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Krypto-Haltefrist am 12. Oktober im Petitionsausschuss: Was jetzt wichtig ist

Der Petitionsausschuss des Bundestages verhandelt die Krypto-Haltefrist am Montag, dem 12. Oktober 2026, ab 12 Uhr in öffentlicher Sitzung, mit Vertretern der Bundesregierung für Rückfragen. Zwei Tage später soll das Kabinett über den Referentenentwurf entscheiden, der die einjährige Frist für Käufe ab 2027 streicht.

Leerer holzvertäfelter Ausschuss-Sitzungssaal, halbrund angeordnete Tische mit Mikrofonen, ein angeleuchtetes Mikrofon im Vordergrund
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Am Montag, dem 12. Oktober 2026, verhandelt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ab 12 Uhr öffentlich über die steuerliche Haltefrist für Kryptowerte. Die Sitzung ist keine geschlossene Beratung: Wer dabei sein will, kann sich bis Freitag, den 9. Oktober, 12 Uhr anmelden, und wer das verpasst, verfolgt den Termin im Livestream. Entschieden wird an diesem Montag nichts. Was dort passiert, ist trotzdem der letzte datierte Punkt, an dem sich vor der Kabinettsbefassung am 14. Oktober öffentlich etwas bewegen kann.

Dieser Text ordnet drei Dinge: was genau am 12. Oktober auf der Tagesordnung steht, was die Petition 201716 verlangt, und was der geplante Stichtag 31. Dezember 2026 für Bestände bedeutet, die heute schon im Depot oder in der eigenen Wallet liegen.

Der Petitionsausschuss verhandelt die Krypto-Haltefrist am 12. Oktober von 12 bis 14 Uhr

Der Deutsche Bundestag hat den Termin angesetzt und selbst veröffentlicht. Der Petitionsausschuss berät in einer öffentlichen Ausschusssitzung zwei Petitionen nacheinander. Um 12 Uhr geht es um den Punkt, der auf der Tagesordnung wörtlich „Einkommensteuer – Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten“ heißt. Um 13 Uhr folgt ein zweites, inhaltlich unverbundenes Thema zu Tierversuchen. Angesetzt ist das Zeitfenster von 12 bis 14 Uhr, für den Krypto-Punkt bleibt also rund eine Stunde.

Ort ist der Sitzungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin. In der Sitzung haben die Petentin und der Petent die Möglichkeit, ihr Anliegen kurz darzustellen und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder zu erläutern. Der für Anleger wichtigste Satz der Ankündigung ist ein anderer: Für Rückfragen seitens der Abgeordneten stehen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zur Verfügung. Die Regierung muss sich also zwei Tage vor der eigenen Kabinettsbefassung öffentlich und protokolliert zur Haltefrist äußern. Alle Angaben stehen in der Ankündigung des Petitionsausschusses auf bundestag.de.

Petition 201716: Was 44.439 Mitzeichner vom Bundestag verlangen

Die Petition trägt die Nummer 201716 und fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten. Damit richtet sie sich direkt gegen das Vorhaben, Gewinne aus Kryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer zu besteuern.

Eine öffentliche Petition beim Bundestag braucht ein Quorum, also eine Mindestzahl an Mitzeichnungen innerhalb der Mitzeichnungsfrist, damit der Ausschuss sie in öffentlicher Sitzung berät. Diese Schwelle liegt bei 30.000 Unterschriften. Nach Angaben von BTC-ECHO war das Quorum gut einen Tag nach Beginn der öffentlichen Mitzeichnung erreicht; am Ende standen 44.439 Mitzeichnungen. Den Petitionstext selbst und den Diskussionsverlauf führt der Bundestag auf seinem Portal für öffentliche Petitionen unter der Nummer 201716.

Die Mitzeichnungsfrist ist seit dem 15. September vorbei. Was danach kommt, hatten wir in unserem Artikel zum Ende der Mitzeichnung offen gelassen, weil der Ausschuss den Termin damals noch nicht angesetzt hatte. Diese Lücke schließt die Ankündigung vom Bundestag jetzt.

Haltefrist nach § 23 EStG: Die Einordnung in einem Satz

Die Haltefrist ist die Zeitspanne zwischen Anschaffung und Verkauf, nach deren Ablauf ein Gewinn aus privatem Vermögen steuerfrei bleibt. Für Kryptowerte im Privatvermögen beträgt sie nach geltendem Recht ein Jahr, geregelt in Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes über private Veräußerungsgeschäfte. Wer Bitcoin oder einen anderen Kryptowert länger als zwölf Monate hält und danach verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Einkommensteuer. Wer früher verkauft, versteuert den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sobald die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte überschritten ist.

Genau dieser Mechanismus steht zur Disposition. Fällt die Frist, zählt der Verkaufszeitpunkt steuerlich nicht mehr: Ein Gewinn wäre dann unabhängig davon steuerpflichtig, ob die Position zwei Wochen oder sechs Jahre gehalten wurde. Für langfristig orientierte Halter ist das der eigentliche Einschnitt, nicht die Höhe des Steuersatzes.

Heruntergebrannte Wachskerze in einem Messinghalter, daneben eine Münze mit eingeprägtem Bitcoin-Zeichen
Die kürzere Frist ist nicht der Sitzungstermin: Die Anmeldung für Zuhörer schließt schon am 9. Oktober um 12 Uhr.

Anmeldung bis 9. Oktober, 12 Uhr: So kommst du in den Sitzungssaal

Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 9. Oktober 2026, 12:00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Die Anmeldung läuft über die Adresse vorzimmer.peta@bundestag.de.

Zwei Punkte der Ankündigung werden leicht überlesen. Erstens: Im Falle von Kapazitätsüberschreitungen ist für die Vergabe der Plätze ausschließlich der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung maßgeblich. Wer mitwill, muss also früh dran sein und nicht nur rechtzeitig. Zweitens: Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt, und die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für angemeldete Gäste eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch. Die dafür übermittelten Daten, also Name, Vorname und Geburtsdatum, werden nach dem Besuch gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Für Medienvertreter gilt zusätzlich eine Akkreditierungspflicht für das Betreten der Bundestagsgebäude. Nicht autorisierte Bild- und Tonaufnahmen, etwa mit dem Mobiltelefon, sind nicht gestattet; im Sitzungssaal sollen Mobiltelefone ausgeschaltet sein.

Livestream und Parlamentsfernsehen: Wo die Sitzung zu sehen ist

Wer die Anmeldefrist verstreichen lässt oder nicht nach Berlin fahren will, verpasst nichts von der Substanz. Die Sitzung wird im Internet auf bundestag.de sowie im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages live übertragen. Im Anschluss wird die Aufzeichnung dauerhaft auf den Seiten des Bundestages zur Verfügung gestellt.

Praktisch heißt das: Der Livestream genügt für alle, die nur wissen wollen, was die Vertreter der Bundesregierung auf konkrete Nachfragen antworten. Die dauerhafte Aufzeichnung ist dabei der unterschätzte Teil. Wer die Sitzung am Montagmittag nicht verfolgen kann, findet die Aussagen später nachprüfbar an derselben Stelle, und zwar im Wortlaut statt in einer Zusammenfassung.

Was im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums steht

Ein Referentenentwurf ist ein Gesetzentwurf aus der Fachebene eines Ministeriums. Er geht zunächst an Verbände und Interessenvertretungen zur Stellungnahme, danach befasst sich das Kabinett damit, und erst der Beschluss von Bundestag und Bundesrat macht daraus geltendes Recht. Verbindlich ist in diesem Stadium also noch nichts.

Inhaltlich sieht der Entwurf des Bundesfinanzministeriums vor, Kryptowerte im Privatvermögen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzes zuzuordnen. Mit dieser Verschiebung entfällt die einjährige Haltefrist, denn Paragraf 23 mit seiner Spekulationsfrist greift dann nicht mehr. Gewinne würden stattdessen mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Verbändeanhörung lag ein knapper Zeitplan zugrunde: Stellungnahmen waren nur bis zum 6. Oktober möglich. Den Weg des Entwurfs bis zum Kabinett haben wir in unserer Einordnung zum Kabinettstermin aufgeschrieben.

Für die Einordnung des 12. Oktober ist wichtig, dass Petition und Entwurf zwei getrennte Wege sind. Der Ausschuss berät eine Bitte an den Bundestag. Das Ministerium betreibt parallel ein Gesetzgebungsverfahren. Beide treffen sich erst im Parlament, und das ist zum Sitzungstermin noch nicht am Zug.

Bestandsschutz und der Stichtag 31. Dezember 2026

Der Punkt, an dem für bestehende Depots am meisten hängt, ist der Bestandsschutz. Nach dem Referentenentwurf soll die neue Besteuerung für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind. Für früher erworbene Bestände ist vorgesehen, dass die bisherige Rechtslage weitergilt, die einjährige Haltefrist für sie also erhalten bleibt.

Daraus folgt eine unscheinbare, aber folgenreiche Verschiebung: Das entscheidende Datum ist nicht mehr der Verkauf, sondern die Anschaffung. Wer im Zweifel nicht belegen kann, wann ein Bestand angeschafft wurde, kann sich auf den Bestandsschutz schwer berufen. Für Käufe über eine Börse steht das Datum in der Abrechnung; bei Übertragungen zwischen Wallets, bei Tauschvorgängen und bei Zuflüssen aus Staking oder Airdrops wird die Dokumentation schnell unübersichtlich. Ein Portfolio-Tracker mit Steuerfunktion führt diese Zeitpunkte zusammen, solange die Daten noch bei den Börsen abrufbar sind. Warum der Stichtag im Entwurf überhaupt auf den Jahreswechsel fällt, haben wir in unserer Analyse zum Bestandsschutz auseinandergenommen.

Wichtig bleibt die Reihenfolge: Beschlossen ist dieser Bestandsschutz nicht. Er steht in einem Entwurf, der erst noch durch Kabinett und Parlament muss, und im Gesetzgebungsverfahren sind Stichtage schon verschoben worden.

Messingstempel presst ein rotes Wachssiegel auf einen verschnürten Aktenstapel, ein Rauchfaden steigt auf
Am Ende eines Petitionsverfahrens steht keine Gesetzesänderung, sondern eine Beschlussempfehlung an den Bundestag.

Petitionsverfahren: Welche Wirkung ein Ausschussvotum hat

Das Petitionsrecht steht in Artikel 17 des Grundgesetzes: Jeder darf sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden. Der Petitionsausschuss prüft solche Eingaben und schließt ein Verfahren mit einer Beschlussempfehlung an den Bundestag ab, über die das Plenum befindet.

Realistisch heißt das für den 12. Oktober: Aus der Sitzung folgt keine Änderung am Referentenentwurf, und ein Votum des Ausschusses bindet die Bundesregierung nicht. Wer darauf setzt, dass die Petition die Haltefrist rettet, überschätzt das Instrument. Was die öffentliche Beratung dagegen leistet, lässt sich benennen: Die öffentliche Sitzung zwingt Regierungsvertreter dazu, auf Nachfragen von Abgeordneten vor laufender Kamera zu antworten, und sie macht diese Antworten dauerhaft nachprüfbar. Für die Einschätzung, wie fest der Zeitplan des Ministeriums steht, ist das mehr wert als jede Spekulation über Mehrheiten.

Warum die Anhörung zwei Tage vor dem Kabinett am 14. Oktober liegt

Die Reihenfolge der Termine ergibt ein dichtes Bild. Ausgangspunkt war der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 zum Haushaltsentwurf 2027, der die steuerliche Neuordnung von Kryptowerten enthielt. Darauf folgte die Petition, deren Mitzeichnung am 15. September endete. Parallel ging der Referentenentwurf an die Verbände, deren Stellungnahmefrist am 6. Oktober ablief. Am 12. Oktober berät der Petitionsausschuss öffentlich, am 14. Oktober soll das Kabinett den Entwurf beschließen.

Diese zwei Tage Abstand sind der Grund, warum der Termin für Anleger mehr ist als ein parlamentarischer Routinepunkt. Nach dem 14. Oktober liegt ein Kabinettsbeschluss vor, und ab dann verschiebt sich die Diskussion von der Frage, ob die Haltefrist fällt, auf die Frage, wie die Übergangsregeln aussehen. Vor dem 14. Oktober ist der 12. die einzige öffentliche Gelegenheit, bei der die Regierung zu diesem Vorhaben Rede und Antwort steht.

Was Anleger in Deutschland bis zum 31. Dezember prüfen können

Die ehrliche Ausgangslage lautet: Es gibt kein beschlossenes Gesetz, und niemand kann seriös sagen, in welcher Fassung die Regelung am Ende im Bundesgesetzblatt steht. Vorbereiten lässt sich trotzdem etwas, und zwar genau das, was in jeder denkbaren Fassung gebraucht wird.

Der erste Punkt ist die Beleglage. Nach dem Entwurf entscheidet der Anschaffungszeitpunkt darüber, ob ein Bestand unter den Bestandsschutz fällt. Wer Käufe über mehrere Jahre und mehrere Plattformen verteilt hat, sollte die Abrechnungen und Transaktionshistorien jetzt exportieren, solange die Konten bestehen und die Daten abrufbar sind. Börsen schalten Altkonten ab, stellen Berichte um oder verlieren Handelspaare; eine Historie, die heute mit zwei Klicks zu holen ist, kann in einem Jahr eine Supportanfrage kosten. Welche Plattformen vollständige Steuerberichte liefern und welche nur eine Rohdatenliste, zeigt unser Vergleich der Krypto-Börsen.

Der zweite Punkt ist die eigene Verwahrung. Wer Bestände in einer selbstverwahrten Wallet hält, hat keinen Anbieter, der im Zweifel eine Anschaffungsbestätigung ausstellt. Hier trägt allein die eigene Dokumentation: Kaufbeleg der ursprünglichen Börse, Datum und Transaktionskennung des Übertrags, Adresse der Zielwallet. Diese Kette sollte lückenlos sein, bevor sie gebraucht wird.

Der dritte Punkt ist die Zurückhaltung bei Umschichtungen, die nur steuerlich motiviert sind. Ein Tausch von einem Kryptowert in einen anderen ist steuerlich eine Veräußerung und eine neue Anschaffung. Wer kurz vor einem möglichen Stichtag umschichtet, kann damit genau den Anschaffungszeitpunkt zerstören, auf den es später ankommt. Für die individuelle Lage ist der Steuerberater zuständig, nicht ein Artikel; dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.

Krypto-Haltefrist: Was du daraus mitnimmst

Der 12. Oktober bringt keine Entscheidung, aber die letzte öffentliche Aussprache vor dem Kabinett. Drei Schritte sind daran anschlussfähig:

  1. Anschaffungsdaten zusammentragen. Alle Käufe, Tauschvorgänge und Zuflüsse mit Datum an einer Stelle sammeln, denn der Anschaffungszeitpunkt entscheidet über den geplanten Bestandsschutz. Ein Steuer-Tool oder Portfolio-Tracker übernimmt das Zusammenführen über mehrere Plattformen.
  2. Nachweise bei den Börsen ziehen. Transaktionshistorie und Steuerbericht exportieren und lokal sichern, bevor Konten oder Berichtsformate sich ändern. Welche Anbieter brauchbare Berichte ausgeben, steht im Börsenvergleich.
  3. Selbstverwahrte Bestände dokumentieren. Für Coins auf einer eigenen Wallet gibt es keinen Anbieterbeleg, deshalb gehören Kaufbeleg, Übertragsdatum und Zieladresse zusammen abgelegt. Welches Gerät dafür infrage kommt, zeigt unser Hardware-Wallet-Vergleich.

Und am Montag selbst genügt der Livestream auf bundestag.de, wenn die Anmeldefrist am 9. Oktober durch ist.

(Stand: 6. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zur Krypto-Haltefrist

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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