zu erscheinen, wandern damit auch die ältesten Anschaffungskosten dieser Wallet aus der Rechnung heraus. Selbst in der Nämlichkeits-Lesart musst du belegen können, welche Anschaffungskosten und welches Anschaffungsdatum an den neuen Token hängen. Fehlt dieser Nachweis, droht eine Schätzung der Anschaffungskosten durch das Finanzamt.

Alte Messingwaage mit zwei leeren Schalen auf einem Schreibtisch, dahinter gebundene Gesetzesbände im Gegenlicht
Zwei Lesarten, eine Entscheidung: Ohne Unterlagen wiegt keine von beiden etwas.

DeFi mit WBTC erzeugt eigene Steuerereignisse: Lending, Staking, Liquidity Pools

Der Wrap ist selten der Endpunkt. Wer WBTC hält, nutzt ihn in der Regel in DeFi-Anwendungen, und jeder dieser Schritte kann einen eigenen steuerlichen Vorgang auslösen. Erträge aus Lending oder Staking sind im Privatvermögen regelmäßig sonstige Einkünfte nach § 22 Nummer 3 EStG und werden damit anders behandelt als ein Veräußerungsgewinn. Solche Erträge fallen unter den persönlichen Steuersatz und bleiben von der Abgeltungsteuer unberührt; für sie gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr.

Die Einzahlung in einen Liquidity Pool ist ein weiterer Fall: Dort gibst du WBTC ab und erhältst einen Pool-Token zurück, was dieselbe Streitfrage noch einmal aufwirft, nur eine Ebene höher. Wer die Renditeseite zuerst klären will, bevor er den Steuerteil durchrechnet, findet die Anbieter im Vergleich der besten Staking-Plattformen.

Für die Haltedauer deines eigentlichen Bestands ist dabei beruhigend, was oben schon stand: Das Verleihen oder Staken allein verlängert die Jahresfrist nach der Verwaltungsauffassung nicht.

Welche Nachweise das Finanzamt bei Wrapped Bitcoin sehen will

Private Veräußerungsgeschäfte gehören in die Anlage SO der Steuererklärung. Unabhängig davon, welche Lesart du vertrittst, brauchst du für jeden Vorgang vier Angaben: das Anschaffungsdatum der ursprünglichen Bitcoin, die Anschaffungskosten, das Datum des Wraps und den Kurswert an diesem Tag. Dazu kommen die Transaktionskennungen auf beiden Blockchains, mit denen sich der Weg nachvollziehen lässt.

Wer die Nämlichkeit geltend macht, trägt zusätzlich die Begründung: dass der Token 1:1 gedeckt ist, denselben Wert abbildet und dieselbe Funktion erfüllt. Dafür gibt es kein Formular; die Erläuterung legst du der Erklärung frei formuliert bei. Welche Belege eine Haltedauer über ein Jahr tragen, haben wir am Beispiel von Bitcoin beschrieben, die länger als ein Jahr gehalten werden.

Dass das Finanzamt von Krypto-Transaktionen erfährt, ist dabei keine Vermutung mehr. Handelsplätze in der Europäischen Union melden Nutzerdaten an die Steuerbehörden; was dort übermittelt wird und warum die gemeldete Summe nicht dein Gewinn ist, erklärt der Beitrag zur Krypto-Meldepflicht. Ein Wrap auf einer dezentralen Anwendung taucht in diesen Meldungen zwar nicht auf, der vorangegangene Kauf an der Börse aber schon.

Der Rückweg: Was beim Unwrap von WBTC in Bitcoin steuerlich passiert

Für den Weg zurück gilt die Frage spiegelbildlich. In der Tausch-Lesart ist das Auspacken erneut eine Veräußerung, diesmal der WBTC, mit einer neu beginnenden Frist für die zurückerhaltenen Bitcoin. In der Nämlichkeits-Lesart passiert wieder nichts, weil die wirtschaftliche Identität durchgehend bestanden hat.

Daraus folgt eine Regel, die in beiden Lesarten funktioniert: Wer ohne zwingenden Grund hin und her wechselt, vervielfacht die Zahl der Vorgänge, die er später erklären muss. Jeder Wrap und jeder Unwrap ist ein Datum, ein Kurs und eine Begründung mehr. Wer seinen Bestand ohnehin lange halten will, hat den leichteren Weg, wenn die Bitcoin dort bleiben, wo sie sind.

Der zweite Punkt betrifft den Zeitpunkt. Solange die Frage offen ist, ist der Tag kurz vor dem ersten Jahrestag der schlechteste Moment für einen Wrap. Ein paar Wochen Geduld kosten nichts und nehmen der ganzen Streitfrage für diesen Bestand die Spitze.

Wrapped Bitcoin: Wer vor dem Jahrestag wrappt, zahlt auf den Gewinn

Die Rechtslage ist offen, die Vorbereitung ist es nicht. Drei Schritte bringen dich in beiden Lesarten in die bessere Position:

  1. Anschaffungsdaten zusammentragen. Notiere je Bitcoin-Bestand Kaufdatum, Kaufkurs und Wallet, bevor du etwas verpackst. Ein Werkzeug, das Haltefristen je Wallet mitführt, findest du im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
  2. Den Jahrestag prüfen, bevor du wrappst. Liegt der Kauf weniger als zwölf Monate zurück, verschiebt der Wrap die Steuerfreiheit in der strengeren Lesart um ein ganzes Jahr. Wer den Bestand stattdessen liegen lässt, braucht dafür eine verlässliche Verwahrung; die Geräte dafür stehen im Hardware-Wallet-Vergleich.
  3. Die Abweichung begründen, wenn du sie nutzt. Wer die Nämlichkeit ansetzt, legt die Begründung der Erklärung bei und dokumentiert die 1:1-Deckung zum Stichtag. Werkzeuge, mit denen sich Kurse und Deckung zu einem Datum belegen lassen, sammelt der Vergleich der Analyse-Plattformen.

(Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zu Wrapped Bitcoin

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

Verwandte Artikel

Welche Themen sollen wir vertiefen?

Wähle aus, was dich aktuell beschäftigt. Deine Auswahl fließt direkt in unsere Themenplanung ein.

Crypto-News, die wirklich Mehrwert bringen.

Wöchentlich. 60 Sekunden Lesezeit. Sorgfältig kuratiert von unserer Redaktion: kein Hype, keine Werbe-Mails, kein Spam.

Abonnieren

Mehr zum Thema

Alle anzeigen

Vielleicht auch interessant