Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

MiCA-Register der Stablecoin-Emittenten: 23 zugelassene Firmen, 43 Whitepaper und zwei tote Links

Das amtliche ESMA-Register listet 23 zugelassene Emittenten von E-Geld-Token und 43 gemeldete Whitepaper. Wir haben jede hinterlegte Dokumentadresse selbst aufgerufen und zeigen, wo das Verzeichnis ins Leere führt.

Waagerechte Metallschiene an einer hellen Wand mit einer Reihe gleichartiger blanker Metallanhänger an kleinen Haken, zwei Haken in der Reihe sind leer
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Wer in der EU einen Stablecoin herausgeben will, der an eine amtliche Währung gekoppelt ist, braucht dafür eine Zulassung. Die Aufsicht führt darüber ein öffentliches Verzeichnis: das MiCA-Register der E-Geld-Token, gepflegt von der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Es ist die einzige Stelle, an der du nachsehen kannst, ob hinter dem Euro-Token in deiner Wallet ein beaufsichtigtes Unternehmen steht.

Wir haben dieses Register am 16. August 2026 heruntergeladen und Zeile für Zeile ausgezählt. Das Ergebnis: 23 zugelassene Emittenten, 43 gemeldete Whitepaper, 13 Mitgliedstaaten. Und ein paar Stellen, an denen das Verzeichnis weniger hält, als sein amtlicher Charakter vermuten lässt.

Das MiCA-Register für E-Geld-Token: Was darin steht und was nicht

E-Geld-Token, im Verordnungstext EMT genannt, sind Kryptowerte, die den Wert genau einer amtlichen Währung abbilden sollen. Ein Euro-Token gehört dazu, ein Dollar-Token ebenso. Wer solche Token in der EU öffentlich anbietet, muss nach der MiCA-Verordnung entweder als E-Geld-Institut oder als Kreditinstitut zugelassen sein und ein Whitepaper bei der zuständigen nationalen Aufsicht melden.

Die ESMA führt die Meldungen aller nationalen Behörden in einem Übergangsregister zusammen. Wichtig ist, was dieses Register ausdrücklich nicht leistet. Die ESMA weist selbst darauf hin, dass die gelisteten Whitepaper von keiner Behörde geprüft oder genehmigt wurden. Die Verantwortung für den Inhalt liegt beim Emittenten. Das Register beantwortet also die Frage, ob ein Unternehmen zugelassen ist und ein Dokument gemeldet hat. Es beantwortet nicht, ob dieses Dokument stimmt.

Der zweite Punkt betrifft die Aktualität. Die Datei wird in wöchentlichen Abständen neu veröffentlicht. Der von uns geladene Stand trägt als Änderungszeitpunkt den 12. August 2026, 8:47 Uhr UTC. Zwischen einer Meldung an eine nationale Behörde und ihrem Erscheinen im europäischen Verzeichnis liegt damit ein Nachlauf von bis zu einer Woche.

23 Emittenten, 43 Whitepaper: Das Ergebnis der Auszählung vom 16. August 2026

Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 16. August 2026 selbst erhoben. Methode: Wir haben die amtliche Registerdatei der ESMA als CSV abgerufen, die Einträge über die Rechtsträgerkennung LEI zu Emittenten zusammengefasst und anschliessend jede im Register hinterlegte Whitepaper-Adresse einzeln aufgerufen. Geprüft wurden 43 Registereinträge, 23 Emittenten und 30 verschiedene Dokumentadressen.

Die Grundzahlen im Überblick. Das Register enthält 43 gemeldete Whitepaper. Dahinter stehen 23 Emittenten, gezählt nach eindeutiger LEI-Kennung. Ein Emittent kann mehrere Token und damit mehrere Whitepaper führen, weshalb die zweite Zahl deutlich unter der ersten liegt. Nach Zulassungsart sind 39 Einträge einem E-Geld-Institut zugeordnet, drei einem Kreditinstitut, bei einem Eintrag trägt das Feld den Wert "N/A".

Die Meldungen verteilen sich zeitlich so: zwölf Whitepaper wurden 2024 gemeldet, 17 im Jahr 2025 und 14 im laufenden Jahr 2026. Das Register wächst also weiter, aber nicht sprunghaft.

Euro oder Dollar? Warum 23 Stablecoin-Emittenten nicht 23 Euro-Stablecoins bedeutet

Eine Verwechslung liegt hier besonders nahe. Das Register ist kein Verzeichnis von Euro-Stablecoins, sondern eines von E-Geld-Token aller Währungen. Unter den gemeldeten Dokumenten finden sich neben Euro-Token auch mehrere Dollar-Token, darunter Whitepaper zu USDC, zu einem als eUSD geführten Token und zu USDCV.

Das Register selbst enthält keine saubere Währungsspalte. Wir konnten die Währung nur an den Dokumentadressen und Produktseiten ablesen, was eine Ableitung ist und keine amtliche Angabe. Wer wissen will, auf welche Währung ein konkreter Token lautet, muss deshalb ins Whitepaper selbst schauen. Genau dafür steht die Adresse im Register.

Praktisch heisst das: Die kursierende Schlagzeile von den "23 zugelassenen Stablecoins in Europa" ist doppelt ungenau. Es sind 23 Unternehmen, nicht 23 Token, und ein erheblicher Teil der Token lautet nicht auf Euro. Wenn du gezielt einen Euro-Stablecoin suchst, ist die Auswahl kleiner, als die Zahl vermuten lässt. Welche Handelsplätze diese Token überhaupt führen, ist eine davon getrennte Frage; einen Überblick über die in der EU zugelassenen Plattformen findest du im Vergleich regulierter Krypto-Börsen.

AllUnity und die BaFin: Warum nur ein einziger Emittent aus Deutschland kommt

Deutschland stellt in diesem Register genau einen Emittenten. Die AllUnity GmbH steht dort mit vier gemeldeten Whitepaper und der BaFin als zuständiger Behörde. Kein weiteres deutsches Unternehmen taucht in der Liste auf.

Das ist bemerkenswert, weil Deutschland gemessen an Bevölkerung und Finanzplatz zu den größten Märkten der Union gehört. Die Zulassung eines E-Geld-Instituts ist allerdings ein aufwändiges Verfahren, und ein Emittent kann von einem einzigen EU-Staat aus den gesamten Binnenmarkt bedienen. Für dich als Anlegerin oder Anleger folgt daraus vor allem eines: Dass ein Euro-Token nicht von einem deutschen Haus stammt, sagt nichts über seine Zulassung aus. Massgeblich ist die Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat, nicht der Sitz in Deutschland.

Stapel geschlossener Aktendeckel aus braunem Karton, mit flachem Baumwollband verschnürt, in der Mitte des Stapels klafft eine Lücke
Hinter 41 der 43 Registereinträge liegt ein Dokument. Bei zwei Einträgen fehlt der Verweis darauf vollständig.

Frankreich, Niederlande, Malta: Wie sich die Zulassungen auf 13 Mitgliedstaaten verteilen

Nach Zahl der Emittenten führt Frankreich mit sechs Unternehmen, es folgen Luxemburg mit drei sowie Litauen, Malta und die Niederlande mit je zwei. Je einen Emittenten stellen Tschechien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Island, Lettland, Polen und Slowenien.

Zählt man stattdessen die Whitepaper, verschiebt sich das Bild. Dann liegen die Niederlande mit neun Dokumenten vorn, vor Frankreich mit acht sowie Deutschland, Finnland und Malta mit je vier. Der Grund ist die unterschiedliche Produktbreite: Ein einzelner niederländischer Emittent führt allein sechs Einträge.

Island fällt aus dem Rahmen, weil es nicht zur EU gehört. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums wendet das Land die MiCA-Regeln dennoch an, die Aufsicht liegt bei der isländischen Zentralbank.

Regulierte Krypto-Börsen im VergleichRegulierte Krypto-Börsen im Vergleich

Das Whitepaper ist kein Beiwerk. Es ist das Dokument, in dem ein Emittent offenlegt, wie der Token gedeckt ist, welche Rechte auf Rücktausch bestehen und welche Risiken er selbst sieht. Die Adresse im Register ist der amtlich hinterlegte Weg dorthin. Wir haben deshalb alle 30 verschiedenen Adressen aufgerufen.

28 der 30 Adressen antworteten mit HTTP 200 und lieferten eine Seite aus. Zwei antworteten mit HTTP 404, also einer Fehlerseite. Betroffen sind der Eintrag der Bridge Building S.A. aus Luxemburg mit der Adresse bridge.xyz/transparency/EURR und der Eintrag der Newrails, UAB aus Litauen mit einer Dokumentadresse unter newrails.xyz.

Wichtig für die Einordnung: In beiden Fällen antwortet die jeweilige Hauptdomain selbst mit HTTP 200. Es handelt sich also nicht um abgeschaltete Unternehmensseiten oder um eine Abwehr automatisierter Abrufe, sondern um eine Adresse, unter der zum Zeitpunkt unseres Abrufs kein Dokument mehr lag. Wir haben beide Adressen zusätzlich mit Cookie-Speicher und Browser-Kennung erneut abgerufen, mit demselben Ergebnis.

Daraus folgt ausdrücklich kein Vorwurf. Ein Dokument kann umgezogen sein, eine Adresse veraltet, die Registerzeile schlicht nicht nachgeführt. Ob das Whitepaper an anderer Stelle erreichbar ist, haben wir nicht geprüft, und ob eine Pflicht verletzt wurde, wäre ohnehin eine Frage für die zuständige Aufsicht und nicht für eine Redaktion. Belegt ist allein: Wer am 16. August 2026 dem amtlich hinterlegten Weg folgte, kam bei diesen beiden Einträgen nicht ans Dokument.

Sammel-URLs statt Einzeldokument: 15 Einträge zeigen auf vier Adressen

Der zweite Befund ist unauffälliger und betrifft mehr Einträge. 41 Registerzeilen tragen eine Dokumentadresse, aber es sind nur 30 verschiedene. Der Grund: Mehrere Emittenten hinterlegen für sämtliche Token dieselbe Sammeladresse.

Konkret verweisen sechs Einträge eines niederländischen Emittenten auf eine einzige Ressourcen-Seite, vier Einträge des deutschen Emittenten auf eine einzige Whitepaper-Seite, drei Einträge eines weiteren niederländischen Anbieters auf eine gemeinsame Produktseite und zwei Einträge eines maltesischen Emittenten auf eine gemeinsame Übersicht. Zusammen sind das 15 der 43 Einträge, die sich vier Adressen teilen.

Formal ist das nicht zu beanstanden, denn das Register verlangt eine Adresse und keine Punktlandung. Praktisch bedeutet es, dass du bei diesen Einträgen auf einer Übersichtsseite landest und das Dokument zu deinem Token dort erst suchen musst. Ein HTTP-Code 200 heisst eben nur, dass eine Seite antwortet. Er heisst nicht, dass du das gesuchte Whitepaper vor dir hast.

Mehrere straff gespannte dünne Fäden laufen aus verschiedenen Richtungen über ein helles Holzbrett und werden alle durch eine einzige kleine Metallöse geführt
15 Registereinträge laufen auf nur vier Sammeladressen zusammen, an denen das passende Dokument erst gesucht werden muss.

Artikel 48 Absatz 4 und 5: Wenn ein zugelassener E-Geld-Token gar nicht öffentlich angeboten wird

Eine Spalte des Registers wird selten beachtet, obwohl sie viel erklärt. Sie vermerkt, ob ein Emittent sich auf die Ausnahmen in Artikel 48 Absatz 4 oder 5 der MiCA-Verordnung beruft. Bei einem Emittenten mit drei Einträgen steht dort ein Ja.

Der Registerkommentar dieses tschechischen Emittenten sagt selbst, worum es geht: Der Token werde im Rahmen einer Ausnahme für begrenzte Netzwerke herausgegeben, nicht der Allgemeinheit angeboten und ausschliesslich innerhalb eines klar abgegrenzten, funktional beschränkten Systems verwendet.

Damit stehen im selben Verzeichnis Token, die jeder kaufen kann, neben Token, die für die Öffentlichkeit gar nicht gedacht sind. Wer die Liste als Einkaufsliste liest, geht in die Irre. Das Register ist ein Aufsichtsverzeichnis und keine Produktübersicht.

Was das für die Suche nach einem Euro-Token bedeutet

Aus 43 Einträgen wird nach diesen Abzügen eine deutlich kleinere Menge tatsächlich frei verfügbarer Euro-Token. Abzuziehen sind die Dollar-Token, die Einträge unter der Ausnahme für begrenzte Netzwerke und jene Fälle, in denen mehrere Einträge auf denselben Emittenten und dieselbe Produktfamilie entfallen. Eine belastbare Endzahl nennen wir hier bewusst nicht, weil das Register die Währung nicht als eigenes Feld führt und jede Zahl damit auf einer Ableitung beruhen würde.

Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker im VergleichKrypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker im Vergleich

Whitepaper-Pflicht nach MiCA: Was in dem Dokument stehen muss

Wenn du den Weg ins Whitepaper gefunden hast, lohnt sich der Blick auf wenige Punkte. Die MiCA-Verordnung schreibt für E-Geld-Token unter anderem Angaben zum Emittenten, zum Token selbst, zu den Rechten und Pflichten der Inhaber sowie zu den Risiken vor.

Für die Praxis sind zwei Punkte am wichtigsten. Erstens der Rücktausch: E-Geld-Token müssen den Inhabern jederzeit zum Nennwert zurückgetauscht werden können. Zweitens die Deckung, also die Frage, in welchen Werten die Reserve gehalten wird und wo sie verwahrt ist. Beides steht im Dokument, und beides erklärt, warum ein zugelassener E-Geld-Token rechtlich etwas anderes ist als ein Stablecoin ohne Zulassung.

Wie sich ein solcher Token vom geplanten digitalen Zentralbankgeld unterscheidet, haben wir in einem eigenen Beitrag zum Unterschied zwischen digitalem Euro und Stablecoin auseinandergenommen. Und wo du deine Token nach dem Kauf verwahrst, entscheidest du unabhängig vom Emittenten; die gängigen Programme haben wir im Software-Wallet-Vergleich gegenübergestellt.

Grenzen dieser Auswertung: Was das Register nicht beantwortet

Vier Dinge konnten wir nicht prüfen, und sie gehören zur Auswertung dazu.

Wir haben nicht geprüft, ob ein gelisteter Token tatsächlich handelbar ist. Das Register sagt nichts darüber, ob eine Börse ihn führt oder wie viel davon im Umlauf ist. Wir haben ausserdem nicht geprüft, ob die erreichbaren Dokumente inhaltlich vollständig sind; gemessen haben wir die Erreichbarkeit, nicht die Qualität. Wir haben nicht geprüft, ob die beiden nicht erreichbaren Dokumente anderswo liegen. Und wir konnten die Währung eines Tokens nicht aus dem Register selbst bestimmen, weil ein entsprechendes Feld fehlt.

Hinzu kommt eine Auffälligkeit, die wir nicht auflösen konnten: Ein slowenischer Eintrag trägt als Meldedatum den 1. September 2026 und damit ein Datum, das zum Zeitpunkt unseres Abrufs in der Zukunft lag. Ob es sich um einen Erfassungsfehler oder um eine im Voraus eingetragene Meldung handelt, lässt sich von aussen nicht sagen. Ebenfalls aufgefallen ist, dass die niederländische Aufsichtsbehörde im Register in zwei verschiedenen Schreibweisen geführt wird. Wer die Datei maschinell nach Behördennamen gruppiert, erhält dadurch einen Emittenten zu viel. Wir haben deshalb über die LEI-Kennung zusammengefasst und nicht über den Behördennamen.

Die ältere Auswertung des Registers der zugelassenen Handelsplattformen, in dem wir nur 21 Plattformen gefunden haben, betrifft ein anderes Verzeichnis mit anderen Einträgen und ist von dieser Auswertung unabhängig.

Stablecoin-Zulassung prüfen: Was du daraus mitnimmst

Aus der Auszählung ergeben sich drei Schritte, die du an einem Abend erledigen kannst.

  1. Sieh nach, ob der Emittent deines Euro-Tokens überhaupt im Register steht. Nicht der Token-Name zählt, sondern das dahinterstehende Unternehmen und seine LEI-Kennung. Findest du es nicht, ist der Token in der EU nicht als E-Geld-Token zugelassen, was seine Verfügbarkeit auf regulierten Plattformen begrenzt. Welche Handelsplätze eine EU-Zulassung haben, zeigt der Vergleich regulierter Krypto-Börsen.
  2. Ruf das Whitepaper auf und sieh dir den Rücktausch und die Deckung an. Landest du auf einer Übersichtsseite, such dort das Dokument zu deinem Token. Führt die Adresse ins Leere, notiere dir das und frag beim Emittenten nach; ein fehlendes Dokument ist kein Beweis für ein Problem, aber es ist auch nicht der Zustand, den die Verordnung vorsieht. Wo du den Token anschliessend verwahrst, klärt der Software-Wallet-Vergleich.
  3. Halte Tauschvorgänge sauber fest. Der Tausch von einem Stablecoin in einen anderen ist steuerlich ein Verkauf, auch wenn beide auf denselben Euro lauten. Wer wegen einer Umstellung den Token wechselt, erzeugt damit einen dokumentationspflichtigen Vorgang. Die gängigen Werkzeuge dafür stehen im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.

(Stand: 16. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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