Krypto-Anlagebetrug: Wann das Finanzamt Scheingewinne besteuert und was du jetzt prüfen musst
Die BaFin hat zwischen dem 11. und 16. September 2026 dreizehn Verbrauchermitteilungen veröffentlicht, sieben davon zu Kryptowerten. Wer auf eine solche Plattform eingezahlt hat, riskiert nicht nur den Verlust, sondern unter Umständen auch eine Steuerforderung auf Gewinne, die es nie gab.

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Eine angezeigte Rendite auf einer betrügerischen Handelsplattform kann steuerpflichtig sein, auch wenn nie ein Euro auf deinem Konto ankam. Das ist die unangenehmste Nachricht für jeden, der gerade gemerkt hat, dass sein Geld weg ist: Zum Verlust kann eine Steuerforderung kommen. Ob sie entsteht, hängt an einer einzigen Frage, und die lässt sich aus deinen eigenen Unterlagen beantworten.
Anlass ist die laufende Warnserie der Finanzaufsicht. Allein zwischen dem 11. und dem 16. September 2026 hat die BaFin dreizehn Verbrauchermitteilungen veröffentlicht, sieben davon betreffen Angebote mit Kryptowerte-Bezug. Darunter ist ein Fall, der genau die zweite Stufe des Schadens beschreibt: eine Website, die Geschädigten anbietet, verlorene Kryptowerte zurückzuholen.
Krypto-Anlagebetrug: Was die BaFin in dieser Woche gemeldet hat
Die Aufsicht veröffentlicht solche Mitteilungen auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Das ist kein Urteil und keine Anklage. Es ist die Information, dass ein Anbieter nach Erkenntnissen der Behörde erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt, ohne die Erlaubnis zu haben. Für dich als Anleger ist das die wichtigste verfügbare Vorwarnung, und sie kostet nichts.
Die Mitteilung vom 16. September 2026 zur Handelsplattform arbitpad(.)de formuliert es im typischen Wortlaut: Es bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Am selben Tag kamen eine Warnung zu xlla(.)tech, bei der sich die Betreiber laut BaFin als fiktives Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ausgeben, sowie eine Warnung vor einer Reihe nahezu identischer Websites hinzu, die mit einem immer gleichen Werbetext über eine angebliche KI-Geldanlage arbeiten.
Zwei Tage zuvor traf es berlinbank(.)eu, wo nach Darstellung der Aufsicht ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Krypto-Dienstleistungen erbracht werden, darunter die Eröffnung von Bankkonten und Investitionen in Kryptowerte. Der Name klingt nach einem deutschen Institut. Genau das ist der Zweck.
Unsere Auswertung: Dreizehn BaFin-Warnungen, sieben mit Kryptobezug
Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 16. September 2026 selbst erhoben. Methode: Wir haben die Übersichtsseite der BaFin-Verbrauchermitteilungen abgerufen, jede dort gelistete Meldung mit Veröffentlichungsdatum im September 2026 einzeln geöffnet und den Meldungstext auf die Begriffe Kryptowerte und Krypto geprüft. Geprüfte Objekte: dreizehn Mitteilungen aus dem Zeitraum 11. bis 16. September 2026, jede mit HTTP-Status 200 abrufbar.
Das Ergebnis: Sieben der dreizehn Mitteilungen nennen ausdrücklich Kryptowerte-Dienstleistungen oder Investitionen in Kryptowerte. Vier davon stammen allein vom 14. und 16. September. In vier der sieben Fälle spricht die BaFin von unbekannten Betreibern, in zwei Fällen von Identitätsmissbrauch zulasten real existierender deutscher Unternehmen. Eine Mitteilung beschreibt die Anwerbung von Finanzagenten über Telegram-Chats, bei der Betroffene fremdes Geld über das eigene Konto weiterleiten und in Kryptowerte tauschen sollen.
Was diese Zahl nicht hergibt: Der Wert beschreibt das Meldeaufkommen einer einzigen Woche auf einer rollierenden Übersichtsseite, nicht die Gesamtzahl aller Warnungen des Monats und erst recht nicht die Zahl der tatsächlich betroffenen Anleger. Wie viele Menschen auf die genannten Seiten eingezahlt haben, veröffentlicht die BaFin nicht. Wir haben außerdem nur den sichtbaren Meldungstext ausgewertet, keine Verfahrensakten.
Scheingewinn erklärt: Warum die Zahl im Dashboard kein Geld ist
Ein Scheingewinn ist ein Ertrag, den dir eine Plattform gutschreibt, obwohl ihm keine echte Anlage und keine echte Einnahme zugrunde liegt. Auf dem Bildschirm steht eine wachsende Zahl, im Depot liegt nichts. Bei der klassischen Variante, dem Schneeballsystem, stammen die wenigen tatsächlich ausgezahlten Beträge aus den Einzahlungen später hinzugekommener Anleger.
Die Krypto-Variante funktioniert gleich, wirkt aber glaubwürdiger, weil sie echte Kursdaten spiegelt. Du siehst einen Chart, der aussieht wie der echte Markt, und daneben deinen angeblichen Bestand. Wer den Kursverlauf gegenprüfen will, findet die realen Daten für den größten Wert ohnehin auf jeder seriösen Seite, etwa in unserer Bitcoin Kurs Prognose. Die Kurse auf der Betrugsplattform stimmen oft sogar. Falsch ist nur die Annahme, dass hinter deiner Position ein Coin steht.
Das Warnsignal, das fast immer zuerst auftaucht
Der Betrug fällt in aller Regel nicht beim Einzahlen auf, sondern beim Auszahlen. Solange du Geld schickst, funktioniert alles reibungslos. Sobald du abheben willst, taucht eine Bedingung auf: eine angebliche Quellensteuer, eine Freischaltgebühr, eine Verifizierungszahlung, eine Kaution für die Bank. Jede dieser Forderungen hat denselben Zweck, nämlich eine weitere Zahlung.
Eine seriöse Plattform verrechnet Gebühren mit dem Auszahlungsbetrag und verlangt keine Vorkasse dafür, dir dein eigenes Geld zu geben. Kein deutsches Finanzamt kassiert Steuern über eine Handelsplattform im Ausland.
Scheinrenditen und Steuer: Was der Bundesfinanzhof entschieden hat
Hier wird es für Geschädigte bitter. Der Bundesfinanzhof hat mehrfach entschieden, dass gutgeschriebene Scheinrenditen aus Schneeballsystemen grundsätzlich zu versteuern sind, auch wenn sie nie ausgezahlt wurden. Maßgeblich ist nicht, ob am Ende Geld floss, sondern ob der Betreiber zum Zeitpunkt der Gutschrift leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre, hätte der Anleger die Auszahlung verlangt.
Im Urteil vom 27. Oktober 2020 (Aktenzeichen VIII R 3/20) hat der achte Senat das für die einbehaltene Kapitalertragsteuer weitergedacht: Die Abgeltungswirkung nach § 43 Absatz 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz tritt auch dann ein, wenn der Betrüger die Kapitalertragsteuer zwar einbehalten, aber nie beim Finanzamt angemeldet und abgeführt hat. Der Senat stellt dabei auf die Sicht des Anlegers ab, der von einem ordnungsgemäßen Einbehalt ausgehen durfte.
Für dich heißt das zweierlei. Erstens kann eine reine Gutschrift auf dem Plattformkonto steuerlich ein Zufluss sein. Zweitens kommt es sehr genau darauf an, was in deinen Unterlagen steht, weil die Rechtsprechung an Details anknüpft, die sich nur aus Abrechnungen, Mails und Kontoauszügen ergeben.
Wann die Steuer trotzdem nicht entsteht
Ein Zufluss scheidet aus, wenn die Plattform im Zeitpunkt der Gutschrift erkennbar zahlungsunfähig war. Genau dieser Punkt ist der Hebel für Betroffene: Wer nachweisen kann, dass die Auszahlung schon damals systematisch verweigert wurde, argumentiert gegen einen steuerlichen Zufluss. Der Nachweis liegt in der Korrespondenz, in abgelehnten Auszahlungsaufträgen und in den Antworten des Supports.
Ebenfalls anders liegt der Fall, wenn die Plattform gar keine verzinsliche Kapitalforderung vorgespiegelt hat, sondern nur Kursgewinne eines angeblich gehaltenen Coins. Dann geht es nicht um Kapitaleinkünfte nach § 20 Einkommensteuergesetz, sondern um die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23. Wie diese Abgrenzung im Einzelfall ausgeht, entscheidet das Finanzamt anhand der Vertragsunterlagen, und sie ist der Grund, warum pauschale Auskünfte hier wenig wert sind.

Auszahlung gegen Vorkasse: Das Muster hinter der zweiten Zahlung
Wer einmal gezahlt hat, gilt in dieser Branche als guter Kontakt. Deshalb endet der Schaden selten bei der ersten Überweisung. Die BaFin hat am 14. September 2026 vor Angeboten auf der Website finanzforensik(.)com und der zugehörigen E-Mail-Adresse gewarnt. Nach Erkenntnissen der Behörde wird dort die Rückführung von Kryptowerten und deren Auszahlung auf eine Wallet oder ein Bankkonto angeboten.
Zwei Punkte der Mitteilung sind für die Erkennung wichtig. Die unbekannten Betreiber behaupteten laut BaFin, Kooperationspartner der Behörde zu sein, was die Aufsicht ausdrücklich verneint. Und sie nutzten im Impressum die Unternehmensdaten einer real existierenden Firma aus Hessen. Die Aufsicht bezeichnet das als Identitätsmissbrauch; das echte Unternehmen hat mit dem Angebot nichts zu tun.
Woran du ein Rückholangebot erkennst
Die Masche hat feste Merkmale. Der Kontakt kommt von selbst, oft kurz nach dem Schaden, per Mail, Telefon oder Messenger. Der Anbieter verspricht eine Erfolgsquote, die kein Anwalt und keine Behörde seriös nennen kann. Er verlangt eine Vorabgebühr, ein Aktenzeichen-Entgelt oder eine Kaution. Er beruft sich auf eine Zusammenarbeit mit einer Behörde, mit einer Bank oder mit einer Kanzlei, die du nicht selbst geprüft hast.
Behörden arbeiten nicht mit privaten Rückholdiensten gegen Erfolgsbeteiligung zusammen, und niemand kann eine bereits abgeflossene Blockchain-Transaktion durch Zahlung eines Entgelts rückgängig machen. Was tatsächlich hilft, sind Strafanzeige, die Sicherung der Beweise und die Meldung an die Bank, sofern noch eine Lastschrift oder Kartenzahlung im Rückholfenster liegt.
BaFin-Unternehmensdatenbank: So prüfst du einen Anbieter in drei Minuten
Die Aufsicht führt ein öffentliches Verzeichnis aller Unternehmen, denen sie eine Erlaubnis erteilt hat. Es liegt in der Unternehmensdatenbank der BaFin und ist ohne Anmeldung durchsuchbar. Der Ablauf dauert wenige Minuten und ist bei jedem neuen Anbieter derselbe.
Such zuerst nach dem exakten Firmennamen aus dem Impressum, nicht nach dem Markennamen der Website. Vergleiche dann Sitz und Rechtsform mit den Angaben auf der Seite. Findest du gar nichts, ist das für sich genommen bereits ein Grund, kein Geld zu überweisen. Findest du einen Treffer, prüfe, ob die gelistete Erlaubnis zu dem passt, was dir angeboten wird: Eine Zulassung als Zahlungsinstitut ist keine Erlaubnis für Kryptowerte-Dienstleistungen. Eine ausführliche Anleitung dazu steht in unserem Beitrag BaFin-Warnung: Krypto-Anbieter in drei Minuten prüfen.
Wer sich diesen Schritt sparen will, bleibt bei Handelsplätzen mit einer nachweisbaren europäischen Zulassung. Ein Anbieter, der im Verzeichnis der Aufsicht steht, kann trotzdem teuer oder unpassend sein; er ist aber greifbar, und das ist der Unterschied, um den es hier geht.
Die Merkmale, die in den Meldungen dieser Woche immer wieder auftauchen
Unbekannte Betreiber ohne greifbare Verantwortliche. Ein Impressum, das die Daten einer fremden, real existierenden Firma trägt. Ein erfundener Sitz in einem Land mit gutem Ruf. Eine Website-Reihe mit fast identischem Aufbau unter Dutzenden Domains. Werbetexte, die von einer neuen KI-Geldanlage erzählen, die angeblich von einer Redaktion getestet wurde. Kontaktaufnahme über Messenger statt über eine geschäftliche Adresse.
Keines dieser Merkmale beweist für sich eine Straftat. In der Summe beschreiben sie aber ziemlich genau, wovor die Aufsicht in dieser Woche dreizehn Mal gewarnt hat.

Verluste aus Anlagebetrug: Was steuerlich geht und was nicht
Die naheliegende Hoffnung lautet: Wenn schon Steuer auf Scheingewinne, dann wenigstens der Verlust als Abzugsposten. So einfach ist es nicht. Für Kryptowerte im Privatvermögen gilt grundsätzlich § 23 Einkommensteuergesetz, und der setzt eine Veräußerung voraus. Wo nichts verkauft wurde, weil das Geld schlicht abgeflossen ist, fehlt dieser Vorgang. Die Finanzverwaltung erkennt Diebstahl und Betrug deshalb in der Regel nicht als steuerlich abziehbaren Veräußerungsverlust an.
Anders kann es aussehen, wenn die Anlage als verzinsliche Kapitalforderung ausgestaltet war. Dann kommt ein Verlust im Bereich der Kapitaleinkünfte in Betracht, mit den dort geltenden Verrechnungsbeschränkungen. Diese Abgrenzung entscheidet über mehrere tausend Euro Unterschied und gehört in die Hände eines Steuerberaters, der die Verträge sieht.
Unabhängig davon lohnt der Blick auf das, was ohnehin zu deiner Steuererklärung gehört: realisierte Verluste aus echten Verkäufen. Wer seine Vorgänge lückenlos dokumentiert hat, argumentiert gegenüber dem Finanzamt deutlich besser, und zwar in beide Richtungen, bei der Verlustverrechnung ebenso wie bei der Abwehr einer Forderung auf nie erhaltene Erträge. Die passenden Werkzeuge dafür stehen im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
Anzeige, Beweise, Fristen: Was in den ersten Tagen zählt
Sobald der Verdacht aufkommt, zählt Tempo, und zwar in dieser Reihenfolge. Stelle jede weitere Zahlung ein, auch wenn dir gesagt wird, dass nur noch dieser eine Betrag zwischen dir und der Auszahlung steht. Sichere danach alles, was du später brauchst: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Transaktionshashes, den vollständigen Mail- und Chatverlauf, Bildschirmfotos deines Kontostands auf der Plattform samt Datum.
Erstatte Strafanzeige bei der Polizei; das geht bei den meisten Landeskriminalämtern auch online. Informiere deine Bank, wenn Zahlungen über Lastschrift oder Kreditkarte liefen, weil dort je nach Verfahren noch Rückholmöglichkeiten bestehen. Melde den Fall der BaFin über deren Verbraucherkontakt, denn die Aufsicht speist solche Hinweise in ihre Warnpraxis ein.
Und plane den steuerlichen Teil ein, statt ihn zu verdrängen. Wenn du in einem Vorjahr Erträge aus der Plattform erklärt hast, die es nie gab, ist eine Korrektur der betreffenden Steuererklärung der richtige Weg. Lege dafür eine Akte an, in der Einzahlungen, Gutschriften und jede abgelehnte Auszahlung chronologisch stehen; genau diese Reihenfolge entscheidet später über die Frage des Zuflusses.
Krypto-Anlagebetrug: Was du daraus mitnimmst
- Prüfe den Anbieter, bevor du überweist. Firmenname aus dem Impressum in die BaFin-Unternehmensdatenbank eingeben und die Erlaubnisart mit dem Angebot abgleichen. Wenn dir das zu mühsam ist, bleib bei Handelsplätzen mit belegter Zulassung aus dem Vergleich der besten regulierten Kryptobörsen.
- Zahle nie für eine Auszahlung. Gebühren, Steuern oder Kautionen, die vor der Überweisung deines eigenen Guthabens fällig werden, sind das verlässlichste Erkennungsmerkmal des Betrugs. Dasselbe gilt für jedes Angebot, verlorene Coins gegen Vorkasse zurückzuholen. Wie Auszahlungen bei etablierten Handelsplätzen tatsächlich ablaufen, zeigt der Vergleich der besten Krypto-Börsen.
- Kläre die Steuerfrage aktiv. Sieh nach, ob du in früheren Jahren Erträge aus der Plattform erklärt hast, und sammle die Belege für abgelehnte Auszahlungen. Für die laufende Dokumentation deiner echten Vorgänge hilft ein Werkzeug aus dem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
(Stand: 16. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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