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Krypto-Haltefrist 2027: Kabinett weiter ohne Beschluss, der 1. Januar wird knapp

Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Krypto-Haltefrist auch am 28. Oktober nicht beschlossen, laut Frank Schäffler ist im November kein Beschluss vorgesehen. Welche Termine bis Silvester bleiben, warum der Start am 1. Januar 2027 knapp wird und was ein späteres Gesetz für den Stichtag 31. Dezember bedeuten kann.

Goldene Münze mit dem Bitcoin-Zeichen auf einem verschneiten Fenstersims, im Hintergrund unscharfes Silvesterfeuerwerk über einer Stadt bei Nacht
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Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Krypto-Haltefrist auch in ihrer Kabinettssitzung am 28. Oktober 2026 nicht beschlossen. In den Ergebnissen der 63. Sitzung kommt das Vorhaben nicht vor, und nach Angaben des früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler ist ein Beschluss auch im November nicht vorgesehen. Für den geplanten Start am 1. Januar 2027 wird die Zeit damit knapp: Der Bundesrat, ohne dessen Zustimmung das Gesetz nicht zustande kommt, tagt in diesem Jahr regulär nur noch am 20. November und am 18. Dezember. Bis zu einer Neuregelung gilt die Jahresfrist: Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte länger als zwölf Monate hält, verkauft steuerfrei.

Der Stichtag 31. Dezember 2026, der Altbestand von Neubestand trennen soll, steht damit weiter nur in einem Referentenentwurf und hat keine Gesetzeskraft. Wie die Besteuerung heute funktioniert und was der Entwurf ändern würde, erklärt unser Ratgeber zur Krypto-Steuer in Deutschland. Dieser Beitrag rechnet den Kalender bis Silvester durch und zeigt, was ein späterer Beschluss für den Stichtag bedeuten kann.

Zeitstrahl der Termine zur Krypto-Haltefrist: Kabinett ohne Beschluss am 14. und 28.10.2026, Bundesrat am 20.11., Bundestag-Sitzungswochen bis 18.12., letzte reguläre Bundesratssitzung 18.12., Stichtag 31.12.2026, geplantes Inkrafttreten 01.01.2027
Bis zum Jahreswechsel bleiben zwei reguläre Sitzungen des Bundesrates, dessen Zustimmung das Gesetz braucht.

Krypto-Haltefrist im Kabinett: Was am 28. Oktober auf der Liste stand

Die 63. Sitzung des Bundeskabinetts fand am Mittwoch, dem 28. Oktober 2026, statt. Aus dem Bundesfinanzministerium standen zwei Vorlagen auf der Liste der Beschlüsse ohne Aussprache, beide Gegenäußerungen zu Stellungnahmen des Bundesrates: zum Finanzausgleichsgesetz 2026 und zum Einkommensteuerreformgesetz 2027. Ein Gesetz zur Besteuerung von Kryptowerten fehlt, ebenso das Wort Haltefrist.

Schon die Sitzung am 14. Oktober war ohne Beschluss geblieben; den Tag haben wir im Bericht zum verstrichenen Kabinettstermin festgehalten. Das Ministerium beschreibt den Stand auf seiner Seite zum Referentenentwurf Anfang November unverändert: Der Entwurf sei in die Ressortabstimmung gegeben, eine Kabinettsbefassung sei vorgesehen. Ein Datum nennt es nicht.

Krypto-Haltefrist im November: Was Frank Schäffler zur Kabinettsplanung schreibt

Am 20. Oktober veröffentlichte Schäffler auf X einen Auszug aus der Kabinettzeitplanung und schrieb dazu: „Am 28.10. kein Kabinettsbeschluss zur #Haltefrist, und auch im November ist keiner vorgesehen.“ Er verband das mit der Forderung, die Bundesregierung solle den Plan ganz aufgeben.

Der Auszug trägt den Vermerk „Vorläufige Planung, Termine können sich jederzeit verschieben“ und zeigt nur die Sitzung vom 28. Oktober. Die beiden Vorlagen aus dem Finanzministerium, die er dort aufführt, decken sich mit den amtlichen Ergebnissen dieser Sitzung. Belegt ist mit dem Auszug also der 28. Oktober; für den November stützt sich die Aussage allein auf Schäffler, und das Ministerium hat keinen neuen Termin genannt.

Schäffler saß bis 2025 für die FDP im Bundestag und wirbt öffentlich für den Erhalt der Haltefrist. Seine Angaben zum Verfahren haben sich bisher bestätigt: Am 13. Oktober meldete er, das Vorhaben komme am nächsten Tag nicht ins Kabinett, und so kam es. Am 19. Oktober schrieb er, bis zum Bundesrat am 20. November werde es eng für Finanzminister Lars Klingbeil.

Krypto-Haltefrist 2027: Warum der Kalender bis Silvester kaum noch reicht

Soll die neue Regel für alle Käufe ab dem 1. Januar 2027 gelten, ohne an schon getätigte Käufe anzuknüpfen, muss das Gesetz vorher beschlossen und verkündet sein. Der reguläre Weg dorthin hat vier Stationen, und für jede schreibt das Grundgesetz eine Reihenfolge vor.

  • Kabinettsbeschluss. Erst damit wird aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf. Ohne ihn gibt es nichts, worüber Bundestag und Bundesrat beraten könnten.
  • Erster Durchgang im Bundesrat. Regierungsentwürfe gehen nach Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz zuerst an den Bundesrat, der sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme hat. Nennt die Regierung die Vorlage besonders eilbedürftig, darf sie sie nach drei Wochen an den Bundestag weiterleiten.
  • Bundestag. Drei Lesungen und die Beratung im Finanzausschuss. Sitzungswochen hat der Bundestag laut seinem Sitzungskalender in diesem Jahr noch vom 2. bis 6., 9. bis 13. und 23. bis 27. November sowie vom 7. bis 11. und 14. bis 18. Dezember.
  • Zustimmung des Bundesrates. Gesetze über Steuern, deren Aufkommen auch Ländern und Gemeinden zufließt, brauchen nach Artikel 105 Absatz 3 Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrates. Das gilt für die Einkommensteuer, und der Entwurf ist entsprechend formuliert: Der Bundestag beschließe „mit Zustimmung des Bundesrates“.

Danach muss der Bundespräsident das Gesetz ausfertigen, und es muss im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wie eng das wird, zeigt die Übersicht der Termine.

DatumTerminBedeutung für die Haltefrist
28. Oktober 2026Kabinett, 63. Sitzungkein Beschluss zur Haltefrist
20. November 2026Bundesrat, Plenarsitzungerster Durchgang nur mit einem Regierungsentwurf möglich
23. bis 27. November 2026Sitzungswoche des BundestagesLesungen nur, wenn ein Entwurf vorliegt
7. bis 18. Dezember 2026letzte zwei Sitzungswochen des Bundestageszweite und dritte Lesung spätestens hier
18. Dezember 2026letzte reguläre Plenarsitzung des BundesratesZustimmung nötig, sonst kein Gesetz vor dem Jahreswechsel
31. Dezember 2026Stichtag laut ReferentenentwurfKäufe danach fielen unter die neue Regel
1. Januar 2027geplantes InkrafttretenSteuerabzug durch die Börsen erst ab 2028

Die Bundesratstermine stehen im Terminplan des Bundesrates für 2026: zehn reguläre Sitzungen, die letzte am Freitag, 18. Dezember. Rechnet man zurück, müssten bis dahin der erste Durchgang im Bundesrat oder die Frist von drei Wochen, drei Lesungen im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrates Platz finden. Ohne Kabinettsbeschluss im November ist das auf dem regulären Weg nicht mehr zu schaffen; selbst mit einem Beschluss im November ginge es nur mit verkürzten Fristen und einer Zustimmung des Bundesrates noch vor Weihnachten.

Schneller wäre ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages, also von den Koalitionsfraktionen selbst eingebracht. Er geht direkt in den Bundestag und spart den ersten Durchgang im Bundesrat. Die Zustimmung des Bundesrates am 18. Dezember bliebe trotzdem nötig, und angekündigt ist ein solcher Weg nicht.

Stichtag 31. Dezember 2026: Bestandsschutz, wenn das Gesetz erst 2027 kommt

Nach dem Referentenentwurf vom 30. September 2026 gilt die neue Besteuerung erstmals ab dem 1. Januar 2027, und zwar für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden oder zufließen. Für Altbestände bleiben die Paragrafen 22 und 23 des Einkommensteuergesetzes unverändert anwendbar, also die Jahresfrist. Den Steuerabzug durch Börsen und Verwahrer sieht der Entwurf erst ab dem 1. Januar 2028 vor. Die Einzelheiten zu Altbestand und Nachweis stehen in unserem Beitrag zu Stichtag und Bestandsschutz.

Kommt das Gesetz erst 2027, entscheidet der Gesetzgeber neu, welcher Stichtag gilt. Er kann den 31. Dezember 2026 behalten; dann würden Käufe aus den ersten Wochen des Jahres 2027 nachträglich erfasst. Ausgeschlossen ist das nicht, denn die Einkommensteuer entsteht nach § 36 Absatz 1 EStG erst mit Ablauf des Jahres. Juristen sprechen dann von unechter Rückwirkung. Er kann den Stichtag aber auch auf ein Datum nach der Verkündung legen. Welchen Weg er wählt, ist offen.

Wo die Grenze liegt, hat das Bundesverfassungsgericht 2010 an der Spekulationsfrist für Grundstücke entschieden, die 1999 von zwei auf zehn Jahre verlängert worden war. Die Verlängerung selbst war zulässig. Nichtig war sie, soweit sie Wertzuwächse besteuerte, die bei Verkündung nach altem Recht schon steuerfrei realisiert worden waren oder hätten realisiert werden können (Aktenzeichen 2 BvL 14/02). Der Referentenentwurf geht darüber hinaus: Er lässt alle Käufe bis zum Stichtag dauerhaft im alten Recht, auch solche, deren Jahresfrist bei Verkündung noch läuft.

Unsere Einschätzung: Die Krypto-Steuerreform zum 1. Januar 2027 hängt am November

Aus Sicht der Redaktion ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ohne Kabinettsbeschluss im November kaum noch zu halten. Die Belege liegen offen: zwei Kabinettssitzungen ohne Beschluss, ein Ministerium ohne neuen Termin, und ein Bundesrat, dessen Zustimmung Pflicht ist und der regulär nur noch zweimal tagt. Je später der Beschluss fällt, desto wahrscheinlicher wird ein späterer Stichtag.

Dagegen spricht, dass die Bundesregierung das Vorhaben nicht zurückgezogen hat und eine Koalition mit einem eigenen Fraktionsentwurf und verkürzten Fristen auch in wenigen Wochen durch beide Häuser kommen kann. Ein ausgefallener Termin ist kein Rückzug. Eine Prognose über den Ausgang geben wir deshalb nicht ab; belastbar ist allein, dass es Anfang November keinen Beschluss gibt.

Bis zur Entscheidung gilt die Krypto-Haltefrist nach § 23 EStG

Für deine Verkäufe gilt bis zu einer Neuregelung § 23 des Einkommensteuergesetzes: Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei, in voller Höhe. Innerhalb der Frist bleibt der Gewinn frei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 Euro liegen; darüber zählt der volle Betrag zum persönlichen Steuersatz.

Jeder Tausch, auch von Bitcoin in einen Stablecoin oder in einen anderen Coin, ist steuerlich ein Verkauf und ein neuer Kauf zugleich und startet für den erhaltenen Coin eine eigene Frist. Nach dem Entwurf gälte zusätzlich: Ein Coin, der nach dem 31. Dezember 2026 durch Tausch zugeht, fiele unter das neue Recht, auch wenn der hingegebene Coin aus dem Altbestand stammt.

Ordentlich ausgelegte Kaufbelege, eine markenlose Hardware-Wallet und ein Füllfederhalter auf einer hellgrauen Schreibunterlage
Kaufdatum, Menge und Kaufpreis in Euro je Position: Auf diese Belege kommt es bei jeder Stichtagsregel an.

Krypto-Haltefrist 2027: Bis 18. Dezember zählt jeder Kabinettstermin

Was auch immer die Bundesregierung im November entscheidet, drei Dinge helfen dir unter altem wie unter neuem Recht.

Kaufdaten sichern. Für jede Position Datum, Menge und Kaufpreis in Euro, exportiert aus Börse und Wallet und außerhalb der Plattform abgelegt. Wer seine Coins über mehrere Anbieter verteilt hat, findet im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools Programme, die diese Daten zusammenführen.

Fristen je Kauf kennen. Der CryptoTicker Steuerrechner liest den Export deiner Börse, ordnet jedem Verkauf die Käufe zu und zeigt je Kauf den Tag, ab dem ein Verkauf steuerfrei ist. Welche Handelsplätze vollständige Historien zum Export liefern, steht im Vergleich der Krypto-Börsen.

Die Termine im Blick behalten. Ein Kabinettsbeschluss wäre der erste belastbare Schritt, danach entscheiden die Bundesratssitzungen am 20. November und am 18. Dezember. Jeden neuen Schritt halten wir im Überblick zum Stand der Reform der Krypto-Haltefrist fest.

Stand: 2. November 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Er ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Rechtslage kann sich ändern.

Häufige Fragen zur Krypto-Haltefrist 2027

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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