Bitfinex-Delisting: Warum die Auszahlungsfrist für 13 Token am 31. August um 10:00 UTC endet
Bitfinex hat 13 Kryptowerte aus dem Handel genommen, darunter Cosmos, Lido, Jupiter und EigenLayer. Wer sie dort liegen hat, muss sie bis zum 31. August 2026 um 10:00 UTC abziehen; danach entscheidet die Börse im Einzelfall und gegen Gebühr.

Wer bei Bitfinex Cosmos, Lido, Jupiter oder EigenLayer liegen hat, steht vor einem Termin, den auf Deutsch bisher niemand aufbereitet hat. Die Handelsplattform hat 13 Kryptowerte vollständig aus dem Handel genommen. Die Auszahlung bleibt nach Angaben der Börse noch bis zum 31. August 2026 um 10:00 UTC offen. Danach greift eine interne Regel für nicht abgeholte Bestände, die aus dem Recht auf Auszahlung ein Verfahren im Ermessen des Anbieters macht.
cryptoticker.io hat den Stand am 18. August 2026 an den öffentlichen Schnittstellen von Bitfinex selbst gemessen, statt die Ankündigung nachzuerzählen. Die Messung bestätigt den Handelsstopp und fördert daneben drei Punkte zutage, die in den vorliegenden Meldungen fehlen und die beim Abziehen praktisch daneben gehen können: Die Kürzel im Auszahlungsdialog weichen teilweise von den Namen der Ankündigung ab, jeder betroffene Wert hat genau einen Auszahlungsweg, und für drei der Token läuft der Terminkontrakt weiter, obwohl der Spot-Handel verschwunden ist.
Bitfinex-Delisting: Diese 13 Token sind betroffen
Betroffen sind nach der Mitteilung der Börse und der Berichterstattung von CryptoSlate diese Werte: Cosmos (ATOM), Bit2Me (B2M), Bitget Token (BGB), EigenLayer (EIGEN), Vaulta (A), GateToken (GT), Jupiter (JUP), Kava (KAVA), Lido (LDO), NEO, Nexo (NEXO), OMNI und Ultra (UOS). Dazu kommt NEOGAS, das an der NEO-Kette hängt und in der Auszahlung ein eigener Posten ist. Ebenfalls gestrichen sind der japanische Yen und der Terminkontrakt JPY-PERP.
Das ist kein Delisting am Rand des Marktes. Mit Cosmos, Lido, Jupiter und EigenLayer stehen vier Werte auf der Liste, die in deutschen Depots regelmäßig vorkommen, und mit Nexo ein Name, den viele Leser aus der Lending-Welt kennen. Angekündigt hat Bitfinex den Schritt nach Darstellung von CryptoSlate bereits am 23. Juni 2026; Einzahlungen und Handel wurden im Juli abgeschaltet. Übrig ist damit nur noch das Auszahlungsfenster, und das schließt in wenigen Tagen.
Was ein Delisting im Kern bedeutet und welche Rechte an einem Guthaben danach überhaupt noch bestehen, haben wir im Ratgeber Delisting bei einer Krypto-Börse: Was mit deinen Token passiert aufgeschrieben. Der Bitfinex-Fall ist das aktuelle Beispiel dazu.
182 aktive Spot-Paare, kein einziges für die 13 Werte
Die erste Frage bei jeder Delisting-Meldung lautet, ob sie schon wirkt oder nur angekündigt ist. Diese Frage lässt sich ohne Konto beantworten, weil Bitfinex den eigenen Bestand an Handelspaaren öffentlich ausliefert. Am 18. August 2026 führte die Börse dort 182 aktive Spot-Handelspaare. Auf die 13 gestrichenen Werte entfiel davon kein einziges.
Zur Einordnung dieselbe Messung für die Kontrollgruppe: Bitcoin kam auf fünf aktive Spot-Paare, Ether auf neun, Solana und XRP auf je drei, Polkadot auf zwei. Der Handel der 13 Werte ist an dieser Börse also nachweislich beendet und nicht bloß angekündigt. Wer noch mit dem Gedanken spielt, den Bestand dort zu verkaufen, kann diese Überlegung streichen.
Auszahlung noch offen: Alle 13 stehen weiter in der Währungsliste
Der zweite Teil der Messung ist die eigentlich gute Nachricht. Die Währungsliste der Börse umfasste am selben Tag 247 Einträge, und alle 13 gestrichenen Werte stehen darin weiterhin, NEOGAS eingeschlossen. Jeder von ihnen hat außerdem eine hinterlegte Auszahlungsmethode. Technisch ist der Weg nach draußen also offen, so wie die Börse es angekündigt hat.
Dieses Bild passt genau zu einem laufenden Auszahlungsfenster ohne Handel: Der Markt ist zu, die Kasse noch besetzt. Bemerkenswert ist dabei, was mit den Ketten selbst geschieht. Die Börse führt weiterhin einen Tether-Eintrag auf der Kava-Kette, und der hauseigene Token UNUS SED LEO steht unverändert in der Liste. Die Netzwerke bleiben demnach erhalten, verschwunden sind die einzelnen Token darauf.

Cosmos heißt bei Bitfinex ATO, Vaulta heißt EOS
Hier liegt der Punkt, an dem eine Auszahlung in der Praxis scheitert, obwohl alles Nötige vorhanden ist. Die Börse benutzt intern teilweise andere Kürzel als die, unter denen die Token in der Ankündigung und in der Presse laufen. Aus der eigenen Auswertung der Bezeichnungsliste:
- Cosmos (ATOM) läuft bei Bitfinex unter ATO.
- Vaulta (A) läuft unter dem alten Kürzel EOS; die Börse hat den Eintrag lediglich in Vaulta umbenannt.
- GateToken (GT) läuft unter GTX.
- OMNI läuft unter OMN.
- Die übrigen neun stehen unter dem gewohnten Kürzel: B2M, BGB, EIGEN, JUP, KAVA, LDO, NEO, NEXO und UOS.
Wer im Auszahlungsdialog nach ATOM sucht und nichts findet, hat damit nicht zwangsläufig ein leeres Konto vor sich, sondern womöglich nur das falsche Suchwort. Vier von 13 Werten sind davon betroffen, und ausgerechnet der bekannteste der Liste gehört dazu.
Regulierte Krypto-Börsen im VergleichEin Token, ein Netzwerk: Keine Ausweichroute über eine zweite Kette
Bei großen Werten wie Tether oder USD Coin bieten Börsen üblicherweise mehrere Auszahlungswege an, etwa über Ethereum, Tron oder Solana. Wer die Gebühren drücken will, wählt die günstigste Kette. Diese Wahl gibt es hier nicht. Die Auswertung der hinterlegten Auszahlungsmethoden zeigt für jeden der 13 Werte genau einen Weg, und dieser Weg führt jeweils über das eigene Netzwerk des Tokens.
Daraus folgt eine Vorbereitung, die vor dem Klick erledigt sein muss. Für Cosmos braucht es eine Adresse im Cosmos-Netzwerk, für Vaulta eine Adresse auf der EOS- beziehungsweise Vaulta-Kette, für NEO eine NEO-Adresse. Eine Ethereum-Adresse als universeller Sammelplatz funktioniert bei diesen Werten nicht. Wer noch keine passende Wallet hat, sollte diesen Schritt zuerst erledigen; einen Überblick über die Kategorien gibt unser Vergleich regulierter Krypto-Börsen, wenn der Bestand stattdessen zu einem anderen Anbieter wandern soll.
NEO und NEOGAS sind zwei getrennte Auszahlungen
Ein Detail, das leicht untergeht: NEO und NEOGAS stehen in der Währungsliste als eigenständige Einträge mit je eigener Auszahlungsmethode. Wer über die Jahre NEO gehalten hat, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen NEOGAS-Bestand angesammelt. Beide müssen einzeln abgezogen werden, und beide unterliegen derselben Frist.
Perpetual Futures auf ATOM, LDO und NEO laufen weiter
Die Liste der Terminkontrakte umfasste am 18. August 90 Paare. Darunter befinden sich drei, die stutzig machen: ein Perpetual-Kontrakt auf Cosmos, einer auf Lido und einer auf NEO, jeweils gegen Tether abgerechnet. Der Spot-Handel dieser drei Werte ist beendet, der Terminhandel darauf läuft weiter.
Für den Bestand im Konto bedeutet das nichts. Ein Perpetual-Kontrakt ist eine Wette auf den Preis und kein Anspruch auf den Token; ein vorhandenes Spot-Guthaben lässt sich nicht in den Kontrakt einliefern, und der Kontrakt ersetzt die entfallene Verkaufsmöglichkeit nicht. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil die Oberfläche einer Börse beides nebeneinander anzeigt und der Kursverlauf identisch aussieht. Wer hier verwechselt, hat am Ende eine offene Position und trotzdem einen nicht abgezogenen Bestand.
Kein Euro-Orderbuch: Der Verkauf läuft über einen Umweg
Für deutsche Anleger kommt eine Einschränkung hinzu, die älter ist als dieses Delisting. Bitfinex führte am 18. August insgesamt fünf Handelspaare gegen Euro, nämlich auf Bitcoin, Ether, Tron und zwei Euro-Stablecoins. Keiner der 13 gestrichenen Werte hatte dort jemals ein Euro-Orderbuch.
Wer aus dem Bestand Euro machen will, kommt also ohnehin nicht ohne Zwischenschritt aus, und dieser Zwischenschritt fällt hier weg, weil der Handel geschlossen ist. Praktisch bleibt der Weg, den Token auf die eigene Adresse zu ziehen und den Verkauf bei einem Anbieter mit Euro-Anbindung zu erledigen. Welche Fristen bei anderen Börsen im selben Zeitraum ablaufen, steht in unserer Übersicht Krypto-Börsen-Fristen: Sieben Stichtage laufen bis zum 31. August ab; der Bitfinex-Termin ist dort noch nicht enthalten und kommt zu den sieben hinzu.

Nach dem 31. August: Recovery-Verfahren mit Gebühr und ohne Anspruch
Bleibt ein Bestand liegen, fällt er nach Darstellung der Börse unter deren Regelung für die Rückholung gestrichener Token. Die Eckpunkte, wie CryptoSlate sie aus der Mitteilung wiedergibt und wie sie in der Hilfeseite von Bitfinex zur Rückholung gestrichener Token beschrieben sind: Ein Versuch ist nur innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Auszahlungsfensters möglich. Es fällt eine Gebühr an, die vom zurückgeholten Betrag abgezogen wird. Ein Erfolg ist ausdrücklich nicht zugesagt, und eine Bearbeitungsdauer nennt die Börse nicht.
Der Unterschied zum heutigen Zustand ist damit kein gradueller. Bis zum 31. August um 10:00 UTC ist die Auszahlung ein Vorgang, den man selbst auslöst. Danach wird daraus ein Antrag, über den ein anderer entscheidet. Diese Umkehrung ist der eigentliche Grund, die Sache nicht bis zum letzten Tag liegen zu lassen.
Zwei weitere Punkte betreffen kleine Bestände. Für Auszahlungen gilt nach der Darstellung von CryptoSlate eine Mindestgrenze im Gegenwert von rund fünf US-Dollar, dazu kommt die Netzgebühr der jeweiligen Kette. Bei Restbeständen im einstelligen Eurobereich kann die Auszahlung dadurch wirtschaftlich sinnlos werden. Diese Grenze prüfst du am besten im Konto selbst, denn sie hängt am einzelnen Wert und nicht am Gesamtguthaben.
Japanischer Yen und JPY-PERP: Zwangsumtausch in USDT
Für Yen-Guthaben gilt eine eigene Regel, die vom Rest der Ankündigung abweicht. Verbleibende Bestände in JPY und im Kontrakt JPY-PERP wandelt die Börse nach der Darstellung von CryptoSlate außerhalb des öffentlichen Orderbuchs in Tether um. Dabei behält sie fünf Prozent ein und entscheidet über den angesetzten Kurs; einen Zeitpunkt für die Umwandlung hat sie nicht genannt.
Die eigene Messung stützt die praktische Seite davon: Für den Yen ist bei Bitfinex ausschließlich die Auszahlung per Überweisung hinterlegt, ein Weg über eine Blockchain existiert nicht. Wer ein Yen-Guthaben hat, muss es also entweder auf ein Bankkonto überweisen oder den Umtausch samt Abschlag hinnehmen. Für deutsche Nutzer dürfte dieser Punkt selten sein, er gehört der Vollständigkeit halber dazu.
Hardware-Wallets im VergleichSteuer in Deutschland: Der Abzug in die eigene Wallet ist kein Verkauf
Die Frage stellt sich bei jeder erzwungenen Bewegung im Depot. Der reine Transfer eines Tokens von einem Börsenkonto auf eine selbst verwahrte Adresse ist kein Veräußerungsgeschäft, weil der wirtschaftliche Eigentümer derselbe bleibt. Eine laufende Haltefrist nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes läuft dabei weiter, sie beginnt nicht neu.
Anders sieht es aus, sobald verkauft oder getauscht wird. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft; Gewinne bleiben nur steuerfrei, soweit alle solchen Gewinne eines Jahres zusammen unter der Freigrenze von 1.000 Euro nach Paragraf 23 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes bleiben. Ein Tausch in einen anderen Token zählt dabei wie ein Verkauf. Das trifft im Bitfinex-Fall besonders auf ein Yen-Guthaben zu, das ohne eigenes Zutun in Tether umgewandelt wird.
Wer den Bestand jetzt bewegt, sollte den Vorgang mitsamt Datum, Menge und Adresse dokumentieren. Nach dem Ende des Auszahlungsfensters ist der Export aus dem Konto erfahrungsgemäß mühsamer. Für den Einzelfall gilt der übliche Hinweis: Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.
Grenzen dieser Auswertung: Was sich am 18. August nicht prüfen ließ
Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 18. August 2026 selbst erhoben. Methode: Abruf von vier öffentlichen Konfigurationsschnittstellen der Börse und Auszählung der Einträge gegen die Liste der 13 gestrichenen Werte. Geprüft wurden dabei 182 Spot-Paare, 90 Terminkontrakte, 247 Währungseinträge und 124 hinterlegte Auszahlungsmethoden, zusammen 643 Einträge. Alle vier Abrufe lieferten HTTP 200.
Nicht prüfen ließ sich die Ankündigungsseite der Börse selbst. Der Hilfebereich weist automatisierte Abrufe mit einer Fehlermeldung ab, im Browser ist er normal erreichbar; die Beitragsseiten liefern maschinell nur eine leere Programmhülle. Die Uhrzeit 10:00 UTC, die Gebühr im Rückholverfahren, die Mindestgrenze von rund fünf US-Dollar und der Abschlag von fünf Prozent auf Yen-Bestände stammen deshalb aus der Berichterstattung von CryptoSlate und aus der Hilfeseite der Börse, nicht aus einer eigenen Messung. Das Datum selbst ist unstrittig, die Minute bitte im Konto gegenprüfen. Ebenfalls nicht prüfbar ist, ob ein einzelner Bestand über der Mindestgrenze für eine Auszahlung liegt, weil das Kontodaten voraussetzt.
Bitfinex-Frist prüfen: Was du daraus mitnimmst
- Heute ins Konto schauen, nicht am 31. August. Prüfe, ob einer der 13 Werte oder NEOGAS bei dir liegt, und denk an die abweichenden Kürzel ATO, EOS, GTX und OMN. Wenn der Bestand ohnehin zu einem anderen Anbieter soll, hilft der Vergleich der besten Krypto-Börsen bei der Auswahl.
- Die Zieladresse vor dem Abzug bereitlegen. Jeder Wert hat genau einen Auszahlungsweg über sein eigenes Netzwerk, eine Ethereum-Adresse als Sammelstelle funktioniert nicht. Welche Wallet welche Ketten unterstützt, steht im Hardware-Wallet-Vergleich.
- Den Vorgang sauber dokumentieren. Datum, Menge, Adresse und etwaige Verkäufe gehören in die eigene Aufzeichnung, damit die Haltefrist später nachweisbar bleibt. Werkzeuge dafür findest du unter Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
(Stand: 18. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.






























