Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Kraken streicht 21 Token: Handel endet am 11. September, ein zweiter Handelsplatz fehlt in Europa

Kraken schaltet für 21 Kryptowährungen am 11. September 2026 um 14:00 UTC Handel und Einzahlung ab, Auszahlungen laufen bis zum 10. Dezember. Unsere Erhebung vom 3. September zeigt: Bei Bitvavo, Coinbase und Bitstamp nimmt keiner dieser Token derzeit eine Einzahlung an.

Ein fast vollständig herabgelassenes Stahlrolltor lässt nur noch einen handbreiten Lichtspalt frei, auf der Schwelle liegt eine schwere Metallmünze mit eingeprägtem Bitcoin-Zeichen
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Kraken nimmt 21 Kryptowährungen vom Handel. Der Handel und die Einzahlung enden am 11. September 2026 um 14:00 UTC, Auszahlungen bleiben bis zum 10. Dezember 2026 um 15:00 UTC möglich, und alles, was danach noch auf dem Konto liegt, verkauft die Börse zwischen dem 14. und dem 18. Dezember selbst. Wer einen dieser Token hält, hat also zwei Fenster: ein kurzes zum Verkaufen und ein langes zum Abziehen.

Wir haben am 3. September nachgesehen, wohin ein Abzug führen könnte. Das Ergebnis ist der eigentliche Grund für diesen Text: Bei keinem der drei geprüften europäischen Handelsplätze lässt sich einer dieser 21 Token derzeit einzahlen oder handeln. Der Umzug auf eine andere Börse, der bei einem Delisting der übliche Reflex ist, führt hier ins Leere.

Was Kraken am 27. August angekündigt hat und welche 21 Token betroffen sind

Die Mitteilung trägt den Stand vom 27. August 2026 und nennt die betroffenen Werte nur mit ihrem Kürzel: XTER, IR, GAIA, SCA, VANRY, BNC, SBR, RBC, MIR, JUNO, HDX, ACA, MULTI, RIZE, EPT, MAT, CQT, CXT, BKS, VULT und M. Vollständige Projektnamen führt die Börse in dieser Bekanntmachung nicht auf, was die Zuordnung für Betroffene erschwert, weil mehrere dieser Kürzel sehr kurz und damit mehrdeutig sind.

Die Begründung fällt knapp aus. Kraken schreibt, mehrere der Werte hätten eingeschränkte oder inaktive Märkte, und knüpft daran die Warnung, dass ein späterer Zwangsverkauf deutlich unter den zuletzt gesehenen Vergleichspreisen liegen könne. Ein Bezug zur europäischen Regulierung steht in der Mitteilung nicht, und es gibt auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass dieser Schritt mit MiCA zusammenhängt. Es ist eine Bereinigung des eigenen Angebots.

Delisting, Handelsstopp und Zwangsliquidation: die drei Begriffe in je einem Satz

Ein Delisting ist die Entscheidung einer Börse, einen Vermögenswert dauerhaft aus dem eigenen Angebot zu nehmen. Ein Handelsstopp ist der Zeitpunkt, ab dem sich dieser Wert auf der Plattform nicht mehr kaufen und nicht mehr verkaufen lässt, während das Guthaben auf dem Konto bestehen bleibt. Eine Zwangsliquidation ist der Verkauf eines Restguthabens durch die Börse selbst, nachdem die Auszahlungsfrist abgelaufen ist und der Kunde nicht reagiert hat.

Diese drei Schritte laufen bei Kraken zeitlich versetzt ab, und genau darin liegt die praktische Falle. Nach dem 11. September wirkt das Konto unverändert: Das Guthaben steht weiter da, es verschwindet nichts, und es kommt keine zweite Warnung. Nur der Verkaufsknopf fehlt.

Die drei Termine: 11. September, 10. Dezember und die Liquidationswoche

Der erste Termin ist der wichtigste, weil er die einzige Entscheidung erzwingt, für die es später keinen Ersatz gibt. Am 11. September 2026 um 14:00 UTC, also um 16:00 Uhr deutscher Sommerzeit, schaltet Kraken Handel und Einzahlung für alle 21 Werte ab. Wer bis dahin verkauft, hat Euro oder Dollar auf dem Konto und muss sich um nichts weiter kümmern.

Der zweite Termin, der 10. Dezember 2026 um 15:00 UTC, beendet die Auszahlung. Bis dahin lässt sich das Guthaben auf eine eigene Adresse überweisen. Danach folgt der dritte Schritt: Zwischen dem 14. und dem 18. Dezember verkauft Kraken alle verbliebenen Bestände. Der Erlös wird dem Konto gutgeschrieben, aber die Börse macht in derselben Mitteilung deutlich, dass er wegen dünner Orderbücher erheblich unter den zuletzt notierten Preisen liegen kann und in einzelnen Fällen minimal oder null ausfällt.

Drei Monate klingen nach viel Zeit, und das trifft auch zu, solange der Abzug technisch funktioniert. Wer aber erst im Dezember merkt, dass die Zieladresse nicht passt oder das Netzwerk nicht unterstützt wird, hat den Handelsweg als Rückfalloption schon seit drei Monaten nicht mehr.

Eine Wand aus verschlossenen Messing-Schließfächern ohne Griffe, nur ein einziges Fach steht einen Spalt offen und lässt warmes Licht heraus, davor eine Metallmünze mit Bitcoin-Zeichen
Ein einziges Fach steht noch offen: Für die 21 gestrichenen Token fand sich bei keinem der geprüften europäischen Handelsplätze ein aktiver Einzahlungsweg.

Unsere Erhebung vom 3. September: Kein zweiter Handelsplatz in Europa

Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 3. September 2026 selbst erhoben. Wir haben die öffentlich abrufbaren Vermögenswert- und Handelspaar-Verzeichnisse von vier Handelsplätzen abgerufen und die 21 Kürzel aus der Kraken-Mitteilung dagegen gehalten. Abgefragt wurden Kraken selbst, Bitvavo, Coinbase und Bitstamp, jeder Abruf mit dem Statuscode 200. Geprüft wurden damit 21 Token gegen 4 Handelsplätze.

Das Ergebnis ist eindeutiger, als wir erwartet hatten. Bei Bitvavo, Coinbase und Bitstamp zusammen fand sich für keinen einzigen der 21 Token ein aktiver Handels- oder Einzahlungsweg. Zwei Kürzel tauchen im Verzeichnis von Bitvavo überhaupt auf, VANRY und ACA, aber beide stehen dort selbst auf dem Status „delisted“, und zwar sowohl für Einzahlung als auch für Auszahlung. Coinbase führt MIR als Mirror Protocol und MULTI als Multichain, beide ebenfalls mit dem Status „delisted“. Bei Bitstamp trägt kein einziges Kürzel ein aktives Handelspaar.

Damit kippt die übliche Handlungsempfehlung bei einem Delisting. Der Rat, den Bestand einfach auf eine andere regulierte Börse zu schieben, setzt voraus, dass diese Börse den Wert annimmt. Bei diesen 21 Werten tut das keiner der geprüften Plätze. Wer sich beim Auswählen einer Handelsplattform ohnehin gerade neu orientiert, findet die in Deutschland verfügbaren Anbieter samt Konditionen in unserem Vergleich der besten Krypto-Börsen; für die hier betroffenen Token ändert das allerdings nichts an der Lage.

Warum ein Delisting bei Bitvavo, Coinbase und Bitstamp den Umzug blockiert

Eine Einzahlung braucht auf der Gegenseite eine aktive Einzahlungsadresse. Steht ein Wert bei einer Börse auf „delisted“, erzeugt sie diese Adresse nicht mehr. Wer trotzdem überweist, etwa an eine alte Adresse aus der Zwischenablage, schickt sein Guthaben an eine Stelle, an der es niemand mehr zuordnet. Solche Fälle enden regelmäßig im Support, oft ohne Ergebnis.

Der zweite Punkt betrifft die Reihenfolge. Selbst wenn eine Plattform einen dieser Werte in Zukunft wieder aufnähme, hilft das nach dem 10. Dezember nicht mehr, weil Kraken bis dahin die Auszahlung geschlossen hat. Die Frage, wohin der Bestand soll, muss also vor dem Dezembertermin beantwortet sein, und die einzige Antwort, die von keiner fremden Entscheidung abhängt, ist die eigene Wallet.

19 der 21 Token haben noch ein Euro-Paar, zwei nur ein Dollar-Paar

Auch das haben wir am 3. September ausgezählt. Alle 21 Werte sind auf Kraken zum Zeitpunkt unserer Abfrage noch als handelbar geführt, und 19 von ihnen tragen ein direktes Handelspaar gegen Euro. Zwei Ausnahmen gibt es: SCA und RBC sind nur gegen US-Dollar handelbar. Wer diese beiden verkaufen möchte, geht also über den Dollar und trägt die Umrechnung, was bei kleinen Beständen den Erlös zusätzlich schmälert.

Die Zahl der Handelspaare je Wert ist mit ein oder zwei Paaren durchweg niedrig. Das ist die messbare Seite dessen, was Kraken mit „eingeschränkten oder inaktiven Märkten“ meint: Wo nur ein Paar existiert, gibt es auch nur ein Orderbuch, und eine Verkaufsorder trifft dort schnell auf wenig Gegenseite.

Verkaufen oder abziehen: Welche Entscheidung bis zum 11. September ansteht

Die Entscheidung hat zwei Wege, und der Stichtag trennt sie sauber. Bis zum 11. September stehen beide offen. Danach bleibt nur noch einer.

Weg eins: verkaufen, solange das Orderbuch offen ist

Wer den Wert ohnehin nicht mehr halten wollte, verkauft ihn vor dem Stichtag auf Kraken. Bei dünnen Orderbüchern lohnt es sich, statt einer Marktorder eine Limitorder zu setzen und den Bestand gegebenenfalls über mehrere Tage in Teilen abzugeben, weil eine große Marktorder in einem leeren Buch den eigenen Ausführungspreis nach unten zieht.

Weg zwei: abziehen und selbst verwahren

Wer an dem Projekt festhalten will, überweist den Bestand auf eine Adresse, deren Schlüssel er selbst hält. Das kann eine Software-Wallet sein oder ein Hardware-Gerät; welche Geräte in Deutschland verfügbar sind und was sie unterscheidet, steht in unserem Vergleich der Hardware-Wallets. Wichtig ist vor allem, dass die Wallet das jeweilige Netzwerk wirklich unterstützt, denn mehrere dieser Token laufen auf Ketten, die verbreitete Wallets nicht ab Werk führen.

Vor der großen Überweisung gehört immer ein kleiner Testbetrag verschickt und auf der Zielseite bestätigt. Diese Minute kostet Gebühren und verhindert den Fehler, der sich nicht rückgängig machen lässt.

Selbstverwahrung als einziger verbleibender Weg für die 21 Token

Nach unserer Erhebung ist die eigene Wallet für diese 21 Werte nicht eine Option unter mehreren, sondern die einzige, die sicher funktioniert. Das hat eine Nebenwirkung, die zum Termin dazugehört: Ein selbst verwahrter Token, für den es in Europa keinen regulierten Handelsplatz mehr gibt, lässt sich zwar halten, aber vorerst nicht mehr ohne Weiteres zu Euro machen. Wer abzieht, entscheidet sich damit bewusst für einen Bestand ohne absehbaren Ausstieg.

Diese Abwägung nimmt einem niemand ab, und sie fällt bei einem Bestand von wenigen Euro anders aus als bei einem größeren. Der Vollständigkeit halber: Auch das Nichtstun ist eine Entscheidung, sie führt nur zum Zwangsverkauf im Dezember zu einem Preis, den Kraken selbst nicht garantiert.

Ein Stapel Metallmünzen, dessen obere Hälfte zu feinem Metallstaub zerfällt und in einem schrägen Lichtstrahl in der Luft hängt, daneben eine unversehrte Münze mit Bitcoin-Zeichen
Kraken beschreibt den Erlös der Zwangsliquidation in der eigenen Mitteilung als möglicherweise minimal oder null.

Warum der Liquidationserlös laut Kraken minimal oder null sein kann

Die Formulierung stammt wörtlich aus der Mitteilung der Börse: Der Erlös könne deutlich unter den zuletzt gesehenen Vergleichspreisen liegen und in einzelnen Fällen minimal oder null ausfallen. Das ist keine rhetorische Absicherung, sondern die logische Folge des Verfahrens. Kraken verkauft in einer festen Woche im Dezember alle Restbestände aller betroffenen Kunden in dasselbe Orderbuch, das schon vorher als dünn beschrieben wurde. Angebot und Nachfrage stehen dabei in keinem ausgeglichenen Verhältnis.

Für den einzelnen Anleger heißt das: Der Kurs, den ein Kursportal heute für einen dieser Token anzeigt, sagt wenig darüber aus, was im Dezember tatsächlich gutgeschrieben wird. Wer sich auf diesen angezeigten Wert verlässt und deshalb abwartet, plant mit einer Zahl, die zum Zeitpunkt der Ausführung nicht mehr gilt.

Steuerliche Folgen der Zwangsliquidation: Veräußerung ohne eigene Entscheidung

Ein Zwangsverkauf ist steuerlich ein Verkauf wie jeder andere. Nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt; innerhalb dieser Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr, bei deren Überschreitung der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird.

Das Unangenehme an der Zwangsliquidation ist, dass sie den Verkaufszeitpunkt vorgibt. Wer einen Token vor elf Monaten gekauft hat, hätte durch Abwarten die Jahresfrist erreicht; die Liquidation im Dezember nimmt ihm diese Möglichkeit. Wer die Frist dagegen längst überschritten hat, für den ist der Vorgang steuerlich unproblematisch. Ein Verlust aus einem solchen Verkauf lässt sich innerhalb derselben Einkunftsart verrechnen, was bei den hier zu erwartenden Erlösen der praktisch häufigere Fall sein dürfte.

Damit das überhaupt belegbar ist, braucht es die Anschaffungsdaten. Wer sie nicht mehr zur Hand hat, sollte den Transaktionsverlauf aus dem Kraken-Konto exportieren, solange das Konto vollständig ist. Werkzeuge, die diese Daten einlesen und die Fristen je Position führen, gibt es sowohl als reine Steuerprogramme als auch als Portfolio-Tracker mit Steuerfunktion. Dieser Abschnitt beschreibt die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Abgrenzung zur Delisting-Welle vom August: Warum das eine andere Liste ist

Kraken hat in diesem Jahr mehrfach Werte gestrichen, und die Termine überlagern sich. Unser Artikel vom 14. August 2026 zu den 56 Token vor der Zwangsliquidation beschreibt drei parallel laufende Zyklen aus Mai, Juni und Juli mit Fristen am 27. August, am 25. September und am 6. November. Die hier behandelte Liste ist davon vollständig getrennt: Keines der 21 Kürzel aus der Mitteilung vom 27. August kommt in jenen Zyklen vor.

Wer also den früheren Text gelesen und sein Konto damals geprüft hat, ist mit dieser Prüfung nicht durch. Die Termine 11. September und 10. Dezember gehören zu einer neuen Bekanntmachung, und sie betreffen andere Werte. Diese Häufung ist selbst ein Befund: Wer bei einer Börse kleinere Token hält, muss deren Mitteilungsseite inzwischen regelmäßig ansehen, weil eine einzelne Prüfung nur eine Momentaufnahme ist.

So prüfst du dein Kraken-Konto in fünf Minuten auf betroffene Token

Der schnellste Weg führt über die Guthabenübersicht des Kontos. Dort stehen alle Positionen mit ihrem Kürzel, und der Abgleich mit der Liste oben ist eine reine Textprüfung. Wichtig ist, dabei auch die Kleinstbestände anzusehen, die sich über Jahre ansammeln, denn gerade sie stehen oft in genau diesen abgelegenen Werten.

Anschließend gehört ein Blick auf die Bekanntmachung von Kraken selbst, weil dort steht, ob sich an den Terminen etwas geändert hat. Findet sich eine Position auf der Liste, geht es um die eine Frage: verkaufen oder abziehen. Wer nichts findet, hat nichts zu tun, sollte sich den 11. September aber nicht notieren müssen.

Ein Hinweis am Rande, weil er zum selben Konto gehört: Kleinstbeträge, die sich nicht erklären lassen, sind nicht immer Altbestände aus eigenen Käufen. Wer eine Position auf der Liste findet, an die er sich nicht erinnert, sollte vor dem Verkauf kurz in den Transaktionsverlauf sehen, woher sie stammt.

Wie wir erhoben haben und was wir nicht prüfen konnten

Zur Methode: Wir haben am 3. September 2026 die öffentlichen Schnittstellen von vier Handelsplätzen abgerufen, die dort geführten Vermögenswerte und Handelspaare ausgelesen und die 21 Kürzel aus der Kraken-Mitteilung automatisiert dagegen abgeglichen. Ausgewertet wurden ausschließlich Angaben der Handelsplätze selbst.

Vier Punkte konnten wir nicht klären, und sie gehören zur Ehrlichkeit dieser Auswertung dazu. Erstens ließ sich das Verzeichnis von Bitpanda nicht abrufen, die Schnittstelle antwortete mit einer Zugangssperre; über dieses Angebot sagt unsere Erhebung deshalb nichts. Zweitens haben wir dezentrale Handelsplätze bewusst nicht einbezogen, weil sie andere Voraussetzungen an den Nutzer stellen und sich nicht sinnvoll mit einem Börsenkonto vergleichen lassen. Drittens sind mehrere der Kürzel sehr kurz, etwa M, IR, MAT oder SCA; ein gleichlautendes Kürzel bei einem anderen Handelsplatz kann ein anderes Projekt bezeichnen, weshalb wir jeden Treffer nur als möglichen und nicht als bestätigten Übereinstimmungsfall behandelt haben. Viertens haben wir keine Handelsvolumina erhoben, sodass wir zur tatsächlichen Markttiefe nur wiedergeben, was Kraken selbst dazu schreibt.

Nicht getan haben wir Folgendes: keine Hochrechnung auf Geldwerte, keine Kursangabe zu einem der Token, keine Aussage darüber, wie viele Anleger betroffen sind. Für keine dieser Zahlen liegt uns eine belastbare Grundlage vor.

Kraken-Handelsstopp prüfen: Was du daraus mitnimmst

  1. Konto heute abgleichen. Die 21 Kürzel gegen die eigene Guthabenübersicht halten, Kleinstbestände eingeschlossen. Wer wechseln will, findet die Alternativen im Vergleich der Krypto-Börsen.
  2. Bis zum 11. September entscheiden. Verkaufen, solange ein Orderbuch existiert, oder bewusst halten und abziehen. Für den zweiten Weg braucht es eine Wallet, die das Netzwerk führt; die Geräte stehen im Hardware-Wallet-Vergleich.
  3. Unterlagen sichern, bevor das Konto sich leert. Transaktionsverlauf exportieren und die Anschaffungsdaten festhalten, damit sich Frist und Gewinn später belegen lassen; passende Werkzeuge im Steuer- und Portfolio-Überblick.

(Stand: 3. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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