Stablecoin-Reserven: Warum die EZB die Bankeinlagen-Pflicht kippen will
Das Europäische System der Zentralbanken hat am 22. September seine Antwort zur MiCA-Überprüfung eingereicht und fordert darin das Ende der Pflicht, 30 bis 60 Prozent der Stablecoin-Reserven als Bankeinlage zu halten. Was dahintersteckt und was du an deinem eigenen Token prüfen kannst.

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Am 22. September 2026 hat das Europäische System der Zentralbanken seine Antwort auf die MiCA-Überprüfung der EU-Kommission veröffentlicht. Der Kern der 61-seitigen Stellungnahme betrifft direkt jeden, der einen Euro- oder Dollar-Stablecoin hält: Die Notenbanken halten die Pflicht, einen festen Anteil der Reserven als Bankeinlage zu parken, für einen Konstruktionsfehler und schlagen vor, sie durch Liquiditätsanforderungen zu ersetzen.
Wichtig vorweg, damit die Einordnung stimmt: Am 30. September ändert sich keine Regel. An diesem Tag endet lediglich die Frist, bis zu der die Kommission Antworten zur MiCA-Überprüfung annimmt. Was du heute an deinem Stablecoin prüfen kannst, steht trotzdem schon fest, und genau darum geht es in diesem Text.
Was das ESZB eingereicht hat
Das Europäische System der Zentralbanken, kurz ESZB, ist der Verbund aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Notenbanken der EU, in Deutschland also der Bundesbank. Sein Beitrag zur Konsultation ist eine fachliche Stellungnahme und keine Rechtsetzung: Das ESZB beschreibt, was es an der heutigen Fassung der Verordnung für problematisch hält, und nennt Alternativen.
Wir haben das Dokument selbst geladen und im Volltext gelesen, es liegt als PDF auf den Seiten der EZB. Der Abschnitt, um den es hier geht, trägt die Frage, welche Folgen die Einlagenpflicht für Banken, für die Finanzstabilität und für die Geldpolitik hat. Das ESZB unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen Stablecoins, die den Euro oder eine andere EU-Währung abbilden, und solchen auf Nicht-EU-Währungen, weil die Folgen jeweils andere sind.
Den Rahmen dieser Konsultation und was du selbst bis zum Fristende einreichen kannst, haben wir in MiCA-Konsultation endet am 30. September beschrieben. Dieser Text hier nimmt sich den inhaltlich gewichtigsten Beitrag vor, der seither eingegangen ist.
Die 30-Prozent-Regel: Was MiCAR heute verlangt
Ein E-Geld-Token, im Verordnungsdeutsch EMT, ist ein Kryptowert, der den Wert einer einzigen amtlichen Währung abbildet. Ein wertreferenzierter Token, abgekürzt ART, bezieht sich stattdessen auf einen Korb aus Währungen, Rohstoffen oder anderen Werten. Beide müssen nach der Verordnung eine Reserve halten, die jederzeit den Rücktausch zum Nennwert deckt.
Die entscheidende Vorgabe steht in der Stellungnahme wörtlich zitiert: Mindestens 30 Prozent der Reserveaktiva müssen als Einlagen bei Kreditinstituten gehalten werden, bei als signifikant eingestuften Token sind es 60 Prozent. Der Rest muss in sichere, risikoarme Werte fließen, die als hochliquide Instrumente mit minimalem Markt-, Kredit- und Konzentrationsrisiko gelten, und diese Werte müssen sich schnell und ohne große Preiswirkung veräußern lassen.
„Signifikant“ ist dabei kein Gefühl, sondern eine Einstufung durch die Aufsicht anhand von Schwellen wie Nutzerzahl, Umlaufmenge und Transaktionsvolumen. Diese Einstufung verdoppelt die Einlagenquote, und dort setzt die Kritik der Notenbanken an: Je größer ein Stablecoin wird, desto stärker wird er an das Bankensystem gekettet. Welche Emittenten in Europa überhaupt zugelassen sind, ordnet unser Text zum MiCA-Register der Stablecoin-Emittenten ein.

Warum die Notenbanken die Einlagenpflicht für riskant halten
Das Argument des ESZB lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Pflicht, einen bestimmten Anteil der Reserve als Bankeinlage zu halten, schafft eine direkte Verbindung zwischen Emittenten und Kreditinstituten, und diese Verbindung überträgt Stress in beide Richtungen.
Die erste Richtung geht vom Stablecoin zur Bank. Kommt es zu einem Ansturm auf einen einzelnen Token, muss der Emittent seine Einlagen schnell abziehen, um die Rücktauschwünsche zu bedienen. Bei einem großen Token kann der plötzliche Abzug einer erheblichen Summe die betroffene Bank in Schwierigkeiten bringen. Das ESZB hält in der Stellungnahme fest, dass solche Effekte zunächst einzelne Häuser treffen und dann systemisch werden können. Hinzu kommt: Einlagen von Stablecoin-Emittenten gelten als weniger stabil und reagieren empfindlicher auf Veränderungen als gewöhnliche Kundeneinlagen.
Die zweite Richtung geht von der Bank zum Stablecoin, und dafür gibt es einen belegten Fall, um den es im nächsten Abschnitt geht.
Der Fall SVB und USDC: Wie die Kopplung im März 2023 wirkte
Das ESZB führt als Beleg die Ereignisse vom März 2023 an. Damals gerieten die Silicon Valley Bank und mit ihr ein Teil des US-Regionalbankensektors in Schieflage. Der Emittent des Dollar-Stablecoins USDC hatte einen Teil seiner Reserve bei dieser Bank liegen. Als das bekannt wurde, löste es einen Ansturm auf den Token aus, der zeitweise deutlich unter einen Dollar rutschte.
Die Lehre, die die Notenbanken daraus ziehen, ist die entscheidende: Eine Bankeinlage ist kein risikoloser Parkplatz. Eine Einlage ist eine Forderung gegen ein Kreditinstitut, und im Krisenfall wird aus dem vermeintlich sichersten Teil der Reserve der ansteckendste. Wer als Halter nachvollziehen will, wie eng die Verbindung zwischen Euro-Stablecoins und Banken inzwischen ist, findet das in unserem Text zu Euro-Stablecoins und den Banken dahinter.
Gleichzeitig räumt das ESZB ein, dass Einlagen auch etwas leisten: Der gehaltene Betrag bildet einen Liquiditätspuffer, der in Stressphasen angezapft werden kann, und erspart dem Emittenten den Notverkauf von Wertpapieren unter Buchwert. Die Frage ist also nicht, ob Liquidität gebraucht wird, sondern in welcher Form sie vorgehalten wird.
Was stattdessen kommen soll: Repos und kurzlaufende Staatsanleihen
An dieser Stelle wird die Stellungnahme konkret. Das ESZB nennt drei Wege, wie ein Emittent dieselbe oder eine bessere Liquidität ohne feste Einlagenquote erreichen kann.
Erstens können Reserveaktiva in Repo-Geschäften verpfändet werden: Das Wertpapier wird gegen Bargeld überlassen und später zurückgekauft, was kurzfristig Liquidität schafft, ohne den Bestand zu veräußern. Zweitens nennt das ESZB Overnight-Reverse-Repos als Alternative zur Einlage. Diese Geschäfte werden über Nacht abgeschlossen und haben damit eine tägliche Fälligkeit, was laufend verfügbare Mittel für Rücktauschwünsche sichert. Drittens verweist es auf kurzlaufende Staatsanleihen, die Emittenten am Sekundärmarkt oder direkt in der Auktion kaufen können; große Euroraum-Länder begeben routinemäßig Papiere mit drei bis zwölf Monaten Laufzeit.
Der gemeinsame Nenner: Statt einer starren Quote sollen Schwellen gelten, die an die Verfügbarkeit der Mittel geknüpft sind, etwa daran, welcher Anteil der Reserve binnen eines Geschäftstags und welcher binnen fünf Geschäftstagen flüssig gemacht werden kann. Das ist die Logik, die aus dem Bankenaufsichtsrecht bekannt ist, übertragen auf Stablecoin-Emittenten.

Die zwei fehlenden Standards: Warum Teile der Regeln noch nicht greifen
Ein Befund aus der Stellungnahme geht in den Schlagzeilen unter, obwohl er praktisch der wichtigste ist. Zwei technische Regulierungsstandards, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde im Auftrag der Verordnung ausgearbeitet hat, sind von der EU-Kommission bislang nicht gebilligt worden. Das ESZB schreibt dazu, dass bestimmte Aspekte der Liquiditätsanforderungen deshalb noch nicht anwendbar oder nicht hinreichend klar sind, und es unterstützt die Annahme dieser Standards ausdrücklich.
Betroffen sind zwei Pflichten, die du als Halter unmittelbar spürst, wenn sie fehlen: die Vorgabe, das Konzentrationsrisiko zu begrenzen, und die Pflicht des Emittenten, die Kreditwürdigkeit der Banken zu überwachen, bei denen er seine Einlagen unterhält. Genau diese beiden Punkte hätten im Fall von 2023 den Unterschied gemacht. Solange die Standards nicht in Kraft sind, verlässt sich die Regel auf die Eigeninitiative der Emittenten.
Für die Einordnung heißt das: Die Verordnung gilt, aber sie ist an dieser Stelle unfertig. Wer nachlesen will, welche Änderungen an MiCA ohnehin geplant sind, findet den Überblick in unserem Hub zu den MiCA-Pflichten.
Was das für dich als Halter von EURC oder USDC bedeutet
Keine dieser Fragen ändert heute etwas an deinem Guthaben. Zusammen ändern sie aber, worauf du schaust, wenn du einen größeren Betrag in einem Stablecoin parkst.
Der erste Punkt ist die Zusammensetzung der Reserve. Ein Emittent, der 60 Prozent bei Banken liegen hat, ist von der Gesundheit dieser Banken abhängig; einer mit einem hohen Anteil kurzlaufender Staatsanleihen trägt dafür Zins- und Marktrisiko, das bei kurzen Laufzeiten allerdings klein bleibt. Der zweite Punkt ist die Streuung: Liegt die Einlage bei einem einzigen Institut oder bei mehreren? Der dritte ist die Frage, ob du den Rücktausch zum Nennwert direkt beim Emittenten verlangen kannst oder nur über den Handelsplatz aussteigst, an dem der Kurs in Stressphasen abweichen kann.
Wer seine Stablecoins ohnehin bei einem in der EU zugelassenen Anbieter hält, hat bei diesen Fragen den kürzeren Weg zur Antwort, weil die Berichtspflichten dort greifen. Welche Häuser eine MiCA-Zulassung führen, zeigt unser Vergleich der regulierten Krypto-Börsen.
Die Marktlage jeden MorgenSo prüfst du die Reserve deines Stablecoins selbst
Das klingt nach Arbeit für Aufsichtsbehörden, ist aber in einer Viertelstunde erledigt. Emittenten, die unter die Verordnung fallen, müssen ein Krypto-Whitepaper veröffentlichen und regelmäßig über die Zusammensetzung der Reserve berichten. Beides steht auf der Website des Emittenten, meist unter Transparenz oder Reserve.
Worauf du dabei achtest: Wie hoch ist der Anteil, der als Bankeinlage gehalten wird, und ist er über mehrere Institute verteilt? Welche Restlaufzeiten haben die Wertpapiere in der Reserve, und handelt es sich um Staatsanleihen oder um andere Papiere? Wie alt ist der jüngste Bericht, und wer hat ihn geprüft? Findest du die Angaben nicht oder stammen sie aus dem vorletzten Quartal, ist das selbst eine Antwort.
Ein zweiter, oft vergessener Punkt: Prüfe, welche Fassung eines Tokens du überhaupt hältst. Manche Dollar-Stablecoins existieren in einer EU-konformen und einer nicht-europäischen Variante, teils auf verschiedenen Netzwerken ausgegeben. Die Reservevorschriften der Verordnung gelten nur für die in der EU ausgegebene Fassung.
Die Frist am 30. September: Was danach passiert und was nicht
Die gezielte Konsultation zur Überprüfung der MiCA-Verordnung läuft seit dem 20. Mai 2026. Die Kommission nimmt Antworten bis zum 30. September 2026 um 23:59 Uhr MESZ an; ursprünglich sollte die Frist Ende August enden und wurde verlängert. Beides steht auf der Konsultationsseite der Kommission, die wir dazu selbst aufgerufen haben.
Teilnehmen darf jede Person und jedes Unternehmen, nicht nur Verbände. Wenn du also selbst betroffen bist, weil du Stablecoins nutzt oder als Unternehmen mit ihnen abrechnest, ist das der Weg, auf dem deine Erfahrung in die Überprüfung einfließt. Acht Tage sind knapp, für eine sachliche Antwort auf einzelne Fragen reichen sie.
Was danach nicht passiert, ist genauso wichtig: Am 1. Oktober gilt keine neue Regel. Die Antworten fließen in die Berichte ein, die die Kommission nach den Artikeln 140 und 142 der Verordnung vorlegen muss, und diese Berichte sind bis Mitte 2027 fällig. Eine Gesetzesänderung bräuchte danach das ordentliche Verfahren mit Parlament und Rat. Wer dir erzählt, die Einlagenpflicht falle demnächst, verkauft dir eine Erwartung als Tatsache.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Regel wirklich fällt?
Diese Frage lässt sich heute nicht beantworten, und wir tun auch nicht so. Was sich sagen lässt: Die Stellungnahme einer Notenbank hat in einem solchen Verfahren Gewicht, sie bindet die Kommission aber nicht. Andere Teilnehmer der Konsultation vertreten gegenteilige Positionen, und die Einlagenpflicht hat neben dem Stabilitätsargument auch ein geldpolitisches: Reserven, die bei europäischen Banken liegen, bleiben im europäischen Kreislauf.
Realistisch ist ein Zwischenweg: eine niedrigere Quote, kombiniert mit Liquiditätsschwellen und den beiden noch ausstehenden technischen Standards. Für dich als Halter ändert sich dadurch wenig am Alltag, aber einiges an der Frage, wie belastbar ein Stablecoin im Stressfall ist. Genau deshalb lohnt es sich, die Reserveberichte im Blick zu behalten, statt auf den Gesetzgeber zu warten.
Stablecoin-Reserven: Was du daraus mitnimmst
- Sieh dir den jüngsten Reservebericht deines Stablecoins an. Notiere den Anteil der Bankeinlagen, die Zahl der Institute und die Restlaufzeiten der Wertpapiere. Wer dabei gleich prüfen will, ob der eigene Anbieter in der EU zugelassen ist, findet die Einordnung im Vergleich der regulierten Krypto-Börsen.
- Verteile größere Stablecoin-Bestände, statt alles in einem Token zu halten. Die Kopplung an einzelne Banken ist der Punkt, den die Notenbanken selbst als Schwachstelle benennen; wer streut, macht sich von einem einzelnen Emittenten unabhängig. Wo sich welcher Token in Euro handeln lässt, zeigt der Börsenvergleich.
- Nutze die Frist, wenn dich das Thema betrifft. Bis zum 30. September um 23:59 Uhr MESZ nimmt die Kommission Antworten an; danach entscheidet sich ohne dich, wie die Reserveregeln künftig aussehen. Den Rahmen und die Fragen dazu findest du in unserem Überblick zu den MiCA-Pflichten.
Quellen zum Nachlesen: die Stellungnahme des ESZB zur MiCAR-Überprüfung als PDF und die Konsultationsseite der EU-Kommission mit Frist und Fragebogen.
(Stand: 22. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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