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BitMart plant Restrukturierung statt Abwicklung: Warum die Frist am 26. August trotzdem gilt

BitMart hat am 21. August 2026 einen möglichen Restrukturierungsplan angekündigt, der eine schrittweise Wiederaufnahme des Betriebs enthalten könnte. An den Terminen ändert das nichts: Der Handel endet am 26. August um 01:00 Uhr UTC, Auszahlungsanträge müssen bis 05:00 Uhr UTC gestellt sein.

Schweres schmiedeeisernes Fallgatter senkt sich in einer dunklen Steinhalle fast bis zum Boden, im Lichtspalt darunter liegt eine Münze mit Bitcoin-Symbol
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BitMart hat am 21. August 2026 mitgeteilt, dass die Börse an einem Restrukturierungsplan arbeitet, der eine schrittweise Wiederaufnahme des Betriebs enthalten könnte. An den Terminen, die für dein Guthaben gelten, ändert diese Mitteilung nichts. Der Handel endet am 26. August 2026 um 01:00 Uhr UTC, Auszahlungsanträge müssen bis 05:00 Uhr UTC desselben Tages gestellt sein. Wer auf den angekündigten Neustart wartet und deshalb nichts unternimmt, verlässt sich auf eine Prüfung, die das Unternehmen selbst ausdrücklich unter Vorbehalt gestellt hat.

Diese Unterscheidung ist der ganze Punkt dieses Textes. Eine Ankündigung, die Hoffnung macht, und eine Frist, die läuft, sind zwei verschiedene Dinge. Die eine steht unter dem Vorbehalt weiterer rechtlicher, finanzieller, operativer und aufsichtsrechtlicher Prüfung. Die andere hat ein Datum und eine Uhrzeit.

BitMart-Restrukturierung: Was die Börse am 21. August angekündigt hat

Über das Konto @BitMartExchange auf X veröffentlichte die Börse am 21. August 2026 ein Update Regarding BitMart's Potential Restructuring and Business Resumption Plan. Die Mitteilung knüpft ausdrücklich an die Ankündigung vom 26. Juli 2026 an, mit der das Unternehmen die geordnete Abwicklung seiner Handelsplattform begonnen hatte.

Der Kern der neuen Mitteilung: BitMart entwickelt nach eigenen Angaben einen möglichen Restrukturierungsplan als Alternative zu einer vollständigen Abwicklung. Dieser Plan könne die schrittweise Wiederaufnahme bestimmter Geschäftsbereiche in geordneter Form vorsehen, zusammen mit Auszahlungen an Gläubiger. Das Ganze steht unter dem Vorbehalt weiterer rechtlicher, finanzieller, operativer und aufsichtsrechtlicher Bewertung.

Eine Restrukturierung ist der Versuch, ein Unternehmen durch Umbau von Geschäft, Verbindlichkeiten oder Eigentümerstruktur fortzuführen, statt es aufzulösen. Zusätzlich hat BitMart die Kanzlei White & Case als Restrukturierungsberater bestellt und einen ausführlichen Fahrplan bis spätestens 9. September 2026 zugesagt. Über den Vorgang berichtete unter anderem Cryptobriefing, das die Formulierung der Börse wörtlich wiedergibt und festhält, dass sich BitMart nicht auf eine Wiederaufnahme festgelegt hat.

Restrukturierung statt Abwicklung: Was der Unterschied für dein Guthaben bedeutet

Eine geordnete Abwicklung, im Branchenjargon Wind-down, ist das planmäßige Herunterfahren eines Geschäftsbetriebs: Neugeschäft wird gestoppt, offene Verpflichtungen werden abgearbeitet, am Ende steht die Schließung. Genau das hat BitMart am 26. Juli 2026 in Gang gesetzt, mit sofortigem Stopp neuer Registrierungen, Einzahlungen und neuer Handelsaufträge. Wie dieser Schritt damals begründet wurde und was er ausgelöst hat, haben wir in unserem Beitrag zur Einstellung des Betriebs bei BitMart beschrieben.

Die neue Mitteilung hebt diesen Prozess nicht auf. Sie beschreibt eine Alternative, die geprüft wird. In der Sprache der Mitteilung ist von einem potenziellen Plan die Rede, nicht von einer Entscheidung. Für dich als Kontoinhaber heißt das: Der Zustand deines Guthabens richtet sich weiter nach dem Verfahren, das seit dem 26. Juli läuft, und nicht nach dem, was daraus vielleicht wird.

Das ist keine Wertung der Absichten des Unternehmens. Es ist die schlichte Folge daraus, dass eine angekündigte Prüfung keine Rechtswirkung auf einen bereits terminierten Handelsstopp hat, solange dieser nicht ausdrücklich aufgehoben wird. Eine solche Aufhebung enthält die Mitteilung vom 21. August nicht.

Handelsstopp am 26. August um 01:00 Uhr UTC: Was die Ankündigung nicht verschiebt

Nach den Angaben, die BitMart im Zuge der Abwicklung veröffentlicht hat, endet der Handel am 26. August 2026 um 01:00 Uhr UTC. Betroffen sind Spot-, Termin- und weitere Handelsdienste. In deutscher Zeit ist das der 26. August um 03:00 Uhr MESZ, also mitten in der Nacht.

Die Börse empfiehlt ihren Nutzern, die Identitätsprüfung abzuschließen und alle Handelspositionen vor diesem Zeitpunkt zu schließen. Wer eine offene Position hält, sollte sie also nicht bis zum letzten Moment stehen lassen, weil nach dem Handelsstopp kein Verkauf mehr möglich ist und ein Bestand, der sich nicht mehr verkaufen lässt, auch nicht mehr in eine andere Währung getauscht werden kann.

Dieser Termin liegt zum Zeitpunkt dieses Artikels weniger als vier Tage voraus. Die Mitteilung vom 21. August nennt kein neues Datum, das an seine Stelle träte.

Auszahlungsantrag bis 05:00 Uhr UTC: Warum zwischen beiden Uhrzeiten nur vier Stunden liegen

Die zweite Uhrzeit ist die wichtigere. Auszahlungsanträge müssen nach den Angaben der Börse bis zum 26. August 2026 um 05:00 Uhr UTC gestellt sein, also bis 07:00 Uhr MESZ. Zwischen dem Ende des Handels und dem Ende der Antragsfrist liegen vier Stunden.

Dieses Fenster ist knapper, als es aussieht. Es umfasst bei einer geordneten Abwicklung mehr als das Absenden des Antrags. Dazu gehören eine abgeschlossene Identitätsprüfung, eine hinterlegte und bestätigte Auszahlungsadresse und je nach Konto eine Zwei-Faktor-Bestätigung. Wer erst in diesen vier Stunden anfängt, seine Zugangsdaten zu suchen, hat das Fenster praktisch schon verpasst.

Der Antrag ist außerdem nicht dasselbe wie die Ausführung. Ein gestellter Auszahlungsantrag ist eine Anweisung, die noch bearbeitet werden muss. Wie lange diese Bearbeitung dauert, ist von außen nicht zu messen, und die Börse hat dazu keinen verbindlichen Zeitraum genannt.

Halb fertiges Architekturmodell eines Gebäudes aus Karton auf einer dunklen Werkbank, lose Bauteile daneben, davor eine Münze mit Bitcoin-Symbol
Angekündigt ist bislang eine Prüfung, kein fertiger Neustart: Der Plan existiert als Entwurf, nicht als Termin für dein Konto.

White & Case als Restrukturierungsberater: Was die Bestellung einer Kanzlei belegt und was nicht

Belegt ist, dass BitMart eine international tätige Wirtschaftskanzlei als Restrukturierungsberater mandatiert hat und dass diese die verfügbaren Optionen bewerten und bei der Entwicklung des möglichen Plans mitwirken soll. Das ist ein ernsthafter Schritt und kein Nebensatz: Solche Mandate kosten Geld und werden nicht zum Schein vergeben.

Nicht belegt ist alles Weitere, das man daraus ableiten möchte. Die Bestellung eines Beraters sagt nichts darüber, ob ein Plan zustande kommt, ob eine Aufsichtsbehörde ihn akzeptieren würde, wann ein Konto wieder nutzbar wäre oder in welcher Höhe Ansprüche bedient würden. Sie ist ein Verfahrensschritt, kein Ergebnis.

Wer aus der Beauftragung einer Kanzlei eine Prognose über den Ausgang macht, ersetzt eine offene Frage durch eine Vermutung. Für eine Entscheidung, die vier Tage später fällig ist, taugt das nicht.

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Fahrplan bis zum 9. September: Welche Zusage BitMart konkret gemacht hat

Die einzige datierte Zusage der Mitteilung ist der Fahrplan. BitMart hat angekündigt, spätestens am 9. September 2026 weitere Einzelheiten zu dem Rahmen zu veröffentlichen, in dem einzelne Dienste wieder aufgenommen und Auszahlungen an Gläubiger abgewickelt werden könnten.

Dieses Datum liegt vierzehn Tage hinter dem Handelsstopp und zwei Wochen hinter dem Ende der Antragsfrist. Das ist die entscheidende Reihenfolge in diesem Vorgang: Zuerst schließt das Fenster, in dem du selbst handeln kannst, danach erfährst du, was der Plan vorsieht. Wer die Reihenfolge umdreht und erst am 9. September entscheiden will, hat am 26. August nichts entschieden.

Auch der 9. September ist als Spätestens-Termin für eine Veröffentlichung formuliert, nicht als Termin für eine Umsetzung. Angekündigt sind Einzelheiten, nicht Auszahlungen.

Auszahlungen an Gläubiger: Was diese Formulierung in einem Restrukturierungsverfahren bedeutet

BitMart spricht in der englischen Mitteilung von distributions to creditors, also von Auszahlungen an Gläubiger. Das ist die Wortwahl des Unternehmens und nicht unsere Einordnung.

Allgemein beschreibt der Begriff in Restrukturierungs- und Abwicklungsverfahren, dass Ansprüche in einer festgelegten Rangfolge bedient werden und dabei häufig nicht in voller Höhe. Ein Gläubiger ist dabei jemand, der eine Forderung gegen das Unternehmen hat, im Unterschied zu jemandem, dessen Eigentum das Unternehmen nur verwahrt. Ob Guthaben bei einer Handelsplattform im Ernstfall als herausgabefähiges Eigentum oder als einfache Forderung behandelt werden, hängt vom Sitz des Anbieters und vom anwendbaren Recht ab.

Was das im Fall von BitMart konkret heißen soll, steht in der Mitteilung nicht. Sie nennt weder ein Verfahren noch eine Rechtsordnung, weder Quoten noch Fristen für solche Auszahlungen. Ob ein förmliches Verfahren eröffnet wurde, hat das Unternehmen nicht mitgeteilt, und wir behaupten es nicht. Festhalten lässt sich nur, dass die Börse selbst ein Wort verwendet, das eine Rangfolge von Ansprüchen voraussetzt.

Schrittweise Wiederaufnahme: Warum ein phased restart kein Datum für dein Konto ist

Der Ausdruck phased resumption oder phased restart meint eine Wiederaufnahme in Stufen: Einzelne Dienste gehen nacheinander wieder in Betrieb, nicht die gesamte Plattform auf einmal. Welche Stufe zuerst käme, sagt die Mitteilung nicht.

Für dein Konto ist das aus zwei Gründen bedeutsam. Erstens muss eine erste Stufe nicht die Auszahlung sein; sie könnte ebenso gut den Handel, einzelne Handelspaare oder eine Teilfunktion betreffen. Zweitens ist mit keiner Silbe zugesagt, dass eine solche Stufe überhaupt eintritt. Die Börse hat sich nach eigener Formulierung auf eine Wiederaufnahme nicht festgelegt.

Damit bleibt die Ankündigung genau das, was sie ihrem Wortlaut nach ist: eine Absichtserklärung mit Prüfvorbehalt. Sie ist eine gute Nachricht für jemanden, der ohnehin nicht mehr an sein Guthaben kommt. Für jemanden, der noch handeln kann, ist sie kein Ersatz für das Handeln.

Identitätsprüfung vor der Auszahlung: Warum KYC über deinen Zeitplan entscheidet

KYC steht für Know Your Customer und bezeichnet die Pflicht eines Finanzdienstleisters, die Identität seiner Kunden festzustellen und zu dokumentieren. Ohne abgeschlossene Prüfung wird bei den meisten Handelsplätzen keine Auszahlung freigegeben.

BitMart empfiehlt seinen Nutzern ausdrücklich, diese Prüfung vor dem 26. August abzuschließen. Das ist der Punkt, an dem der Zeitplan in der Praxis am häufigsten reißt, denn eine Identitätsprüfung ist keine Sache von Minuten: Dokumente müssen hochgeladen, gelesen und freigegeben werden, und bei einem Anbieter, der gerade abgewickelt wird und entsprechend viele gleichzeitige Anfragen bearbeitet, ist mit Wartezeit zu rechnen.

Wenn du ein Konto bei dieser Börse hast und es seit Monaten nicht geöffnet hast, ist das der erste Schritt für heute: einloggen und nachsehen, ob die Verifizierung abgeschlossen ist und ob eine Auszahlungsadresse hinterlegt ist. Alles andere kommt danach.

Hölzerne Schiffs-Gangway wird von einem nassen Kai eingezogen und schwebt über schwarzem Wasser, auf den Planken liegt eine Münze mit Bitcoin-Symbol
Der Weg nach draußen wird eingezogen, während das Guthaben noch darauf liegt: Am 26. August um 05:00 Uhr UTC endet die Antragsfrist.

Abwarten oder abziehen: Welche Rechnung vor dem 26. August aufgeht

Die Entscheidung lässt sich auf eine einfache Gegenüberstellung bringen. Wer sein Guthaben abzieht und der Neustart kommt, hat Auszahlungsgebühren und Netzwerkgebühren gezahlt und muss sich einen neuen Handelsplatz suchen. Wer wartet und der Neustart kommt nicht, hat keinen Zugriff und ist auf ein Verfahren angewiesen, dessen Ausgang und Zeitrahmen niemand kennt.

Die beiden Fehler sind unterschiedlich teuer. Der eine kostet Gebühren und Aufwand, der andere den Zugriff auf den gesamten Bestand für unbestimmte Zeit. Bei einer solchen Schieflage ist der teure Fehler derjenige, den man vermeiden sollte, auch wenn er weniger wahrscheinlich erscheint.

Für die Frage, wohin die Coins nach der Auszahlung gehen, gibt es zwei gängige Wege. Entweder in die eigene Verwahrung, für die sich ein Blick auf unseren Hardware-Wallet-Vergleich lohnt, oder auf einen anderen Handelsplatz. Was dabei zu beachten ist, wenn du den Bestand weiter handeln und nicht bloß verwahren willst, hängt vor allem an der Frage, ob der neue Anbieter in der EU zugelassen ist.

Das richtige Netzwerk wählen: Worauf du bei der Auszahlungsadresse achtest

Ein praktischer Hinweis zum Netzwerk: Bei einer Auszahlung entscheidet nicht nur der Coin, sondern auch das gewählte Netzwerk über Gebühr und Verfügbarkeit. Wenn ein Netzwerk für einen Wert nicht freigeschaltet ist, hilft es manchmal, denselben Wert über ein anderes Netzwerk abzuziehen. Prüfe in diesem Fall unbedingt, dass die Zieladresse zum gewählten Netzwerk passt.

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Restguthaben nach dem 26. August: Was BitMart für die Zeit bis Januar 2027 angekündigt hat

Mit dem Handelsstopp ist die Plattform nach den Angaben der Börse nicht sofort geschlossen. Der ursprüngliche Abwicklungsplan sieht eine vollständige Schließung zum 31. Januar 2027 vor. Was in der Zwischenzeit mit Restbeständen geschieht, für die kein Antrag gestellt wurde, ist der Teil des Verfahrens, den Betroffene am wenigsten steuern können.

Das ist ein Muster, das sich bei geschlossenen Handelsplätzen wiederholt: Nach dem Ende der regulären Frist wird der Zugriff auf einen Ausnahmeweg umgestellt, der langsamer ist, mehr Nachweise verlangt und an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein kann. Wir haben die typischen Schritte in unserem Beitrag dazu zusammengestellt, was zu tun ist, wenn eine Krypto-Börse schließt.

Ob und in welcher Form BitMart einen solchen Weg anbietet, geht aus der Mitteilung vom 21. August nicht hervor. Der zugesagte Fahrplan vom 9. September könnte dazu etwas sagen. Verlassen kann man sich darauf nicht, weil er zu diesem Punkt nichts zusagt.

Steuerfolgen in Deutschland: Warum ein Verkauf unter Zeitdruck ein Steuerfall bleibt

Wenn du vor dem Handelsstopp verkaufst, statt die Coins abzuziehen, ist das steuerlich ein Verkauf wie jeder andere. Der Umstand, dass er unter Zeitdruck und wegen der Schließung eines Anbieters stattfindet, ändert daran nichts. Maßgeblich bleiben die allgemeinen Regeln für private Veräußerungsgeschäfte, insbesondere die Haltedauer und die Freigrenze.

Der Unterschied ist erheblich. Ein bloßer Abzug auf eine eigene Adresse ist kein Verkauf und löst für sich genommen keinen steuerpflichtigen Vorgang aus. Ein Tausch in eine andere Kryptowährung dagegen wird steuerlich in der Regel wie ein Verkauf behandelt, auch wenn kein Euro fließt.

Wer in diesen Tagen mehrere Vorgänge auslöst, sollte sie deshalb sauber dokumentieren: Zeitpunkt, Menge, Gegenwert, Gebühr und Zieladresse. Diese Angaben später aus einer geschlossenen Plattform zu rekonstruieren, ist der Grund, warum viele Betroffene ihre Aufzeichnungen am Ende schätzen müssen. Lade dir deine Transaktionshistorie herunter, solange die Plattform noch erreichbar ist.

BitMart-Ankündigung vom 21. August: Was belegt ist und was offen bleibt

Belegt sind die Eckpunkte: die Mitteilung vom 21. August 2026 über das Konto der Börse auf X, die Bestellung von White & Case als Restrukturierungsberater, die Beschreibung eines möglichen Plans als Alternative zur vollständigen Abwicklung, der Vorbehalt weiterer rechtlicher, finanzieller, operativer und aufsichtsrechtlicher Prüfung sowie die Zusage eines Fahrplans bis spätestens 9. September 2026. Ebenfalls belegt sind die Termine der Abwicklung: Handelsstopp am 26. August um 01:00 Uhr UTC, Auszahlungsanträge bis 05:00 Uhr UTC, vollständige Schließung zum 31. Januar 2027.

Grenzen dieser Darstellung

Offen bleibt fast alles, was für eine Planung nötig wäre. Wir wissen nicht, ob der Plan zustande kommt, welche Dienste in welcher Reihenfolge wieder anlaufen würden, ob und in welcher Höhe Ansprüche bedient würden, welche Rechtsordnung dafür maßgeblich wäre und wie viele Nutzer in Deutschland überhaupt betroffen sind. Wir wissen auch nicht, wie lange die Bearbeitung eines fristgerecht gestellten Auszahlungsantrags dauert.

Zu keinem dieser Punkte gibt es belastbare Zahlen, und deshalb stehen in diesem Artikel keine. Wo eine Angabe fehlt, fehlt sie, weil sie öffentlich nicht verfügbar ist.

BitMart-Frist prüfen: Was du daraus mitnimmst

Drei Schritte, wenn du ein Guthaben bei dieser Börse hast, und zwar in dieser Reihenfolge.

  1. Heute einloggen und den Kontostatus prüfen. Sieh nach, ob die Identitätsprüfung abgeschlossen ist, ob eine Auszahlungsadresse hinterlegt ist und welche Werte überhaupt zur Auszahlung freigeschaltet sind. Lade dir außerdem die Transaktionshistorie herunter. Wenn du anschließend einen anderen Handelsplatz brauchst, hilft dir die Übersicht der in der EU regulierten Krypto-Börsen bei der Auswahl.
  2. Vor dem 26. August um 01:00 Uhr UTC Positionen schließen und den Auszahlungsantrag stellen. Warte nicht auf den Fahrplan vom 9. September, denn er erscheint zwei Wochen nach dem Ende der Antragsfrist. Welche Anbieter für den Umzug in Frage kommen und worin sie sich bei Gebühren und Angebot unterscheiden, zeigt unser Krypto-Börsen-Vergleich.
  3. Jeden Vorgang dokumentieren. Halte Zeitpunkt, Menge, Gegenwert und Gebühr jedes Verkaufs und jeder Auszahlung fest, weil du diese Angaben für die Steuererklärung brauchst und sie nach der Schließung nicht mehr abrufen kannst. Bei der Erfassung helfen die Werkzeuge aus unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.

Die Restrukturierung mag gelingen. Sie ist nur kein Grund, eine Frist verstreichen zu lassen, die vorher endet.

(Stand: 22. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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