Luno schließt EU-Konten: Verkauf und Euro-Auszahlung nur noch bis 31. August 2026
Luno beendet den Dienst in betroffenen europäischen Märkten: Verkaufen und Euro auszahlen geht nur bis zum 31. August 2026, am 1. September werden die Konten geschlossen. Danach drohen Gebühren von bis zu 52 US-Dollar im Monat. Die Fristen, die Schritte und die MiCA-lizenzierten Alternativen.

Wer noch Euro oder Kryptowährungen bei Luno liegen hat, muss jetzt handeln. Die Börse mit südafrikanischen Wurzeln beendet ihren Dienst in den betroffenen europäischen Märkten. Verkaufen und Geld auf das Bankkonto auszahlen geht nur noch bis zum 31. August 2026. Am 1. September werden die Konten geschlossen, und auf Restguthaben fallen anschließend monatliche Gebühren an, die ab Dezember auf bis zu 52 US-Dollar steigen. Der Weg über eine Krypto-Auszahlung auf ein eigenes Wallet ist bereits seit Ende Juni versperrt. Dieser Artikel erklärt die Fristen, die verbleibenden Schritte und die Auswahl eines Nachfolge-Anbieters mit MiCA-Zulassung.
Luno-Konto wird geschlossen: Der Zeitplan bis zum 1. September 2026
Die Abwicklung läuft seit Wochen in Stufen, und die wichtigste davon ist bereits Vergangenheit. Das ist der Zeitplan, wie ihn Luno seinen Kunden mitgeteilt hat und wie ihn mehrere Fachmedien übereinstimmend dokumentieren:
- 29. Juni 2026: letzter Tag für Krypto-Transfers auf externe Wallets. Seitdem sind Auszahlungen in Kryptowährungen dauerhaft deaktiviert.
- 31. August 2026: letzter Tag, um Bestände zu verkaufen und den Euro-Erlös auf das Bankkonto auszuzahlen.
- 1. September 2026: Luno schließt die Konten in den betroffenen Regionen dauerhaft.
- Ab September 2026: zwei US-Dollar Inaktivitätsgebühr pro Monat auf verbliebene Guthaben.
- Ab Dezember 2026: zusätzlich 50 US-Dollar Ruhegebühr, zusammen also bis zu 52 US-Dollar im Monat.
Die Daten stammen aus der Kundeninformation auf der Luno-Hilfeseite und aus übereinstimmenden Berichten der Fachpresse, unter anderem bei CryptoSlate (Stand: 8. August 2026). Welche Länder genau betroffen sind, hat Luno öffentlich nicht einzeln benannt; die Hilfeseite spricht allgemein von Regionen, in denen der Dienst eingestellt wird. Wer sich in der App noch anmelden kann und dort die entsprechenden Hinweise sieht, gehört dazu.
Krypto-Transfer bei Luno seit 29. Juni gesperrt: Warum nur der Verkauf gegen Euro bleibt
Für Betroffene ist die einschneidendste Einschränkung längst in Kraft. Seit dem 29. Juni 2026 lassen sich Coins nicht mehr auf ein externes Wallet oder zu einer anderen Börse übertragen. Wer seine Bitcoin oder Ethereum behalten wollte, hätte bis zu diesem Datum reagieren müssen. Jetzt bleibt ein einziger Weg: die Bestände bei Luno verkaufen, den Euro-Erlös auszahlen lassen und die Coins anschließend bei einem anderen Anbieter neu kaufen.
Dieser Umweg hat Nebenwirkungen, die man einplanen sollte. Zwischen Verkauf und Rückkauf liegt eine Zeitspanne ohne Marktposition, in der sich der Kurs in beide Richtungen bewegen kann. Dazu kommen Handelsgebühren auf beiden Seiten und je nach Haltedauer ein steuerlicher Effekt, zu dem weiter unten mehr steht. Je früher der Verkauf angestoßen wird, desto mehr Puffer bleibt für Rückfragen der Bank, Verifizierungsschleifen oder eine Antwort des Supports. Auf den letzten Tag sollte niemand warten.
Frist 31. August 2026: So holst du dein Geld von Luno
Schritt 1: Bankverbindung im Luno-Konto prüfen
Ausgezahlt wird auf ein Bankkonto, das auf deinen Namen läuft und bei Luno hinterlegt ist. Prüfe zuerst, ob die hinterlegte IBAN noch stimmt. Eine veraltete Bankverbindung ist der häufigste Grund, warum Auszahlungen in Warteschleifen landen, und genau dafür fehlt vor dem Stichtag die Zeit.
Schritt 2: Alle Bestände verkaufen
Verkaufe sämtliche Positionen gegen Euro, auch Kleinstbeträge und Staubreste in Nebenwerten. Was am 1. September noch als Kryptowährung im Konto liegt, lässt sich danach nicht mehr selbst handeln. Beachte dabei die Untergrenze: Guthaben unter dem Gegenwert von zehn US-Dollar zahlt Luno nach den vorliegenden Berichten nicht aus, weil sie unter der Mindestschwelle für Auszahlungen liegen.
Schritt 3: Euro auszahlen und den Eingang kontrollieren
Stoße die Euro-Auszahlung an und kontrolliere den Eingang auf dem Bankkonto, bevor die Frist abläuft. Wer den 31. August verpasst, kommt anschließend nur noch über den Kundensupport an sein Geld und muss dafür einen Banknachweis vorlegen, der höchstens drei Monate alt ist. Das funktioniert, ist aber langsamer, und ab September nagen die Gebühren am Guthaben.
MiCA-lizenzierte Krypto-Börsen im Vergleich: Gebühren, Einzahlung, RegulierungGebühren ab September 2026: Erst 2, ab Dezember 52 US-Dollar im Monat auf Luno-Restguthaben
Luno behält sich vor, auf Guthaben, die nach der Kontoschließung verbleiben, laufende Gebühren zu erheben. Ab September 2026 sind das zwei US-Dollar Inaktivitätsgebühr im Monat, ab Dezember kommt eine Ruhegebühr von 50 US-Dollar hinzu. Zusammen ergibt das bis zu 52 US-Dollar monatlich. Ein Restguthaben von 200 Euro wäre bei diesem Satz rechnerisch in rund vier Monaten aufgezehrt; die Rechnung ist unsere eigene, die Gebührensätze stammen aus den Berichten von CryptoSlate und crypto.news vom 3. August 2026. Wer die Auszahlung verschleppt, zahlt also doppelt: mit Wartezeit und mit schwindendem Guthaben.
Keine MiCA-Zulassung im ESMA-Register: Der regulatorische Hintergrund des Luno-Rückzugs
Seit dem 1. Juli 2026 ist die Übergangsfrist der europäischen MiCA-Verordnung abgelaufen. Wer seitdem Krypto-Dienstleistungen für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum anbietet, braucht eine Zulassung als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, im Verordnungsjargon CASP. Die erteilten Zulassungen führt die europäische Wertpapieraufsicht ESMA in einem öffentlichen Register, das jeder ohne Anmeldung einsehen kann. In der Registerdatei mit 329 Zulassungen ist Luno nicht enthalten, auch nicht in der begleitenden Liste der als nicht konform gemeldeten Anbieter (Abruf: 8. August 2026).
Luno selbst begründet den Rückzug öffentlich nicht mit der Regulierung. Das Unternehmen erklärt, sich auf seine Kernmärkte in Afrika und Südostasien konzentrieren zu wollen; genannt werden Kenia, Nigeria, Südafrika, Indonesien und Malaysia. Beides kann nebeneinander stehen: Ohne Registereintrag ist das Geschäft mit EWR-Kunden seit Juli nicht mehr zulässig, und Luno wickelt sein Europageschäft ab. Der Fall reiht sich in eine Serie ein, denn schon zum MiCA-Stichtag hatten mehrere internationale Plattformen den europäischen Markt aufgegeben. Wie sich die Lage für Luno-Kunden zuletzt darstellte, dokumentiert auch unser Luno-Erfahrungsbericht, der die Kontoschließung ausdrücklich vermerkt.
MiCA-lizenzierte Luno-Alternativen: Bitpanda, Bitvavo, Kraken und Coinbase im Register-Check
Wer nach dem Verkauf wieder einsteigen will, sollte den künftigen Anbieter zuerst im ESMA-Register nachschlagen. Vier in Deutschland verbreitete Alternativen stehen dort mit erteilter Zulassung (Abruf: 8. August 2026):
- Bitpanda: zugelassen über die Bitpanda GmbH in Österreich (Meldung vom 9. April 2025), mit weiteren Registereinträgen in Deutschland und Malta.
- Bitvavo: zugelassen als Bitvavo B.V. in den Niederlanden (Meldung vom 26. Juni 2025).
- Kraken: im Register geführt über die irische Payward Europe Solutions Limited (Meldung vom 25. Juni 2025).
- Coinbase: zugelassen als Coinbase Luxembourg S.A. in Luxemburg (Meldung vom 20. Juni 2025).
Beim Nachschlagen hilft ein Detail: Im Register steht die Rechtseinheit, nicht immer der Markenname. Hinter Kraken steht dort Payward, hinter mancher App eine Gesellschaft, deren Name auf der Startseite nirgends auftaucht. Prüfe deshalb das Impressum des Anbieters gegen den Registereintrag. Gebühren, Einzahlungswege und Sparplan-Konditionen unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich; einen laufend gepflegten Überblick gibt unser Börsen-Vergleich, und wer gezielt nach Aufsichtsstatus filtern will, findet die Kandidaten im Vergleich der regulierten Krypto-Börsen.
Coins nach dem Börsenwechsel selbst verwahren: Hardware-Wallets im VergleichSteuern beim Luno-Zwangsverkauf: Haltefrist und Freigrenze im Blick behalten
Der erzwungene Verkauf ist steuerlich ein ganz normaler Verkauf. In Deutschland zählt die Veräußerung von Kryptowährungen im Privatvermögen zu den privaten Veräußerungsgeschäften: Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn einkommensteuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer sind Gewinne steuerpflichtig, sobald alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres zusammen die Freigrenze von 1.000 Euro erreichen. Wer durch die Luno-Frist vor Ablauf der Jahresfrist verkaufen muss, verliert die Aussicht auf den steuerfreien Verkauf, und beim Rückkauf beim neuen Anbieter beginnt die einjährige Haltefrist von vorn.
Daraus folgt ein Schritt, der leicht vergessen wird: Exportiere deine vollständige Transaktionshistorie aus dem Luno-Konto, solange der Zugriff besteht. Nach der Kontoschließung am 1. September ist die Belegfrage deutlich mühsamer zu klären, und für die Steuererklärung brauchst du Anschaffungsdaten und Kurse. Diese Einordnung ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Lehren aus dem Luno-Aus: Anbieterwahl nach MiCA-Lizenz statt nach App-Komfort
Nach dem Sommer 2026 ist der Registertest aus unserer Sicht das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer Krypto-Börse, noch vor Gebühren und Bedienkomfort. Der Fall Luno zeigt, was Kunden eines Anbieters ohne EU-Zulassung erwartet: erst gesperrte Krypto-Transfers, dann eine Verkaufsfrist, am Ende Gebühren auf das, was liegen bleibt. Das ist kein Vorwurf an einzelne Nutzer, die Entwicklung war für Außenstehende schwer vorherzusehen. Aber sie ist wiederholbar, solange jemand bei einem Anbieter handelt, der im ESMA-Register fehlt. Der Registerblick kostet eine Minute und ist der einzige Beleg, der zählt.
Was du daraus mitnimmst
- Verkaufe und zahle vor dem 31. August 2026 aus. Prüfe zuerst die hinterlegte Bankverbindung, verkaufe dann alle Bestände gegen Euro und kontrolliere den Zahlungseingang. Nach der Frist geht es nur noch über den Support, mit Banknachweis und laufenden Gebühren.
- Sichere deine Transaktionshistorie vor dem 1. September. Exportiere Käufe, Verkäufe und Kurse für die Steuererklärung, solange du noch ins Konto kommst. Nach der Schließung wird jede Belegfrage zäh.
- Wähle den nächsten Anbieter nach Registereintrag. Die Kandidaten mit MiCA-Zulassung stehen im Börsen-Vergleich; größere Bestände gehören danach auf ein eigenes Wallet, die Geräte dafür vergleichen wir im Hardware-Wallet-Vergleich.
Offenlegung: Einige der genannten Anbieter arbeiten über Partnerprogramme mit uns zusammen. Auf die Einordnung des Lizenzstatus hat das keinen Einfluss; jeder Registerbefund in diesem Artikel stammt aus der öffentlichen ESMA-Datei und lässt sich dort nachvollziehen. Luno ist kein Partner von uns.
(Stand: 8. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlage- und keine Steuerberatung. Fristen und Gebühren können sich ändern; verbindlich sind allein die Angaben von Luno gegenüber seinen Kunden.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

























