Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Delistete Token übertragen: Für 16 von 21 Kraken-Werten fehlt die Ausweichbörse

Am 27. August um 14:00 UTC schließt Kraken die Auszahlung für 21 delistete Token, ab dem 1. September verkauft die Börse die Reste selbst. Unsere Auszählung von 34 Token gegen sechs Handelsplätze zeigt, für welche Werte überhaupt noch ein Transferziel existiert.

Metallmuenze mit eingepraegtem Bitcoin-Zeichen steckt in einem stählernen Einwurfschlitz, dessen Klappe sich herabsenkt
13 Min. Lesezeit
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Wer einen der 21 Token hält, die Kraken aus dem Handel nimmt, hat bis zum 27. August 2026, 14:00 UTC Zeit, sie abzuziehen. Danach schließt die Börse die Auszahlung, und zwischen dem 1. und dem 5. September verkauft sie die Restbestände selbst. Die praktische Frage lautet deshalb nicht, ob du handeln musst, sondern wohin du die Token überhaupt schicken kannst. Wir haben das ausgezählt. Das Ergebnis: Für 16 der 21 Token führte am 21. August 2026 keiner der fünf geprüften europäischen Handelsplätze eine Einzahlungsmöglichkeit. Wer diese Werte behalten will, kommt an einer eigenen Wallet nicht vorbei.

Was bedeutet die Kraken-Auszahlungsfrist am 27. August für dich?

Kraken hat den Delisting-Zyklus am 14. Mai 2026 angekündigt und seither in drei Stufen abgearbeitet. Am 29. Mai um 14:00 UTC hat die Börse Handel und Einzahlungen für die betroffenen Werte abgeschaltet. Seitdem lassen sich die Token nur noch abziehen. Diese letzte Tür schließt am 27. August um 14:00 UTC.

Betroffen sind nach Angaben der Börse AURA, BIT, BOND, BSX, FARM, GARI, K, KET, KINTO, LOBO, MOON, MV, NYM, RAIIN, RHEA, SAROS, SDN, SPC, SPICE, TEA und TEER. Die Liste stammt aus der Delisting-Mitteilung der Börse selbst, nicht aus einer Zusammenfassung Dritter.

Für die Zeit danach kündigt Kraken eine automatische Verwertung an: Zwischen dem 1. und dem 5. September werden verbliebene Guthaben liquidiert, um das Delisting abzuschließen. Die Börse weist in derselben Mitteilung ausdrücklich darauf hin, dass mehrere dieser Werte nur noch begrenzte oder inaktive Märkte haben und die Verkaufserlöse deshalb deutlich unter den zuletzt gesehenen Referenzpreisen liegen können, in Einzelfällen auch bei nahezu null. Das ist keine Prognose von uns, sondern die Einschätzung des Betreibers.

Der Zeitpunkt des Verkaufs liegt damit nicht mehr bei dir. Wer nichts tut, überlässt einer automatisierten Abwicklung die Entscheidung, zu welchem Kurs in welches Orderbuch verkauft wird. Wie dieser Mechanismus im Detail abläuft, haben wir in unserer Meldung zum Kraken-Delisting mit Zwangsliquidation beschrieben.

Delisting, Zwangsliquidation und Ausweichbörse: die drei Begriffe kurz erklärt

Delisting bedeutet, dass eine Handelsplattform ein Handelspaar dauerhaft aus ihrem Angebot nimmt. Der Token selbst existiert weiter, auf der Blockchain ändert sich nichts. Nur dieser eine Handelsplatz führt ihn nicht mehr.

Zwangsliquidation heißt in diesem Zusammenhang: Die Börse verkauft ein Guthaben, das nach Ablauf einer Frist noch bei ihr liegt, ohne weiteren Auftrag des Kunden und schreibt den Erlös gut. Der Begriff hat nichts mit der Liquidation einer gehebelten Position zu tun, auch wenn beide dasselbe Wort tragen.

Ausweichbörse nennen wir in dieser Auswertung jeden anderen Handelsplatz, der denselben Token führt und Einzahlungen dafür annimmt. Nur dann ist ein Transfer überhaupt möglich. Eine Börse, die einen Token zwar in ihrer Liste führt, Einzahlungen aber gesperrt hat, ist keine Ausweichbörse. Der Unterschied klingt akademisch und ist der Kern der ganzen Frage, wie gleich zu sehen sein wird.

Was ein Delisting sonst noch für dein Depot bedeutet, reicht von wegfallenden Handelspaaren über Netzwerkgebühren bis zu der Frage, ob der Token danach überhaupt noch einen belastbaren Preis hat.

Wie wir die Ausweichbörsen für 34 delistete Token ausgezählt haben

Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 21. August 2026 selbst erhoben. Die Methode in einem Satz: Wir haben die öffentlichen Asset- und Statusschnittstellen von sechs Handelsplätzen abgerufen und für jeden delisteten Token geprüft, ob er dort mit freigegebenem Einzahlungs- oder Handelsstatus geführt wird.

Geprüft wurden 34 Token aus zwei Fristen: die 21 Werte aus dem Kraken-Zyklus mit Stichtag 27. August und die 13 Werte, die Bitfinex zum 31. August aus dem Handel nimmt. Jeder Token wurde gegen jeweils fünf mögliche Zielbörsen geprüft, die eigene Börse also jeweils ausgenommen. Das ergibt 170 Einzelabfragen aus einem Datenstand vom 21. August 2026.

Welche Handelsplätze in die Auszählung eingingen

In die Auswertung kamen Bitvavo, Coinbase, Bitpanda, Bitstamp, Kraken und Bitfinex. Ausschlaggebend war, dass alle sechs von Deutschland aus regulär erreichbar sind und ihre Angebotsliste maschinenlesbar veröffentlichen. Bei Bitvavo haben wir den Einzahlungsstatus des Assets ausgewertet, bei Coinbase den Status der Währung, bei Bitstamp die Handelsfreigabe des Paares, bei Bitpanda die Notierung im öffentlichen Kursabruf, bei Kraken und Bitfinex die jeweilige Währungsliste.

Was die Auszählung nicht leisten kann

Drei Grenzen gehören offen dazu. Erstens haben wir nach Kürzel abgeglichen und nicht nach Vertragsadresse oder Netzwerk. Zwei Projekte können dasselbe Kürzel tragen. Zweitens sagt eine Freigabe in der Angebotsliste nichts darüber, ob eine Einzahlung für ein bestimmtes Konto, ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Netzwerk tatsächlich offensteht. Drittens haben wir nur zentrale Handelsplätze betrachtet. Dezentrale Börsen und Anbieter außerhalb Europas blieben außen vor.

Zwei Abrufe sind uns dabei verwehrt geblieben, und auch das gehört in eine ehrliche Erhebung: Der Stammdatenabruf von Bitpanda antwortete mit dem Code 401, weshalb wir dort auf den offenen Kursabruf ausgewichen sind. Die Angebotsschnittstelle von Binance antwortete von unserem Standort aus mit dem Code 451, weshalb Binance in dieser Auswertung gar nicht vorkommt. Die Zahlen unten sind deshalb eine Untergrenze für die Zahl der Token ohne Ziel und keine Obergrenze.

Reihe leerer geoeffneter Metall-Schliessfaecher in einer dunklen Halle, davor eine einzelne Bitcoin-Muenze auf dem Steinboden
Für 16 der 21 Token führte am Erhebungstag keine der fünf geprüften Zielbörsen einen freigegebenen Eintrag.

Ergebnis: Für 16 der 21 Kraken-Token fand sich kein Handelsplatz

Von den 21 Token, deren Auszahlungsfrist am 27. August endet, war am Erhebungstag bei keiner der fünf geprüften Zielbörsen ein Eintrag mit freigegebenem Status zu finden für AURA, BIT, BSX, GARI, K, KET, KINTO, LOBO, MOON, MV, RAIIN, RHEA, SDN, SPICE, TEA und TEER. Das sind 16 von 21 Werten, also gut drei Viertel der Liste.

Für vier weitere Token gab es genau einen möglichen Zielhafen, und für einen einzigen Token zwei. Die vollständige Trefferliste:

TokenZielbörsen mit Eintrag am 21.08.2026
FARMCoinbase, Bitpanda
BONDBitpanda
SAROSBitpanda
SPCBitpanda
NYMBitfinex
16 weitere Tokenkein Eintrag bei den fünf geprüften Börsen

Bemerkenswert ist die Konzentration. Vier der fünf Treffer entfallen auf einen einzigen Anbieter. Wer also darauf setzt, seinen Token einfach woandershin zu schieben, verlässt sich in der Praxis auf eine sehr schmale Basis. Fällt dieser eine Anbieter für dein Konto aus, weil ein Netzwerk nicht unterstützt wird oder die Einzahlung für deinen Wohnsitz gesperrt ist, bleibt nur noch die eigene Wallet. Welche Handelsplätze in Deutschland überhaupt unter europäischer Aufsicht arbeiten, findest du in unserem Überblick zu regulierten Krypto-Börsen.

Regulierte Krypto-Börsen im VergleichRegulierte Krypto-Börsen im Vergleich

Bitfinex-Frist am 31. August: Warum die 13 Token dort leichter unterkommen

Die zweite Frist dieser Tage sieht in der Auszählung völlig anders aus. Bitfinex nimmt 13 Werte aus dem Handel, die Auszahlung läuft dort nach Angaben der Börse bis zum 31. August 2026 um 10:00 UTC. Angekündigt wurde der Schritt bereits am 23. Juni, Einzahlungen und Handel wurden im Juli abgeschaltet.

Betroffen sind unter anderem Cosmos (ATOM), Lido (LDO), Jupiter (JUP), EigenLayer (EIGEN), Kava (KAVA), NEO, Nexo (NEXO), GateToken (GT), Bitget Token (BGB), Vaulta (A), Omni Network (OMNI), Ultra (UOS) und Bit2Me (B2M).

Hier fanden wir für zehn der 13 Token mindestens eine Zielbörse, für acht davon sogar zwei oder mehr. Ohne Treffer blieben nur B2M, NEXO und UOS. ATOM, EIGEN und LDO waren bei allen fünf geprüften Zielbörsen mit freigegebenem Status vertreten.

Der Unterschied zwischen beiden Listen ist kein Zufall, sondern folgt der Marktbreite. Die Bitfinex-Liste enthält überwiegend etablierte Projekte mit Notierungen an vielen Plätzen. Die Kraken-Liste besteht aus Werten, die eine Börse gerade deshalb aussortiert, weil ihre Märkte dünn geworden sind. Genau die Eigenschaft, die zum Delisting führt, macht anschließend das Ausweichen schwer.

Für Bitfinex-Kunden gilt zusätzlich ein Detail, das die Börse selbst benennt: Nach Ablauf der Frist bleibt nur ein manueller Wiederherstellungsweg, für den die Börse weder einen Erfolg noch einen festen Zeitrahmen zusagt und für den zusätzliche Gebühren vom wiederhergestellten Betrag abgezogen werden. Die Einzelheiten dazu stehen in unserer Meldung zur Bitfinex-Auszahlungsfrist.

Warum ein Ticker-Treffer noch keine Einzahlungsadresse ist

Die wichtigste Warnung dieser Auswertung ergibt sich aus ihrer eigenen Methode. Ein Kürzel ist keine Identität. Es kommt regelmäßig vor, dass zwei völlig verschiedene Projekte dasselbe Kürzel führen, auf verschiedenen Netzwerken, mit verschiedenen Vertragsadressen und ohne jede Verbindung zueinander.

Ein Beispiel aus unserem eigenen Datenabzug: Das Kürzel VELO wird bei einer der geprüften Börsen als Vermögenswert auf der BNB Chain geführt, bei einer anderen als Projekt auf Optimism, mit unterschiedlichen Namen. Wer in einem solchen Fall Token an die Adresse der falschen Börse schickt, überweist sie ins Nichts. Eine Rückholung gibt es dann in aller Regel nicht.

Ebenso wenig verlässlich ist die bloße Anwesenheit in einer Angebotsliste. Der Währungsabruf von Coinbase enthielt am Erhebungstag 501 Einträge, davon 85 mit einem anderen Status als „online". Zwei Kraken-Delisting-Kandidaten, BIT und BOND, stehen dort zwar in der Liste, aber ausdrücklich mit dem Vermerk, dass sie selbst delistet sind. Eine reine Anwesenheitsprüfung hätte beide fälschlich als Ausweichziel gezählt. Deshalb zählt in unserer Auswertung nur ein freigegebener Status.

Praktisch heißt das: Prüfe vor jeder Überweisung die Vertragsadresse und das Netzwerk auf der Einzahlungsseite der Zielbörse gegen die Angaben des Projekts. Stimmen sie nicht überein, sende nicht.

Kraken meldet die 21 Token im eigenen Statusabruf weiter als handelbar

Ein Nebenbefund der Erhebung verdient eigene Beachtung, weil er das gängigste Prüfverfahren von Anlegern entwertet. Wir haben die 21 delisteten Werte gegen den öffentlichen Vermögenswert-Abruf von Kraken selbst gehalten. Alle 21 waren dort am 21. August 2026 verzeichnet, und alle 21 trugen den Status „enabled".

Sechs Tage vor dem Ende der Auszahlungsfrist meldet die öffentliche Schnittstelle also unverändert einen Normalzustand für Werte, deren Handel seit dem 29. Mai abgeschaltet ist. Das ist kein Widerspruch in der Sache, denn dieses Statusfeld beschreibt den Vermögenswert im System und nicht den Zustand des Handelspaares. Für die Praxis ist die Folge trotzdem eindeutig: Wer sich auf Statusanzeigen, Kurstabellen oder Datenaggregatoren verlässt, um zu erkennen, ob ein Token noch handelbar ist, bekommt ein falsches Bild.

Maßgeblich ist allein die Delisting-Mitteilung des Betreibers mit ihren Datumsangaben. Die von Kraken steht öffentlich im Hilfebereich der Börse: Notice of scheduled asset delistings, Mai 2026.

Self-Custody statt Ausweichbörse: wann die eigene Wallet der einzige Weg bleibt

Wenn keine Börse den Token annimmt, bleibt die Verwahrung in eigener Hand. Self-Custody bedeutet, dass du den privaten Schlüssel selbst kontrollierst und die Token auf einer Adresse liegen, die keinem Dienstleister gehört. Für die 16 Werte ohne Ausweichziel ist das der einzige Weg, sie über den 27. August hinaus zu behalten.

Das ist keine Empfehlung für oder gegen einen dieser Token. Es ist die schlichte Folge daraus, dass ein Guthaben, das nach dem Stichtag auf der Börse liegt, verkauft wird. Wer den Wert für aussichtslos hält, kann die Verwertung bewusst geschehen lassen oder vorher selbst verkaufen, solange ein Markt existiert. Wer den Wert behalten will, muss ihn abziehen.

Was du vor dem Senden prüfen musst

Erstens: Unterstützt deine Wallet das Netzwerk, auf dem der Token liegt? Eine Adresse allein genügt nicht, es muss die richtige Kette sein. Zweitens: Kennst du die Vertragsadresse des Tokens und hast du sie in der Wallet hinterlegt, damit der Bestand nach dem Transfer überhaupt sichtbar wird? Drittens: Reicht dein Guthaben in der Netzwerkwährung, um später eine Transaktion bezahlen zu können? Ein Token auf einer Adresse ohne Gasguthaben lässt sich nicht bewegen.

Viertens, und das wird am häufigsten übersehen: Sichere die Wiederherstellungsphrase, bevor du etwas sendest, nicht danach. Welche Geräte dafür in Frage kommen und worin sie sich unterscheiden, steht in unserem Hardware-Wallet-Vergleich.

Hardware-Wallets im VergleichHardware-Wallets im Vergleich

TEER und tote Netzwerke: wenn die Auszahlung technisch nicht mehr geht

Ein Fall aus der Kraken-Liste zeigt die Grenze jeder Handlungsempfehlung. Zu TEER teilt die Börse in ihrer Mitteilung mit, dass das Projekt den Betrieb eingestellt hat und Transaktionen auf der Kette nicht mehr durchgehen. Handel und Ein- wie Auszahlungen sind dort pausiert und bleiben es.

Für Halter dieses Werts gibt es damit keine Handlung, die den Bestand rettet. Weder ein Transfer auf eine andere Börse noch einer in die eigene Wallet ist möglich, wenn das Netzwerk keine Transaktionen mehr bestätigt. Was am Ende der Frist geschieht, entscheidet die Abwicklung der Börse.

Der Fall ist selten, aber er ist lehrreich für die Auswahl: Ein Token, dessen Netzwerk stillsteht, ist auch dann verloren, wenn du alles richtig machst. Das Risiko entsteht lange vor der Frist, nämlich bei der Entscheidung, einen sehr kleinen Wert auf einer Börse liegen zu lassen, statt ihn selbst zu verwahren.

Was passiert, wenn du die Frist am 27. August verstreichen lässt?

Dann verkauft Kraken den Bestand nach eigener Ankündigung zwischen dem 1. und dem 5. September und schreibt dir den Erlös gut. Wie hoch dieser Erlös ausfällt, hängt vom Orderbuch des jeweiligen Wertes zu diesem Zeitpunkt ab. Die Börse selbst nennt die Möglichkeit, dass die Erlöse minimal ausfallen oder ganz ausbleiben, wenn die Liquidität fehlt.

Ein Guthaben verschwindet also nicht, aber du verlierst die Kontrolle über Zeitpunkt und Kurs. Bei einem Wert mit dünnem Markt kann ein Verkaufsauftrag, der auf ein leeres Orderbuch trifft, den Kurs selbst nach unten ziehen. Genau das meint die Formulierung der Börse über Verkaufspreise deutlich unterhalb der Referenzkurse.

Wichtig für die eigene Planung: Der 27. August ist ein Zeitpunkt mit Uhrzeit, nämlich 14:00 UTC, in Deutschland also 16:00 Uhr Sommerzeit. Wer eine Auszahlung erst am Vortag anstößt, muss zusätzlich mit Prüfschritten, Bestätigungen und Netzwerkzeiten rechnen. Ein Puffer von mehreren Tagen ist kein Luxus.

Bitcoin-Muenze wird von einem dunklen Wasserstrudel in den Sog eines Abflusstrichters gezogen
Ab dem 1. September verkauft die Börse verbliebene Bestände selbst, nach eigener Angabe womöglich in dünne Orderbücher hinein.

Steuerlich zählt die Zwangsliquidation als Verkauf

Für in Deutschland steuerpflichtige Anleger ist die automatische Verwertung kein neutraler Vorgang. Wenn die Börse einen Bestand verkauft, entsteht ein Veräußerungsvorgang, auch wenn du ihn nicht ausgelöst hast. Ob daraus ein steuerpflichtiger Gewinn, ein Verlust oder gar nichts folgt, hängt vom Anschaffungszeitpunkt, vom Anschaffungspreis und von deinen übrigen Geschäften des Jahres ab.

Praktisch bedeutet das zweierlei. Zum einen solltest du die Abrechnung der Zwangsliquidation aufbewahren, weil sie der Beleg für Anschaffung und Veräußerung ist. Zum anderen kann ein selbst ausgelöster Verkauf vor dem Stichtag steuerlich anders liegen als eine Verwertung im September, etwa wenn dazwischen eine Haltefrist endet. Diese Abwägung ist ein Einzelfall und gehört in die Hände einer Steuerberatung.

Ein Hinweis zur Vollständigkeit: Diese Auswertung sagt nichts darüber, ob einer der genannten Token als Investment sinnvoll ist. Die Auszählung beantwortet allein die Frage, ob er sich vor der Frist noch bewegen lässt.

Delistete Token übertragen: Was du daraus mitnimmst

  1. Prüfe noch heute, ob einer der 21 Werte in deinem Konto liegt. Die Frist endet am 27. August um 14:00 UTC, und für 16 dieser Token fanden wir keine Ausweichbörse. Wenn du den Bestand behalten willst, plane den Transfer in die eigene Verwahrung ein und richte die Wallet vorher ein. Die passenden Geräte findest du im Hardware-Wallet-Vergleich.
  2. Verifiziere jedes Transferziel über Netzwerk und Vertragsadresse, nicht über das Kürzel. Unsere Auszählung hat mindestens einen Fall gefunden, in dem dasselbe Kürzel bei zwei Börsen für zwei verschiedene Projekte steht. Wenn du stattdessen auf eine andere Börse wechseln willst, wähle einen Anbieter mit europäischer Zulassung aus dem Überblick zu regulierten Krypto-Börsen.
  3. Zieh die Lehre für den Rest deines Bestands. Kleine Positionen auf einer Börse liegen zu lassen, ist genau dann teuer, wenn ein Delisting kommt, weil die Ausweichmöglichkeiten dann bereits verschwunden sind. Wer Handelsplätze bewusst nach Angebotsbreite und Aufsicht auswählt, senkt dieses Risiko; ein Ausgangspunkt dafür ist unser Krypto-Börsen-Vergleich.

(Stand: 21. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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