Krypto-Steuer: Warum du die Transaktionshistorie sichern musst, bevor die Börse dein Konto schließt
Bis Anfang September laufen bei mehreren Krypto-Börsen Fristen ab, nach denen Konten schließen und Bestände zwangsweise verkauft werden. Wer den Handelsverlauf vorher nicht exportiert, steht bei der Steuererklärung ohne Nachweis für Anschaffungsdatum und Kaufpreis da.

Wer ein Konto bei einer Krypto-Börse schließen muss, sollte vor dem Stichtag die vollständige Transaktionshistorie herunterladen. Der Grund ist die Krypto-Steuer: Gegenüber dem Finanzamt musst du selbst nachweisen, wann du gekauft hast und was du bezahlt hast. Ist das Konto einmal geschlossen, ist der Handelsverlauf in aller Regel nicht mehr abrufbar, und die Beweislast bleibt trotzdem bei dir.
Das ist derzeit keine theoretische Frage. In den kommenden Wochen laufen bei mehreren Handelsplätzen Fristen ab, nach denen Konten geschlossen, Guthaben zwangsweise verkauft oder einzelne Token aus dem Handel genommen werden. Betroffen sind auch Anleger, die gar nichts falsch gemacht haben und schlicht bei der falschen Börse waren.
Krypto-Steuer und Nachweispflicht: Warum die Börse deine Belege nicht für dich aufhebt
Eine Krypto-Börse ist kein deutsches Kreditinstitut. Sie stellt keine Jahressteuerbescheinigung aus, sie führt keine Kapitalertragsteuer ab, und sie ist dir gegenüber nach dem Ende der Geschäftsbeziehung zu nichts mehr verpflichtet, was über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Was von deinem Handelsjahr übrig bleibt, ist das, was du selbst gesichert hast.
Bei einem Aktiendepot in Deutschland übernimmt die Bank diese Arbeit. Sie kennt deine Anschaffungskosten, verrechnet Verluste und meldet das Ergebnis. Im Kryptobereich existiert dieser Automatismus nicht. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin oder anderen Kryptowerten gehören bei Privatanlegern zu den sonstigen Einkünften und werden über die Anlage SO erklärt, und zwar mit Zahlen, die du lieferst.
Damit verschiebt sich das Risiko. Wenn du im April des kommenden Jahres deine Steuererklärung machst und feststellst, dass die Börse seit sieben Monaten offline ist, hast du kein Beweisproblem gegenüber der Börse. Du hast eines gegenüber dem Finanzamt.
Was die Finanzverwaltung bei privaten Veräußerungsgeschäften sehen will
Privates Veräußerungsgeschäft heißt: ein Verkauf innerhalb der gesetzlichen Frist, dessen Gewinn steuerpflichtig ist. Für Kryptowerte greift § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG, also die Regel für andere Wirtschaftsgüter. Sie stellt darauf ab, ob zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt.
Aus diesem einen Satz folgt der gesamte Datenbedarf. Um zu zeigen, dass ein Verkauf nach Ablauf der Jahresfrist stattgefunden hat, brauchst du das Anschaffungsdatum. Um einen Gewinn zu berechnen, brauchst du die Anschaffungskosten in Euro. Und um zu belegen, dass du unter der Freigrenze geblieben bist, brauchst du alle Geschäfte des Kalenderjahres, nicht nur die großen. Steuerfrei bleibt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften nach dem Gesetzeswortlaut nur, wenn er im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat.
Eine Freigrenze ist dabei etwas anderes als ein Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Teil. Wer bei 1.050 Euro Jahresgewinn landet, versteuert 1.050 Euro. Genau deshalb kommt es auf Vollständigkeit an und nicht auf eine ungefähre Übersicht.
Fünf Stichtage bis Ende September: Welche Konten gerade zugehen
Der Anstoß für diesen Artikel sind laufende Fristen, keine Prognose. Nach den Mitteilungen der jeweiligen Anbieter und übereinstimmenden Berichten von Fachmedien laufen bis Ende September fünf Termine ab, die deutsche Anleger unmittelbar betreffen:
- BitMart beendet den Handel am 26. August 2026 um 01:00 UTC; Auszahlungsanträge nimmt die Börse nach eigenen Angaben nur noch bis 05:00 UTC desselben Tages entgegen.
- Kraken hat für eine Reihe delisteter Token eine Auszahlungsfrist am 27. August 2026 um 14:00 UTC gesetzt; verbleibende Bestände werden danach von der Börse selbst verwertet.
- Bitfinex lässt Auszahlungen für 13 betroffene Token bis zum 31. August 2026 um 10:00 UTC zu.
- Luno schließt seine EU-Konten zum 1. September 2026; Verkauf und Euro-Auszahlung sind nur bis zum 31. August möglich.
- BitMEX hat nach der eigenen Delisting-Mitteilung vom August die Schließung der gesamten Börse für den 23. September 2026 angekündigt.
Eine ausführliche Aufstellung dieser Termine mit den jeweiligen Uhrzeiten findest du in unserer Übersicht der Krypto-Börsen-Fristen. Für die Steuerfrage ist dabei ein Punkt entscheidend, der in den Ankündigungen selten auftaucht: Alle diese Mitteilungen regeln, bis wann du dein Geld abziehen kannst. Keine von ihnen sagt, wie lange du danach noch an deine Daten kommst.

Transaktionshistorie, Steuerreport und Kontoauszug: Was die Begriffe unterscheiden
Diese drei Dinge werden im Alltag durcheinandergeworfen, obwohl sie unterschiedlich viel wert sind.
Transaktionshistorie
Die Transaktionshistorie ist die Rohdatei aller Bewegungen auf deinem Konto, meist als CSV-Datei mit Zeitstempel, Handelspaar, Menge, Preis und Gebühr. Sie ist unbequem zu lesen und gleichzeitig das Wertvollste, was du mitnehmen kannst, weil sich aus ihr alles Weitere rekonstruieren lässt.
Steuerreport
Ein Steuerreport ist eine bereits ausgewertete Zusammenfassung, die Gewinne und Verluste nach einer bestimmten Methode berechnet. Er ist bequem, aber nur so gut wie die Annahmen dahinter, und er ist ohne die zugrunde liegenden Rohdaten kaum prüfbar.
Kontoauszug
Der Kontoauszug zeigt Ein- und Auszahlungen in Euro. Er beweist, dass Geld geflossen ist, sagt aber nichts darüber, welche Coins wann zu welchem Kurs gekauft wurden. Als alleinige Grundlage für die Krypto-Steuer taugt er nicht.
Wenn du dich zwischen den drei Formaten entscheiden musst, nimm die Rohdaten. Ein fertiger Report lässt sich daraus jederzeit erzeugen, etwa mit einem der Programme aus unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker. Umgekehrt funktioniert es nicht.
Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker im Vergleich§ 90 AO: Warum „die Börse gibt es nicht mehr“ keine Entschuldigung ist
Es gibt eine Vorschrift, die genau diesen Fall trifft, und sie fällt in der Diskussion um die Krypto-Steuer meist unter den Tisch. § 90 der Abgabenordnung verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Bei Vorgängen im Ausland verlangt Absatz 2, alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu beschaffen.
Der für dich unangenehme Teil steht am Ende dieses Absatzes: Auf fehlende Aufklärungsmöglichkeiten kann sich niemand berufen, der sie sich durch die Gestaltung seiner Verhältnisse selbst hätte verschaffen können. Wer wusste, dass sein Konto zum Monatsende schließt, und den Export trotzdem nicht gezogen hat, steht damit schlechter da als jemand, dem eine Börse ohne Vorwarnung wegbricht.
Praktisch führt das zur Schätzung. Kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln, darf es sie nach § 162 AO schätzen, und eine Schätzung fällt selten zu deinen Gunsten aus. Im ungünstigsten Fall wird ein Anschaffungspreis von null unterstellt, sodass der gesamte Veräußerungserlös als Gewinn gilt.
FIFO und Haltefrist: Welche Daten über die Steuerfreiheit entscheiden
FIFO steht für „first in, first out“ und bedeutet, dass bei mehreren gleichartigen Beständen die zuerst angeschafften als zuerst verkauft gelten. Das Gesetz schreibt diese Reihenfolge für gleichartige Fremdwährungsbeträge ausdrücklich vor, und die Finanzverwaltung wendet den Gedanken auf wallet- beziehungsweise börsenbezogene Kryptobestände entsprechend an.
Damit hängt die Steuerfreiheit eines Verkaufs an einer sehr konkreten Angabe: dem Zeitpunkt der jeweils ältesten Anschaffung. Wer seit Jahren regelmäßig kauft, hat Dutzende solcher Zeitpunkte. Sie stehen in der Transaktionshistorie und sonst nirgends.
Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar. Angenommen, du hast über drei Jahre in kleinen Beträgen Bitcoin gekauft und verkaufst im Herbst einen Teil davon. Liegt der zugeordnete Kauf mehr als ein Jahr zurück, bleibt der Gewinn nach geltendem Recht steuerfrei. Kannst du das Datum nicht belegen, gilt die Steuerfreiheit als nicht nachgewiesen, weil die Feststellungslast für steuermindernde Umstände bei dir liegt. Dasselbe gilt für Bestände in Ethereum oder jedem anderen Coin.
Zwangsliquidation und Delisting: Warum ein erzwungener Verkauf trotzdem steuerpflichtig ist
Viele der aktuellen Fälle enden nicht damit, dass jemand freiwillig verkauft. Bei einem Delisting mit anschließender Verwertung liquidiert die Börse die verbliebenen Bestände selbst und schreibt dem Kunden den Erlös gut. Steuerlich ist das eine Veräußerung wie jede andere. Dass du sie nicht ausgelöst hast, ändert daran nichts.
Daraus folgt eine unangenehme Kombination. Der steuerpflichtige Vorgang und der Verlust des Datenzugangs fallen auf denselben Termin. Die Veräußerung, die du im Folgejahr erklären musst, findet also genau in dem Moment statt, in dem die Unterlagen dazu verschwinden. Wie sich ein solcher Zwangsverkauf im Detail auswirkt, haben wir in unserem Beitrag zum Zwangsverkauf an der Krypto-Börse aufgeschrieben.
Hinzu kommen Kosten, die den Erlös drücken. Mehrere abwickelnde Handelsplätze erheben Gebühren auf Guthaben, die nach dem Stichtag liegen bleiben; was dabei zusammenkommt, haben wir im Text zum Restguthaben nach der Börsen-Schließung zusammengetragen.
DAC8 und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz: Was das Finanzamt ohnehin bald sieht
Parallel zu diesen Abwicklungen ändert sich die Informationslage der Finanzämter. Mit der EU-Richtlinie DAC8, in Deutschland umgesetzt über das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, werden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen meldepflichtig. Zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern, das die Angaben entgegennimmt und nach Steuerhoheit weiterleitet. Erklärtes Ziel ist es, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken.
Für dich hat das eine unmittelbare Konsequenz. Ein Teil deiner Handelsdaten wird künftig auch ohne dein Zutun beim Finanzamt landen, und zwar aus der Sicht der Börse. Wenn deine eigene Aufstellung dann von der gemeldeten abweicht, musst du die Abweichung erklären können. Das gelingt mit vollständigen Rohdaten und misslingt mit einer Schätzung aus dem Gedächtnis.
Wichtig ist dabei die Reichweite: Meldepflichtig sind die Anbieter, nicht du. Die Meldung ersetzt deine Steuererklärung nicht und enthält auch nicht zwingend die Anschaffungsdaten, auf die es bei der Haltefrist ankommt. Sie erhöht vor allem die Wahrscheinlichkeit, dass eine Lücke auffällt.

Welche Börse liefert was: Warum du das vorher prüfen solltest
Der Umfang dessen, was ein Handelsplatz herausgibt, ist sehr unterschiedlich, und er lässt sich von außen kaum zuverlässig vergleichen: Die Hilfezentren der großen Anbieter sind größtenteils gegen automatisierte Abrufe gesperrt, und was dort steht, gilt oft nur für bestimmte Länder. Eine belastbare Liste, wer einen fertigen deutschen Steuerreport ausgibt und wer nur eine CSV-Datei, können wir daher an dieser Stelle nicht vorlegen.
Was sich sagen lässt: Ein vollständiger Rohdatenexport ist bei den meisten etablierten Handelsplätzen üblich, ein fertiger Bericht nach deutschem Steuerrecht dagegen die Ausnahme. Prüfe das im eingeloggten Konto selbst, solange du noch eines hast. Bei der Wahl eines neuen Handelsplatzes lohnt der Blick auf diesen Punkt ebenso wie der auf die Gebühren; unser Überblick zu regulierten Kryptobörsen ordnet die in der EU zugelassenen Anbieter ein.
Regulierte Kryptobörsen im VergleichWas du konkret exportierst, bevor der Zugang endet
Die folgende Reihenfolge ist nach Wichtigkeit sortiert. Wenn die Zeit knapp ist, arbeite sie von oben nach unten ab.
Der vollständige Handelsverlauf
Alle Trades seit Kontoeröffnung, nicht nur das laufende Jahr. Achte darauf, dass der Exportzeitraum wirklich bis zum ersten Kauf zurückreicht; viele Oberflächen schlagen von sich aus nur die letzten zwölf Monate vor. Wenn eine Jahresbegrenzung gilt, ziehe die Datei mehrfach, Jahr für Jahr.
Ein- und Auszahlungen in Euro sowie alle Krypto-Transfers
Diese Bewegungen verbinden dein Bankkonto mit dem Börsenkonto und dein Börsenkonto mit deiner Wallet. Ohne sie lässt sich später nicht zeigen, woher ein Bestand stammt. Transfers zwischen eigenen Adressen sind keine Veräußerung, aber du musst belegen können, dass es eigene Adressen waren.
Staking-, Zins- und Bonuszahlungen
Diese Zuflüsse werden steuerlich anders behandelt als ein Verkauf und tauchen häufig in einer eigenen Liste auf, die beim Standardexport fehlt. Prüfe, ob dein Handelsplatz sie getrennt ausweist, und lade auch diese Datei.
Gebührenabrechnungen und der letzte Kontostand
Handels- und Auszahlungsgebühren mindern den Gewinn und sollten deshalb dokumentiert sein. Ein Bildschirmfoto des Kontostands am letzten Tag kostet dich fünfzehn Sekunden und ist später ein brauchbarer Anker, falls eine Zahl strittig wird.
Speichere alles doppelt, an zwei verschiedenen Orten, und ändere die Dateinamen nicht. Eine unveränderte Originaldatei mit dem Namen, den die Börse vergeben hat, wirkt in einer Nachfrage glaubwürdiger als eine selbst benannte Tabelle.
Wenn der Zugang schon weg ist: Welche Wege dann noch bleiben
Falls du diesen Text zu spät liest, ist nicht alles verloren. Ein Supportkontakt lohnt sich auch nach der Schließung, weil viele Anbieter Daten aus aufsichtsrechtlichen Gründen noch eine Weile vorhalten müssen, selbst wenn die Oberfläche abgeschaltet ist. Ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung ist dabei ein legitimer Weg, an die zu deiner Person gespeicherten Daten zu kommen.
Daneben helfen eigene Spuren weiter: Kontoauszüge deiner Bank zeigen Ein- und Auszahlungen mit Datum und Betrag, alte Bestätigungsmails enthalten oft einzelne Trades, und Transfers auf eine eigene Wallet lassen sich in der Blockchain nachvollziehen. Was du daraus rekonstruierst, solltest du als Rekonstruktion kennzeichnen und die Methode dokumentieren. Wie du in einem solchen Fall vorgehst, beschreibt unser Beitrag zu Krypto-Steuern ohne vollständige Historie.
Bei größeren Beträgen oder wenn du unsicher bist, ob eine Lücke als leichtfertig gewertet werden könnte, ist der Gang zu einem Steuerberater mit Kryptoerfahrung die nüchternere Wahl als der Versuch, die Sache selbst hinzubiegen.
Aufbewahrung: Wie lange du die Daten wirklich brauchst
Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist wie für Kaufleute trifft dich als Privatanleger nicht. Praktisch relevant sind stattdessen die Fristen, innerhalb derer ein Steuerbescheid noch geändert werden kann. Die reguläre Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt vier Jahre und beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung eingereicht wurde. Bei Steuerhinterziehung verlängert sie sich auf zehn Jahre.
Es gibt aber einen zweiten Grund, der weiter reicht als jede Frist: die Haltefrist selbst. Solange du einen Bestand hältst, brauchst du dessen Anschaffungsdatum, auch wenn der Kauf zehn Jahre zurückliegt. Wer 2017 gekauft und nie verkauft hat, braucht die Belege von 2017 in dem Jahr, in dem er sich zum Verkauf entschließt. Die Faustregel lautet deshalb schlicht: Behalte die Anschaffungsdaten, solange du die Coins hältst, und die Verkaufsdaten mindestens fünf Jahre danach.
Wenn du deine Bestände ohnehin auf einen neuen Handelsplatz umziehst, ist das ein guter Zeitpunkt, die Ablage einmal sauber aufzusetzen. Welche Anbieter dafür in Frage kommen, zeigt unser Vergleich der Krypto-Börsen.
Krypto-Steuer-Nachweise sichern: Was du daraus mitnimmst
- Zieh den vollständigen Export, bevor die Frist deines Handelsplatzes abläuft. Handelsverlauf seit Kontoeröffnung, Ein- und Auszahlungen, Transfers, Staking-Zuflüsse und Gebühren, als Originaldatei und doppelt gesichert. Ob dein Anbieter überhaupt betroffen ist, klärt der Blick auf die Liste der regulierten Kryptobörsen.
- Bring die Rohdaten in eine Form, die du im Frühjahr noch verstehst. Eine CSV-Datei allein hilft dir wenig, wenn du sie erst im April wieder öffnest. Ein Programm aus dem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker rechnet daraus die Haltefristen und den Gewinn je Verkauf aus.
- Prüfe bei der nächsten Kontoeröffnung, was der Anbieter dir später herausgibt. Exportfunktion, Zeitraum und Format gehören zu den Auswahlkriterien, nicht nur die Gebühr. Der Krypto-Börsen-Vergleich ist dafür der Ausgangspunkt.
(Stand: 24. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.




























