Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Shiba Inu, zehn Tage vor dem fünften Jahrestag des Rekords: Worauf es bei der Haltefrist jetzt ankommt

Am 27. Oktober wird das Allzeithoch von Shiba Inu fünf Jahre alt, der Kurs steht 94,2 Prozent darunter. Für Halter in Deutschland hängt daran keine Kursfrage, sondern die Jahresfrist aus Paragraf 23 Einkommensteuergesetz.

Schwere Metallmünze mit dem Shiba-Inu-Zeichen auf der Holztheke eines geschlossenen Wechselschalters, dahinter ein heruntergelassenes Rollgitter
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Am 27. Oktober wird das Allzeithoch von Shiba Inu fünf Jahre alt. Der Kurs steht am Samstagabend bei 0,00000500 Dollar und damit 94,2 Prozent unter dem Rekord. An diesem Jubiläum hängt für Anleger in Deutschland aber keine Kursfrage, sondern eine Frist. Wer SHIB verkauft, entscheidet über die Steuer nicht am Kursstand, sondern am Anschaffungsdatum, und die Trennlinie liegt bei zwölf Monaten. Die Kursreihe der vergangenen zwölf Monate zeigt, wie viel dabei auf dem Spiel steht.

Was am 27. Oktober 2021 geschah

Am 27. Oktober 2021 um 19:54 Uhr UTC notierte SHIB bei 0,00008616 Dollar. Das ist bis heute der höchste je erfasste Stand, so weist ihn die Kursdatenbank CoinGecko aus, aus der auch alle weiteren Kurszahlen dieses Artikels stammen. In Euro lag der Höchststand am selben Tag bei 0,00007424 Euro.

Vom Rekord bis zum Samstagabend sind 94,2 Prozent verloren gegangen. Diese Zahl ist die bekannteste zu Shiba Inu und zugleich die, aus der sich am wenigsten ableiten lässt. Der Rekord beschreibt einen Zeitraum, in dem die allermeisten heutigen Halter gar nicht investiert waren.

Der Kurs am Samstagabend: Spanne, Umsatz, Marktwert

Am Samstagabend, Stand 17. Oktober, kostet ein SHIB 0,00000500 Dollar oder 0,00000445 Euro. In den vergangenen 24 Stunden bewegte sich der Kurs zwischen 0,00000495 und 0,00000511 Dollar, ein Abstand von gut drei Prozent zwischen Tagestief und Tageshoch. Der Marktwert aller umlaufenden Token liegt bei 2,95 Milliarden Dollar, das entspricht Rang 37 unter allen Kryptowerten. Innerhalb von 24 Stunden wechselten SHIB im Wert von 34,2 Millionen Dollar den Besitzer.

Über längere Zeiträume ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Auf Sieben-Tage-Sicht steht ein Minus von 8,6 Prozent, über 30 Tage sind es 3,3 Prozent, über 60 Tage dagegen ein Plus von 12,3 Prozent. Über zwölf Monate bleibt ein Minus von 48,6 Prozent. Der August und der September haben also einen Teil des Absturzes aus dem Frühjahr aufgefangen, ohne ihn auszugleichen.

Was sich seit dem 16. Oktober geändert hat

Am 16. Oktober haben wir an dieser Stelle über die 42,48 Milliarden SHIB auf der Solana-Blockchain berichtet, die dort zu diesem Zeitpunkt rund 218.000 Dollar wert waren. Seitdem hat sich am Kurs wenig, an der Richtung nichts geändert: Der Tagesschlusskurs vom 16. Oktober lag bei 0,00000512 Dollar, der aktuelle Stand liegt 2,4 Prozent darunter.

Die Marke, die in jenem Artikel als Untergrenze der Oktober-Spanne stand, hält damit weiterhin. Spannender als die Bewegung ist das, was ausblieb: Der Umsatz von 34,2 Millionen Dollar am Samstag liegt in derselben Größenordnung wie an den Vortagen. Von einer neuen Welle an Käufern oder Verkäufern ist in den Zahlen nichts zu sehen.

Die Menge erklärt einen Teil des Abstands

Ein Teil des Abstands zum Rekord steckt nicht im Kurs, sondern in der Menge. Von der Startmenge einer Billiarde Token führt CoinGecko heute noch 589,50 Billionen als Gesamtmenge, davon sind 589,24 Billionen im Umlauf. Die Lücke von rund 410 Billionen Token geht im Kern auf das Jahr 2021 zurück, als der größte Teil der an Ethereum-Mitgründer Vitalik Buterin übertragenen Menge vernichtet wurde.

Für den Marktwert heißt das: Die 2,95 Milliarden Dollar verteilen sich heute auf eine deutlich kleinere Menge als zum Start des Projekts. Ein Kursvergleich über fünf Jahre vergleicht deshalb zwei unterschiedliche Rechnungen miteinander. Wer die Entwicklung sauber messen will, nimmt den Marktwert und nicht den Preis je Token.

Die laufenden Verbrennungen über die Gebühren der Shibarium-Blockchain ändern an dieser Größenordnung wenig. Der Umfang liegt seit Wochen im Bereich einiger hundert Millionen Token im Monat, gemessen an 589 Billionen im Umlauf ist das ein Bruchteil von weniger als einem Promille im Jahr.

Liniendiagramm des Shiba-Inu-Kurses der vergangenen zwölf Monate mit markiertem Jahreshoch, Jahrestief und heutigem Stand
Zwölf Monate Shiba Inu nach eigener Erhebung: Das Jahreshoch fiel auf den 27. Oktober 2025, das Jahrestief auf den 17. Juli 2026. Jeder Kauf innerhalb dieses Fensters läuft steuerlich noch in der Jahresfrist.

Die Jahresfrist steht in Paragraf 23 Einkommensteuergesetz

Kryptowerte gelten steuerlich als andere Wirtschaftsgüter. Das hat der Bundesfinanzhof am 14. Februar 2023 im Verfahren IX R 3/22 für Bitcoin, Ether und Monero entschieden und damit die Einordnung bestätigt, die das Bundesfinanzministerium seit 2022 vertritt. Die Folge steht in Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz: Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Ein privates Veräußerungsgeschäft ist der steuerliche Vorgang, der entsteht, wenn ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens innerhalb der Frist gekauft und wieder verkauft wird. Als Veräußerung zählt dabei nicht nur der Rücktausch in Euro, sondern laut dem BFH-Urteil auch der Tausch in einen anderen Kryptowert. Wer SHIB gegen USDT tauscht, löst denselben Vorgang aus wie beim Verkauf gegen Euro.

Welche Tranche bei mehreren Käufen zuerst verkauft wird, regelt das Gesetz ausdrücklich nur für gleichartige Fremdwährungsbeträge, dort gilt die zuerst angeschaffte Menge als zuerst veräußert. Für Kryptowerte bestimmt das BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Aktenzeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043, die Einzelheiten der Zuordnung und der Aufzeichnung. Es hat das Schreiben vom 10. Mai 2022 abgelöst und führt den Sammelbegriff Kryptowerte ein.

Tag 365 und Tag 366: die steuerliche Trennlinie

Die Frist wirkt hart, und sie wirkt in beide Richtungen. Innerhalb der zwölf Monate ist ein Gewinn steuerpflichtig, und zwar zum persönlichen Einkommensteuersatz, nicht zur Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Ein Verlust innerhalb der zwölf Monate ist dafür steuerlich verwertbar.

Nach Ablauf der zwölf Monate dreht sich das Vorzeichen des Vorteils. Ein Gewinn bleibt dann vollständig steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Ein Verlust aber ist steuerlich wirkungslos: Er entsteht außerhalb eines privaten Veräußerungsgeschäfts und lässt sich mit nichts verrechnen.

Genau hier liegt der Punkt, den eine Kursreihe sichtbar macht. Wer am 18. Oktober 2025 für 1.000 Dollar kaufte, bekam bei einem Kurs von 0,00000975 Dollar rund 102,5 Millionen SHIB. Diese Menge ist am Samstagabend noch 513 Dollar wert, ein Minus von 487 Dollar. Für diesen Kauf läuft die Jahresfrist in diesen Tagen ab. Wird er vorher verkauft, entsteht ein verwertbarer Verlust von 487 Dollar. Wird er danach verkauft, entsteht steuerlich gar nichts.

Die Rechnung steht in Dollar, weil die Kursreihe in Dollar vorliegt. Fürs Finanzamt zählt der Euro-Betrag zum jeweiligen Tageskurs, und den liefert ein Steuerreport der Börse oder ein Portfolio-Werkzeug. Welche Anbieter die Haltefrist je Tranche sauber ausweisen, zeigt unser Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.

Die Freigrenze von 1.000 Euro ist eine Grenze, kein Freibetrag

Paragraf 23 Absatz 3 Satz 5 sagt es wörtlich: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat. Die Schwelle liegt seit dem Jahr 2024 bei 1.000 Euro, davor waren es 600 Euro.

Zwei Feinheiten entscheiden über die Steuerrechnung. Erstens zählt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Kalenderjahres zusammen, nicht der einzelne Verkauf. Wer neben SHIB auch Gold oder eine Sammlung innerhalb der Frist mit Gewinn verkauft, rechnet alles in einen Topf. Zweitens ist es eine Freigrenze. Bei 999 Euro Gesamtgewinn bleibt alles steuerfrei, bei 1.000 Euro wird der volle Betrag steuerpflichtig, nicht nur der eine Euro darüber.

Für kleine SHIB-Positionen hat das eine beruhigende Folge: Wer im gesamten Jahr unter der Schwelle bleibt, muss die Frist nicht auf den Tag genau treffen. Die Aufzeichnungspflicht bleibt davon unberührt, denn ob die Grenze gehalten hat, muss im Zweifel belegt werden können.

Ausgebranntes Streichholz mit aufsteigendem Rauchfaden neben einer frisch entzündeten Kerze auf dunkler Steinplatte
Jede Tranche hat ihre eigene Uhr: Ein Nachkauf verlängert die Frist der alten Menge nicht, er startet eine zweite daneben.

Verluste aus 2026: womit sie sich verrechnen lassen

Ein Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft wandert nicht in den allgemeinen Verlusttopf. Absatz 3 Satz 7 begrenzt ihn ausdrücklich: Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns ausgeglichen werden, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat. Mit Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Aktiengewinnen lässt sich ein SHIB-Verlust also nicht verrechnen.

Bleibt etwas übrig, geht es nach Satz 8 nicht verloren. Der Rest mindert die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften des unmittelbar vorangegangenen Jahres oder der folgenden Jahre. Ein Verlust aus 2026 kann also ins Jahr 2025 zurückgetragen werden, wenn dort Gewinne derselben Art standen, und sonst zeitlich unbegrenzt in die Zukunft wandern. Festgestellt wird der verbleibende Betrag vom Finanzamt, und dafür muss er in der Anlage SO erklärt werden.

Wichtig ist der Unterschied zum Totalverlust, etwa bei einem eingestellten Projekt oder einer verlorenen Wallet. Dort greift die Frist nicht in derselben Weise, weil es an einer Veräußerung fehlt. Was in diesen Fällen gilt, haben wir in unserem Beitrag zum steuerlichen Umgang mit dem Totalverlust aufgeschrieben.

Der Stichtag für all das ist der 31. Dezember 2026. Ein Verkauf am 2. Januar fällt in ein neues Kalenderjahr und trifft dort auf andere Gewinne oder auf gar keine.

Eine Reform der Haltefrist steht weiter aus

Die zwölf Monate sind keine Naturkonstante. Seit Jahren wird in Berlin darüber gesprochen, die Haltefrist für Kryptowerte zu streichen oder zu verlängern, und mit jeder Legislaturperiode taucht der Punkt neu auf. Käme eine Änderung, verschöbe sie genau die Linie, um die es in diesem Artikel geht.

Verlässliche Aussagen gibt es bislang nicht. Wie der Stand aktuell ist, welche Formulierungen im Raum stehen und was aus dem Finanzministerium dazu zu hören war, halten wir laufend auf unserer Seite zum Stand der Krypto-Haltefrist-Reform nach. Bis dort etwas anderes steht, gilt das geltende Recht, und das geltende Recht kennt die Jahresfrist.

Unsere Einschätzung: der Abstand zum Rekord ist die lauteste Zahl

Aus Sicht der Redaktion sind die 94,2 Prozent Abstand zum Rekord die am häufigsten zitierte und die am wenigsten brauchbare Zahl zu Shiba Inu. Der Wert misst einen Zeitraum von fünf Jahren, in dem sich die Umlaufmenge, der Markt und der Halterkreis verändert haben. Die Belege dafür stehen oben: 589,24 Billionen Token im Umlauf gegenüber einer Startmenge von einer Billiarde, und ein Marktwert von 2,95 Milliarden Dollar, der sich anders zusammensetzt als 2021.

Brauchbar ist dagegen das Zwölf-Monats-Fenster, weil es sich mit der steuerlichen Frist deckt. Dort stehen 48,6 Prozent Minus, ein Jahreshoch von 0,00001056 Dollar am 27. Oktober 2025 und ein Jahrestief von 0,00000411 Dollar am 17. Juli 2026. Wer in diesem Fenster gekauft hat, hat eine Entscheidung zu treffen, und sie hat ein Datum. Wer früher gekauft hat, hat steuerlich nichts mehr zu entscheiden.

Dagegen spricht, dass die Steuer nie allein über einen Verkauf entscheiden sollte. Ein Verlust, der nur realisiert wird, um ihn verrechnen zu können, ist ein echter Verlust und kein Buchungstrick. Und die Freigrenze sorgt dafür, dass die Frage für viele Positionen schlicht keine Rolle spielt.

Haltefrist bei SHIB: Nach einem Jahr zählt der Verlust nicht mehr

  1. Den Steuerreport oder den Transaktionsexport der eigenen Börse ziehen und je Tranche das Anschaffungsdatum notieren. Welche Handelsplätze einen brauchbaren Export liefern, steht in unserem Vergleich der Krypto-Börsen.
  2. Markieren, welche Tranchen am 31. Dezember 2026 noch unter zwölf Monaten liegen. Nur für diese ist ein Verkauf steuerlich überhaupt ein Vorgang.
  3. Gegenrechnen, ob es 2026 andere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gibt, mit denen sich ein Verlust verrechnen ließe. Ein Portfolio-Werkzeug nimmt diese Rechnung ab, die Belegpflicht bleibt.

(Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist bei Kryptowerten möglich.)

Häufige Fragen zu Shiba Inu und der Haltefrist

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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