„Die wesentlichen Voraussetzungen … haben wir geschaffen“: bitcoin.de steht seit drei Monaten still, die MiCAR-Lizenz fehlt
Die Bitcoin Group SE hat am 29. September 2026 ihren Halbjahresbericht vorgelegt: Der Handel auf bitcoin.de ruht seit Ende Juni, weil die MiCAR-Zulassung fehlt. Die neue Plattform ist fertig, ein Starttermin steht nicht fest.

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Der Kryptohandel auf bitcoin.de ruht seit Ende Juni 2026, und der Halbjahresbericht der Bitcoin Group SE vom 29. September 2026 nennt dafür einen einzigen Grund: Die Zulassung nach der europäischen Krypto-Verordnung MiCAR liegt noch nicht vor, und wann sie kommt, lässt das Unternehmen offen. Wer ein Konto auf dem Marktplatz hat, wartet damit das vierte Quartal in Folge auf einen Handelsplatz, dessen Technik nach Angaben des Unternehmens längst fertig ist.
Der Vorstandsvorsitzende Moritz Eckert ordnet das in der Mitteilung so ein: „Die wesentlichen Voraussetzungen, die in unserem eigenen Einflussbereich liegen, haben wir mit der Neuentwicklung von bitcoin.de geschaffen.“ Der Rest liegt bei der Aufsicht. Für dich als Anleger ist das eine unbequeme Lage, weil sie kein Enddatum hat.
Was die Bitcoin Group SE im Halbjahresbericht 2026 gemeldet hat
Die Bitcoin Group SE ist die börsennotierte Muttergesellschaft hinter dem Handelsplatz bitcoin.de. Den Handel selbst wickelt die Tochter futurum bank AG ab, ein Kreditinstitut mit Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Diese Aufteilung ist wichtig, um die Meldung zu verstehen: Die Erlaubnis, die derzeit fehlt, ist nicht die Banklizenz, sondern die gesonderte Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
Aus dem Bericht für das erste Halbjahr 2026, veröffentlicht am 29. September 2026 über den Nachrichtendienst EQS, stammen diese Angaben des Unternehmens:
- Umsatzerlöse von 1,59 Millionen Euro nach 3,78 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2025
- Ein EBITDA von minus 3,25 Millionen Euro nach minus 1,00 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum
- Ein Ergebnis je Aktie von minus 1,02 Euro nach minus 0,33 Euro
- Eine Eigenkapitalquote von 71,8 Prozent nach 72,5 Prozent
- Liquide Mittel von 3,9 Millionen Euro
- Einen Netto-Krypto-Eigenbestand von 199 Millionen Euro
Der Rückgang beim Umsatz um rund 58 Prozent hat einen naheliegenden Grund: Ein Marktplatz, auf dem seit Ende Juni nicht gehandelt werden kann, verdient in diesem Zeitraum keine Handelsgebühren. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der Vorstand nach eigener Aussage rückläufige Umsatzerlöse und erneut ein negatives EBITDA.
Warum der Kryptohandel auf bitcoin.de seit Ende Juni 2026 ruht
Der entscheidende Satz der Mitteilung ist kurz: „Da sich dieses länger hinzieht als ursprünglich erwartet, ist der Kryptohandel auf bitcoin.de seit Ende Juni 2026 vorübergehend nicht möglich.“ Gemeint ist das Lizenzierungsverfahren. Die futurum bank AG steht nach Angaben des Unternehmens in engem Austausch mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und misst dem erfolgreichen Abschluss höchste Priorität bei.
Das ist keine plötzliche Wendung. Der Stillstand begleitet den Marktplatz durch das gesamte dritte Quartal, und wir haben die Lage bereits im August eingeordnet, als der Handelsstopp bei bitcoin.de zum ersten Mal Kunden traf. Neu an der Meldung vom 29. September ist die Kombination aus zwei Aussagen: Die Plattform ist technisch fertig, und der Zeitpunkt der Lizenzerteilung bleibt trotzdem schwer absehbar.
Was MiCAR für einen deutschen Handelsplatz bedeutet
MiCAR ist die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte. Nach dieser Verordnung brauchen Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, eine eigene Zulassung. Darunter fällt der Betrieb einer Handelsplattform ebenso wie der Tausch von Kryptowerten gegen Euro, die Verwahrung für Kunden und die Ausführung von Aufträgen.
Deutschland hat die Übergangsfrist kürzer gefasst als von der EU zugelassen. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Anbieter hierzulande keine Kryptowerte-Dienstleistungen mehr ohne MiCAR-Zulassung erbringen, während die europäische Höchstfrist bis zum 1. Juli 2026 gelaufen wäre. Zuständig ist die BaFin, gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank. Welche Pflichten damit auf Anbieter zukommen, haben wir in unserer Übersicht zu den MiCA-Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen zusammengestellt.
Für Bestandsinstitute mit KWG-Erlaubnis gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Das ändert aber nichts daran, dass die Behörde am Ende entscheidet, und ein Unternehmen den Zeitpunkt dieser Entscheidung nicht selbst setzen kann. Genau dieser Punkt steht hinter dem Satz des Vorstandsvorsitzenden über den eigenen Einflussbereich.
Die Zahlen des ersten Halbjahres im Zusammenhang
Zwei Größen aus dem Bericht gehören zusammen gelesen. Auf der einen Seite steht ein Netto-Krypto-Eigenbestand von 199 Millionen Euro, nach 356 Millionen Euro zum Ende des ersten Halbjahres 2025. Auf der anderen Seite stehen liquide Mittel von 3,9 Millionen Euro und eine Eigenkapitalquote von 71,8 Prozent.
Der Eigenbestand ist damit die mit Abstand größte Position und schwankt mit dem Marktpreis. Ein Teil des Rückgangs erklärt sich aus dem Kursverlauf des zurückliegenden Jahres, und wer nachvollziehen will, wie sich der Referenzwert entwickelt hat, findet den Verlauf auf unserer Seite zur Bitcoin Kurs Prognose. Das Unternehmen selbst nennt als Belastung des Ergebnisses den erhöhten Investitionsbedarf bei der futurum bank AG und den verzögerten Neustart.

Neustart als Broker: Was sich am Modell von bitcoin.de ändert
Die zweite Hälfte der Meldung beschreibt keinen Rückschlag, sondern einen Umbau. bitcoin.de war seit 2011 ein Peer-to-Peer-Marktplatz: Käufer und Verkäufer fanden sich über Angebote, die Plattform vermittelte und wickelte über die Bank ab. Das neue Modell ist ein Broker. Du handelst dann gegen die Plattform beziehungsweise deren Liquiditätsquellen, nicht gegen eine andere Privatperson.
Das Unternehmen nennt für das neue Angebot mehr als 100 Kryptowährungen, Sparpläne, Krypto-Swaps, Dynamic Staking und eine moderne Settlement-Infrastruktur. Dazu kommen eine neue Website und eine neue Handels-App. Ein Krypto-Swap ist der direkte Tausch einer Kryptowährung in eine andere, ohne den Umweg über Euro.
Für dich heißt der Wechsel des Modells vor allem: Die Preisbildung ändert sich. Auf einem Marktplatz siehst du fremde Angebote und deren Kurse, bei einem Broker bekommst du einen gestellten Preis mit einem Aufschlag. Welche der beiden Formen für dich günstiger ist, hängt von Ordergröße und Handelshäufigkeit ab, und das lässt sich seriös erst beurteilen, wenn die Gebührenliste des neuen Angebots veröffentlicht ist. Veröffentlicht ist diese Liste bislang nicht.
Dein Guthaben auf bitcoin.de: Welche Wege offenstehen
Der Handel ruht, doch das ist nicht dasselbe wie ein gesperrtes Konto. Die Bitcoin Group SE spricht durchgängig davon, dass der Handel vorübergehend nicht möglich ist, und benennt als Bedingung für die Wiederaufnahme allein den Abschluss des Zulassungsverfahrens. Zu Ein- und Auszahlungen macht die Halbjahresmeldung keine Angabe.
Weil die Meldung dazu schweigt, gilt für dich der nüchterne Weg: Hol dir den aktuellen Stand zu deinem Konto direkt beim Anbieter, über die Anmeldung im Konto und über den Support, und verlass dich nicht auf eine Zusammenfassung wie diese. Was in einer Quartalsmeldung steht, ist der Stand des Stichtags, und dein Konto kann einen anderen Stand haben.
Wenn du entscheidest, dein Guthaben zu bewegen, sind drei Fragen praktisch relevant. Erstens, ob eine Auszahlung in Euro auf dein Referenzkonto möglich ist. Zweitens, ob eine Übertragung deiner Kryptowerte an eine externe Adresse funktioniert und was sie kostet. Drittens, welche steuerlichen Folgen der jeweilige Schritt hat.
Steuer und Haltefrist: Was der Stillstand nicht ändert
Eine Sorge lässt sich entschärfen. Die einjährige Haltefrist des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz läuft weiter, während dein Bestand auf dem Konto liegt. Ein Handelsstopp unterbricht sie nicht, denn sie hängt am Zeitpunkt der Anschaffung und am Zeitpunkt der Veräußerung, nicht daran, ob der Handelsplatz gerade geöffnet hat. Wer seine Coins vor über einem Jahr gekauft hat, verliert diesen Status durch das Warten also nicht.
Anders sieht es bei einer Übertragung aus. Die Bewegung deiner Coins von einer Börse auf deine eigene Wallet ist für sich genommen kein steuerpflichtiger Vorgang, weil du nichts veräußerst und nichts tauschst. Aufwendiger wird dadurch aber die Dokumentation, denn Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten musst du weiterhin belegen können, und die Übersicht des alten Anbieters steht dir womöglich später nicht mehr bequem zur Verfügung. Zieh dir deine Transaktionsübersicht deshalb herunter, solange du sie bekommst.
Ein Swap dagegen ist eine Veräußerung des einen und eine Anschaffung des anderen Kryptowerts. Für die neu erworbene Position beginnt die Jahresfrist neu. Wer das beim Umschichten übersieht, verschiebt seinen Bestand ungewollt zurück in die Steuerpflicht. Passende Werkzeuge für die Dokumentation findest du in unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.

Woran du einen Handelsplatz mit gültiger MiCAR-Zulassung erkennst
Wenn du in der Zwischenzeit anderswo handeln willst, ist die Zulassung das erste Merkmal, das zählt. Die BaFin führt öffentliche Register, und die ESMA führt ein europaweites Verzeichnis der zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Ein Anbieter, der dort mit seiner zugelassenen Rechtseinheit steht, darf die Dienstleistung in der EU erbringen und darf sie über den europäischen Pass auch in Deutschland anbieten.
Drei Dinge lohnen dabei den zweiten Blick. Der Name im Register ist die juristische Gesellschaft, nicht die Marke, unter der du die App kennst; beide können auseinanderfallen. Die Zulassung ist außerdem auf bestimmte Dienstleistungen beschränkt, und Verwahrung ist eine andere Erlaubnis als der Betrieb einer Handelsplattform. Und ein Sitz außerhalb der EU bedeutet, dass die Anlegerschutzregeln der Verordnung für dich nicht greifen. Eine Vorauswahl europäisch regulierter Anbieter findest du in unserem Überblick der besten regulierten Kryptobörsen.
Self-Custody: Wann die eigene Wallet die ruhigere Wahl ist
Der Fall bitcoin.de führt eine Abhängigkeit vor Augen, die viele Anleger im Alltag nicht spüren. Coins auf einem Handelskonto sind eine Forderung gegen den Betreiber, und ob du über sie verfügen kannst, hängt davon ab, dass dieser Betreiber arbeiten darf. Eine aufsichtsrechtliche Frage, auf die weder du noch das Unternehmen Einfluss hat, wird damit zu deinem Problem.
Self-Custody heißt, dass du die privaten Schlüssel selbst hältst, üblicherweise auf einer Hardware-Wallet. Dann brauchst du für eine Übertragung niemandes Erlaubnis. Der Preis dafür ist die Verantwortung für die Wiederherstellungswörter, denn ein Verlust dieser Wörter ist endgültig, und es gibt keinen Support, der dir den Zugang zurückgibt. Wer diesen Schritt erwägt, findet die gängigen Geräte in unserem Hardware-Wallet-Vergleich.
Für aktive Sparplan-Anleger ist die eigene Verwahrung unbequem, weil jede Ausführung eine Übertragung nach sich zieht. Ein gangbarer Mittelweg besteht darin, den laufenden Sparbetrag auf dem Handelskonto zu lassen und den langfristigen Bestand regelmäßig abzuziehen.
Was im vierten Quartal 2026 als Nächstes ansteht
Ein festes Datum gibt es nicht, und das ist die zentrale Aussage der Meldung. Das Unternehmen macht die Wiederaufnahme des Handels ausdrücklich vom Abschluss des Lizenzierungsverfahrens abhängig und bezeichnet dessen Zeitpunkt als schwer absehbar. Wer auf einen Starttermin wartet, wartet damit auf eine Entscheidung der Aufsicht, nicht auf eine Ankündigung des Unternehmens.
Beobachten lässt sich das an zwei Stellen. Die Bitcoin Group SE ist börsennotiert und muss kursrelevante Tatsachen als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen; eine erteilte Zulassung wäre ein solcher Fall. Und die öffentlichen Register der Aufsicht führen zugelassene Anbieter mit ihrer Rechtseinheit, in diesem Fall also der futurum bank AG.
bitcoin.de und die MiCAR-Lizenz: Was du daraus mitnimmst
- Verschaff dir den Stand deines eigenen Kontos. Melde dich an und frag beim Support nach, ob Auszahlungen und Übertragungen derzeit laufen. Die Halbjahresmeldung sagt dazu nichts, und dein Konto ist der einzige verlässliche Anhaltspunkt. Zieh dir bei der Gelegenheit die vollständige Transaktionsübersicht für deine Steuerunterlagen; die passenden Werkzeuge dafür stehen im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
- Entscheide bewusst zwischen Warten und Wechseln. Deine Haltefrist läuft weiter, ein Umzug kostet also keine Frist, wohl aber Aufwand und Netzwerkgebühren. Wenn du wechseln willst, wähle den neuen Handelsplatz über die Zulassung aus und nicht über die Werbung; eine Vorauswahl steht im Überblick der regulierten Kryptobörsen.
- Trenne langfristigen Bestand vom Handelsguthaben. Was du auf Jahre halten willst, muss nicht auf einem Handelskonto liegen. Eine Hardware-Wallet macht dich von der Erlaubnislage eines Anbieters unabhängig, verlangt dafür aber eine sichere Aufbewahrung der Wiederherstellungswörter. Die Geräte im Überblick findest du im Hardware-Wallet-Vergleich.
Die Lage ist damit unbequem, aber überschaubar. Das Unternehmen hat nach eigener Darstellung seinen Teil erledigt und wartet auf eine Behörde, und du wartest mit. Was du in dieser Zeit steuern kannst, ist der Ort deines Bestands und die Qualität deiner Unterlagen.
Den vollständigen Wortlaut der Unternehmensmeldung vom 29. September 2026 kannst du in der EQS-Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2026 nachlesen.
(Stand: 29. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zu bitcoin.de und der MiCAR-Lizenz
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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