Krypto-Haltefrist wackelt: Was du vor dem 31. Dezember prüfen musst
Ein CDU-Bundestagsabgeordneter stellt klar: Der Koalitionsvertrag garantiert den Fortbestand der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte nicht. Was das für deine Anschaffungen vor dem geplanten Stichtag 31. Dezember 2026 bedeutet.

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Der Koalitionsvertrag schützt die einjährige Haltefrist für Kryptowerte nicht. Das ist seit dem 25. September 2026 keine Vermutung mehr, sondern die Auskunft eines Unionsabgeordneten selbst: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Lars Ehm hat auf eine Bürgerfrage bei abgeordnetenwatch.de geantwortet, der Vertrag enthalte „keine konkrete Vereinbarung zum unveränderten Fortbestand der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte“. Und weiter: Eine Festlegung auf die Abschaffung lasse sich daraus „ebenso wenig ableiten wie eine verbindliche Zusage zu ihrem unveränderten Fortbestand“. Wer bisher davon ausgegangen ist, die Koalition habe die Steuerfreiheit nach einem Jahr festgeschrieben, hat sich auf etwas verlassen, das dort nie stand.
Für dich als Anleger ändert das kurzfristig nichts an der Rechtslage, aber viel an der Planungsgrundlage. Die einjährige Frist gilt weiter, und sie gilt auch für das gesamte Jahr 2026. Entscheidend ist der Stichtag, den der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorsieht: Wer nach dem 31. Dezember 2026 kauft, soll unter das neue System fallen. Damit sind es keine vier Monate mehr, in denen du Käufe noch unter der alten Regel platzieren kannst. Dieser Artikel ordnet ein, was belegt ist, was noch offen ist, und welche drei Dinge sich jetzt tatsächlich prüfen lassen.
Was Lars Ehm geantwortet hat – und warum das mehr ist als eine Wortklauberei
Die Antwort stammt aus dem öffentlichen Frageportal abgeordnetenwatch.de, auf dem Bürgerinnen und Bürger Abgeordnete direkt anschreiben können und die Antworten dauerhaft einsehbar bleiben. Ehm stellt darin zunächst die geltende Rechtslage richtig dar: Bitcoin und andere Kryptowerte können im Privatvermögen unter die anderen Wirtschaftsgüter nach § 23 Einkommensteuergesetz fallen, und bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei.
Der politisch relevante Teil kommt danach; dokumentiert hat die Antwort zuerst Blocktrainer am 25. September 2026. Ehm lehnt ein Abstimmungsversprechen ab und begründet das damit, dass er sein Verhalten am konkreten Gesetzentwurf ausrichten werde, dessen endgültige Fassung noch nicht feststehe. Das ist für einen Abgeordneten eine übliche und verfassungsrechtlich saubere Position, denn das freie Mandat verbietet Vorabbindungen. Nur hat diese Position eine Nebenwirkung: Sie entwertet das Argument, mit dem die Debatte monatelang beruhigt wurde.
Bis hierher lief die Verteidigungslinie so: Die Abschaffung der Haltefrist steht nicht im Koalitionsvertrag, also kommt sie nicht. Der erste Halbsatz stimmt weiterhin. Der zweite folgt daraus aber nicht, und genau das sagt nun ein Abgeordneter der Fraktion, die den Vertrag mitverhandelt hat. Ein Koalitionsvertrag ist ohnehin kein Gesetz und vor Gericht nicht durchsetzbar; er ist eine politische Absichtserklärung. Was nicht drinsteht, ist damit weder verboten noch garantiert.
Haltefrist nach § 23 EStG: Was im Jahr 2026 unverändert gilt
Damit die Einordnung trägt, hier die Regel, um die gestritten wird. Die einjährige Haltefrist ist die Zeitspanne zwischen Anschaffung und Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen: Liegt zwischen beiden mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG einkommensteuerfrei. Liegt er darunter, zählt der Gewinn zu den sonstigen Einkünften und wird mit deinem persönlichen Steuersatz belastet.
Drei Punkte dazu, die in der Aufregung regelmäßig untergehen:
- Die Freigrenze. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Jahresfrist bleiben steuerfrei, solange der Gesamtgewinn aus allen solchen Geschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt. Eine Freigrenze ist kein Freibetrag: Erreicht der Gesamtgewinn 1.000 Euro, ist der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur ein Teil davon.
- Der Tausch ist eine Veräußerung. Wer Bitcoin gegen Ether oder gegen einen Stablecoin tauscht, veräußert steuerlich. Die Frist für das eingetauschte Gut beginnt am Tauschtag neu.
- Die Frist läuft je Anschaffungsvorgang. Nicht dein Bestand ist ein Jahr alt, sondern jede einzelne Tranche. Wie das zusammengerechnet wird, steht weiter unten.
Korrektur (29. September 2026): In einer früheren Fassung hieß es, erst ein Gewinn über 1.000 Euro mache den gesamten Gewinn steuerpflichtig. Nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG bleibt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften nur steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt; ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Diese drei Punkte sind die Grundlage, auf der alles Weitere aufsetzt. Der Rest dieses Artikels setzt sie voraus.
Der Referentenentwurf: 25 Prozent Abgeltungsteuer statt persönlichem Steuersatz
Was das Bundesfinanzministerium unter Minister Lars Klingbeil vorbereitet, ist keine kleine Korrektur an der Haltefrist, sondern ein Systemwechsel. Nach dem bekannt gewordenen Referentenentwurf sollen Gewinne aus Kryptowerten künftig einer einheitlichen Abgeltungsteuer von 25 Prozent unterliegen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, und zwar unabhängig von der Haltedauer. Die Kryptowerte würden damit steuerlich dorthin rücken, wo Aktien und Fondsanteile schon heute stehen.
Referentenentwurf ist dabei ein Verfahrensbegriff und beschreibt die früheste Stufe: der Arbeitsentwurf eines Ministeriums, noch vor der Abstimmung in der Bundesregierung, vor dem Kabinettsbeschluss und weit vor der ersten Lesung im Bundestag. Er ist kein geltendes Recht und war nie eins.
Zwei Zahlen aus dem Entwurf solltest du trotzdem kennen, weil sie den Zeitplan aufspannen. Die neuen Regeln sollen ab dem Veranlagungszeitraum 2027 greifen. Der automatische Steuerabzug durch die Krypto-Dienstleister, also das, was du von der Bank als Kapitalertragsteuer kennst, soll erst ab 2028 kommen. Dazwischen liegt ein Jahr, in dem die Steuer zwar gilt, aber weiter über die Steuererklärung abgewickelt wird.
Ob der Wechsel für dich teurer oder günstiger ausfällt, hängt an deinem persönlichen Steuersatz und an deinem Anlagehorizont. Wer kurzfristig handelt und einen hohen Grenzsteuersatz hat, kann mit pauschalen 25 Prozent sogar besser fahren als heute. Wer über Jahre hält, verliert dagegen eine vollständige Steuerbefreiung. Beide Rechenwege führen zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen, je nachdem, wie lange du hältst.
Stichtag 31. Dezember 2026: Wie der geplante Bestandsschutz funktioniert
Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz vor, und er ist der Grund, warum dieser Artikel überhaupt eine Handlungsempfehlung enthalten kann. Die neuen Regeln sollen nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Für alles, was du vorher erworben hast, soll das bisherige System mit der einjährigen Frist unverändert weitergelten – auch dann, wenn du erst Jahre später verkaufst.
Daraus folgt eine unangenehm simple Rechnung. Zwischen heute und dem Stichtag liegen weniger als hundert Tage. Jede Tranche, die du bis dahin kaufst, fiele nach dem Entwurf dauerhaft unter die alte Regel. Jede Tranche danach nicht. Das ist der einzige Hebel, den ein Privatanleger in dieser Sache überhaupt hat, und er schließt sich zum Jahreswechsel.
Zwei Warnungen gehören unmittelbar daneben. Erstens: Der Bestandsschutz steht in einem Entwurf, nicht im Gesetzblatt. Er kann im Verfahren fallen, verschoben oder anders zugeschnitten werden. Zweitens: Aus einem Steuerstichtag folgt keine Kaufempfehlung. Wer ausschließlich wegen einer möglichen Steueränderung Geld in einen volatilen Markt schiebt, tauscht ein überschaubares Steuerrisiko gegen ein deutlich größeres Kursrisiko. Der Bitcoin-Kurs lag am 25. September 2026 laut CoinGecko bei rund 84.085 US-Dollar, gut 33 Prozent unter dem Allzeithoch vom Oktober 2025. Wie sich das bis zum Jahresende entwickelt, weiß niemand.
Den Stichtag und seine Details haben wir bereits aufgearbeitet, als der Entwurf bekannt wurde: Krypto-Haltefrist: Stichtag 31.12.2026 im Entwurf.

FIFO und Anschaffungsdatum: Woran der Bestandsschutz in der Praxis scheitert
Ein Bestandsschutz nützt nur dem, der belegen kann, dass er darunter fällt. Und hier wird es für viele Depots unangenehm, weil die Zuordnung nicht am Bestand hängt, sondern am einzelnen Anschaffungsvorgang.
FIFO steht für First In, First Out und bezeichnet die Verbrauchsfolge, mit der die Finanzverwaltung bei gleichartigen Wirtschaftsgütern in derselben Wallet arbeitet: Verkaufst du, gelten die zuerst angeschafften Einheiten als zuerst veräußert. Für die Haltefrist ist das meist günstig, weil die ältesten Stücke zuerst abfließen. Für einen stichtagsbezogenen Bestandsschutz ist es die entscheidende Mechanik, denn sie bestimmt, welche deiner Tranchen bei einem Verkauf überhaupt angefasst wird.
Wie FIFO bei deinen eigenen Käufen ausgeht, kannst du im FIFO-Rechner von cryptoticker nachvollziehen: Er zeigt für jeden Verkauf, welche Tranchen er verbraucht und wie lange sie gehalten wurden. Er ist kostenlos, braucht keine Anmeldung, und die Daten bleiben im Browser.
Daraus ergeben sich drei Fehlerquellen, die sich heute noch beheben lassen und nach dem Jahreswechsel nur noch mühsam:
- Fehlende Anschaffungsnachweise. Ohne Kaufbeleg mit Datum, Menge und Gegenwert ist der Anschaffungszeitpunkt nicht nachweisbar. Bei geschlossenen Börsenkonten oder Anbietern, die den Markt verlassen haben, ist der Export im Zweifel nicht nachholbar.
- Transfers zwischen Wallets. Wer Bestände hin- und herschiebt, ohne die Übertragung zu dokumentieren, produziert Lücken, die eine Steuersoftware später als Zukäufe deutet. Der Anschaffungszeitpunkt verschiebt sich dann auf dem Papier nach hinten.
- Vermischte Bestände. Liegen alte und neue Tranchen in derselben Wallet, entscheidet die Verbrauchsfolge, was bei einem Verkauf abfließt. Wer Altbestände mit Bestandsschutz erhalten will, muss wissen, welche Einheiten das sind.
Praktisch heißt das: Die Arbeit, die sich jetzt lohnt, ist Dokumentation, nicht Kaufen. Eine saubere Transaktionshistorie mit lückenlosen Anschaffungsdaten ist die Grundlage, auf der ein Bestandsschutz überhaupt geltend gemacht werden kann. Welche Werkzeuge die Historien mehrerer Börsen und Wallets zusammenführen und einen FIFO-Nachweis erzeugen, steht im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker. Was das Finanzamt bei einer Prüfung sehen will, ist im Kern dasselbe: Anschaffungsdatum, Menge, Gegenwert und ein nachvollziehbarer Weg vom Kauf bis zum Verkauf.
Sparplan, Staking und Tausch: Wo der Stichtag besonders weh tut
Drei Konstellationen verdienen eigene Aufmerksamkeit, weil der Stichtag dort anders wirkt als beim einmaligen Kauf.
Sparpläne. Ein Sparplan erzeugt jeden Monat eine neue Anschaffung mit eigenem Datum und eigener Frist. Läuft er über den Jahreswechsel, zerfällt er nach dem Entwurf in zwei Gruppen: Raten bis einschließlich Dezember 2026 mit Bestandsschutz, Raten ab Januar 2027 im neuen System. Beide liegen in derselben Wallet und sehen im Depot identisch aus. Ohne saubere Dokumentation je Rate ist diese Trennung später nicht mehr darstellbar.
Staking und Lending. Hier kommen zwei Fragen zusammen, die gern vermengt werden. Die laufenden Erträge sind schon heute im Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig, und zwar als sonstige Einkünfte, unabhängig von jeder Haltefrist. Davon getrennt steht die Frage, wann die zugeflossenen Einheiten selbst als angeschafft gelten. Fällt dieser Zeitpunkt nach dem Stichtag, wären sie nach dem Entwurf Neubestand. Eine Staking-Position, die über den Jahreswechsel läuft, erzeugt also fortlaufend Einheiten im neuen Regime, auch wenn das eingesetzte Kapital alt ist.
Tauschgeschäfte. Jeder Tausch ist eine Veräußerung und zugleich eine Anschaffung. Wer im Januar 2027 Altbestand in einen anderen Coin tauscht, verkauft steuerfrei, sofern die Jahresfrist gelaufen ist – und kauft im selben Moment Neubestand, der dauerhaft unter die Abgeltungsteuer fiele. Portfolio-Umschichtungen, die ohnehin anstehen, wären damit vor dem Stichtag günstiger als danach. Ob eine Umschichtung wirtschaftlich sinnvoll ist, bleibt davon unberührt.
Vom Referentenentwurf zum Bundesgesetzblatt: Was der Weg noch hergibt
Die Einschätzung, wie wahrscheinlich die Reform kommt, ist eine Einschätzung und keine Tatsache. Belegbar ist nur der Verfahrensstand, und der lässt sich ohne Spekulation beschreiben.
Ein Referentenentwurf durchläuft die Ressortabstimmung, die Länder- und Verbändeanhörung, den Kabinettsbeschluss, drei Lesungen im Bundestag und den Bundesrat. An jeder dieser Stationen kann sich der Inhalt ändern, und Steuergesetze werden regelmäßig bis in den Finanzausschuss hinein umgeschrieben. Der Stichtag 31. Dezember 2026 ist deshalb der Termin mit der höchsten Unsicherheit im ganzen Entwurf: Je später das Verfahren läuft, desto schwerer lässt sich ein rückwirkender Stichtag halten.
Was sich aus der Äußerung von Lars Ehm ableiten lässt, ist begrenzt, und mehr sollte man ihr auch nicht entnehmen. Sie zeigt, dass mindestens ein Unionsabgeordneter den Koalitionsvertrag nicht als Sperre liest und sich die Entscheidung am konkreten Entwurf vorbehält. Sie zeigt nicht, wie die Fraktion insgesamt abstimmen wird, und sie ist keine Ankündigung einer Kehrtwende. Wer daraus bereits das Ende der Haltefrist liest, überdehnt eine einzelne Antwort in einem Bürgerportal.
Umgekehrt ist die Gegenposition damit schwächer geworden. Die Union hatte im Frühjahr erklärt, sie sehe keinen Anlass für eine Änderung der Krypto-Besteuerung; eine Position, die bis zu dieser Antwort als tragfähig galt. Zwischen „wir sehen keinen Anlass“ und „ich lege mich nicht fest“ liegt ein Unterschied, den man als Anleger einplanen sollte.

Drei Reaktionen, die sich rechnen – und drei, die es nicht tun
Aus dem bisher Gesagten folgt eine überschaubare Liste. Sinnvoll ist, was auch dann richtig bleibt, wenn die Reform nie kommt.
Was sich lohnt: Die vollständige Transaktionshistorie aller genutzten Börsen und Wallets exportieren und außerhalb der Plattform sichern, solange die Konten offen sind. Den Anschaffungszeitpunkt je Tranche dokumentieren, inklusive der Transfers zwischen eigenen Wallets. Und ohnehin geplante Umschichtungen zeitlich vor den Jahreswechsel ziehen, statt sie ins neue Jahr zu schieben.
Was sich nicht lohnt: Zusätzliches Kapital allein wegen eines Entwurfs in den Markt zu geben. Altbestände in Panik vor dem Stichtag zu verkaufen, obwohl gerade sie den Schutz behalten sollen. Und auf eine Steueroptimierung zu setzen, die nur funktioniert, wenn der Entwurf exakt so Gesetz wird, wie er heute aussieht.
Wer seine Historie zusammensuchen muss, sollte dabei auch prüfen, ob die genutzten Handelsplätze überhaupt vollständige Steuerreports für den deutschen Markt liefern. Fehlt ein solcher Report, bleibt nur der Rohdaten-Export, und der ist nach einer Kontoschließung nicht mehr zu bekommen.
Krypto-Haltefrist und Koalitionsvertrag: Was du daraus mitnimmst
- Behandle den Koalitionsvertrag nicht länger als Schutzschild. Ein Unionsabgeordneter hat öffentlich erklärt, dass er weder die Abschaffung noch den Fortbestand der Haltefrist festschreibt. Die geltende Rechtslage ändert das nicht, deine Planungsannahme schon. Verschaffe dir zuerst einen vollständigen Überblick über deine eigenen Anschaffungsdaten, etwa mit einem Werkzeug aus dem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
- Sichere die Nachweise, bevor der Stichtag läuft. Der geplante Bestandsschutz für Käufe bis zum 31. Dezember 2026 hilft nur, wenn du den Anschaffungszeitpunkt je Tranche belegen kannst. Exportiere die Historien aller Konten, auch der selten genutzten, und prüfe dabei, ob deine Börse einen deutschen Steuerreport bereitstellt – die Übersicht dazu steht im Börsenvergleich.
- Trenne den Steuertermin von der Anlageentscheidung. Ein Stichtag ist ein Grund, Unterlagen zu ordnen und ohnehin geplante Umschichtungen vorzuziehen. Er ist kein Grund, zusätzliches Kapital in einen volatilen Markt zu geben. Wenn du ohnehin regelmäßig kaufst, prüfe stattdessen, ob deine Raten sauber dokumentiert laufen – die Anbieter dafür stehen im Vergleich der Bitcoin-Sparpläne.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei größeren Beständen, bei Staking-Erträgen oder bei unvollständiger Historie ist der Gang zum Steuerberater die günstigere Variante.
(Stand: 25. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zur Krypto-Haltefrist
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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