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Polymarket in Deutschland erlaubt? Was der ESMA-Bericht über Prognosemärkte sagt

Die ESMA hat Prognosemärkten erstmals ein eigenes Kapitel in ihrem Risikobericht gewidmet. Sie schreibt, dass Event-Kontrakte in der EU eine Zulassung brauchen, die die großen Plattformen nicht haben.

Messingwaage auf dunklem Stein, in einer Schale eine geprägte Münze mit Netzknoten-Muster, in der anderen ein rotes Wachssiegel mit Sternenkranz
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Die kurze Antwort auf die Frage, die deutsche Leser seit Monaten stellen, steht seit dem 10. September 2026 in einem Dokument der europäischen Aufsicht: Die Vermarktung und der Verkauf von Event-Kontrakten in der EU verlangen grundsätzlich eine EU-Zulassung, und die größten Prognosemarkt-Plattformen haben eine solche Zulassung derzeit nicht. So schreibt es die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA in ihrem TRV Risk Monitor Nr. 2/2026, der den Prognosemärkten erstmals ein eigenes Kapitel widmet.

Das ist für die deutsche Debatte ein Sprung. Bis hierhin gab es zu Polymarket und Kalshi Rechtsmeinungen von Kanzleien, Einordnungen von Redaktionen und viele Forenbeiträge. Jetzt liegt eine Auskunft der Behörde vor, die in der EU die Wertpapiermärkte beaufsichtigt, und das Kapitel ist zitierfähig. Ebenso wichtig ist, was der Bericht ausdrücklich nicht regelt: Er sagt nichts darüber, ob ein einzelner deutscher Nutzer mit Folgen zu rechnen hat, und nichts darüber, was mit Guthaben passiert, das bereits auf einer solchen Plattform liegt. Diese Lücke bleibt in diesem Artikel eine Lücke.

Was die ESMA über die EU-Zulassung von Polymarket und Kalshi schreibt

Ein Prognosemarkt ist eine Plattform, auf der Teilnehmer Kontrakte handeln, deren Auszahlung am Ausgang eines künftigen Ereignisses hängt. Die ESMA nennt diese Kontrakte im Bericht durchgehend event contracts, auf Deutsch Event-Kontrakte. Zwei Sätze aus dem Kapitel tragen die ganze Einordnung. Der erste lautet im Original: „the marketing and sale of event contracts in the EU generally requires an EU authorisation, which the largest prediction market platforms currently do not hold.“ Sinngemäß auf Deutsch: Vermarktung und Verkauf von Event-Kontrakten in der EU erfordern im Regelfall eine EU-Zulassung, über die die größten Prognosemarkt-Plattformen gegenwärtig nicht verfügen.

Der zweite Satz zieht die Konsequenz für den Fall, dass ein Event-Kontrakt als Finanzinstrument einzuordnen ist: „where event contracts qualify as financial instruments, they would generally be classified as derivatives and fall within the scope of national product intervention measures relating to binary options, under which their marketing, distribution and sale to retail investors are prohibited.“ Übersetzt heißt das: Wo Event-Kontrakte Finanzinstrumente sind, gelten sie in aller Regel als Derivate und fallen unter die nationalen Produktinterventionsmaßnahmen zu binären Optionen, die Vermarktung, Vertrieb und Verkauf an Kleinanleger untersagen.

Die ESMA benennt im selben Kapitel die Anbieter: Polymarket und Kalshi als die großen, daneben PredictIt, Robinhood, Pariflow, DraftKings und FanDuel. Alle sitzen außerhalb der EU. Die beiden Betriebsmodelle unterscheiden sich deutlich. Polymarket ist nach der Beschreibung des Berichts teilweise dezentral: Handel und Abwicklung laufen on-chain, die Marktsteuerung und Verwaltung bleiben zentral. Kalshi ist vollständig zentral organisiert und wird von der US-Aufsicht CFTC als Designated Contract Market reguliert, also als offiziell benannter Handelsplatz nach US-Recht. In den USA tagt zu diesem Sektor inzwischen ein eigener Beirat der CFTC; die EU-Seite dagegen war bis zu diesem Bericht unbeschrieben.

Warum Prognosemärkte eine Krypto-Frage sind: On-Chain-Abwicklung, Oracles und DeFi

Die Zulassungsfrage wäre eine reine Börsengeschichte, wenn die Kontrakte nicht auf einer Blockchain lägen. Genau das tun die von Polymarket. Positionen werden als Anteile abgebildet, die Abwicklung erledigt ein Smart Contract, also ein Programm auf der Blockchain, das eine vereinbarte Zahlung automatisch ausführt. Das Ergebnis eines Ereignisses kommt über ein Oracle in die Kette, also über einen Dienst, der Daten von außen für ein Blockchain-Programm verfügbar macht. Wer sich für den Kryptomarkt interessiert, hat es bei einem Prognosemarkt deshalb nicht mit einer Wettannahme zu tun, sondern mit einer DeFi-Anwendung, deren Risiken denen anderer Kettenanwendungen ähneln.

Die ESMA zieht dieselbe Linie. Der Bericht hält fest, dass Transaktionen über Smart Contracts unumkehrbar sind, auch im Streitfall, bei einem Programmierfehler oder bei einem Betriebsausfall, und dass die Abhängigkeit von externen Datenfeeds und Oracles eine Angriffsfläche schafft, wenn diese Mechanismen manipuliert oder unzuverlässig sind. Dezentrale Prognosemärkte arbeiten nach der Darstellung der Behörde ohne identifizierbare Zwischenhändler und ohne zentrale Steuerung, was Verantwortlichkeit und Aufsicht begrenzt.

Auch inhaltlich hängt der Sektor am Kryptomarkt. Nach den im Bericht ausgewerteten Plattformdaten entfallen auf Polymarket 15 Prozent des Handelsvolumens auf krypto-bezogene Märkte, etwa auf Kontrakte, die am Kursverlauf von Bitcoin hängen. Politik liegt dort mit 29 Prozent vorn, Sport folgt mit 19 Prozent. Bei Kalshi sieht das Bild anders aus: 73 Prozent des erfassten Handels entfallen auf Sportmärkte. Wer regulierte Wege in den Kryptomarkt sucht, findet die geprüften Anbieter in unserer Übersicht der besten regulierten Kryptobörsen statt auf einer Plattform ohne EU-Zulassung.

Geschlossene Messingschranke vor einem dunklen Torbogen, davor eine einzelne goldene Münze auf nassem Kopfsteinpflaster
Die Schranke steht, aber nicht vor jedem Tor: Die ESMA bemängelt, dass die Sperrlisten der Plattformen nicht alle EU-Staaten führen.

Was ein Event-Kontrakt ist und warum die Einordnung über alles entscheidet

Ein Event-Kontrakt ist ein Vertrag, dessen Auszahlung binär ist: Tritt das im Kontrakt beschriebene Ereignis ein, gibt es einen festen Betrag, tritt es nicht ein, gibt es nichts. Der Preis eines Anteils lässt sich als Wahrscheinlichkeit lesen, die der Markt dem Ausgang gerade zuschreibt. Die ESMA beschreibt das als analytischen Nutzen: Prognosemarkt-Preise könnten wirtschaftlich interpretierbare Signale zu politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ereignissen liefern und damit Prognose, Stimmungsanalyse und die Einschätzung makroökonomischer Unsicherheit stützen. Kommerziell ist dieser Nutzen längst greifbar: Prognosemarkt-Daten werden laut Bericht zunehmend über Bloomberg und LSEG Workspace verbreitet.

Für die Rechtsfrage zählt jedoch nicht der Nutzen, sondern die Bauart des einzelnen Kontrakts. In einer Fußnote wird die Behörde sehr präzise: Nicht jeder Event-Kontrakt ist ein Finanzinstrument nach MiFID II. Nur solche Kontrakte, deren Ereignisfrage sich auf einen Basiswert aus Abschnitt C Nummer 4 bis 10 des Anhangs I der MiFID II bezieht, gelten als Finanzinstrument. Damit hängt die Einordnung an der konkreten Frage, auf die gewettet wird, und nicht am Namen der Plattform. Ein Kontrakt auf einen Aktienindex kann anders zu behandeln sein als einer auf ein Wahlergebnis.

Drei mögliche Rechtskreise: MiFID II, MiCA oder nationales Glücksspielrecht

Der Bericht ordnet Event-Kontrakte je nach Ausgestaltung einem von drei Regelwerken zu. MiFID II ist die europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente; sie greift, wenn der Kontrakt nach der eben genannten Fußnote ein Finanzinstrument ist. MiCA ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte; sie kann greifen, wenn der Kontrakt auf Distributed-Ledger-Technologie beruht und gerade kein Finanzinstrument ist. Bleibt der dritte Fall: Dann wird der Kontrakt nach nationalem Recht als Glücksspielprodukt behandelt, und dafür sind in Deutschland die Glücksspielbehörden der Länder zuständig, nicht die Wertpapieraufsicht.

Diese Dreiteilung erklärt, warum die Frage so hartnäckig unbeantwortet blieb. Je nachdem, worauf ein Nutzer wettet, landet derselbe Anbieter in einem anderen Rechtskreis, mit anderen Zuständigkeiten und anderen Folgen. Die ESMA hält in ihrem Kapitel außerdem fest, dass die Marktmissbrauchsverordnung gegen Manipulation und Insiderhandel nur dort helfen kann, wo die Kontrakte überhaupt in den finanzaufsichtlichen Perimeter fallen. Wo sie es nicht tun, greift dieses Instrument nicht.

Das Binäroptionen-Verbot der BaFin und was es mit Event-Kontrakten zu tun hat

Der für deutsche Leser wichtigste Strang des Kapitels ist der Verweis auf die Produktintervention. Eine binäre Option ist ein Finanzprodukt mit genau zwei möglichen Ausgängen, fester Auszahlung oder Totalverlust. Die ESMA hatte deren Vermarktung an Kleinanleger 2018 EU-weit befristet beschränkt; diese befristete Maßnahme wurde anschließend durch dauerhafte nationale Maßnahmen der jeweiligen Aufsichtsbehörden ersetzt. In Deutschland ist das die Allgemeinverfügung der BaFin gemäß Artikel 42 MiFIR, die seit dem 2. Juli 2019 gilt und Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger unbefristet untersagt.

Der Brückenschlag steht als Fußnote im Risikobericht: Die ESMA verweist auf ihre eigene öffentliche Erklärung zur Anwendung genau dieser nationalen Produktinterventionsmaßnahmen auf Event-Kontrakte, veröffentlicht im Juli 2026. Damit ist der Gedankengang vollständig. Wo ein Event-Kontrakt ein Finanzinstrument ist, ist er im Regelfall ein Derivat; wo er ein Derivat mit binärer Auszahlung ist, greift die Produktintervention; und wo die Produktintervention greift, ist der Vertrieb an Kleinanleger untersagt. Die Aufsicht musste dafür keine neue Regel schaffen, sie hat eine vorhandene auf einen neuen Markt angewandt.

Ist Polymarket in Deutschland erlaubt? Was der Bericht sagt und was er offenlässt

Sauber getrennt sieht die Lage so aus. Beantwortet ist die Anbieterseite: Nach der Feststellung der ESMA braucht das Angebot von Event-Kontrakten in der EU eine Zulassung, und die großen Plattformen haben sie nach dem Kenntnisstand der Behörde nicht. Beantwortet ist auch die Vertriebsseite für einen Teil der Produkte: Wo die Kontrakte Finanzinstrumente sind, ist der Vertrieb an Kleinanleger durch die Produktintervention gesperrt.

Nicht beantwortet ist die Nutzerseite. Der Bericht trifft keine Aussage darüber, ob sich ein Nutzer in Deutschland durch die Teilnahme selbst angreifbar macht. Er trifft auch keine Aussage dazu, was mit einem Guthaben geschieht, das bereits auf einer nicht zugelassenen Plattform liegt. Beides sind Rechtsfragen, die an deutsches Glücksspiel- und Strafrecht rühren und die eine Behörde für Wertpapiermärkte gar nicht zu entscheiden hat. Wer diese Frage für den eigenen Fall geklärt haben will, braucht anwaltlichen Rat, keinen Ratgeberartikel. Was dieser Artikel leisten kann, ist die Trennlinie sichtbar zu machen: Über die Zulassung der Anbieter liegt jetzt eine behördliche Auskunft vor, über die persönliche Lage des Nutzers nicht.

Für die Einordnung eines Anbieters gibt es daneben ein praktisches Werkzeug, das die ESMA selbst betreibt: die Warnliste der europäischen Aufsichtsbehörden. Dort lässt sich nachsehen, ob eine Behörde vor einem Unternehmen gewarnt hat, bevor Geld überwiesen wird.

Geosperren und VPN: Was die ESMA an den Zugangsbeschränkungen bemängelt

Ein eigener Absatz des Kapitels befasst sich mit den Länderlisten der Plattformen. Wörtlich heißt es: „Both Polymarket and Kalshi state on their websites that users located in some, but not all, EU countries are prohibited from placing orders. It is unclear why all EU Member States are not included in the list of restricted jurisdictions.“ Beide Anbieter geben auf ihren Webseiten also an, dass Nutzer in einigen, aber nicht allen EU-Ländern keine Orders aufgeben dürfen, und der Behörde ist unklar, warum nicht alle Mitgliedstaaten auf der Liste stehen. Die ESMA verbindet das ausdrücklich mit dem Risiko einer nicht erlaubten Dienstleistungserbringung nach MiFID II, MiCA und nationalem Glücksspielrecht.

Dazu kommt ein zweiter Befund, der hier nur als Befund der Aufsicht wiedergegeben wird: Geografische Beschränkungen verhindern nach Einschätzung der ESMA nicht, dass Nutzer aus der EU über VPN-Verbindungen auf die Dienste zugreifen. Die Behörde ergänzt, dass die Plattformen VPN-Nutzung untersagen und Konten sperren können, hält die praktische Wirksamkeit dieser Beschränkungen aber für unsicher. Eine Anleitung ist das nicht und soll es hier auch nicht werden; es ist die Feststellung, dass eine Sperre, auf die sich Anbieter berufen, aus Sicht der Aufsicht ihren Zweck nur eingeschränkt erfüllt.

Ein hoher beleuchteter Stapel Goldmünzen, darum hunderte einzelne Münzen im Dunkeln verstreut
Die im Risikobericht zitierte Auswertung beschreibt eine stark ungleiche Verteilung der Gewinne auf den Plattformen.

Zahlen aus dem Risikobericht: Handelsvolumen, Kategorien und die EU-Lücke

Der Handel ist gewachsen, und zwar erkennbar seit der US-Präsidentschaftswahl 2024, die der Bericht als Auslöser benennt. Im vierten Quartal 2025 lag das Quartalsvolumen nach den von der ESMA ausgewerteten Plattformdaten bei rund 8,8 Milliarden US-Dollar auf Kalshi und rund 12 Milliarden US-Dollar auf Polymarket, mit weiterem Wachstum in das Jahr 2026 hinein. Gleichzeitig rückt das klassische Börsenlager näher heran: Eurex, Euronext, CME Group, CBOE, ICE und Nasdaq zeigen nach der Darstellung des Berichts Interesse am Sektor. ICE hat zugesagt, bis zu 2 Milliarden US-Dollar in Polymarket zu investieren, und ist exklusiver globaler Distributor der Ereignisdaten geworden.

Für die EU steht daneben ein Satz, der die Ausgangsfrage relativiert: „prediction markets do not appear to have gained significant traction in the EU compared with the US.“ Prognosemärkte haben in der EU verglichen mit den USA also offenbar wenig Zugkraft entwickelt, und die ESMA führt das auf den europäischen Regulierungsansatz zurück, der Vermarktung und Verkauf stark einschränkt. Wichtig ist die methodische Einschränkung, die die Behörde selbst macht: „available data mainly reflect global market activity and do not permit an assessment of EU retail participation.“ Die verfügbaren Daten bilden im Wesentlichen das globale Marktgeschehen ab und erlauben keine Bewertung der Beteiligung europäischer Privatanleger. Wie viele deutsche Nutzer tatsächlich aktiv sind, steht damit in keiner Quelle.

Insiderhandel und Manipulation: die Marktintegritäts-Befunde der Aufsicht

Das Kapitel wird an einer Stelle ungewöhnlich deutlich. Die ESMA schreibt, eine wachsende Zahl von Vorfällen zeige, dass Prognosemärkte von Insiderhandel durchsetzt seien, und belegt das mit drei Beispielen aus dem laufenden Jahr. Im Umfeld des US-israelischen Schlags gegen Iran im Februar 2026 sollen neu angelegte Wallets kurz vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Operation rund 1,2 Millionen US-Dollar Gewinn erzielt haben. Im Zusammenhang mit der Festsetzung von Nicolás Maduro wurde nach Angaben des US-Justizministeriums vom 23. April 2026 ein US-Soldat angeklagt, weil er mit als geheim eingestuften Informationen auf einem Prognosemarkt gewettet haben soll. Und im April 2026 führte ein Verdacht auf Manipulation von Wettersensoren, über die Wetterkontrakte aufgelöst werden, zu einer Strafanzeige von Météo-France. Diese Fälle sind Verdachtslagen, keine Urteile.

Strukturell führt die Behörde die Anfälligkeit auf die Pseudonymität zurück. Auf DLT-basierten Plattformen mit begrenzter Identitätsprüfung weiß der Betrieb unter Umständen nicht, wer hinter einer Position steht, und Teilnehmer können mehrere Konten führen. Das erschwert nach Darstellung des Berichts die Erkennung von Insiderhandel, Wash Trading und abgestimmter Manipulation. Die Überwachung der Plattformen bezeichnet die ESMA als weitgehend reaktiv: Untersuchungen begännen häufig erst, wenn das Ereignis eingetreten und der Gewinn realisiert sei. Wie schnell technische Risiken auf einer solchen Plattform real werden, haben wir beim Polymarket-Hack und den Sicherheitsrisiken von Prognosemärkten beschrieben.

Wer auf Prognosemärkten verdient: 67 Prozent der Gewinne, 0,1 Prozent der Konten

Zur Frage, wer an diesen Märkten eigentlich Geld verdient, zitiert die ESMA zwei externe Auswertungen. Eine Analyse des Wall Street Journal vom Mai 2026 kommt zu dem Ergebnis, dass 67 Prozent der Gewinne auf Polymarket auf 0,1 Prozent der Konten entfallen. Eine Bloomberg-Auswertung vom Mai 2026 berichtet, dass die meisten Polymarket-Nutzer Geld verlieren. Die Behörde ordnet das ein: Gewinne konzentrierten sich stark bei erfahrenen Teilnehmern, die datengetrieben, algorithmisch und zunehmend KI-gestützt handeln.

Für Privatanleger benennt der Bericht daraus ein Schutzproblem. Prognoseplattformen böten spekulative Umgebungen ohne die Anlegerschutzmaßnahmen, die mit regulierten Finanzprodukten üblicherweise verbunden sind, wenn der Zugang über nicht in der EU zugelassene Anbieter erfolgt. Die gamifizierte Struktur, die emotionale Dynamik und die Bewerbung über soziale Medien setzten unerfahrene Teilnehmer erheblichen Risiken aus, von Verlusten über Suchtverhalten bis zur Ausnutzung durch professionelle Marktteilnehmer mit Informations- oder Technikvorsprung. Dazu kommt ein Risiko, das nichts mit der Prognose zu tun hat: unklare Ereignisdefinitionen, undurchsichtige Auflösungsmechanismen und Verzögerungen bei Auszahlung und Abwicklung.

Malta, MiCA-Review und der Fahrplan: Was als Nächstes ansteht

Bewegung gibt es auf zwei Ebenen. Malta ist nach Darstellung des Berichts der erste EU-Mitgliedstaat, der öffentlich einen eigenen Regulierungsrahmen für Prognosemärkte prüft; die maltesische Regierung beschrieb den Sektor im März 2026 als Feld mit erheblichem Innovationspotenzial, sofern ein passender gesetzlicher Rahmen entsteht. Parallel läuft auf EU-Ebene die gezielte Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung von MiCA, deren Frist auf den 30. September 2026 verlängert wurde. Dort steht erstmals förmlich zur Diskussion, ob und unter welchem Regelwerk DLT-basierte Prognosemärkte in der EU geführt werden sollen.

Für dich heißt das zweierlei. Die derzeitige Auskunft ist belastbar, aber sie ist eine Momentaufnahme eines Rechtsrahmens, der gerade überprüft wird. Und die Richtung der Überprüfung ist offen: Eine künftige Einordnung unter MiCA würde Prognosemarkt-Betreibern einen Zulassungsweg in der EU eröffnen, während die Einordnung als binäres Derivat den Vertrieb an Privatanleger weiterhin versperrt. Wer den Markt beobachtet, sollte die Frist Ende September und die anschließende Auswertung der Kommission im Blick behalten.

Prognosemärkte in Deutschland: Was du daraus mitnimmst

  1. Trenne Anbieterfrage und Nutzerfrage. Zur Zulassung der Plattformen liegt mit dem ESMA-Risikobericht eine behördliche Auskunft vor. Zur persönlichen Lage eines deutschen Nutzers liegt keine vor, und dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Vor der Frage, wo du Kryptowerte überhaupt erwerben willst, hilft der Blick in die Übersicht der besten Kryptobörsen.
  2. Prüfe den Aufsichtsstatus, bevor Geld fließt. Die Zulassung eines Anbieters lässt sich nachsehen, und die Warnlisten der europäischen Aufsichtsbehörden sind öffentlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt bei Anbietern mit EU-Erlaubnis; welche das sind, steht in unserem Vergleich der regulierten Kryptobörsen.
  3. Lies die Verteilungszahlen, bevor du die Renditeversprechen liest, und behalte den MiCA-Review im Blick. Die im Bericht zitierte Auswertung beschreibt einen Markt, in dem der weit überwiegende Teil der Gewinne bei einem winzigen Teil der Konten landet; das ist eine Aussage über die Struktur des Marktes, nicht über eine einzelne Wette. Die Konsultationsfrist der Kommission endet am 30. September 2026, und was danach kommt, verändert womöglich genau die Antwort, die heute gilt. Werkzeuge, mit denen sich Marktdaten selbst nachrechnen lassen, stehen in unserem Vergleich der besten Krypto-Tools und Analyse-Plattformen.

(Stand: 11. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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