Entschädigung nach dem Börsen-Hack: Was zwölf Krypto-Anbieter deutschen Kunden wirklich zusagen
Nach 322 Millionen US-Dollar Schaden in einer einzigen Septemberwoche stellt sich die Frage, wer gestohlene Coins ersetzt. Wir haben am 8. September 2026 die Sicherheits- und Rechtsseiten von zwölf Anbietern abgerufen und ausgewertet, was dort zugesagt wird.

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Wenn einer Krypto-Börse Kundenbestände gestohlen werden, ersetzt sie dir den Schaden in aller Regel nicht, und eine staatliche Stelle springt auch nicht ein. Das ist die kurze Antwort, und sie steht so oder sinngemäß in den öffentlichen Dokumenten der Anbieter selbst. Wir haben am 8. September 2026 die Sicherheits-, Rechts- und Schutzfonds-Seiten von zwölf Anbietern abgerufen, die sich mit deutschsprachigen Seiten an Kundinnen und Kunden in Deutschland richten, und nachgesehen, was dort tatsächlich zugesagt wird. Bei sieben von ihnen war eine belastbare Aussage auszuwerten. Genau ein Anbieter benennt einen eigenen Fonds mit einer Summe. Kein einziger sagt einem privaten Konto eine Erstattung für gestohlene Coins zu.
Der Anlass ist frisch. In der ersten Septemberwoche 2026 sind nach Zählung von The Crypto Times rund 322 Millionen US-Dollar aus Krypto-Systemen abgeflossen, davon rund 320 Millionen allein beim Peg-out des Liquid Network, über den Bloomberg am 7. September berichtete. Wir haben den Vorgang am selben Tag in unserem Bericht zum Liquid-Network-Peg-out beschrieben. Der zweite Teil der Frage blieb dort offen, und um den geht es hier: Wer zahlt eigentlich, wenn es dein Guthaben trifft?
Wer ersetzt gestohlene Coins? Die Rechtslage in drei Sätzen
In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Auffangnetze für Geld bei einem Finanzunternehmen. Die Einlagensicherung ist der gesetzliche Anspruch darauf, dass dir dein Bankguthaben bis zu einer festen Höhe ersetzt wird, wenn die Bank ausfällt. Die Anlegerentschädigung ist das Gegenstück für Wertpapiergeschäfte: Sie greift, wenn ein Wertpapierinstitut dir Papiere oder Gelder aus solchen Geschäften nicht mehr herausgeben kann.
Beide Netze sind an eine Voraussetzung geknüpft, die Kryptowerte üblicherweise nicht erfüllen. Die BaFin schreibt auf ihrer Verbraucherseite zu Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zur Frage, ob diese Systeme Kryptowerte abdecken, wörtlich: „In der Regel nicht. Besonders die als Kryptowährungen bekannten Werte, die zuletzt populär wurden, sind meist nicht abgesichert. Eine Absicherung greift nur, wenn der Kryptowert als Wertpapier gilt oder es sich um Fondsanteile handelt, die in Kryptowerte investieren." Die Verbraucherzentrale fasst dasselbe in ihrem Risikoüberblick noch knapper zusammen: Kryptoanlagen verfügten über keine Einlagensicherung.
Der Unterschied zwischen Ausfall und Diebstahl
Selbst dort, wo ein Netz greift, deckt es einen anderen Fall ab als den, um den es hier geht. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung sind für den Ausfall des Unternehmens gebaut, also für Insolvenz oder eine behördlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit. Ein Diebstahl bei einem Anbieter, der danach weiter geöffnet hat und weiter zahlungsfähig ist, löst diese Netze gar nicht erst aus. Wie sich der Insolvenzfall davon unterscheidet und was dort die Aussonderung deiner Coins bedeutet, haben wir am 18. August 2026 in unserem Beitrag zur Aussonderung bei einer insolventen Krypto-Börse auseinandergenommen.
Einlagensicherung und die 100.000 Euro: Wofür der Betrag wirklich gilt
Die Zahl, die fast jeder kennt, steht auf derselben BaFin-Seite: Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt maximal 100.000 Euro pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank, unabhängig von der Anzahl der Konten. Bei einem Gemeinschaftskonto hat jeder Inhaber einen eigenen Anspruch, sodass sich der Betrag bei zwei Inhabern auf 200.000 Euro verdoppelt.
Entscheidend ist das Wort Einlagen. Gemeint ist Guthaben in einer Währung wie dem Euro auf einem Konto bei einem CRR-Kreditinstitut. Bitcoin, Ether und der Rest deines Depots sind keine Einlagen in diesem Sinn, und deshalb zählt der Bestand, den du auf einer Handelsplattform hältst, nicht in diesen Topf. Wer wissen will, wie sich der Kurs des größten dieser Werte gerade entwickelt, findet das laufend aktualisiert in unserer Bitcoin Kurs Prognose; für die Frage nach der Entschädigung spielt die Höhe des Bestands allerdings keine Rolle. Geschützt ist er in beiden Fällen nicht.
Die Erhebung: Zwölf Anbieterseiten, sieben auswertbare Aussagen
Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 8. September 2026 selbst erhoben. Die Methode in einem Satz: Wir haben für zwölf Anbieter mit deutschsprachigem Auftritt die öffentlich erreichbare Sicherheits-, Rechts- oder Schutzfonds-Seite per HTTP abgerufen, den Antwortcode notiert und den sichtbaren Text darauf durchsucht, ob dort eine Entschädigung, eine Versicherung oder ein Sicherungsfonds für Kundenbestände benannt wird.
Geprüfte Objekte: zwölf Anbieterauftritte, insgesamt siebzehn abgerufene Seiten. Auswertbar war das Ergebnis bei sieben Anbietern. Bei fünf war es das nicht, und zwar aus Gründen, die nichts mit dem Inhalt der Seiten zu tun haben. Diesen Teil führen wir weiter unten offen auf, weil eine Erhebung, die ihre Lücken verschweigt, keine Erhebung ist.
Was wir gezählt haben und was nicht
Gezählt wurde nur, was auf der Seite selbst steht. Eine Aussage in einem Werbetext eines Vergleichsportals oder in einem Interview zählt hier nicht, weil sie den Anbieter nicht bindet und sich nicht nachschlagen lässt. Ebenfalls nicht gezählt haben wir Angaben zur technischen Sicherheit. Cold Storage, Zwei-Faktor-Anmeldung und Penetrationstests sagen etwas darüber aus, wie wahrscheinlich ein Schaden ist, und nichts darüber, wer ihn trägt, wenn er trotzdem eintritt.

Kraken schreibt es selbst hin: „No Insurance" in den Legal Disclosures
Die deutlichste Aussage der ganzen Erhebung kommt von Kraken, und sie steht nicht im Kleingedruckten einer Fußnote, sondern als eigener Absatz in den Legal Disclosures der Börse. Dort heißt es: „No Insurance. Digital assets and Kraken accounts are not covered by insurance against losses." Digitale Vermögenswerte und Kraken-Konten sind also nicht gegen Verluste versichert. Der Absatz nennt anschließend ausdrücklich, dass auch die US-Systeme FDIC und SIPC nicht greifen und dass es keinen vergleichbaren Schutz gibt.
Auf der Sicherheitsseite derselben Börse findet sich der zweite Teil desselben Gedankens: Für viele Produkte und Länder sei der Kunde möglicherweise nicht durch staatliche Entschädigungs- oder Aufsichtssysteme geschützt. Man kann das als unangenehme Offenheit lesen. Für die Frage, die dieser Artikel stellt, ist es die brauchbarste Antwort im gesamten Feld, weil sie eindeutig ist und sich zitieren lässt.
Treuhand und Cold Storage bei Bitpanda: Trennung ist kein Ersatz
Bitpanda beschreibt auf seiner deutschen Sicherheitsseite zwei Dinge, die häufig miteinander verwechselt werden. Zum einen liegen Krypto-Bestände nach eigener Darstellung in Cold Storages, also in Speichern ohne dauerhafte Netzverbindung, deren Bestand in Abständen extern geprüft wird. Zum anderen hält Bitpanda die Krypto-Assets seiner Kundinnen und Kunden nach eigenen Angaben als Treuhänder auf Grundlage eines rechtsverbindlichen Treuhandvertrags; wirtschaftlicher Eigentümer bleibt der Kunde, und es besteht eine rechtsverbindliche Trennung zwischen dem Eigenvermögen des Unternehmens und den Kundenbeständen.
Diese Trennung ist wertvoll, aber sie beantwortet eine andere Frage. Sie sorgt dafür, dass deine Coins im Insolvenzfall nicht in die Masse fallen. Gegen einen Diebstahl hilft sie nicht: Was aus einem getrennt geführten Bestand abfließt, ist genauso weg wie aus einem vermischten. Der Begriff Versicherung taucht auf der Seite ebenfalls auf, dort allerdings im Zusammenhang mit Bitpanda Custody, dem Verwahrangebot für institutionelle Kunden. Für ein privates Handelskonto ergibt sich daraus keine Zusage.
BISON und die 100.000 Euro: Der Schutz gilt dem Euro-Guthaben
Auf dem Auftritt von BISON, der Handelsplattform aus der Gruppe Börse Stuttgart, steht die vertraute Zahl direkt neben dem Krypto-Angebot: Das Euro-Guthaben werde durch die Solaris SE und bei der Deutschen Bank aufbewahrt, und pro Anleger und Bank seien bis zu 100.000 Euro durch das deutsche Gesetz geschützt.
Der Satz ist richtig, und er ist genau so eng gemeint, wie er dasteht. Geschützt ist das Euro-Guthaben bei der Partnerbank. Die Kryptowerte, die auf derselben Oberfläche angezeigt werden, sind von diesem Satz nicht erfasst. Wer die 100.000 Euro flüchtig liest und auf sein gesamtes Depot bezieht, hat sich um genau den Teil vertan, um den es hier geht. Diese Verwechslung ist der häufigste Irrtum, der uns bei dieser Erhebung begegnet ist. Sie entsteht durch die Nähe zweier Angaben auf einem Bildschirm und nicht durch eine falsche Auskunft des Anbieters.
Schutzfonds bei Bitget, Proof of Reserves bei OKX: zwei Zusagen, die nicht dasselbe sind
Bitget betreibt eine deutschsprachige Seite zu einem eigenen Schutzfonds und beziffert ihn dort mit 300 Millionen US-Dollar; die Seite verweist darauf, dass Nutzer im Schadensfall einen Antrag über diesen Fonds stellen können. Das ist die einzige benannte Summe in der gesamten Erhebung. Ein Fonds dieser Art ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens und kein Rechtsanspruch: Wie im Einzelfall entschieden wird, ergibt sich aus der Seite nicht, und ein staatlich beaufsichtigtes Entschädigungssystem ist er nicht.
OKX geht einen anderen Weg. Die deutschsprachige Seite des Anbieters beschreibt eine Reserve im Verhältnis eins zu eins für alle Bestände auf den Plattformkonten und veröffentlicht dazu regelmäßige Berichte; zum Abrufzeitpunkt war der 46. dieser Berichte ausgewiesen, mit 22,96 Milliarden US-Dollar an primären Beständen. Proof of Reserves ist der Nachweis, dass ein Verwahrer die Bestände seiner Kunden tatsächlich hält. Er beantwortet die Deckungsfrage und nicht die Haftungsfrage. Wie du einen solchen Nachweis selbst nachrechnest, haben wir am 18. August 2026 in unserer Anleitung zum Proof of Reserves Schritt für Schritt gezeigt.
Crypto.com und die FDIC-Zeile: Warum US-Einlagensicherung hier nichts bringt
Auf der Sicherheitsseite von Crypto.com steht ein Absatz, der in Vergleichen gern als Schutzversprechen zitiert wird, und der bei genauem Lesen das Gegenteil aussagt. Fiat-Guthaben würden auf Konten regulierter Verwahrbanken gehalten; für Kunden mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten würden Dollar-Guthaben an Partnerbanken weitergeleitet, die Mitglied der FDIC sind. Direkt danach folgt die Einschränkung: Der FDIC-Schutz greife nur, wenn die jeweilige Mitgliedsbank ausfällt, und er schütze die Mittel weder bei einem Ausfall von Crypto.com noch vor dem Risiko von Diebstahl oder Betrug.
Für ein Konto in Deutschland ist der Absatz damit doppelt ohne Wirkung. Er betrifft Personen mit Wohnsitz in den USA, er betrifft ausschließlich Fiat-Guthaben, und er schließt den Diebstahlsfall ausdrücklich aus. Wer eine solche Zeile als Absicherung seines Krypto-Bestands versteht, liest eine Zusage, die dort nicht steht.
Verwahrer benennen ist nicht dasselbe wie haften
Nexo führt auf seiner Sicherheitsseite die Verwahrer namentlich auf, mit denen der Anbieter arbeitet, darunter ein Münchner Unternehmen, das als Verwahrer für digitale Vermögenswerte unter MiCAR lizenziert und von der BaFin beaufsichtigt ist, sowie einen weiteren Verwahrer für das US-Geschäft. Das ist eine nützliche Angabe, weil sie überprüfbar macht, wer die Schlüssel hält. Eine Aussage darüber, wer einen Verlust ersetzt, ist es nicht, und die Seite behauptet das auch nicht.
Fünf Anbieterseiten waren nicht prüfbar: Was diese Erhebung nicht zeigt
Bei fünf der zwölf Anbieter konnten wir am Erhebungstag keine Aussage auswerten. Bei Bitvavo und Coinbase beantworteten die Server den automatisierten Abruf mit dem Code 403 und lieferten keinen Seiteninhalt aus; im Browser sind beide Seiten für Leserinnen und Leser normal erreichbar. Bei Bitstamp und Bybit antwortete der Server zwar mit Code 200, gab aber praktisch keinen auswertbaren Text zurück, weil die Inhalte erst im Browser nachgeladen werden. Eine Sicherheitsseite von Trade Republic war unter der geprüften Adresse nicht vorhanden und antwortete mit Code 404.
Daraus folgt ausdrücklich nichts über die Sicherheit dieser Anbieter. Es folgt nur, dass wir ihre Zusagen an diesem Tag nicht mit derselben Methode erfassen konnten wie die der übrigen sieben. Für Bitvavo berichten deutschsprachige Vergleichsportale von einer freiwilligen Kontogarantie bis 100.000 Euro, die auch Kryptowerte einschließen soll. Wir führen das hier als unbestätigten Hinweis und nicht als Befund, weil wir die Angabe am 8. September nicht auf einer Seite des Anbieters selbst nachlesen konnten.
Das Ergebnis in einer Zeile
Von sieben auswertbaren Anbietern benennt genau einer einen eigenen Schutzfonds mit einer Summe. Zwei verweisen auf Schutzmechanismen, die einen anderen Fall abdecken als den Diebstahl, nämlich die Trennung vom Eigenvermögen und die Absicherung des Euro-Guthabens bei einer Partnerbank. Einer nennt eine Einlagensicherung, die für deutsche Kunden nicht gilt. Einer weist Deckung nach, ohne eine Haftung zu übernehmen. Einer benennt seine Verwahrer. Und einer sagt in dürren Worten, dass es keine Versicherung gibt.

Was du bei deinem eigenen Anbieter in zehn Minuten prüfst
Die Erhebung oben ist eine Momentaufnahme von sieben Anbietern. Deiner ist womöglich nicht darunter, und Bedingungen ändern sich. Die Prüfung lässt sich aber in wenigen Minuten selbst durchführen, und sie funktioniert bei jedem Anbieter gleich.
Ruf die Rechtsdokumente auf, nicht die Sicherheitsseite. Die Sicherheitsseite ist Marketing und beschreibt Maßnahmen; die Haftungsfrage steht in den Nutzungsbedingungen, in den Risikohinweisen oder in einem Dokument, das Legal Disclosures oder Risk Disclosure heißt. Such dort nach den Wörtern Versicherung, insurance, Entschädigung, compensation und Haftung. Findest du keinen dieser Begriffe im Zusammenhang mit deinen Beständen, ist das bereits die Antwort.
Prüf danach, worauf sich eine genannte Zahl bezieht. Steht eine Summe wie 100.000 Euro auf der Seite, lies den Satz davor und danach vollständig und kläre, ob dort von Einlagen, von Euro-Guthaben oder von Kryptowerten die Rede ist. Steht dort ein Bankname, gilt der Schutz dem Konto bei dieser Bank und nicht deinem Depot. Wenn du deinen Anbieter dabei ohnehin gerade wechseln willst, hilft der Blick in unseren Überblick der besten regulierten Kryptobörsen, weil eine Zulassung nach MiCA zwar keine Entschädigung mitbringt, wohl aber Pflichten zur Trennung von Kundenbeständen und zur Berichterstattung.
Der Teil, den nur du selbst erledigen kannst
Der belastbarste Schutz gegen einen Diebstahl bei einem Verwahrer ist, dort nicht mehr liegen zu lassen als nötig. Bestände, die du nicht handelst, gehören auf eine Wallet, deren Schlüssel du selbst hältst; welche Geräte dafür in Frage kommen und worin sie sich unterscheiden, steht in unserem Hardware-Wallet-Vergleich. Damit verlagerst du das Risiko, du beseitigst es nicht: Verlierst du den Schlüssel oder gibst ihn aus der Hand, gibt es erst recht keine Stelle, die dich entschädigt. Und falls dir doch etwas abhandenkommt, ist die Strafanzeige der erste Schritt, wie wir am 21. August 2026 in unserem Leitfaden zur Anzeige nach einem Krypto-Diebstahl beschrieben haben.
Entschädigung bei Krypto-Diebstahl: Was du daraus mitnimmst
- Erwarte keine gesetzliche Entschädigung. Die BaFin sagt zu Kryptowerten und Einlagensicherung „in der Regel nicht", und die geprüften Anbieter widersprechen dem nicht. Wenn du überhaupt eine Plattform nutzen willst, wähle sie bewusst nach Zulassung und Pflichten aus, etwa über unseren Überblick beste regulierte Kryptobörsen.
- Lies die Rechtsdokumente statt der Sicherheitsseite. Such nach Versicherung, Entschädigung und Haftung, und prüfe bei jeder genannten Summe, ob sie dem Euro-Guthaben oder den Coins gilt. Wenn dich der Vergleich mehrerer Anbieter dabei interessiert, findest du die Konditionen gebündelt unter beste Krypto-Börsen.
- Verlagere, was du nicht handelst, in eigene Verwahrung. Was nicht bei einem Dritten liegt, kann dort auch nicht abfließen. Passende Geräte und ihre Unterschiede stehen im Hardware-Wallet-Vergleich; die Verantwortung für den Schlüssel liegt danach vollständig bei dir.
(Stand: 8. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
































