Kraken-Delisting: 56 Token vor der Zwangsliquidation, erste Auszahlungsfrist endet am 27. August
Kraken nimmt 56 Kryptowährungen in drei parallel laufenden Zyklen vom Handel und verkauft Restbestände anschließend selbst. Die erste Auszahlungsfrist endet am 27. August 2026 um 14:00 UTC.

Bei Kraken läuft derzeit ein gestaffelter Delisting-Prozess, an dessen Ende die Börse selbst verkauft: Wer seine Bestände bis zum jeweiligen Stichtag nicht abgezogen hat, dessen Guthaben wird automatisch liquidiert. Nach Auszählung der offiziellen Mitteilungen im Kraken-Support sind 56 Kryptowährungen in drei parallel laufenden Zyklen betroffen.
Die nächste harte Frist fällt auf den 27. August 2026 um 14:00 UTC. Ab dann lassen sich 21 dieser Token nicht mehr von Kraken abziehen. Was danach auf dem Konto liegt, verkauft die Börse zwischen dem 1. und dem 5. September selbst, und sie warnt in derselben Mitteilung davor, dass dabei kaum oder gar kein Erlös herauskommen kann.
Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 11. August 2026 selbst erhoben. Methode: Aus der Delisting-Übersicht im Kraken-Support wurden alle vier datierten Zyklus-Mitteilungen des Jahres 2026 einzeln abgerufen und deren Token-Listen und Fristen ausgezählt, zusammen 63 Token-Einträge. Nicht prüfbar war, wie viele Kundenbestände betroffen sind und ob einzelne Länder abweichende Termine haben, denn Kraken pflegt je Markt eigene Support-Bereiche.
Wie ein Kraken-Delisting abläuft: Handelsstopp, Auszahlungsfrist, Zwangsliquidation
Kraken kündigt Delistings in Zyklen an, benannt nach dem Monat der Mitteilung. Der Ablauf ist 2026 durchgehend gleich aufgebaut und besteht aus drei Stufen, die zeitlich weit auseinanderliegen.
In der ersten Stufe schaltet die Börse Handel und Einzahlungen für die betroffenen Werte ab. Der Token bleibt im Konto sichtbar, lässt sich aber weder kaufen noch verkaufen. In der zweiten Stufe, meist rund drei Monate später, werden die Auszahlungen geschlossen. Das ist der eigentliche Stichtag, denn ab diesem Moment kommt der Bestand nicht mehr von der Plattform herunter. Die dritte Stufe ist ein Zeitfenster von wenigen Tagen, in dem Kraken die verbliebenen Guthaben nach eigenem Ermessen verkauft und den Erlös gutschreibt.
Als Begründung nennt Kraken jedes Mal dieselbe Formel: Es handele sich um Werte, die die internen Leistungs- oder Compliance-Standards des Hauses nicht mehr erfüllen. Eine Einzelbegründung je Token gibt es nicht, ebenso wenig ein Verfahren, mit dem sich ein Delisting anfechten ließe.

Erste Frist am 27. August 2026: 21 Token aus dem Mai-Zyklus
Der Zyklus mit der nächsten Frist wurde am 14. Mai 2026 veröffentlicht. Handel und Einzahlungen wurden am 29. Mai um 14:00 UTC abgeschaltet, die Auszahlungen schließen am 27. August um 14:00 UTC, und vom 1. bis zum 5. September liquidiert Kraken die Restbestände. Betroffen sind diese 21 Werte:
- AURA, BIT, BOND, BSX, FARM
- GARI, K, KET, KINTO, LOBO
- MOON, MV, NYM, RAIIN, RHEA
- SAROS, SDN, SPC, SPICE, TEA, TEER
Kraken weist darauf hin, dass einige dieser Werte ohnehin schon nicht mehr handelbar waren. Für sie gilt der Handelszeitplan nicht, alle übrigen Termine bleiben unverändert. Auch wer einen dieser Token seit Monaten nur als totes Guthaben im Konto stehen sieht, muss also bis zum 27. August handeln.
Zweite Frist am 25. September 2026: 14 Token aus dem Juni-Zyklus
Am 18. Juni folgte der nächste Zyklus mit vierzehn Werten: TITCOIN, MXC, TOKE, ASRR, ART, UNITE, TANSSI, MIRROR, SOGNI, ALMANAK, VERSE, XRT, RETARDIO und RAVE. Handel und Einzahlungen endeten hier am 29. Juni um 14:00 UTC.
Für die Auszahlungsfrist nennt die Mitteilung den 25. September 2026 um 14:00 UTC, das Liquidationsfenster liegt zwischen dem 28. September und dem 2. Oktober. Wer diese Token hält, hat noch gut sechs Wochen Zeit, sollte den Termin aber nicht bis zur letzten Stunde ausreizen: Auszahlungen bei kleinen Netzwerken brauchen erfahrungsgemäß länger als bei Bitcoin.
Dritte Frist am 6. November 2026: 21 Token aus dem Juli-Zyklus, Handel seit dem 10. August gestoppt
Der jüngste Zyklus stammt vom 28. Juli und ist gerade in seine erste Stufe eingetreten: Seit dem 10. August 2026, 14:00 UTC, sind Handel und Einzahlungen für SIDEKICK, AI3, LOCKIN, SLAY, MNGO, GHIBLI, HOUSE, ACX, OMNI, KP3R, KIN, NTRN, KOBAN, HIPPO, CLV, WEN, KEY, YALA, TREMP, ESX und U2U abgeschaltet.
Wer einen dieser Werte hält, kann ihn seit gestern auf Kraken nicht mehr verkaufen. Die Auszahlung bleibt bis zum 6. November 2026 um 14:00 UTC offen, danach folgt die Liquidation vom 9. bis 13. November. Der lange Vorlauf täuscht darüber hinweg, dass die entscheidende Handlungsoption bereits weggefallen ist.
Regulierte Kryptobörsen im VergleichDer April-Zyklus zeigt, dass die Zwangsliquidation kein Drohszenario ist
Wie ernst Kraken den letzten Schritt nimmt, zeigt der Zyklus vom 15. April 2026 mit sieben Werten: PLANCK, AIR, MICHI, FLY, ANLOG, TERM und STRD. Handel und Einzahlungen endeten am 1. Mai, die Auszahlungen am 31. Juli um 14:00 UTC, das Liquidationsfenster lag vom 3. bis zum 7. August 2026.
Dieser Zyklus ist damit vor wenigen Tagen vollständig durchlaufen worden. Wer dort zu spät dran war, hat den Vorgang ohne eigenes Zutun hinter sich. Die drei offenen Zyklen folgen demselben Muster mit späteren Terminen.


Warum die Liquidationserlöse minimal oder null sein können: dünne Orderbücher
Der wichtigste Satz steht in allen vier Mitteilungen fast gleichlautend und wird trotzdem oft überlesen. Kraken schreibt sinngemäß, mehrere der betroffenen Werte hätten begrenzte oder inaktive Märkte, weshalb die Liquidationspreise deutlich unter den zuletzt gesehenen Referenzkursen liegen könnten und mitunter nur minimale oder gar keine Erlöse entstünden.
Das ist keine Floskel. Ein Token, der über Monate vom Handel ausgeschlossen war, hat auf der abwickelnden Börse kein aktives Orderbuch mehr. Kommt dann in einem Fenster von fünf Tagen der gesammelte Restbestand aller Kunden auf den Markt, trifft Angebot auf eine Nachfrage, die es dort kaum noch gibt. Der Kurs, den eine Kurs-Website anzeigt, stammt dann von anderen Handelsplätzen und sagt wenig darüber aus, was bei der Abwicklung herauskommt.
Daraus ergibt sich eine Rangfolge. Solange der Handel läuft, ist der Verkauf über das Orderbuch die kontrollierte Variante. Ist er gestoppt, bleibt die Auszahlung auf eine eigene Adresse oder zu einer Börse, die den Wert noch führt; welche Geräte sich für die Selbstverwahrung eignen, haben wir im Hardware-Wallet-Vergleich gegenübergestellt. Erst danach kommt die Liquidation, und bei ihr bestimmt den Zeitpunkt nicht mehr der Anleger.
TEER als Sonderfall: Projekt eingestellt, On-Chain-Transaktionen gehen nicht durch
Einen Wert hebt Kraken in der Mai-Mitteilung eigens hervor. Zu TEER heißt es, das Projekt habe seinen Betrieb eingestellt und On-Chain-Transaktionen gingen nicht durch; Handel und Ein- sowie Auszahlungen seien pausiert und blieben es.
Für Betroffene ist das die unangenehmste Konstellation im ganzen Verfahren, weil hier auch der Ausweg über die Auszahlung versperrt ist. Wer TEER hält, sollte den Vorgang trotzdem dokumentieren, also Kontoauszug und Transaktionshistorie vor dem 27. August exportieren, solange die Daten vollständig abrufbar sind.
Was das Kraken-Delisting mit MiCA zu tun hat und was nicht
Seit dem Auslaufen der MiCA-Übergangsfristen zur Jahresmitte 2026 liegt der Verdacht nahe, hinter jedem Delisting stehe die europäische Regulierung. Bei Kraken stützen die Mitteilungen diese Lesart nicht: Als Grund stehen dort die internen Leistungs- und Compliance-Standards der Börse, keine aufsichtsrechtliche Vorgabe, und die Zyklen laufen seit Monaten im gleichen Rhythmus weiter.
Der Unterschied ist praktisch bedeutsam. Als Revolut den Stablecoin USDT strich, war der Anlass ein europäischer Rechtsrahmen, der für alle lizenzierten Anbieter gleich gilt; wir haben den Fall im Beitrag zum USDT-Delisting bei Revolut beschrieben. Ein hausinterner Qualitätszyklus trifft bei jeder Börse andere Werte, weshalb ein bei Kraken gestrichener Token anderswo weiterlaufen kann. Darin liegt für Betroffene die Chance, den Bestand zu retten, statt ihn abzuschreiben.
Steuerliche Folgen der Zwangsliquidation: Veräußerungsgeschäft ohne eigene Entscheidung
Steuerlich ist die Zwangsliquidation ein Verkauf wie jeder andere; dass die Börse den Zeitpunkt bestimmt, ändert daran nichts. Für im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte gilt der Rahmen des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz: Nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleibt der Gewinn steuerfrei, darunter zählt er zu den privaten Veräußerungsgeschäften und bleibt nur unbesteuert, wenn der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Kalenderjahr unter der Freigrenze von 1.000 Euro bleibt.
Bei den hier betroffenen Werten dürfte häufiger der umgekehrte Fall eintreten, also ein Verlust. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich nur mit Gewinnen derselben Art verrechnen, dafür im Wege des Rücktrags und des zeitlich unbegrenzten Vortrags. Vorausgesetzt, der Vorgang taucht in der Steuererklärung überhaupt auf. Genau hier liegt das Risiko: Eine Liquidation ohne Zutun des Anlegers landet leicht in keiner Aufstellung, weil niemand sie als eigene Handlung erinnert.
Was du dafür aufbewahren solltest
Sinnvoll ist ein Export der Transaktionshistorie vor dem Stichtag sowie die Abrechnung der Liquidation, sobald sie im Konto erscheint. Beides zusammen belegt Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und Erlös. Wer mehrere Börsen nutzt, fährt mit einem Portfolio- und Steuerwerkzeug besser als mit Tabellen.
Hardware-Wallets im VergleichWiderspruch in Krakens eigener Juni-Mitteilung: 25. oder 28. September?
Bei der Auswertung ist eine Unstimmigkeit aufgefallen, die für Betroffene ein paar Tage Unterschied bedeuten kann. In der Juni-Mitteilung nennt der Zeitplan den 25. September 2026 um 14:00 UTC als Ende der Auszahlungen. Im Erläuterungstext darunter heißt es dagegen, nach dem 28. September stünden Auszahlungen nicht mehr zur Verfügung. Beide Angaben stehen auf derselben Seite.
Welche Angabe Kraken im Zweifel anwendet, geht aus der Mitteilung nicht hervor, und eine Klarstellung liegt uns nicht vor. Die sichere Auslegung ist die frühere Angabe, also der 25. September um 14:00 UTC.
So prüfst du dein Kraken-Konto auf betroffene Token
Der Abgleich dauert wenige Minuten und lohnt sich auch, wenn du keinen der Werte zu halten glaubst. Kleine Restbestände aus Airdrops tauchen erfahrungsgemäß dort auf, wo man sie nicht vermutet.
- Öffne die Übersicht deiner Guthaben und lass dir auch sehr kleine Positionen anzeigen; viele Oberflächen blenden Kleinstbestände standardmäßig aus.
- Gleiche die Kürzel mit den drei Listen weiter oben ab. Achte auf mehrdeutige Kürzel wie K, ART oder KEY, die sich leicht mit anderen Werten verwechseln lassen.
- Findest du einen Treffer aus dem Mai-Zyklus, prüfe zuerst, ob der Handel bei dir noch möglich ist. Falls ja, ist der Verkauf über das Orderbuch der kontrollierte Weg.
- Ist der Handel gesperrt, richte die Auszahlung auf eine Wallet ein, deren Schlüssel du selbst hältst, oder auf eine Börse, die den Wert noch führt. Prüfe vorher das Netzwerk und teste bei größeren Beträgen mit einem kleinen Betrag vorab.
- Exportiere zum Schluss die Transaktionshistorie und lege sie zu deinen Steuerunterlagen.
Schließt ein Anbieter das Konto ganz, statt nur einzelne Werte zu streichen, gelten teils andere Regeln; das haben wir gesondert beschrieben, als es darum ging, was zu tun ist, wenn eine Kryptobörse schließt. Auffällig ist weniger der einzelne Fall als das Tempo: vier Zyklen in vier Monaten, zusammen 63 Werte, jedes Mal mit derselben allgemeinen Begründung. Hilfreich ist deshalb eine schlichte Gewohnheit: einmal im Quartal die Statusseiten der genutzten Anbieter durchsehen. Delistings werden dort meist Wochen vor der ersten Stufe angekündigt, solange der Handel noch offen ist.
Kraken-Delisting pruefen: Was du daraus mitnimmst
- Prüfe dein Kraken-Konto vor dem 27. August 2026, 14:00 UTC. Hältst du einen Wert aus dem Mai-Zyklus, verkaufe ihn, solange das geht, oder ziehe ihn ab. Wechselst du dabei die Börse, vergleiche die Anbieter mit europäischer Zulassung in unserer Übersicht der regulierten Kryptobörsen.
- Trage dir die beiden späteren Stichtage jetzt ein. Der 25. September gilt für den Juni-Zyklus, der 6. November für den Juli-Zyklus. Wo sich betroffene Werte weiterhandeln lassen, zeigt der Kryptobörsen-Vergleich.
- Dokumentiere jeden Vorgang für die Steuererklärung. Auch eine Zwangsliquidation ist ein Veräußerungsgeschäft, und ein Verlust nutzt dir nur, wenn er erfasst ist. Passende Werkzeuge stehen in unserer Übersicht zu Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Trackern.
Die Mitteilungen im Original stehen bei Kraken selbst, sowohl für den Mai-Zyklus mit der Frist zum 27. August als auch für den Juli-Zyklus mit der Frist zum 6. November.
(Stand: 11. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit KI erzeugt.




























