Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Krypto-Startup gründen in Deutschland: Rechtsform, BaFin-Lizenz und Kapital

Krypto-Startup gründen in Deutschland: welche Geschäftsmodelle eine BaFin-Erlaubnis nach MiCA brauchen, GmbH oder UG, wie viel Kapital nötig ist und wo es Förderung gibt.

Säulenportal einer Behörde bei Nacht mit bronzenem Einwurfschlitz und einer Bitcoin-Münze
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Kurz erklärt: Ein Krypto-Startup gründest du in Deutschland meist als GmbH oder UG. Entscheidend ist aber nicht die Rechtsform, sondern das Geschäftsmodell: Wer für andere Kryptowerte verwahrt, tauscht oder vermittelt, braucht seit MiCA eine Erlaubnis der BaFin und je nach Dienst 50.000 bis 150.000 Euro Mindestkapital. Wer Software, Analysen oder Inhalte anbietet, kommt in der Regel ohne Lizenz aus. Dieser Ratgeber zeigt die Schritte in der richtigen Reihenfolge.

Schritt 1: Klären, ob dein Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist

Bevor du einen Notar anrufst, gehört eine Frage geklärt: Erbringst du Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne der EU-Verordnung MiCA? Dazu zählen unter anderem die Verwahrung von Kryptowerten für Kunden, der Betrieb einer Handelsplattform, der Tausch gegen Euro oder andere Kryptowerte, die Ausführung und Vermittlung von Aufträgen sowie Beratung und Portfolioverwaltung.

Ist das der Fall, brauchst du als Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, kurz CASP) eine Erlaubnis. In Deutschland erteilt sie die BaFin auf Grundlage von MiCA und dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Die Übergangsfristen für Altanbieter sind inzwischen in allen EU-Staaten ausgelaufen. Wer zugelassen ist, steht im öffentlichen Register der ESMA; wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Liste der zugelassenen Anbieter, und selbst Banken wie die Volksbanken lassen ihre Krypto-Verwahrung genehmigen.

Keine Erlaubnis braucht in der Regel, wer reine Software liefert, etwa eine nicht verwahrende Wallet, ein Analysewerkzeug, Entwicklungsdienstleistungen oder ein Krypto-Medium. Die Grenze ist im Einzelfall fein. Im Zweifel lohnt eine Anfrage bei der BaFin oder eine Fachanwaltskanzlei, bevor das erste Kundengeld fließt.

Schritt 2: Die passende Rechtsform wählen

Für Krypto-Startups kommen fast immer zwei Rechtsformen in Frage, weil sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen:

GmbHUG (haftungsbeschränkt)
Mindestkapital25.000 Euro, davon mindestens 12.500 Euro bei Gründung eingezahltab 1 Euro, ein Viertel des Gewinns muss angespart werden
Ansehen bei Banken und Partnernhochniedriger, oft Rückfragen
Geeignet fürerlaubnispflichtige Geschäftsmodelle, InvestorenrundenSoftware, Medien, erste Testphase
Gründungnotariell, auch per Videokonferenznotariell, auch per Videokonferenz

Wer eine BaFin-Erlaubnis braucht, startet praktisch immer mit einer GmbH, weil das Mindestkapital der Aufsicht ohnehin über dem einer UG liegt. Wie die Gründung Schritt für Schritt abläuft, von Gesellschaftsvertrag bis Handelsregister, erklärt der Ratgeber von Gründerfreunde zur GmbH-Gründung. Für den kleineren Start gibt es dort auch einen Leitfaden, um eine UG zu gründen. Wer schnell eine fertige Gesellschaft braucht, kann alternativ eine Vorratsgesellschaft kaufen.

Schritt 3: Kapital und Anforderungen der Aufsicht planen

Messingwaage mit einer Bitcoin-Münze auf einer der Schalen als Sinnbild für die Regulierung von Krypto-Unternehmen
MiCA verlangt von Krypto-Dienstleistern je nach Dienst 50.000 bis 150.000 Euro Mindestkapital.

MiCA staffelt das Mindestkapital nach Art der Dienstleistung:

  • 50.000 Euro für Dienste wie Auftragsvermittlung, Beratung, Portfolioverwaltung oder die Platzierung von Kryptowerten,
  • 125.000 Euro, wenn zusätzlich Kryptowerte für Kunden verwahrt oder gegen Geld oder andere Kryptowerte getauscht werden,
  • 150.000 Euro für den Betrieb einer Handelsplattform.

Dazu kommen Anforderungen, die oft mehr kosten als das Kapital selbst: eine zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleitung, ein Sitz mit echter Geschäftsführung in der EU, Regeln zur Geldwäscheprävention, ein Beschwerdeverfahren, IT-Sicherheit nach der EU-Verordnung DORA und die getrennte Verwahrung von Kundengeldern. Plane für den Erlaubnisantrag mehrere Monate ein.

Schritt 4: Einen Token nur mit Whitepaper ausgeben

Viele Krypto-Startups wollen früher oder später einen eigenen Token. Auch dafür gilt MiCA: Wer Kryptowerte öffentlich anbietet, muss ein Whitepaper erstellen und bei der Aufsicht einreichen. Ist der Token ein Wertpapier, greift statt MiCA das Wertpapierrecht. Den Unterschied zwischen ICO und Security Token und was heute erlaubt ist, erklärt unser Ratgeber Was ist ein ICO? Was ist ein Security Token?

Schritt 5: Bankkonto, Buchhaltung und Steuern

Ein Geschäftskonto zu bekommen, ist für Krypto-Firmen oft schwieriger als die Gründung selbst. Banken prüfen Herkunft der Mittel und Geschäftsmodell genau. Hilfreich sind ein sauberer Businessplan, ein Konzept zur Geldwäscheprävention und, falls nötig, der Nachweis der BaFin-Erlaubnis oder des laufenden Antrags.

Steuerlich gilt: Hält eine GmbH Kryptowerte, gibt es keine einjährige Spekulationsfrist wie bei Privatpersonen. Gewinne aus dem Verkauf unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, zusammen je nach Gemeinde rund 30 Prozent. Kläre die Buchung von Kryptowerten früh mit einer Steuerkanzlei, die sich damit auskennt.

Schritt 6: Finanzierung und Förderung nutzen

Für die erste Phase kommen dieselben Wege in Frage wie für jedes andere Startup: Eigenkapital, Business Angels, Venture Capital und öffentliche Förderung. Einen Überblick über die Geldgeber und worauf sie achten, gibt der Gründerfreunde-Ratgeber zur Startup-Finanzierung. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann einen Gründungszuschuss beantragen. Und wer ein neues Geschäftsmodell unter Aufsicht erproben will, sollte die Möglichkeiten von Reallaboren und Regulatory Sandboxes kennen.

Checkliste: Krypto-Startup gründen in Deutschland

  1. Geschäftsmodell gegen die MiCA-Dienstleistungen prüfen, im Zweifel BaFin oder Fachanwalt fragen.
  2. Rechtsform wählen: GmbH bei Erlaubnispflicht, sonst GmbH oder UG.
  3. Mindestkapital und Personal für Geschäftsleitung, Geldwäsche und IT-Sicherheit einplanen.
  4. Gründung beim Notar, Eintrag ins Handelsregister, Gewerbe anmelden.
  5. Erlaubnisantrag bei der BaFin stellen, bevor Kundengeschäft startet.
  6. Geschäftskonto und Steuerkanzlei mit Krypto-Erfahrung suchen.
  7. Token nur mit MiCA-Whitepaper oder als Wertpapier mit Prospekt ausgeben.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Krypto-Startup immer eine BaFin-Lizenz?

Nein. Erlaubnispflichtig sind Kryptowerte-Dienstleistungen für Kunden, etwa Verwahrung, Tausch, Handelsplattform oder Vermittlung. Reine Software, Analysewerkzeuge oder Medienangebote brauchen in der Regel keine Erlaubnis.

Wie viel Kapital brauche ich für eine MiCA-Lizenz?

Je nach Dienstleistung 50.000, 125.000 oder 150.000 Euro Mindestkapital, dazu Mittel für Personal, Compliance und IT-Sicherheit.

Reicht eine UG für ein Krypto-Startup?

Für erlaubnisfreie Modelle ja. Wer eine BaFin-Erlaubnis braucht, startet besser mit einer GmbH, weil das geforderte Kapital ohnehin höher liegt als das einer UG.

Hinweis: Gründerfreunde gehört wie cryptoticker zum Unternehmensverbund von Dennis Weidner. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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