Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Sicherungsfonds der Kryptobörsen nachgerechnet: Was dein Guthaben nach dem Bitget-Hack wirklich schützt

Der Angriff auf Bitget über 351,6 Millionen Dollar würde den hauseigenen Schutzfonds zu drei Vierteln aufzehren. Wir haben die Schutzversprechen mehrerer Börsen selbst abgerufen und gegen Einlagensicherung und MiCA-Haftung gerechnet.

Gespanntes Sicherheitsnetz aus Tau über dunklem Abgrund, in der Mitte drückt eine schwere Münze mit Bitcoin-Zeichen das Netz durch, links hängen zwei gerissene Taue herab
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Wenn eine Kryptobörse Geld verliert, springt kein Staat ein. Was dein Guthaben dort absichert, ist erstens ein freiwilliges Versprechen der Börse und zweitens eine Haftungsregel aus der europäischen Kryptoverordnung. Das eine kann die Börse morgen ändern, das andere gilt nur, wenn sie zugelassen ist. Der Angriff auf Bitget in der Nacht zum 25. September 2026 führt beides gerade vor.

Wir haben deshalb nicht nachgeschrieben, was über den Vorfall gemeldet wird, sondern die Schutzversprechen selbst abgerufen und nachgerechnet. Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 25. September 2026 selbst erhoben. Das Ergebnis in einem Satz: Der größte hauseigene Schutzfonds der Branche deckt den Schaden dieses einen Vorfalls nur 1,32-fach, und er ist in genau der Währung angelegt, die im Krisenfall mitfällt.

Der Bitget-Hack vom 24. September 2026: 351,6 Millionen Dollar und gestoppte Auszahlungen

Die Börse Bitget hat bestätigt, dass am 24. September 2026 rund 351,6 Millionen US-Dollar aus ihren heißen und warmen Wallets abgeflossen sind. Als Zeitpunkt der Entdeckung nennt das Unternehmen 18:31 UTC. Nach Darstellung von Vorstandschefin Gracy Chen wurden keine privaten Schlüssel kompromittiert; die Angreifer hätten ein Wallet-Backend übernommen, Transaktionsdaten gefälscht und damit den internen Freigabeprozess ausgelöst. Auszahlungen sind seither ausgesetzt, die Kaltbestände bezeichnet das Unternehmen als unberührt. Chen hat öffentlich die Vermutung geäußert, nordkoreanische Angreifer steckten dahinter, und dabei auf IP-Spuren verwiesen.

Ein heißes Wallet ist eine Geldbörse, deren Schlüssel auf einem mit dem Internet verbundenen System liegen, damit Auszahlungen automatisch laufen können. Ein warmes Wallet steht dazwischen: Es ist nicht dauerhaft online, aber schneller erreichbar als die Kaltverwahrung. Börsen halten dort nur einen Bruchteil der Kundenbestände. Genau dieser Bruchteil war hier betroffen.

Für dich als Kundin oder Kunde ist die interessante Frage nicht, wie der Angriff technisch lief. Sie lautet: Wer ersetzt das Geld, wenn eine Börse es verliert, und worauf gründet dieser Anspruch?

Was ein Sicherungsfonds einer Kryptobörse ist und was er rechtlich nicht ist

Ein Sicherungsfonds, oft Protection Fund oder Schutzfonds genannt, ist ein Bestand an Coins, den eine Börse beiseitelegt, um Kunden bei einem plattformweiten Schadensfall zu entschädigen. Er ist eine Selbstverpflichtung, kein gesetzliches Sicherungssystem. Niemand prüft ihn, niemand schreibt seine Höhe vor, und keine Behörde zahlt aus, wenn er leer ist.

Das ist der Punkt, an dem deutsche Anlegerinnen und Anleger regelmäßig etwas verwechseln. Wer vom Girokonto kommt, kennt die Einlagensicherung über 100.000 Euro und überträgt sie im Kopf auf das Börsenkonto. Diese Übertragung trägt nicht, und zwar aus einem Grund, der im Gesetzestext steht und weiter unten nachzulesen ist.

Wie belastbar so ein Fonds ist, entscheidet sich an drei Größen: an seiner Höhe gemessen am realistischen Schadensfall, an der Währung, in der er gehalten wird, und an den Bedingungen, unter denen ausgezahlt wird. Die ersten beiden lassen sich nachrechnen. Die dritte steht im Kleingedruckten der Börse.

Unsere Erhebung: 5.500 Bitcoin im Schutzfonds, nachgerechnet zum Kurs vom 25. September

Wir haben die Fondsseite von Bitget am 25. September 2026 gegen 12:55 UTC abgerufen (HTTP 200). Die öffentliche Fondsseite weist den Bestand mit 5.500 BTC aus und trägt diese Zahl auch im Seitentitel. Die Wertangabe daneben stand zum Zeitpunkt unseres Abrufs auf „Der Fonds wird derzeit mit 0$ bewertet" – erkennbar ein Anzeigefehler der Seite, denn der Bestand selbst wird in derselben Zeile beziffert. Die Seite verweist für die Bewertung auf den Eröffnungskurs um 2:00 Uhr (UTC+2) des jeweiligen Tages.

Weil die Seite den Dollarwert nicht ausgibt, haben wir ihn selbst gebildet. Der Bitcoin-Kurs lag bei unserem Abruf der Marktdaten um 12:50 UTC bei 84.462 US-Dollar.

  • Fondswert heute: 5.500 BTC mal 84.462 US-Dollar ergibt rund 464,5 Millionen US-Dollar. Das deckt sich mit den 464 Millionen, die die Vorstandschefin öffentlich genannt hat, und bestätigt die Zusammensetzung.
  • Anteil dieses einen Schadens: 351,6 Millionen von 464,5 Millionen sind 75,7 Prozent des Fonds.
  • Was rechnerisch übrig bliebe: rund 112,9 Millionen US-Dollar, also etwa 1.337 BTC.
  • Deckungsgrad: das 1,32-Fache des Schadens. Ein zweiter Vorfall dieser Größenordnung wäre nicht mehr gedeckt.

Diese Zahlen sind keine Prognose und keine Aussage über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, das den Verlust nach eigener Darstellung vollständig trägt und die Kundenguthaben als korrekt bezeichnet. Sie beschreiben allein, wie viel Puffer das öffentlich ausgewiesene Schutzversprechen nach diesem einen Ereignis noch hat.

Halb abgeschmolzener Eisblock auf dunklem Stein mit einer eingeschlossenen Münze mit Bitcoin-Zeichen, Schmelzwasser läuft über die Platte
Ein Schutzfonds, der in Bitcoin geführt wird, verliert genau dann an Wert, wenn der Markt fällt.

Der Konstruktionsfehler: Ein Schutzfonds in Bitcoin schrumpft, wenn er gebraucht wird

Der zweite Befund unserer Rechnung wiegt schwerer als der erste. Der Fonds wird in Bitcoin geführt, sein Schutzwert schwankt also mit dem Kurs. Bitcoin notierte bei unserem Abruf 33,0 Prozent unter seinem Höchststand von 126.080 US-Dollar vom 6. Oktober 2025.

Derselbe Bestand von 5.500 BTC wäre zu diesem Höchststand rund 693,4 Millionen US-Dollar wert gewesen. Heute sind es 464,5 Millionen. Die Schutzwirkung ist um rund 228,9 Millionen US-Dollar geschrumpft, ohne dass ein einziger Coin den Fonds verlassen hat.

Das ist systematisch und betrifft jede Börse, die ihren Sicherungsfonds in Kryptowährungen hält. Schadensfälle häufen sich in unruhigen Marktphasen, und unruhige Marktphasen sind gerade die, in denen ein solcher Fonds am wenigsten wert ist. Unsere Rechnung zeigt auch, wo die Grenze liegt: Unter einem Bitcoin-Kurs von rund 63.900 US-Dollar hätten 5.500 BTC den Schaden vom 24. September nicht mehr gedeckt. Dieses Kursniveau lag im laufenden Jahr bereits im Bereich des Möglichen.

Wer eine Börse nach ihrem Schutzfonds auswählt, sollte den Bestand deshalb nie in Dollar lesen, sondern in Coins, und ihn gegen einen realistischen Schadensfall halten. Welche Anbieter ihre Sicherungen offenlegen und wie sie beaufsichtigt werden, lässt sich vor der Kontoeröffnung prüfen.

Einlagensicherung bis 100.000 Euro: Warum das Einlagensicherungsgesetz Kryptowerte nicht erfasst

Die gesetzliche Einlagensicherung ist der Vergleichsmaßstab, den fast jeder im Kopf hat. Sie steht im Einlagensicherungsgesetz, kurz EinSiG. Nach § 2 Absatz 3 EinSiG sind Einlagen „Guthaben, einschließlich Festgeld und Spareinlagen", die sich aus Beträgen auf einem Konto ergeben und „vom CRR-Kreditinstitut nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen zurückzuzahlen sind". Die Deckungssumme beträgt nach § 8 Absatz 1 EinSiG 100.000 Euro je Einleger.

Zwei Merkmale dieser Definition schließen dein Börsenkonto aus. Erstens muss ein CRR-Kreditinstitut dahinterstehen, also eine Bank mit entsprechender Erlaubnis. Eine Kryptobörse ist das in aller Regel nicht. Zweitens geht es um Guthaben in Geld, die zum Nennwert zurückzuzahlen sind. Bitcoin, Ether oder Solana sind kein Geldguthaben und haben keinen Nennwert.

Praktisch heißt das: Hältst du Euro auf einem Verrechnungskonto, das eine lizenzierte Partnerbank führt, kann die Einlagensicherung für diesen Euro-Betrag greifen. Für die Coins daneben greift sie nicht, auch nicht anteilig. Das ist keine Lücke, die jemand vergessen hat, sondern die Systematik des Gesetzes.

MiCA-Artikel 75: Die Haftung, die eine zugelassene Kryptobörse nicht wegverhandeln kann

An die Stelle der Einlagensicherung tritt seit der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte etwas anderes, das in der Praxis oft übersehen wird: eine unmittelbare Haftung des Verwahrers.

Artikel 75 Absatz 7 MiCA verpflichtet Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Kundenbestände von den eigenen Beständen zu trennen und sie rechtlich aus dem eigenen Vermögen auszusondern. Absatz 8 geht weiter: Der Anbieter haftet seinen Kunden für den Verlust von Kryptowerten oder der Zugangsmittel dazu, wenn der Vorfall ihm zuzurechnen ist. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Marktwert des verlorenen Kryptowerts zum Zeitpunkt des Verlusts begrenzt. Ausgenommen sind Ereignisse, bei denen der Anbieter nachweist, dass sie unabhängig von seiner Dienstleistung eingetreten sind, etwa Störungen der zugrunde liegenden Blockchain selbst.

Der entscheidende Unterschied zum Schutzfonds: Diese Haftung ist keine Kulanz. Ein zugelassener Verwahrer kann sie gegenüber Kunden nicht durch seine Geschäftsbedingungen beschränken, wenn der Verlust auf betriebliche Vorfälle, Fehlfunktionen oder Angriffe im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung zurückgeht. Ein Angriff, der wie im Fall Bitget über das eigene Wallet-Backend läuft, fällt nach dieser Systematik klar in den Verantwortungsbereich des Anbieters.

Was unter die Verwahrung fällt, hat die BaFin in ihrem Merkblatt zu den Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR vom 3. Januar 2025 beschrieben: die sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Zugangsmittel für Kunden, Artikel 3 Absatz 1 Nummer 17 MiCAR. Welche Pflichten damit für Anbieter verbunden sind, haben wir im Überblick zu den MiCA-Lizenzpflichten aufgeschlüsselt.

Aufrechter Messing-Siegelstempel und rotes Wachssiegel auf schwerem Papier, daneben ein zerknülltes leeres Blatt und eine Münze mit Bitcoin-Zeichen
Die Haftung aus der Verordnung ist besiegelt, das freiwillige Fondsversprechen ist es nicht.

Bitget und die MiCA-Zulassung: Was der offene Antrag für Kunden in Deutschland bedeutet

Diese Haftung hängt an einem Wort: zugelassen. Sie trifft Anbieter, die eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister in der EU haben und damit unter die Aufsicht einer europäischen Behörde fallen.

Bitget hat nach eigener Bekanntmachung vom 2. Juli 2026 über die Gesellschaft Bitget EU einen Antrag auf Zulassung nach MiCAR bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht gestellt. Das Unternehmen schreibt dort selbst, es beabsichtige Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU anzubieten, „sobald die erforderliche Zulassung erteilt und alle anwendbaren regulatorischen Schritte abgeschlossen sind", und weist darauf hin, dass Zeitplan, Umfang und Ergebnis des Verfahrens der Bewertung durch die Behörde unterliegen. Für bestehende Kunden des globalen Angebots gelten laut dieser Bekanntmachung weiterhin die bisherigen vertraglichen und rechtlichen Vereinbarungen.

Daraus folgt für dich eine nüchterne Einordnung, und zwar ohne Vorwurf an das Unternehmen: Solange eine Zulassung aussteht, stützt sich dein Anspruch im Schadensfall auf den Vertrag mit einer Gesellschaft außerhalb des europäischen Aufsichtsrahmens und auf das freiwillige Fondsversprechen. Die nicht abdingbare Haftung aus Artikel 75 MiCA und der Zugang zu einer europäischen Aufsichtsbehörde kommen erst mit der Zulassung hinzu. Das ist der praktische Unterschied zwischen einem zugelassenen und einem nicht zugelassenen Handelsplatz, und er zeigt sich erst dann, wenn etwas schiefgegangen ist.

Proof of Reserves und 1:1-Deckung: Was die Nachweise anderer Börsen zeigen und was nicht

Zur Einordnung haben wir am selben Stichtag die Sicherheitsangaben zweier weiterer Anbieter abgerufen, die für deutsche Anleger erreichbar sind. Beide verfolgen einen anderen Ansatz als den Schadensfonds.

Kraken veröffentlicht einen Reservenachweis nach dem Merkle-Baum-Verfahren, geprüft durch einen unabhängigen Dritten. Die auf der Seite ausgewiesenen Deckungsquoten lagen zum Stichtag 30. Juni 2026 bei 102,9 Prozent für Bitcoin, 100,5 Prozent für Ether, 100,6 Prozent für Solana, 102,3 Prozent für XRP und 100,3 Prozent für Cardano; für die dort genannten Stablecoins bei über 105 Prozent. Ein Schadensfonds oder eine Versicherung für Kundenbestände wird auf dieser Seite nicht genannt.

Bitpanda nennt auf seiner Sicherheitsseite eine rechtsverbindliche Trennung zwischen eigenen Vermögenswerten und denen der Kunden, eine physische 1:1-Deckung aller Nutzerbestände, Kaltverwahrung und den Verzicht auf Spekulation mit Kundengeldern. Auch hier findet sich kein Schutzfonds und kein Hinweis auf eine Einlagensicherung für Kryptowerte.

Was ein Reservenachweis leistet, ist eng begrenzt, und das gehört zur Wahrheit dazu. Er zeigt für einen Stichtag, dass die Bestände vorhanden waren. Er sagt nichts darüber, ob sie mit Verbindlichkeiten belastet sind, und er ersetzt keine Entschädigung, wenn sie später gestohlen werden. Bemerkenswert ist der Abstand: Der jüngste auf der Seite ausgewiesene Nachweis war zum Tag unserer Erhebung 87 Tage alt.

Sicherungsfonds oder Selbstverwahrung: Der Kaufweg unter MiCA und die Haltefrist

Aus den Befunden folgt keine pauschale Empfehlung, Coins von der Börse zu nehmen. Es folgt eine Aufteilung nach Zweck.

Beträge, die du aktiv handelst, gehören auf einen Handelsplatz, und dort ist die aufsichtsrechtliche Frage die wichtigere: Hat der Anbieter eine MiCA-Zulassung, und welche Behörde beaufsichtigt ihn? Bestände, die du länger halten willst, sind auf einer eigenen Hardware-Wallet keinem Börsenrisiko mehr ausgesetzt. Dort haftet allerdings auch niemand mehr für dich: Ein verlorener Wiederherstellungssatz ist endgültig verloren, und Artikel 75 MiCA hilft nicht, weil kein Verwahrer beteiligt ist.

Was der Umzug steuerlich auslöst und was nicht

Ein wichtiger Punkt, weil er oft falsch verstanden wird: Der bloße Umzug eigener Coins von einer Börse auf die eigene Wallet ist kein steuerpflichtiger Vorgang. Du veräußerst nichts, du wechselst nur den Aufbewahrungsort, und die einjährige Haltefrist des § 23 Einkommensteuergesetz läuft unverändert weiter. Steuerlich relevant wird es beim Verkauf und beim Tausch in eine andere Kryptowährung.

Praktisch heißt das, dass du deine Anschaffungsdaten mitnehmen musst. Wer Bestände über mehrere Plattformen verteilt, verliert leicht den Überblick über Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten je Los, und genau die braucht das Finanzamt später. Eine saubere Dokumentation gelingt am ehesten mit einem Steuer- und Portfolio-Werkzeug, das Ein- und Auszahlungen plattformübergreifend zusammenführt. Bei größeren Beständen und bei Zweifelsfragen ersetzt das keine steuerliche Beratung.

Marken und Schwellen: Woran du die Belastbarkeit eines Schutzversprechens misst

Damit du das nicht bei jedem Anbieter neu durchdenken musst, hier die Prüfpunkte, die sich aus unserer Erhebung ergeben haben.

  1. Zulassung vor Fonds. Prüfe zuerst, ob der Anbieter eine MiCA-Zulassung führt und welche Behörde ihn beaufsichtigt. Erst dann greift die nicht abdingbare Haftung nach Artikel 75. Ein Fonds ohne Zulassung ist ein Versprechen, kein Anspruch.
  2. Fondsgröße in Coins lesen, nicht in Dollar. Die Dollarangabe auf einer Anbieterseite ist eine Momentaufnahme des Kurses. Der Bestand in BTC oder ETH ist die Größe, die sich vergleichen lässt.
  3. Gegen einen realistischen Schaden rechnen. Setze die Fondsgröße ins Verhältnis zu einem Vorfall in der Größenordnung, die es in dieser Branche gegeben hat. Ein Deckungsgrad nahe 1 ist kein Puffer.
  4. Auszahlungsbedingungen lesen. Die Fondsseite von Bitget etwa nennt als Voraussetzung ausdrücklich plattformweite Ereignisse und behält sich die Prüfung jedes einzelnen Anspruchs vor. Ein individueller Kontoverlust ist damit erkennbar nicht erfasst.
  5. Alter des Reservenachweises prüfen. Ein Stichtag, der Monate zurückliegt, sagt über die heutige Lage wenig aus.
  6. Euro-Guthaben getrennt betrachten. Nur für Geldbeträge bei einer lizenzierten Partnerbank kommt die Einlagensicherung überhaupt in Betracht.

Methode unserer Erhebung: sechs Objekte, ein Stichtag, drei offene Punkte

Erhebungsdatum ist der 25. September 2026, alle Abrufe erfolgten zwischen 12:50 und 13:05 UTC. Geprüft wurden sechs Objekte, jeweils mit HTTP 200: die öffentliche Fondsseite von Bitget, die MiCAR-Bekanntmachung desselben Anbieters, die Reservenachweis-Seite von Kraken, die Sicherheitsseite von Bitpanda, die Paragrafen 2 und 8 des Einlagensicherungsgesetzes sowie das BaFin-Merkblatt zu den Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR. Die Marktdaten stammen aus einem eigenen Abruf um 12:50 UTC. Methode: Abruf der Angaben im Original, anschließend eigene Umrechnung des Coin-Bestands in US-Dollar zum Spotkurs und Gegenrechnung gegen den gemeldeten Schadensbetrag.

Drei Dinge konnten wir nicht prüfen, und sie gehören offen benannt. Erstens ließ sich der Coin-Bestand des Fonds nicht unabhängig auf der Blockchain nachzählen; die Fondsseite verlinkt zwar ein Wallet, eine eigene Auszählung der Adresse war im Rahmen dieser Erhebung nicht möglich. Die 5.500 BTC sind deshalb eine Angabe des Anbieters, die wir wiedergeben, nicht eine von uns gezählte Menge. Zweitens ist der Verlustbetrag von 351,6 Millionen US-Dollar eine Unternehmensangabe, die zum Zeitpunkt unseres Abrufs nicht abschließend extern bestätigt war. Drittens war der Volltext der MiCA-Verordnung aus unserer Umgebung nicht abrufbar; die Wiedergabe von Artikel 75 stützt sich auf eine allgemein zugängliche Fassung des Verordnungstextes und auf das BaFin-Merkblatt für die Definition der Verwahrdienstleistung.

Sicherungsfonds prüfen: Was du daraus mitnimmst

  1. Prüfe heute, unter welcher Aufsicht dein Handelsplatz steht. Suche auf der Seite deines Anbieters nach Zulassung, Aufsichtsbehörde und Sitz der Gesellschaft, mit der du den Vertrag hast. Steht dort ein laufendes Verfahren statt einer erteilten Erlaubnis, weißt du, dass die Haftung aus Artikel 75 noch nicht greift. Einen sortierten Ausgangspunkt bietet die Übersicht der regulierten Kryptobörsen.
  2. Rechne den Schutzfonds deines Anbieters einmal selbst nach. Nimm den ausgewiesenen Coin-Bestand, multipliziere ihn mit dem heutigen Kurs und halte das Ergebnis gegen einen Schaden in der Größenordnung von 350 Millionen Dollar. Liegt der Deckungsgrad nahe 1, ist der Fonds ein Signal und kein Sicherheitsnetz. Wie die großen Handelsplätze bei Gebühren, Aufsicht und Verwahrung abschneiden, zeigt der Vergleich der besten Kryptobörsen.
  3. Trenne Handelsbestand und Langfristbestand. Was du nicht in den nächsten Wochen bewegst, gehört nicht auf ein Börsenkonto. Der Umzug auf eine eigene Hardware-Wallet löst keine Steuer aus und unterbricht die Haltefrist nicht; sichere dabei den Wiederherstellungssatz getrennt vom Gerät und notiere Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten je Los.

(Stand: 25. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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