Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Reverse Solicitation im ESMA-Programm 2027: Worauf du bei Börsen ohne EU-Lizenz jetzt achten solltest

Die ESMA hat am 28. September 2026 ihr Arbeitsprogramm für 2027 vorgelegt und Reverse Solicitation zum Aufsichtsschwerpunkt erklärt. Was das für dich heißt, wenn deine Coins bei einem Anbieter ohne EU-Zulassung liegen, und welche drei Schritte jetzt sinnvoll sind.

Nächtliches klassizistisches Aufsichtsgebäude mit Säulenreihe und dunklem Metallportal, davor auf einer Steinbrüstung eine große Münze mit eingeprägtem Bitcoin-Zeichen
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Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 28. September 2026 ihr Arbeitsprogramm für 2027 vorgelegt. Darin steht ein Fachbegriff, der für deutsche Anleger handfeste Folgen haben kann: Reverse Solicitation. Gemeint ist die Ausnahme, über die eine Krypto-Börse ohne EU-Zulassung europäische Kunden überhaupt noch bedienen darf. Die ESMA hat diese Ausnahme für 2027 ausdrücklich auf die Liste ihrer Aufsichtsschwerpunkte gesetzt.

Die wichtigste Einschränkung gleich vorweg, damit du die Meldung richtig einordnest: Ein Verbot ist das nicht, und es wirkt nicht heute. Es ist die Ankündigung, worauf die Aufseher im kommenden Jahr gemeinsam schauen wollen. Genau darin liegt der praktische Wert für dich. Du hast Zeit, deinen Zugang, deine Auszahlungswege und deine Unterlagen in Ruhe zu ordnen, solange nichts unter Druck geschehen muss.

Reverse Solicitation: die Ausnahme in Artikel 61 der MiCA-Verordnung

Reverse Solicitation heißt: Ein Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union darf eine Krypto-Dienstleistung in der EU nur dann erbringen, wenn der Kunde sie aus eigener, ausschließlicher Initiative verlangt hat. Artikel 61 der Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA, ist deshalb in der Sache kein Freibrief, sondern ein Ansprechverbot mit einer engen Hintertür: Werben, anbieten und bewerben ist untersagt, und nur der Kunde selbst kann den Kontakt eröffnen.

Das klingt nach einer Formalie, ist aber der rechtliche Grund, warum manche international bekannte Handelsplätze nach dem Ende der MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli 2026 für europäische Nutzer technisch weiter erreichbar geblieben sind. Die Betreiber berufen sich darauf, dass ihre europäischen Kunden von selbst gekommen sind. Ob das trägt, entscheidet nicht der Anbieter und auch nicht das Kleingedruckte in seinen Nutzungsbedingungen, sondern die zuständige Aufsicht anhand der Tatsachen.

Was die ESMA-Leitlinien von Februar 2025 dazu festgelegt haben

Artikel 61 Absatz 3 der MiCA-Verordnung gibt der ESMA den Auftrag, die Umstände zu bestimmen, unter denen ein Drittstaatsanbieter als werbend gilt. Die Behörde hat das im Februar 2025 in Leitlinien getan, und ihre Lesart ist bewusst weit: Die Vorgaben sind technologieneutral formuliert, sodass jede Handlung, die Krypto-Dienstleistungen gegenüber EU-Kunden bewirbt, anbietet oder auch nur mittelbar anpreist, als Ansprache gelten kann. Ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen, der Kunde habe sich selbst gemeldet, genügt nach diesen Leitlinien ausdrücklich nicht. Die Tatsachen müssen zeigen, dass keine Ansprache stattgefunden hat.

Für dich als Nutzer ist das die entscheidende Stelle. Eine Zustimmung, die du beim Anlegen des Kontos weggeklickt hast, schützt den Anbieter nicht. Dich schützt sie noch weniger.

Das ESMA-Arbeitsprogramm 2027 nennt fünf Schwerpunkte für die Krypto-Aufsicht

In der Mitteilung zum Programm beschreibt die Behörde 2027 als Jahr, in dem viele ihrer strategischen Vorhaben aus der Vorbereitung in die Umsetzung gehen. ESMA-Vorsitzende Verena Ross nennt das Jahr dort „an important milestone for the Savings and Investments Union“, weil zahlreiche Initiativen „move into the delivery phase“. Für Kryptowerte kündigt die Mitteilung an, die aufsichtliche Konvergenz in der EU gemeinsam mit den nationalen Behörden zu stärken, „including on supervision of crypto-asset service providers (CASPs) under MiCA“.

CASP steht für Crypto-Asset Service Provider, also den unter MiCA zugelassenen Krypto-Dienstleister. Das ist die Kategorie, in die Börsen, Broker, Verwahrer und Tauschdienste fallen, wenn sie in der EU legal arbeiten wollen.

Welche Felder die Behörde konkret vorhat, steht nicht in der knappen Pressemitteilung, sondern im Programm selbst. Cointelegraph hat daraus am 28. September fünf Schwerpunkte für die Beaufsichtigung der Krypto-Dienstleister berichtet:

  • Operative Widerstandsfähigkeit: Wie stabil und fortführbar die Systeme eines Anbieters im Störungsfall sind.
  • Auslagerung: Welche Abhängigkeiten von Dritten bestehen und welche Schwachstellen daraus folgen.
  • Liquidität: Ob genügend liquide Mittel und Bestände vorhanden sind.
  • Reverse Solicitation: Ob die geografischen Grenzen des Angebots umgangen werden.
  • Einordnung der Vermögenswerte: Wie einzelne Token unter MiCA zu klassifizieren sind.

Die Reihenfolge dieser Liste ist keine Rangfolge, und keiner der fünf Punkte ist eine neue Regel. Neu ist, dass die Behörde sie zu Prüffeldern erklärt, die 2027 über alle Mitgliedstaaten hinweg gleichmäßig abgearbeitet werden sollen. Dass Auslagerung gleich an zweiter Stelle steht, passt zu einem Muster, das das Jahr 2026 geprägt hat: Angriffe und Ausfälle bei Handelsplätzen gingen wiederholt nicht vom Kernsystem aus, sondern von zugelieferter Software.

Schwerer Metallstempel presst ein glattes rotes Wachssiegel auf einen dicken Stapel amtlicher Papiere, daneben eine aufrecht stehende Münze mit Bitcoin-Zeichen
Eine Zulassung ist kein einmaliger Stempel: Der Anbieter bleibt an Auflagen gebunden, deren Einhaltung laufend geprüft wird.

Die ESMA-Leitlinien lassen Haftungsausschlüsse nicht als Nachweis gelten

Damit wird ein Unterschied wichtig, der in der Praxis oft verschwimmt. Erreichbarkeit ist nicht Zulässigkeit. Eine Handelsplattform, die sich in Deutschland im Browser öffnen lässt, sagt damit nichts darüber, ob sie hier Dienstleistungen erbringen darf. Umgekehrt bedeutet eine Zulassung in einem anderen EU-Land sehr wohl, dass der Anbieter dich in Deutschland bedienen darf: MiCA erlaubt es einem zugelassenen CASP, seine Erlaubnis in die übrigen Mitgliedstaaten mitzunehmen. Dieses Mitnehmen der Erlaubnis heißt Passporting und ist im europäischen Binnenmarkt der Regelfall.

Wer wissen will, in welcher dieser Lagen sein eigener Anbieter steckt, kommt an zwei öffentlichen Verzeichnissen nicht vorbei. Die ESMA führt ein europaweites Register der zugelassenen Krypto-Dienstleister, und die BaFin führt für Deutschland ihre Unternehmensdatenbank. Wie du damit in wenigen Minuten arbeitest, haben wir in unserer Anleitung zur Prüfung eines Krypto-Anbieters Schritt für Schritt beschrieben. Das europäische Register findest du im MiCA-Register der ESMA.

MIDAS: die zentrale Marktüberwachung geht 2027 in den Vollbetrieb

Der zweite Teil des Programms betrifft weniger die Zulassung als die laufende Beobachtung des Handels. MIDAS ist das zentrale Überwachungssystem, mit dem die ESMA den europäischen Kryptomarkt auf Marktmissbrauch absucht, also auf Insiderhandel, auf das Ausnutzen noch unveröffentlichter Informationen und auf vorgetäuschte Umsätze. Nach dem Bericht von Cointelegraph vom 28. September soll die erste Stufe des Systems 2027 in den vollen Betrieb gehen, die zweite Stufe im vierten Quartal folgen.

Das ist die stillere, aber wirksamere Hälfte der Ankündigung. Eine Aufsicht, die Orderdaten über Handelsplätze hinweg zusammenführt, sieht Muster, die einer einzelnen nationalen Behörde entgehen. Für den einzelnen Anleger heißt das zweierlei: Der Handel an zugelassenen Plätzen wird insgesamt besser kontrolliert, und wer selbst in Grauzonen unterwegs ist, etwa mit koordinierten Käufen in Gruppen, bewegt sich in einem Feld, das messbar wird.

Harmonisierte Meldungen, gemeinsame Risikoindikatoren und Aufsichts-Dashboards

Zum Programm gehören laut demselben Bericht drei Vorhaben, die nach Verwaltungstechnik klingen und doch bestimmen, wie schnell eine Aufsicht reagieren kann. Die regelmäßigen Meldungen der Krypto-Dienstleister an ihre nationalen Behörden sollen vereinheitlicht werden. Dazu kommen gemeinsame Risikokennzahlen, damit dieselbe Lage in Dublin und in Frankfurt gleich bewertet wird. Und die Behörden sollen Übersichtsanzeigen erhalten, in denen die Werte zusammenlaufen.

Wer verstehen will, warum das für einen Privatanleger überhaupt zählt, muss sich die Gegenlage vorstellen. Bisher entscheidet in weiten Teilen die nationale Behörde, in welchem Turnus und in welchem Format ein Anbieter berichtet. Fällt ein Haus aus, beginnt die Suche nach belastbaren Zahlen erst im Ernstfall. Vereinheitlichte Meldungen verkürzen genau diese Suche, und sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Problem vor dem Auszahlungsstopp auffällt und nicht erst danach.

Verena Ross begründet den Kurs in dem Bericht mit einem Satz, der die Richtung gut zusammenfasst: „We want innovation to flourish within a framework that provides clarity for firms, safeguards for investors and confidence in the markets.“ Frei übersetzt: Innovation ja, aber in einem Rahmen, der für Anbieter klar ist und Anleger schützt.

Was das für Anleger in Deutschland ändert

Unmittelbar ändert sich an deinen Rechten und Pflichten nichts. Ein Arbeitsprogramm ist kein Gesetz, und die genannten Felder sind im MiCA-Rahmen längst geregelt. Verschieben kann sich etwas anderes, und zwar der praktische Zugang.

Wenn Reverse Solicitation 2027 in allen Mitgliedstaaten nach denselben Maßstäben geprüft wird, wird der Spielraum für Anbieter ohne EU-Zulassung kleiner. Was das für dich bedeutet, hängt davon ab, wo deine Coins liegen.

Liegt dein Bestand bei einem zugelassenen Anbieter

Dann betrifft dich vor allem die Aufsichtsseite: mehr Meldungen, strengere Anforderungen an Auslagerung und Ausfallsicherheit, gegebenenfalls Nachfragen zur Einordnung einzelner Token. Für dich ist das eine Verbesserung ohne eigenes Zutun. Welche Häuser diese Zulassung tatsächlich halten, zeigt unser Überblick zu den regulierten Kryptobörsen mit MiCA-Lizenz, den wir laufend gegen das Register nachziehen.

Liegt dein Bestand bei einem Anbieter ohne EU-Zulassung

Dann ist die Lage anders, und zwar unabhängig davon, wie zufrieden du mit dem Dienst bist. Ein Konto, dessen rechtliche Grundlage eine eng ausgelegte Ausnahme ist, kann sich verändern, ohne dass du etwas falsch gemacht hast. In der Praxis der vergangenen Monate hieß das meist: Der Handel wird für Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum eingeschränkt, Einzahlungen werden gesperrt, Auszahlungen bleiben für eine Frist offen. Wer diese Frist verpasst, hat kein Rechtsproblem, aber ein Zeitproblem.

Schweres Stahlrolltor schließt sich über einem hell erleuchteten Durchgang und lässt nur einen schmalen Lichtspalt, im Vordergrund eine Münze mit Bitcoin-Zeichen auf Betonboden
Je enger die Aufsicht die Ausnahme fasst, desto schmaler wird der Weg zu Anbietern ohne europäische Zulassung.

Die BaFin bleibt zuständig, die Vereinheitlichung kommt aus Paris

Ein verbreitetes Missverständnis gehört an dieser Stelle ausgeräumt. Die ESMA beaufsichtigt deinen Anbieter nicht selbst. Zulassung und laufende Aufsicht liegen unter MiCA bei den nationalen Behörden, in Deutschland also bei der BaFin. Die ESMA führt das europäische Register, gibt Leitlinien heraus und arbeitet auf eine einheitliche Anwendung hin. Deshalb steht im Programm der Begriff Konvergenz und nicht der Begriff Übernahme.

Für dich hat das einen handfesten Vorteil: Deine Anlaufstelle bleibt deutsch und deutschsprachig. Beschwerden über einen zugelassenen Anbieter laufen über die BaFin, und MiCA gibt dir dafür in Artikel 71 ein eigenes Verfahren mit Fristen. Was dabei zu beachten ist und wie lange ein Anbieter für seine Antwort braucht, hat die Verordnung selbst festgelegt; der Anbieter muss innerhalb der dort genannten Frist antworten.

Der Zeitplan: vom Arbeitsprogramm 2027 zur Aufsicht vor Ort

Zwischen einem veröffentlichten Arbeitsprogramm und einer tatsächlichen Nachfrage bei einem Anbieter liegt Zeit. Das Programm gilt für das Kalenderjahr 2027, es beginnt also frühestens in gut drei Monaten zu wirken. Bis dahin ändert sich an der Rechtslage nichts, denn die Pflichten selbst stehen bereits seit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Juli 2026 in Kraft. Was 2027 dazukommt, ist die gleichmäßige Durchsetzung.

Diese Reihenfolge ist der Grund, warum eine überstürzte Reaktion hier nichts bringt. Kein Anleger muss heute ein Konto schließen, weil eine Behörde ein Prüffeld benannt hat. Wer allerdings einen Anbieter nutzt, dessen Zulassung er noch nie nachgesehen hat, hat jetzt ein gutes Zeitfenster dafür. Die Einordnung der einzelnen MiCA-Pflichten und ihrer Termine haben wir im Überblick zu den MiCA-Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen zusammengestellt.

Grenzen dieser Einordnung: was das Arbeitsprogramm offenlässt

Ein Arbeitsprogramm ist eine Absichtserklärung mit Haushaltsbezug, keine Rechtsnorm. Drei Dinge stehen darin ausdrücklich nicht, und sie gehören zur ehrlichen Lesart dazu.

Erstens nennt das Programm keine Namen. Es sagt nicht, welche Anbieter geprüft werden, und aus der Nennung von Reverse Solicitation folgt kein Vorwurf gegen ein bestimmtes Unternehmen. Zweitens sagt es nichts über Sanktionen. Ob am Ende einer Prüfung eine Auflage, ein Bußgeld oder gar nichts steht, entscheidet die jeweils zuständige nationale Behörde im Einzelfall. Drittens ist die Reihenfolge der Schwerpunkte keine Priorisierung, auch wenn die Aufzählung eine suggeriert.

Hinzu kommt eine Einschränkung, die unsere eigene Recherche betrifft: Die fünf Schwerpunkte und die MIDAS-Stufen stehen nicht in der kurzen Pressemitteilung der Behörde, sondern im ausführlichen Programmdokument. Wir stützen uns dafür auf die Mitteilung der ESMA vom 28. September 2026 und auf den Bericht von Cointelegraph vom selben Tag, der das Dokument ausgewertet hat. Wer den Wortlaut selbst nachlesen will, findet ihn in der Mitteilung der ESMA zu den Prioritäten für 2027.

Reverse Solicitation: Was du daraus mitnimmst

Die Meldung ist kein Grund zur Eile und ein guter Grund zur Ordnung. Drei Schritte reichen, und keiner davon kostet Geld.

  1. Zulassung deines Anbieters feststellen. Suche den vollständigen Firmennamen im europäischen Register und in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Findest du ihn in keinem der beiden, arbeitet der Dienst in Europa nicht mit eigener Erlaubnis. Welche Häuser eine MiCA-Zulassung halten, zeigt der Überblick zu den regulierten Kryptobörsen.
  2. Auszahlungsweg einmal testen, bevor du ihn brauchst. Schiebe einen kleinen Betrag auf eine Adresse, die dir selbst gehört, und notiere Dauer und Kosten. Wer den Weg schon einmal gegangen ist, verliert bei einer Frist keine Tage mit Verifizierungen. Welche Geräte dafür infrage kommen, steht im Vergleich der Hardware-Wallets.
  3. Unterlagen jetzt exportieren, nicht später. Lade Handels- und Auszahlungshistorie als Datei herunter, solange dein Zugang normal funktioniert. Verlierst du den Zugang, verlierst du auch den bequemen Weg zu deinen Steuerdaten. Werkzeuge, die solche Exporte einlesen, findest du im Überblick zu Krypto-Steuer-Tools.

Kurz gefasst: Die ESMA hat am 28. September 2026 für 2027 angekündigt, die Ausnahme aus Artikel 61 MiCA europaweit einheitlich unter die Lupe zu nehmen, dazu Auslagerung, Ausfallsicherheit, Liquidität und die Einordnung von Token. Geändert hat sich damit noch keine Regel. Geändert hat sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anbieter ohne europäische Erlaubnis im nächsten Jahr weiter unbehelligt bleibt.

(Stand: 29. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zu Reverse Solicitation

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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