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Krypto-Haltefrist: Bundestag lehnt Abschaffung mit 445 zu 132 Stimmen ab, gerettet ist sie damit nicht

Der Bundestag hat am 8. Oktober den Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist namentlich abgelehnt, auch der Antrag der Linken fiel durch. Das Ergebnis je Fraktion, die offizielle Rede aus der Mediathek und warum die SPD in der Debatte den eigentlichen Hinweis für Anleger gab.

Glaskuppel des Reichstagsgebäudes von innen mit spiralförmigen Rampen und dem verspiegelten Kegel in der Mitte
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Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, den Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 445 Abgeordnete dagegen und 132 dafür, Enthaltungen gab es keine. Damit gilt weiter die bisherige Regel: Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte länger als ein Jahr hält, verkauft sie steuerfrei. Gerettet ist die Haltefrist mit diesem Votum aber nicht. Das Vorhaben, das tatsächlich über ihre Zukunft entscheidet, liegt als Referentenentwurf beim Bundesfinanzministerium und kommt erst noch ins Parlament.

Am selben Vormittag lehnte der Bundestag auch einen Antrag der Linken ab, der Kryptogewinne wie Kapitalerträge besteuern und auf EU-Ebene Handelsverbote für bestimmte Coins ermöglichen wollte. Am späten Abend beschloss das Parlament dann ein Gesetz, mit dem deutsche Finanzbehörden Daten über Kryptogeschäfte automatisch mit anderen Staaten austauschen. Was die Redner gesagt haben, warum gerade die SPD-Position für Anleger wichtig ist und was du jetzt tun solltest, steht unten.

Stapel blauer, roter und weißer Stimmkarten neben einer hölzernen Abstimmungsurne
Bei der namentlichen Abstimmung über den Grünen-Entwurf wurden 577 Stimmkarten abgegeben, 445 davon mit Nein.

Abstimmungsergebnis zur Krypto-Haltefrist: So haben die Fraktionen gestimmt

Abgestimmt wurde über den „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (Drucksache 21/5752) in zweiter Beratung. Die Grünen hatten namentliche Abstimmung verlangt, deshalb ist für jede Fraktion festgehalten, wer wie gestimmt hat. Abgegeben wurden 577 Stimmkarten. Weil der Entwurf schon in der zweiten Beratung durchfiel, entfällt nach der Geschäftsordnung die dritte Beratung, das Verfahren ist damit beendet.

FraktionJaNeinEnthaltungnicht abgegeben
CDU/CSU0198010
AfD0134016
SPD011208
Bündnis 90/Die Grünen76009
Die Linke540010
fraktionslos2100
Gesamt132445053

Das Ergebnis folgt den Fraktionsgrenzen: Union, SPD und AfD geschlossen dagegen, Grüne und Linke geschlossen dafür. Die Zahlen stammen aus dem Abstimmungsergebnis auf bundestag.de und dem Plenarprotokoll der 99. Sitzung. Schon im Mai hatte der Finanzausschuss mit denselben Mehrheiten die Ablehnung empfohlen.

Was der Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 bei der Haltefrist vorsah

Kern des Entwurfs vom 5. Mai 2026 war ein Satz in § 23 Einkommensteuergesetz: Die Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte sollte für Kryptowerte nicht mehr gelten. Kryptogewinne wären damit unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig geworden, und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der Abgeltungsteuer. Gelten sollte das für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden. Die Grünen rechneten mit Mehreinnahmen von „mindestens etwa 5 Mrd. Euro“.

Für Anleger wäre das die strengste der diskutierten Varianten gewesen: Bei hohem Einkommen hätten Gewinne mit bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuert werden können, Verluste wären weiter nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar geblieben. Wie die Haltefrist heute bei laufenden Käufen und der Reihenfolge der Verkäufe funktioniert, erklärt unser Beitrag zu Bitcoin-Sparplan, Haltefrist und Freigrenze.

Video aus dem Bundestag: Olav Gutting (CDU/CSU) zur Krypto-Haltefrist

Die Debatte begann um 10:15 Uhr und lief als Teil eines größeren Steuerpakets der Grünen, zu dem auch Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und Immobilien gehörten. Für die Union antwortete ab 10:21 Uhr Olav Gutting, in der zweiten Hälfte seiner Rede geht es um die Haltefrist.

Rede von Olav Gutting (CDU/CSU) am 8. Oktober 2026, 99. Sitzung, Tagesordnungspunkt 8. Quelle: Deutscher Bundestag. Die gesamte Debatte steht in der Mediathek des Bundestages.

Gutting verteidigte die Haltefrist als Grundentscheidung des Steuerrechts und nicht als Sonderrecht für Krypto. Private Kryptowerte würden wie andere private Wirtschaftsgüter behandelt: Wer kurzfristig spekuliert, versteuert den Gewinn, wer langfristig hält, kann nach Ablauf der Frist grundsätzlich steuerfrei verkaufen. Wer das ungerecht finde, müsse die Frage „offen und systematisch für vergleichbare Fälle“ stellen und nicht nur für eine Anlageklasse, die gerade „politisch sichtbarer“ sei. Für mehr Transparenz verwies er auf die neuen Meldepflichten der Kryptobörsen nach der EU-Richtlinie DAC 8.

Kernaussagen der Debatte: SPD für Abgeltungsteuer, Union mit offener Flanke

Parsa Marvi (SPD) lieferte den Satz, den sich Anleger merken sollten. Die SPD teile „ausdrücklich das Ziel, bei Kryptowerten für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen“, und finde es „nicht gerecht, dass heute Gewinne aus Kryptowährungen nach der Haltedauer von einem Jahr steuerfrei sind“. Den Weg der Grünen lehnte er trotzdem ab: Die bestehende Abgeltungsteuer sei effizient, deshalb sei es richtig, Kryptogewinne ihr zu unterwerfen. Er begrüßte ausdrücklich den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums und sagte, die SPD sei gewillt, das Projekt mit der Koalition im Bundestag zum Abschluss zu bringen.

Lukas Krieger und Fritz Güntzler (beide CDU/CSU) warnten, eine Sonderregel für Krypto schaffe neue Ungleichheiten gegenüber Fremdwährungen, Edelmetallen und Wertpapieren. Güntzler erinnerte daran, dass Aktien und Termingeschäfte früher ebenfalls zu den Spekulationsgeschäften gehörten und später zu den Kapitaleinkünften wanderten. „Jetzt diskutieren wir bei Kryptowerten darüber, Ähnliches zu tun. Es wird auch in der Koalition darüber diskutiert“, sagte er. Ein klares Bekenntnis zur Haltefrist ist das nicht.

Isabelle Vandre (Die Linke) forderte ebenfalls das Ende der Haltefrist, aber über einen anderen Weg: Kryptowerte sollten in § 20 Einkommensteuergesetz wandern, damit die Börsen die Steuer direkt abführen, gekoppelt an die Wegzugsbesteuerung. Nach ihren Worten geben nur 3 Prozent der Kryptonutzer ihre Gewinne korrekt in der Steuererklärung an. Max Lucks (Grüne) hielt dagegen, § 23 sei der richtige Ort, sinnlos sei nur die Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist.

Linken-Antrag 21/5824 abgelehnt: Paragraf 20, Wegzugsteuer und Handelsverbote

Der Antrag „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ ging deutlich weiter als der Grünen-Entwurf. Er verlangte unter anderem die Aufnahme von Kryptowerten in § 20 ab Verkündung eines Gesetzes, die Prüfung einer Vermögenszuwachssteuer nach niederländischem Vorbild für dezentrale Transaktionen, Identitätspflichten für selbstverwahrte Wallets bei regulierten Dienstleistern und eine EU-Aufsicht mit der Befugnis, Handelsverbote für Coins auszusprechen, die etwa wegen Proof of Work hohe Umweltschäden verursachten. Der Bundestag folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und lehnte den Antrag per Handzeichen ab, mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen Grüne und Linke.

Melderahmen CARF beschlossen: Welche Kryptodaten das Finanzamt aus dem Ausland bekommt

Mehr Wirkung für viele Anleger hat ein Beschluss vom späten Abend. Der Bundestag stimmte dem Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte zu (Drucksache 21/7195), also dem OECD-Rahmen, auf dem auch die EU-Richtlinie DAC 8 aufbaut. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke, dagegen die AfD. Die Vertragsstaaten erheben steuerlich relevante Daten zum Kryptohandel und tauschen sie aus: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum der Nutzer, dazu Art des Kryptowerts, Bruttobeträge, Stückzahlen und die Zahl der Transaktionen. Wer Coins auf einer Börse außerhalb der EU hält, sollte also nicht davon ausgehen, dass das Finanzamt davon nichts erfährt.

Was sich für Anleger nach der Abstimmung ändert: Haltefrist und Freigrenze gelten weiter

Kurzfristig ändert sich nichts. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten im Privatvermögen sind nach § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Danach ist der Gewinn steuerfrei. Innerhalb der Frist bleibt ein Gewinn steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres zusammen unter der Freigrenze von 1.000 Euro liegen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Die Abstimmung vom Donnerstag nimmt nur eine von mehreren Varianten vom Tisch, nämlich die Streichung der Frist mit persönlichem Steuersatz ab Käufen 2026. Für Bestände, die du heute hältst, war das die riskanteste Variante, weil sie rückwirkend auf das laufende Jahr gezielt hätte.

Referentenentwurf des Finanzministeriums: Stichtag 31. Dezember 2026 entscheidet

Über die Zukunft der Haltefrist entscheidet der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen vom 30. September 2026. Er verschiebt sogenannte Tauschkryptowerte wie Bitcoin und Ether in § 20 Einkommensteuergesetz, also zu den Kapitaleinkünften, für die der gesonderte Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gilt. Das soll erstmals ab dem 1. Januar 2027 gelten, und zwar nur für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Ab 2028 sollen Plattformen die Steuer direkt einbehalten.

ModellSteuerregelHaltefristBetroffene KäufeStand
Geltendes Recht§ 23 EStG, persönlicher Steuersatz, Freigrenze 1.000 Euroein Jahr, danach steuerfreiallegilt
Grünen-Entwurf 21/5752§ 23 EStG, persönlicher Steuersatzentfälltnach dem 31.12.2025am 8. Oktober abgelehnt
Linken-Antrag 21/5824§ 20 EStG, Abzug durch Börsen, Wegzugsbesteuerungentfälltab Verkündungam 8. Oktober abgelehnt
Referentenentwurf BMF§ 20 EStG, 25 Prozent plus Soli, Abzug durch Plattformen ab 2028entfällt für Neukäufenach dem 31.12.2026Entwurf, Kabinett steht aus

Für Altbestände heißt das nach dem Entwurf: Was bis Ende 2026 im Depot oder in der Wallet liegt, behält die einjährige Haltefrist. Heikel ist die Ersatzregel für Fälle, in denen die Plattform Kaufdatum und Kaufpreis nicht kennt. Dann soll sie von einem Kauf nach dem Stichtag ausgehen und den Steuerabzug nach 50 Prozent des Verkaufserlöses bemessen. Was das in Euro bedeutet, haben wir in unserem Beitrag zur Ersatzbemessung im Krypto-Steuerentwurf durchgerechnet. Das Ministerium schätzt die Mehreinnahmen auf 70 Millionen Euro für 2027 und ab 2029 auf 350 Millionen Euro im Jahr, also auf einen Bruchteil der 5 Milliarden Euro, mit denen die Grünen gerechnet hatten.

Hardware-Wallet, Taschenrechner und ein Ordner mit Belegen auf einem Schreibtisch im Lampenlicht
Wer Kaufdatum und Kaufpreis jeder Position belegen kann, ist auf jede Variante der Krypto-Steuerreform vorbereitet.

Nächste Schritte zur Krypto-Steuer: Petitionsausschuss, Kabinett, Bundesrat

Am Montag, dem 12. Oktober, berät der Petitionsausschuss des Bundestages ab 12 Uhr öffentlich über die Petition 201716, die den Erhalt der Haltefrist fordert. Ablauf und Livestream stehen in unserem Beitrag zum Petitionsausschuss am 12. Oktober. Nach dem bisherigen Zeitplan soll sich das Bundeskabinett am 14. Oktober mit dem Referentenentwurf befassen. Beschließt es ihn, wird daraus ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem zuerst der Bundesrat Stellung nimmt. Laut Entwurf braucht das Gesetz am Ende auch die Zustimmung der Länderkammer. Danach berät der Bundestag in drei Lesungen, und erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ändert sich die Rechtslage. Nach der Debatte vom Donnerstag ist klar, wo die Mehrheit dafür herkommen müsste: von der SPD, die den Wechsel zur Abgeltungsteuer offen unterstützt, und von einer Union, die nach Güntzlers Worten selbst darüber diskutiert.

Was du jetzt tun solltest: Kaufbelege sichern und Bestände nach Kaufdatum ordnen

Egal, wie das Gesetz am Ende aussieht, eine Sache entscheidet in jeder Variante über deine Steuer: der Nachweis, wann und zu welchem Preis du gekauft hast. Das hilft dir heute bei der Haltefrist und morgen gegen eine pauschale Ersatzbemessung.

  • Exportiere die vollständige Transaktionshistorie jeder Börse und jedes Brokers, solange die Konten bestehen. Warum das eilt, steht in unserem Beitrag zum Steuerreport-Export der Börsen.
  • Ordne deine Bestände nach Kaufdatum. Was du bis zum 31. Dezember 2026 kaufst, würde nach dem Entwurf die Haltefrist behalten, alles danach nicht.
  • Führe Überweisungen zwischen Wallets und Börsen lückenlos mit, damit sich Kaufdaten auch nach einem Umzug der Coins belegen lassen. Ein Krypto-Steuer-Tool erledigt das automatisch und rechnet die Fristen je Position aus.
  • Verkaufe nicht überstürzt. Der Bundestag hat am Donnerstag nichts verschärft, und ein Verkauf innerhalb der Jahresfrist kostet heute Steuer, die sich mit Geduld vermeiden lässt.

Wie du die Unterlagen für das Finanzamt geordnet vorbereitest, erklärt unser Leitfaden zur Krypto-Steuererklärung in sieben Schritten. Bei größeren Beständen oder Gewinnen gehört der eigene Fall zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Häufige Fragen zur Abstimmung über die Krypto-Haltefrist

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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