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Stablecoin-Tausch: Frankreich plant die Steuer, die Deutschland längst hat

Wer in Frankreich Bitcoin in einen Stablecoin tauscht, zahlt darauf bisher keine Steuer. Das soll sich ab 2027 ändern, der Finanzausschuss der Nationalversammlung hat zugestimmt. In Deutschland ist so ein Tausch längst ein Steuerfall, mit einer Folge, die viele übersehen: Die Haltefrist beginnt neu.

Säulenfassade des Palais Bourbon, Sitz der französischen Nationalversammlung, über der Seine mit Brücke im Vordergrund
6 Min. Lesezeit
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Frankreich will eine Steuerlücke schließen, die es in Deutschland nie gab. Der Finanzausschuss der Nationalversammlung hat am Mittwoch, dem 7. Oktober 2026, einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2027 angenommen, nach dem der Tausch von Kryptowerten in Stablecoins künftig besteuert wird. Gelten soll das ab dem 1. Januar 2027. Eingebracht hat ihn der Abgeordnete Nicolas Sansu von der linken Fraktion GDR. Am selben Tag nahm der Ausschuss einen zweiten Antrag an, der Anlegern entgegenkommt: Verluste aus Kryptowerten sollen sich künftig zehn Jahre lang vortragen lassen.

Beschlossen ist damit noch nichts. Die Änderungen müssen im Plenum der Nationalversammlung erneut eine Mehrheit finden, danach berät der Senat. Der Blick über die Grenze lohnt trotzdem, denn er zeigt, wie streng die deutsche Regel beim Tausch schon heute ist, und welche Folge sie hat, die viele Anleger übersehen.

Was Frankreich beim Stablecoin-Tausch ändern will

In Frankreich gilt bisher: Wer einen Kryptowert gegen einen anderen tauscht, zahlt darauf keine Steuer. Erst wenn der Anleger in Euro auszahlt oder mit Krypto einkauft, wird der Gewinn mit der französischen Pauschalsteuer belegt. Das gilt auch für den Tausch in Stablecoins. Sansu nennt das in seiner Begründung eine Lücke im Gesetz: Stablecoins würden längst wie Geld genutzt, man könne mit ihnen bezahlen und andere Kryptowerte kaufen, der Gewinn beim Wechsel hinein bleibe aber steuerfrei. Großbritannien und Italien hätten das bereits anders geregelt.

Der Antrag ändert Artikel 150 VH bis des französischen Steuergesetzbuchs. Die Steuerfreiheit beim Tausch soll nicht mehr gelten, wenn der Anleger dafür E-Geld-Token im Sinne der europäischen Kryptoverordnung MiCA erhält. Gemeint sind Stablecoins, die den Wert einer einzelnen staatlichen Währung abbilden sollen, etwa des Euro oder des Dollar. Wer Bitcoin in Ether tauscht, bliebe in Frankreich weiter steuerfrei.

Rote Samtbänke mit der goldenen Aufschrift Banc des ministres im Plenarsaal der französischen Nationalversammlung
Die Regierungsbank im Plenarsaal: Hier muss die Stablecoin-Regel erneut eine Mehrheit finden. Foto: Sunala, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

In Deutschland ist der Tausch in Stablecoins schon heute ein Steuerfall

Was Frankreich plant, ist in Deutschland seit Jahren Praxis. Das Bundesfinanzministerium stellt in seinem Schreiben zu Kryptowerten vom 6. März 2025 klar: Der Tausch von Kryptowerten in Euro, Waren, Dienstleistungen oder in andere Kryptowerte ist eine Veräußerung. Der Tausch von Bitcoin in einen Dollar-Stablecoin zählt für das Finanzamt also genauso wie ein Verkauf gegen Euro. Als Erlös gilt der Marktwert der erhaltenen Coins im Moment des Tauschs.

Steuerpflichtig ist der Gewinn allerdings nur, wenn zwischen Kauf und Tausch nicht mehr als ein Jahr liegt. Dann gilt der persönliche Steuersatz, sobald die privaten Veräußerungsgewinne des Jahres die Freigrenze von 1.000 Euro erreichen. Nach mehr als einem Jahr ist der Tausch steuerfrei. In Frankreich wäre er nach dem neuen Antrag auch nach zehn Jahren steuerpflichtig, denn eine Haltefrist kennt das französische Recht nicht.

Die Falle beim Parken in Stablecoins: Die Haltefrist beginnt neu

Ein Satz im BMF-Schreiben wird oft übersehen: Die Fristen beginnen nach jedem Tausch neu. Wer Bitcoin nach drei Jahren steuerfrei in einen Stablecoin tauscht, um Gewinne zu sichern, und später mit diesem Stablecoin wieder Bitcoin kauft, startet für die neuen Bitcoin eine frische Jahresfrist. Ein Verkauf innerhalb dieses Jahres ist wieder steuerpflichtig, auch wenn das Geld schon seit Jahren im Markt liegt.

Beim Stablecoin selbst entsteht meist kaum Gewinn, weil sein Kurs an Dollar oder Euro hängt. Bei einem Dollar-Stablecoin kann aber der Wechselkurs einen kleinen Gewinn oder Verlust in Euro erzeugen, und auch der zählt. Wer oft zwischen Coins und Stablecoins wechselt, verliert ohne saubere Aufzeichnung schnell den Überblick. Der kostenlose CryptoTicker Steuerrechner erfasst auch den Tausch Coin gegen Coin, rechnet nach dem FIFO-Verfahren und zeigt für jeden Kauf, ob er noch in der Haltefrist liegt.

Steinfassade des Detlev-Rohwedder-Hauses in Berlin, Sitz des Bundesfinanzministeriums, mit Deutschlandfahne auf dem Dach
Das Bundesfinanzministerium in Berlin regelt den Krypto-Tausch im BMF-Schreiben vom 6. März 2025. Foto: Perituss, Wikimedia Commons, CC0

Frankreich und Deutschland im Vergleich

Frankreich heuteFrankreich ab 2027 (Antrag)Deutschland heute
Tausch Krypto in Stablecoinsteuerfrei, Steuer erst bei AuszahlungsteuerpflichtigVeräußerung, im ersten Jahr steuerpflichtig
Tausch Krypto in KryptosteuerfreisteuerfreiVeräußerung, im ersten Jahr steuerpflichtig
Haltefristkeinekeineein Jahr, beginnt nach jedem Tausch neu
Verlustenur im selben Jahr verrechenbarzehn Jahre vortragbarmit privaten Veräußerungsgewinnen verrechenbar, auch in Folgejahren

Die Tabelle zeigt den Kern: Frankreich besteuert jeden Gewinn, kennt aber beim Tausch einen Aufschub. Deutschland besteuert schon den Tausch, lässt Gewinne aber nach einem Jahr ganz frei. Wer langfristig hält, fährt in Deutschland heute besser, wer häufig umschichtet, zahlt hier früher.

Was die deutsche Reform am 14. Oktober ändern könnte

Auch in Deutschland steht die Krypto-Steuer vor einem Umbau. Das Bundesfinanzministerium will nach seinem Referentenentwurf Gewinne aus Kryptowerten, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, ohne Haltefrist. Was bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft ist, bleibt nach einem Jahr steuerfrei. Das Kabinett soll den Entwurf am Mittwoch, dem 14. Oktober, beschließen. Den Gesetzentwurf der Grünen, die Haltefrist sofort abzuschaffen, hat der Bundestag am 8. Oktober abgelehnt.

Für den Tausch hat das eine Folge, die du kennen solltest. Nach der Logik des BMF-Schreibens ist jeder Tausch zugleich eine neue Anschaffung. Wer Coins aus dem heutigen Bestand nach dem Jahreswechsel in einen Stablecoin und zurück tauscht, hält danach Coins, die erst 2027 angeschafft sind. Für sie gälte nach dem Entwurf keine Haltefrist mehr. Bis zum Kabinettsbeschluss und dem Bundestag kann sich daran noch etwas ändern. Welche Programme Tauschketten über mehrere Börsen sauber dokumentieren, zeigt unser Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.

Häufige Fragen zur Steuer beim Stablecoin-Tausch

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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