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BaFin verweigert bitcoin.de die MiCAR-Lizenz: Die futurum bank AG verwahrt die Kundenwerte weiter

Die BaFin hat der futurum bank AG die MiCAR-Zulassung verweigert, und damit endet auch die bisherige Duldung für bitcoin.de. Was die Pflichtmitteilung zu deinem Guthaben sagt, welche drei Wege das Unternehmen nennt und welche Nachweise du jetzt sichern solltest.

Nächtliches Säulenportal eines klassizistischen Gebäudes, dahinter eine geschlossene schwere Holztür, davor nasses Kopfsteinpflaster
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Wenn du Kryptowerte bei bitcoin.de liegen hast, lautet die kurze Antwort: Dein Guthaben ist nach Darstellung des Betreibers weiterhin vorhanden, handeln kannst du damit vorerst trotzdem nicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der futurum bank AG, der Betreiberin von bitcoin.de, die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verweigert. Die Muttergesellschaft Bitcoin Group SE hat das am Dienstag, dem 6. Oktober, in einer Pflichtmitteilung bekannt gegeben und zugleich erklärt, die Vermögenswerte der Kunden würden bis zur Übertragung auf einen alternativen regulierten Verwahrer weiterhin sicher verwahrt und sämtliche Ansprüche der Kunden blieben uneingeschränkt bestehen.

Damit ist aus einem laufenden Verfahren eine Entscheidung geworden. Ende September lautete der Stand noch, dass der Antrag bei der Aufsicht liegt und die Plattform auf die Erlaubnis wartet; darüber haben wir am 29. September geschrieben. Dieser Text ordnet ein, was die Ablehnung praktisch auslöst: was mit deinem Guthaben passiert, welche Wege die Bitcoin Group SE selbst nennt, was ein Verwahrerwechsel für deine Haltefrist bedeutet und woran du bei einer anderen Börse siehst, ob sie die Erlaubnis besitzt, die hier gerade verweigert wurde.

Die BaFin verweigert die MiCAR-Zulassung, und damit endet auch die Duldung

MiCAR ist die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte, Verordnung (EU) 2023/1114; sie legt fest, wer in der Europäischen Union gewerblich Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten darf und welche Pflichten damit verbunden sind. Eine Kryptowerte-Dienstleistung ist jede gewerbliche Tätigkeit rund um fremde Kryptowerte, vom Tausch über den Handelsplatz bis zur Verwahrung. Wer sie anbietet, braucht eine Zulassung der zuständigen Aufsicht; in Deutschland ist das die BaFin.

Genau diese Zulassung hat die Behörde der futurum bank AG verweigert. In der Mitteilung der Bitcoin Group SE steht der Satz, der die Lage verändert: Damit bestehe auch die bisherige Duldung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch die futurum bank AG nicht mehr. Eine Duldung ist die stillschweigende Hinnahme einer Tätigkeit durch die Aufsicht, solange ein Verfahren läuft. Das ist keine Erlaubnis, und die Duldung endet, sobald das Verfahren entschieden ist.

Die Begründung gibt das Unternehmen selbst wieder. Nach Auffassung der BaFin, so die Mitteilung, seien der aktuelle Grad und der kurzfristig erzielbare weitere Fortschritt bei Implementierung und Operationalisierung nicht ausreichend, eine Zulassungsverweigerung daher zum jetzigen Zeitpunkt alternativlos. Moritz Eckert, Vorstandsvorsitzender der Bitcoin Group SE, nennt die Entscheidung in derselben Mitteilung einen Rückschlag, hält sie inhaltlich für falsch und verweist darauf, dass die Umsetzung der geforderten Punkte bereits fortgeschritten gewesen sei. Diese Darstellung stammt vom betroffenen Unternehmen; eine eigene öffentliche Begründung der Aufsicht zu dem Vorgang liegt nicht vor.

Wichtig für die Einordnung: Eine verweigerte Zulassung ist eine Verwaltungsentscheidung über Anforderungen an Organisation, Prozesse und Nachweise. Damit ist nichts über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens gesagt und nichts über den Bestand der Kundenforderungen.

Der Wortlaut zur Verwahrung: Kundenwerte gesichert, Ansprüche uneingeschränkt

Für dich als Kundin oder Kunde hängt alles an zwei Sätzen der Pflichtmitteilung. Der erste: Die futurum bank AG verwahrt die Vermögenswerte der Kunden bis zur Übertragung auf den alternativen regulierten Verwahrer weiterhin sicher. Der zweite: Sämtliche Ansprüche der Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen. Beide Sätze stehen in einer Veröffentlichung einer börsennotierten Gesellschaft, für deren Inhalt die Gesellschaft einsteht.

Verwahrung bedeutet dabei, dass ein Dienstleister die Schlüssel zu deinen Kryptowerten hält und sie für dich verwaltet, während dir die Werte wirtschaftlich zustehen. Genau diese Trennung zwischen Halten und Zustehen ist der Grund, warum die Mitteilung zwei getrennte Zusagen macht: eine zur Verwahrung und eine zu den Ansprüchen.

Was die Mitteilung nicht sagt, ist mindestens so wichtig. Ein Datum für die Übertragung auf den alternativen Verwahrer steht dort nicht, der künftige Verwahrer wird nicht beim Namen genannt, und zu der Frage, ob und ab wann Auszahlungen möglich sind, findet sich kein Satz. Angekündigt ist lediglich, dass die futurum bank AG über die konkrete Ausgestaltung, die erforderlichen Schritte für Kundinnen und Kunden sowie den Zeitplan zeitnah auf der eigenen Website informieren werde. Wer heute eine Auszahlung plant, hat also eine Zusage zum Bestand, aber keinen Termin.

Zwei Paar behandschuhte Hände übergeben über einen Stahltresen einen Metallkoffer mit rotem Siegel
Bis zur Übertragung auf einen alternativen regulierten Verwahrer bleiben die Kundenwerte nach Angaben der Bitcoin Group SE bei der futurum bank AG.

Vom Marktplatz zum Broker: die Chronologie seit dem 12. Juni

Die Ablehnung trifft eine Plattform, die seit Monaten nicht im Normalbetrieb läuft. Nach Angaben des Fachmediums Cointelegraph ist der Handel bei bitcoin.de seit dem 12. Juni weitgehend ausgesetzt. Hintergrund ist ein Umbau: Aus dem ursprünglichen Marktplatz, auf dem Käufer und Verkäufer direkt zusammengeführt wurden, sollte ein Broker-Modell werden, mit mehr als hundert Kryptowerten, mit Tauschfunktionen und mit Staking. Der Start war für Ende Juni vorgesehen und wurde verschoben, weil die Zulassung fehlte.

In einer Mitteilung im August hieß es demselben Bericht zufolge, die Bestände der Kunden seien bereits auf eine neue Verwahrinfrastruktur umgezogen und das alte Handelssystem sei abgeschaltet. Das erklärt, warum der Bestand und der Handel hier zwei verschiedene Dinge sind: Die Werte liegen in einer neuen Umgebung, nur der Marktplatz darüber fehlt. Wie der Stillstand begann, haben wir im August eingeordnet, und was die Hauptversammlung Ende August dazu ergab, steht in einem eigenen Beitrag.

Die Größenordnung macht die Lage relevant: Die Bitcoin Group SE nennt für bitcoin.de mehr als 1.100.000 registrierte Nutzer und eine über zehnjährige Betriebshistorie. Die Holding hält nach eigenen Angaben 100 Prozent der Anteile an der futurum bank AG und 50 Prozent an der Sineus Financial Services GmbH, einem von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstitut. Wer hier betroffen ist, gehört damit nicht zu einer Nische, sondern zu einer der bekanntesten Adressen des deutschen Kryptomarktes.

Kryptowerte sind keine Einlagen: die Einlagensicherung greift hier nicht

Eine Erwartung löst sich an dieser Stelle auf. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Geld auf einem Konto bis zu 100.000 Euro je Kunde und Institut. Kryptowerte sind aber keine Einlagen, sondern verwahrte Vermögenswerte, und eine Einlagensicherung für Kryptoguthaben gibt es in Deutschland nicht; wir haben das am 4. Oktober im Überblick zum Kryptomärkteaufsichtsgesetz beschrieben.

An die Stelle der Einlagensicherung tritt ein anderes Prinzip: die Trennung der Bestände. Verwahrte Kryptowerte sollen getrennt vom eigenen Vermögen des Dienstleisters gehalten werden, und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz regelt in Paragraf 45, wie verwahrte Kryptowerte in einem Insolvenzfall zugeordnet werden. Das ist eine allgemeine Regel für jeden Verwahrer in Deutschland. Das ist ausdrücklich keine Aussage über die futurum bank AG; zu ihrer eigenen Lage teilt die Bitcoin Group SE mit, dass sämtliche Ansprüche der Kunden uneingeschränkt bestehen bleiben.

Praktisch heißt das: Der Schutz deines Guthabens hängt hier nicht an einem Sicherungsfonds, sondern daran, dass die Bestände sauber getrennt geführt und korrekt übertragen werden. Deshalb ist der angekündigte Wechsel auf einen regulierten Verwahrer der entscheidende Vorgang der nächsten Wochen, und deshalb lohnt es sich, die offiziellen Mitteilungen dazu mitzulesen.

Widerspruch, neuer Antrag, Kooperation: die drei Wege der Bitcoin Group SE

Die Mitteilung nennt drei Wege, und keiner davon trägt ein Datum. Der erste ist der Widerspruch, also der förmliche Einspruch gegen einen Verwaltungsakt bei der Behörde, die ihn erlassen hat. Das Unternehmen schreibt, es prüfe die Entscheidung und habe Gelegenheit zum Widerspruch. Eine Frist dafür steht in der Mitteilung nicht; wer eine konkrete Frist nennt, liest sie nicht aus dieser Quelle.

Der zweite Weg ist ein erneuter Antrag auf MiCAR-Zulassung zu einem späteren Zeitpunkt. Der dritte ist der, auf den das Unternehmen nach eigener Darstellung gerade setzt: eine Kooperationsvereinbarung mit regulierten deutschen Unternehmen, einem für den Handel und einem für die Verwahrung, damit der Handel über die technisch erneuerte bitcoin.de-App wieder möglich wird. Der Zeithorizont, den die Mitteilung dafür nennt, lautet: innerhalb der nächsten Wochen.

Für dich bedeutet die Kombination aus drei Wegen und null Daten vor allem eines: Planbarkeit gibt es derzeit nicht. Wer darauf angewiesen ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt handeln zu können, sollte diesen Teil seines Bestandes nicht an eine Zusage ohne Termin binden. Wer liegen lassen kann, hat nach dem Wortlaut der Mitteilung keinen Anlass zu hektischen Entscheidungen.

Eine Hand hält ein markenloses schwarzes Hardware-Gerät mit kleinem Display über einen Holztisch, daneben eine gestanzte Metallplatte
Wer die Schlüssel selbst hält, ist von der Erlaubnis eines einzelnen Dienstleisters unabhängig.

Was ein Verwahrerwechsel für Haltefrist und Dokumentation auslöst

Für Kryptowerte im Privatvermögen gilt in Deutschland nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes eine einjährige Haltefrist: Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate, bleibt ein Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft steuerfrei. Innerhalb des Jahres greift die Steuerpflicht, und der Nachweis über Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten liegt bei dir, nicht bei der Plattform.

Was eine Übertragung auf einen anderen Verwahrer steuerlich auslöst, hängt an der konkreten Ausgestaltung, die die futurum bank AG noch nicht veröffentlicht hat. Solange diese Bedingungen offen sind, ist jede pauschale Aussage dazu unseriös. Belastbar ist die Vorbereitung: Zieh dir jetzt, solange der Zugang zum Konto besteht, einen vollständigen Export deiner Transaktionen, sichere die Kontoauszugs- und Handelsbelege und notiere den Bestand je Kryptowert mit Datum. Wenn der Verwahrer später wechselt, hast du den Stand von vorher schwarz auf weiß.

Der zweite Teil der Vorbereitung betrifft die Verwahrung selbst. Eine Hardware-Wallet ist ein Gerät, das deine privaten Schlüssel offline hält, sodass kein Dienstleister zwischen dir und deinen Kryptowerten steht. Wer einen Teil seines Bestandes langfristig hält, kann genau diesen Teil der Abhängigkeit von Erlaubnisverfahren entziehen; einen Marktvergleich findest du in unserem Überblick zu Hardware-Wallets. Der Preis dafür ist Eigenverantwortung: Wer den Schlüssel verliert, verliert die Coins, und niemand kann sie zurückholen.

Übergangserlaubnis, KMAG und Unternehmensdatenbank: der Rahmen hinter der Entscheidung

Die MiCAR gilt unmittelbar in der gesamten Europäischen Union, aber sie enthält keine deutschen Verfahrensregeln. Diese Lücke schließt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz, kurz KMAG: Es ist die deutsche Durchführung der MiCA-Verordnung, trat als Artikel 1 des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes in Kraft und hat die Krypto-Regeln aus dem Kreditwesengesetz abgelöst, wo sie bis dahin als Kryptoverwahrgeschäft geführt wurden.

Entscheidend für das Verständnis des aktuellen Falls ist die Übergangserlaubnis: Nach Paragraf 50 KMAG durften Anbieter, die schon vorher am Markt waren, zunächst weiterarbeiten, während sie die neue Zulassung beantragten. Diese Übergangserlaubnis ist zum 31. Dezember 2025 erloschen. Seither gibt es für Krypto-Anbieter in Deutschland keine Grauzone mehr, und genau deshalb ist die in der Mitteilung erwähnte Duldung das letzte gewesen, worauf sich der Betrieb stützen konnte. Welche Pflichten eine Zulassung im Einzelnen mit sich bringt, haben wir in unserem Überblick zu den MiCA-Pflichten zusammengestellt.

Wer sich über das Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter beschweren will, findet den Weg dazu ebenfalls in der Verordnung: Welche Fristen für ein Beschwerdeverfahren gelten und wann die Aufsicht einbezogen wird, haben wir im August erklärt.

Woran eine MiCAR-Zulassung bei einer anderen Börse sichtbar wird

Der Fall liefert eine Prüffrage, die über bitcoin.de hinausreicht: Hat der Anbieter, bei dem dein Geld und deine Coins liegen, die Erlaubnis tatsächlich, oder beantragt er sie nur? Zwei Verzeichnisse beantworten das. Die Unternehmensdatenbank der BaFin ist das amtliche Verzeichnis der in Deutschland erteilten Zulassungen; das öffentliche Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA führt die zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der gesamten Union. Steht ein Anbieter dort nicht, ist das kein Detail, sondern die Antwort.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens sagt ein Eintrag nichts über Kursverluste: Eine Zulassung deckt Aufsicht, Kapital- und Organisationsanforderungen ab, sie ist keine Garantie für dein Geld und kein Versprechen auf steigende Kurse. Zweitens tauchen immer wieder Websites auf, die mit echten Registernummern fremder Unternehmen werben; der Abgleich lohnt deshalb nur über den Namen, die Anschrift und die Domäne zusammen. Welche Plätze in Deutschland eine Erlaubnis vorweisen und wie sie sich bei Gebühren und Auswahl unterscheiden, zeigt unser Vergleich der regulierten Kryptobörsen.

Ein Hinweis in eigener Sache zum Marktumfeld: Bitcoin und die großen Altcoins bewegen sich unabhängig von diesem Verfahren weiter. Die Ablehnung betrifft den Zugang über einen bestimmten Anbieter, nicht die Kryptowerte selbst.

bitcoin.de: Deine nächsten drei Schritte

  1. Bestand und Historie sichern, solange der Zugang steht. Exportiere Transaktionen, Anschaffungsdaten und Kontoauszug und lege sie getrennt von der Plattform ab. Werkzeuge, die genau das dauerhaft protokollieren, findest du in unserem Vergleich der Steuer- und Portfolio-Tools.
  2. Offizielle Mitteilungen abwarten und Dritte ignorieren. Die Bitcoin Group SE hat angekündigt, Zeitplan und erforderliche Schritte auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Bei solchen Lagen melden sich erfahrungsgemäß angebliche Helfer per Mail, Telefon oder Messenger; niemand Seriöses fragt nach deinem Seed oder bittet um eine Vorauszahlung zur Rückholung. Wenn du eine Ausweichmöglichkeit brauchst, wähle sie aus dem Vergleich der regulierten Kryptobörsen und prüfe den Eintrag im Register selbst nach.
  3. Den langfristigen Teil aus der Fremdverwahrung lösen. Was du ohnehin über Jahre halten willst, gehört nicht auf einen Handelsplatz. Welche Geräte dafür in Frage kommen und worin sie sich unterscheiden, steht im Hardware-Wallet-Vergleich.

(Stand: 7. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zu bitcoin.de

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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