MiCA-Register ausgewertet: Nur 21 von 329 Zulassungen sind Handelsplattformen
Die ESMA veröffentlicht das Register der MiCA-zugelassenen Anbieter als offene Datei. Wir haben sie vollständig ausgewertet — mit einem Ergebnis, das der Begriff „lizenzierte Kryptobörse" so nicht hergibt.

Seit dem 1. Juli 2026 braucht jede Plattform, die Kundinnen und Kunden in der EU bedient, eine erteilte MiCA-Zulassung. Ein laufender Antrag genügt nicht mehr. Wer wissen will, wer diese Hürde tatsächlich genommen hat, muss nicht auf Pressemitteilungen vertrauen: Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA veröffentlicht das Register der zugelassenen Anbieter als Datei, frei zugänglich, ohne Anmeldung.
Wir haben diese Datei heruntergeladen und vollständig ausgewertet. Registerstand ist der 4. August 2026, gezogen am 6. August. Was dabei herauskommt, deckt sich nur teilweise mit dem Bild, das die Branche von sich zeichnet. Der auffälligste Befund steht weiter unten und lautet: Von 329 Zulassungen berechtigen ganze 21 zum Betrieb einer Handelsplattform.
Was im Register wirklich steht
Das Register führt am Stichtag 329 Zulassungen, verteilt auf 322 Rechtseinheiten mit eigener LEI-Kennung und 26 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Differenz zwischen beiden Zahlen erklärt sich dadurch, dass einige Unternehmen mehrfach geführt werden, etwa weil eine Zulassung erweitert wurde.
Die Rohdaten liegen als CSV vor. Wer selbst nachrechnen will, findet sie hier: CASPS.csv im ESMA-Register. Der Ordnername im Pfad lautet zwar 2024-12, der Inhalt wird aber laufend aktualisiert. Die Übersichtsseite der Behörde zu MiCA steht hier.
Deutschland stellt jede fünfte Zulassung
Die geografische Verteilung ist deutlich ungleicher, als die öffentliche Debatte über Malta und Zypern vermuten lässt. Mit 72 Zulassungen liegt Deutschland an der Spitze, mehr als doppelt so viele wie Frankreich auf Platz zwei mit 35. Es folgen die Niederlande mit 29, Zypern mit 27 und Malta mit 22.

Warum Deutschland vorn liegt
Zusammen stellen diese fünf Länder 185 der 329 Zulassungen, also 56 Prozent. Die verbleibenden 21 Staaten teilen sich den Rest. Der deutsche Vorsprung hat allerdings einen Grund, der wenig mit Krypto zu tun hat: Ein großer Teil der hiesigen Zulassungen entfällt auf Banken, Sparkassen-Verbünde und Wertpapierinstitute, die den Kryptohandel als Ergänzung zum bestehenden Geschäft anbieten. Von den 72 deutschen Zulassungen berechtigen nur zwei zum Betrieb einer Handelsplattform, und 56 gelten ausschließlich für den deutschen Markt.
Deutschland führt das Feld also nicht an, weil hier besonders viele Handelsplätze entstanden wären, sondern weil die etablierte Finanzbranche geschlossen den Antrag gestellt hat.
Der wichtigste Befund: lizenziert heißt fast nie Börse
MiCA kennt zehn verschiedene Dienstleistungen, für die ein Anbieter jeweils einzeln zugelassen wird. Eine Zulassung ist also kein Pauschalsiegel, sondern eine Liste erlaubter Tätigkeiten. Wir haben ausgezählt, wie oft jede dieser zehn Tätigkeiten im Register vorkommt.

Am häufigsten ist die Verwahrung von Kryptowerten mit 221 Nennungen, gefolgt von Transferdiensten mit 206 und dem Tausch gegen Euro oder andere Währungen mit 184. Ganz unten steht der Dienst, den die meisten Menschen meinen, wenn sie „Kryptobörse" sagen: Der Betrieb einer Handelsplattform kommt 21-mal vor. Das sind 6,4 Prozent aller Zulassungen.
Was der Unterschied praktisch bedeutet
Eine Handelsplattform im Sinne der Verordnung führt die Aufträge verschiedener Kunden in einem Orderbuch zusammen. Du handelst dort gegen andere Nutzer, der Betreiber stellt nur den Marktplatz. Der weitaus häufigere Dienst „Tausch von Kryptowerten gegen Geld" funktioniert anders: Dort ist der Anbieter selbst deine Gegenpartei. Er nennt dir einen Preis, du nimmst ihn an oder nicht.
Beides ist legal, beides ist reguliert, und für viele Anlegerinnen und Anleger ist das Broker-Modell sogar bequemer. Nur ist der Preis ein anderer. 170 Anbieter im Register dürfen gegen Geld tauschen, ohne eine Handelsplattform zu betreiben. Bei ihnen steckt die Marge im Spread, also in der Differenz zwischen An- und Verkaufskurs, und die ist selten so klar ausgewiesen wie eine Gebühr in Prozent.
Wer die beiden Modelle verwechselt, vergleicht Gebühren, die nicht vergleichbar sind. Genau deshalb führen wir in unserem Vergleich der regulierten Kryptobörsen für jeden Anbieter die Rechtseinheit und die tatsächlichen Handelskosten getrennt auf.
Welche MiCA-lizenzierten Börsen sich wirklich vergleichen lassen — mit Rechtseinheit, Zulassungsdatum und tatsächlichen HandelskostenDen EU-Pass nutzt nur die Hälfte
Das zentrale Versprechen von MiCA ist der europäische Pass: Eine Zulassung aus einem Mitgliedstaat gilt im gesamten Binnenmarkt. Ein Anbieter, der in Irland zugelassen wird, darf ohne weiteres Verfahren auch in Spanien, Polen und Finnland arbeiten. In der Praxis wird davon deutlich seltener Gebrauch gemacht als erwartet.

Die Verteilung zerfällt in zwei Lager, dazwischen liegt fast nichts. 125 Zulassungen decken genau ein einziges Land ab. 150 decken 25 Länder oder mehr ab, die meisten davon gleich 29 oder 30. Der Mittelbau fehlt: Nur 49 Anbieter bewegen sich zwischen zwei und 24 Ländern.
Dahinter stehen zwei ganz unterschiedliche Geschäftsmodelle. Die eine Gruppe sind regionale Institute, häufig Banken, die ihren bestehenden Kundenstamm bedienen und gar kein Interesse am Ausland haben. Die andere Gruppe sind Plattformen, die von Beginn an europaweit denken und den Pass als eigentlichen Grund für den Antrag betrachten. Für Verbraucher ist das relevant, weil ein Anbieter mit nur einer Landeszulassung im eigenen Land keine Dienste anbieten darf, wenn man dort nicht wohnt.
Der Juni-Peak und was danach geschah
Trägt man die Zulassungen nach Monat auf, ergibt sich ein Bild, das Aufsichtsbehörden aus anderen Regulierungsvorhaben kennen.

Über anderthalb Jahre hinweg bewegten sich die monatlichen Zulassungen im niedrigen zweistelligen Bereich. Im Dezember 2025 gab es einen ersten Ausschlag auf 44. Dann, im Juni 2026, dem letzten Monat vor dem Stichtag, wurden 76 Zulassungen erteilt — mehr als in den fünf Monaten davor zusammen. Im Juli waren es noch 31, im August bis zum Registerstand drei.
Der Effekt hat eine unangenehme Seite. Wer im Juni durch das Verfahren gegangen ist, hat den Antrag oft erst spät gestellt. Die Aufsichten hatten wenig Zeit, und die Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten, die MiCA für ein vollständiges Dossier vorsieht, dürfte in vielen Fällen ausgereizt worden sein.
Umgekehrt wurde für einige der Stichtag zum Ausstieg. Im Juli 2026 haben mit AscendEX, BitMEX und BitMart drei Handelsplätze angekündigt, das EU-Geschäft aufzugeben oder ganz zu schließen. Bei BitMart endet der Handel am 26. August 2026, die Plattform schließt zum 31. Januar 2027. AscendEX hat den Betrieb bereits zum 1. Juli eingestellt, Auszahlungen sind nur eingeschränkt möglich. Wer dort noch Bestände hält, sollte sich um den Abzug kümmern, statt auf eine Verlängerung zu hoffen.
Wer Bestände nicht auf einer Plattform liegen lassen will: Hardware-Wallets im VergleichMarke ist nicht gleich Rechtseinheit
Der praktisch wichtigste Punkt aus dem Register ist zugleich der am leichtesten zu übersehende. Der Schutz durch MiCA gilt nicht für eine Marke, sondern für die konkrete juristische Person, die die Zulassung erhalten hat. Und die heißt fast nie so wie die App auf dem Telefon.
Kraken taucht im Register als Payward Global Solutions Limited und Payward Europe Solutions Limited auf, beide in Irland. Crypto.com steht dort als Foris DAX MT Limited in Malta. Hinter Coinbase steckt die Coinbase Luxembourg S.A., hinter der europäischen Bybit-Einheit die Bybit EU GmbH in Österreich. Bitpanda hat gleich drei Zulassungen: in Österreich, in Deutschland und über die BP23 CA Limited in Malta.
Die Prüfung in einer Minute
Sieh im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen der Plattform nach, mit welcher Gesellschaft du den Vertrag schließt. Diesen Namen suchst du im Register, nicht den Markennamen. Steht dort eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb des EWR, greift der MiCA-Schutz nicht, auch wenn ein Schwesterunternehmen in Europa zugelassen ist.
Was uns beim Auswerten aufgefallen ist
Ein Wort zur Datenqualität, weil sie erklärt, warum kursierende Zahlen zu diesem Register auseinandergehen. Das Feld, in dem die zugelassenen Dienste stehen, ist nicht einheitlich befüllt. Die meisten Aufsichten schreiben den Buchstaben des Dienstes voran, also etwa b. operation of a trading platform. Bei 20 der 329 Einträge fehlt dieser Buchstabe vollständig, vor allem bei zyprischen und estnischen Zulassungen. Wer nur nach dem Buchstaben sucht, übersieht diese Einträge — darunter eine Handelsplattform.
Bei einem deutschen Institut sind die Buchstaben zudem um eine Position verschoben, sodass der Text und die Kennzeichnung auseinanderfallen. Ein Anbieter ist mit identischem Datensatz doppelt eingetragen, und zwei französische Gesellschaften teilen sich dieselbe LEI-Kennung. Wir haben die Dienste deshalb am beschreibenden Text erkannt und das Ergebnis gegen die Buchstabenmethode gegengeprüft. Das Auswertungsskript liegt der Redaktion vor.
Das ist kein Vorwurf an die ESMA, die die Meldungen der nationalen Behörden zusammenführt. Es ist ein Hinweis darauf, dass eine Zahl aus diesem Register immer die Methode mitliefern sollte, mit der sie entstanden ist.
Warum wir überhaupt eine Auswahl treffen
Ein Register beantwortet die Frage, wer legal arbeiten darf. Es beantwortet nicht die Frage, wo man vernünftig handelt. Zwischen einem lettischen Zahlungsdienstleister mit einer einzigen Landeszulassung und einer europaweit tätigen Handelsplattform liegen Welten, obwohl beide im selben Register stehen und beide zu Recht mit „MiCA-lizenziert" werben dürfen.
Deshalb halten wir eine kuratierte Auswahl für nötig. In unserem Vergleich der MiCA-regulierten Kryptobörsen steht bei jedem Anbieter, unter welcher Rechtseinheit und seit wann er zugelassen ist, jeweils am Register geprüft. Wer eine breitere Übersicht sucht, findet sie im allgemeinen Börsenvergleich; wer Bestände langfristig halten will, ist mit einer Hardware-Wallet ohnehin unabhängig von der Zulassung einer Plattform.
Was du daraus mitnimmst
- Prüfe die Rechtseinheit, nicht die Marke. Sieh in den Nutzungsbedingungen nach, mit welcher Gesellschaft du den Vertrag schließt, und suche diesen Namen im ESMA-Register. Das dauert eine Minute und ist der einzige belastbare Nachweis.
- Kläre, ob du auf einem Marktplatz oder gegen den Anbieter handelst. Nur 21 Zulassungen decken den Betrieb einer Handelsplattform ab. Beim verbreiteteren Broker-Modell steckt der Preis im Spread, nicht in einer ausgewiesenen Gebühr. Unser Vergleich der regulierten Börsen weist beides getrennt aus.
- Zieh Bestände von Plattformen ab, die den EU-Markt verlassen. AscendEX, BitMEX und BitMart haben den Rückzug angekündigt. Bei BitMart endet der Handel am 26. August 2026. Wer wartet, verhandelt später unter Zeitdruck.
Transparenzhinweis: Einige der im Vergleich genannten Anbieter arbeiten mit uns über Partnerprogramme zusammen. Auf die Auswertung des ESMA-Registers hat das keinen Einfluss — die Zahlen in diesem Artikel stammen ausschließlich aus der amtlichen Datei und sind daraus reproduzierbar. Ob ein Anbieter Partner ist, ändert nichts an seinem Lizenzstatus.
Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Kryptowerten. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich. Stand der Auswertung: 6. August 2026, Registerstand der ESMA: 4. August 2026.


























