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10 bis 15 von 360 Krypto-Anbietern: Die Aufsicht über deine Börse bleibt bei der BaFin

Die EU-Finanzminister haben sich am 9. Oktober 2026 darauf verständigt, nur die größten Krypto-Dienstleister unter die direkte ESMA-Aufsicht zu stellen. Für die große Mehrheit der rund 360 zugelassenen Anbieter bleibt die nationale Behörde zuständig, in Deutschland also die BaFin.

Leerer Plenarsaal einer europäischen Institution bei Nacht, ein einzelner Sitzplatz hell angestrahlt
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Wer in Deutschland Kryptowerte über eine Börse mit EU-Lizenz kauft, bleibt auch nach der Einigung vom 9. Oktober 2026 bei der BaFin in Bonn und Frankfurt aufgehoben. Die Finanzminister der EU-Staaten haben sich darauf verständigt, nur die größten Krypto-Dienstleister unter die direkte Aufsicht der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA zu stellen. Nach Schätzungen aus dem Rat betrifft das 10 bis 15 von rund 360 zugelassenen Anbietern. Alle anderen behalten die Aufsichtsbehörde, die ihnen die Erlaubnis erteilt hat.

Die Einigung ist eine Verhandlungsposition, kein geltendes Recht. Für dich ändert sich an der Börse, bei der du heute handelst, zunächst nichts. Interessant wird die Position dort, wo sie etwas über die nächsten zwei Jahre verrät: Wer künftig Beschwerden bearbeitet, wer Verwahrung und Eigenkapital prüft, und bei welcher Behörde eine Auskunft überhaupt etwas bewirkt.

Was der Rat der EU am 9. Oktober beschlossen hat

Der Rat der EU hat die Kernelemente seiner Verhandlungsposition zum Market Integration and Supervision Package festgelegt, kurz MISP. Das MISP ist ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Aufsicht über Finanzmärkte stärker auf europäischer Ebene bündeln will; es ist das Herzstück der sogenannten Spar- und Investitionsunion. Der Krypto-Teil ist darin nur ein Kapitel von mehreren.

Der Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2025 war deutlich weitreichender. Er hätte die Aufsicht über alle Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen von den nationalen Behörden auf die ESMA verlagert. Davon ist im Ratstext wenig übrig. Nach der Mitteilung des Rates sollen nur die bedeutendsten Anbieter unter europäische Aufsicht fallen, und der Kreis wird über Schwellenwerte abgegrenzt.

Im selben Paket wandert die Aufsicht über bedeutende zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer auf die EU-Ebene, ebenso über die bedeutendsten grenzüberschreitenden Handelsplätze. Deutschland setzte dabei eine Ausnahme für Teile der Deutschen Börse durch, wie der Fachdienst Ledger Insights berichtet. Die ESMA selbst bekommt ein hauptamtliches Exekutivdirektorium mit einem Vorsitz und fünf unabhängigen Mitgliedern.

15 Millionen Nutzer oder mehrere Signifikanzkriterien: die Schwellen der Direktaufsicht

Bisher kennt die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA, nur eine harte Grenze: Als bedeutend gilt ein Anbieter ab 15 Millionen aktiven Nutzern in der EU. Diese Zahl erreichen allenfalls eine Handvoll Plattformen. Der Rat hat deshalb alternative Kriterien ergänzt, die weiter unten greifen.

Zu den Einzelheiten weichen die Darstellungen ab, und das gehört dazugesagt. CryptoSlate beschreibt die Mechanik so, dass die ESMA Anbieter ab 15 Millionen aktiven EU-Nutzern direkt beaufsichtigt oder solche, die drei von fünf Signifikanzkriterien erfüllen; genannt werden mehr als eine Million aktive Nutzer, über eine Milliarde Euro verwahrte Kryptowerte und mehr als vier Milliarden Euro Kundentransaktionen im Jahr. Ledger Insights schildert dieselbe Konstruktion mit dem Hinweis, ein Anbieter mit gut einer Million Nutzern könne hineinfallen, wenn mindestens zwei weitere Tests dazukommen. Der Ratstext selbst ist noch nicht in der Endfassung veröffentlicht, die genauen Schwellen stehen also noch nicht fest.

Was die Schwellen praktisch bedeuten

Verwahrte Werte und Jahresvolumen treffen große Handelsplätze, kaum aber einen Verwahrer mit deutscher Kundschaft oder einen Broker, der Kryptowerte nur als Beiprodukt führt. Genau das war der Streitpunkt: Die Kommission wollte eine Aufsicht für alle, der Rat zieht eine Linie, hinter der die nationale Zuständigkeit bleibt. Eine bestehende MiCA-Erlaubnis bleibt übrigens gültig, auch wenn ein Anbieter in die Direktaufsicht wechselt. Ein zweites Zulassungsverfahren droht niemandem.

10 bis 15 von rund 360 Anbietern: wen die ESMA künftig selbst beaufsichtigt

Die Größenordnung stammt aus dem Rat und wurde von Reuters berichtet: 10 bis 15 Anbieter von rund 360. Das sind gut drei bis vier Prozent. Öffentliche Auswertungen des ESMA-Registers kommen auf etwas niedrigere Gesamtzahlen; die Seite casptracker.eu zählte zum Stand 7. September 2026 über 330 zugelassene Anbieter europaweit und führte Deutschland mit 81 Zulassungen an der Spitze, vor Frankreich mit 35 und den Niederlanden mit 29. Eine andere Übersicht nennt zum Registerstand 6. Oktober 2026 rund 100 deutsche Anbieter und bezeichnet sich selbst als Untergrenze. Belastbar ist daran die Rangfolge, nicht die zweite Stelle: Deutschland ist der größte Zulassungsstandort unter MiCA.

Daraus folgt eine Eigenart, die in der Debatte oft untergeht. Je mehr Erlaubnisse eine Behörde erteilt, desto mehr Arbeit bleibt bei ihr, wenn die Direktaufsicht nur die Spitze abschöpft. Die BaFin bleibt damit die wichtigste Krypto-Aufsicht Europas, gemessen an der Zahl der beaufsichtigten Häuser. Wie aufwendig so ein Verfahren ist, zeigt der deutsche Rechtsrahmen: Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz setzt MiCA national um und regelt, worauf die BaFin ihre Erlaubnisse und Warnungen stützt.

Beladener Aktenwagen mit gebündelten Aktenstapeln in einem nachts beleuchteten Behördenflur
Der Wechsel der Zuständigkeit ist vor allem Verwaltungsarbeit: Akten, Prüfhistorie und laufende Verfahren müssen übergeben werden.

Für die meisten Krypto-Anbieter in Deutschland bleibt die BaFin zuständig

Für Kundinnen und Kunden ist die Zuständigkeit keine Formalie. Von ihr hängt ab, wohin eine Beschwerde geht, welche Sprache das Verfahren hat und welche Behörde eingreift, wenn Auszahlungen stocken. Bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis ist das die BaFin. Bei einem Anbieter mit Lizenz aus Malta, Irland oder Litauen ist es die dortige Behörde, auch wenn das Unternehmen fast nur deutsche Kundschaft hat.

Was die Aufsicht leistet und was nicht

Eine MiCA-Erlaubnis ist eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb unter aufsichtsrechtlichen Auflagen. Geprüft werden Organisation, Eigenmittel, Verwahrung und Beschwerdebearbeitung. Eine Einlagensicherung steckt darin nicht, und gegen Kursverluste hilft die Erlaubnis ebenfalls nicht: Es gibt bei Kryptowerten nichts, was der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro je Kunde und Bank entspricht. Wer das Gegenparteirisiko nicht tragen will, verwahrt selbst. Welche Geräte dafür in Frage kommen und wo ihre Grenzen liegen, steht in unserem Vergleich der Hardware-Wallets.

Umgekehrt gilt: Ohne EU-Erlaubnis darf ein Anbieter deutsche Kundschaft gar nicht aktiv ansprechen. Wie die Aufsicht mit Plattformen umgeht, die sich auf die Eigeninitiative des Kunden berufen, zeigt die Debatte um die sogenannte Reverse Solicitation, also die Behauptung, der Kunde habe den Anbieter von sich aus aufgesucht.

Das Passporting und der Peer Review zur maltesischen Aufsicht

Hinter der ganzen Debatte steht ein Konstruktionsmerkmal von MiCA, das Passporting heißt: Wer in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, darf in allen 27 Staaten Dienste anbieten und bleibt dabei überwiegend von der Behörde seines Heimatstaats beaufsichtigt. Das spart Verfahren und erzeugt ein Gefälle. Die Verantwortung für einen Anbieter, der europaweit Millionen Kunden gewinnt, bleibt bei der Behörde, die ihm die Erlaubnis einmal ausgestellt hat.

Wie belastbar das ist, wurde früh bezweifelt. CryptoSlate verweist auf einen Peer Review der ESMA vom Juli 2025 zu einer Zulassung der maltesischen Finanzaufsicht MFSA. Das Ergebnis dort: Es fanden sich keine ausreichenden Belege, dass die Zulassungsprüfung Fragen der Unternehmensführung, der Interessenkonflikte, der Technik, der Verwahrung und Teile der Geldwäscherisiken angemessen behandelt hatte. Die MFSA hielt dem im September 2025 entgegen, MiCA sei zu neu, um eine zusätzliche Regulierungsebene zu rechtfertigen.

Der Ratstext löst dieses Gefälle nicht auf, er mildert es. Für die Anbieter unterhalb der Schwellen soll die ESMA mit Leitlinien, Peer Reviews, koordinierten Untersuchungen und bestimmten Eingriffsrechten arbeiten, um ungleiche Durchsetzung auszugleichen. Das ist weniger als eine eigene Aufsicht und mehr als der heutige Zustand.

Zwei Jahre Übergang: wie die Zuständigkeit wechseln soll

Der Rat sieht eine Übergangszeit von zwei Jahren vor. In dieser Zeit sollen Teams unter Führung der ESMA, besetzt mit europäischen und nationalen Fachleuten, Informationen, Abläufe und Fachwissen übertragen. Ein Stichtag, ab dem die ESMA tatsächlich beaufsichtigt, steht nicht im Text; er hängt vom Ausgang der Verhandlungen ab.

Für Anleger heißt das: Die praktische Wirkung liegt frühestens am Ende dieses Jahrzehnts. Wer auf eine strengere europäische Aufsicht als Argument für eine Plattform wartet, wartet lange. Die Zulassung selbst gilt dagegen heute. Dieses Merkmal kannst du sofort nachsehen, und es steht im Register, nicht in der Werbung. Was eine MiCA-Lizenz von einem Anbieter verlangt, haben wir im Überblick zu den MiCA-Pflichten zusammengestellt.

Hölzernes Rednerpult im Gegenlicht vor einer Reihe leerer Fahnenmasten ohne Flaggentuch
Bevor die Position Gesetz wird, muss das Europäische Parlament seine eigene Haltung festlegen.

Die Kommission bedauert den Kompromiss

Ungewöhnlich offen fiel die Reaktion der zuständigen Kommissarin aus. Maria Luís Albuquerque sagte den Ministern laut Ledger Insights, unter dem Kompromiss würden „nur einige Anbieter von der ESMA beaufsichtigt“, und die Kommission „bedauere den vorgeschlagenen Kompromiss tief“. Die Kritik der Kommissarin bezog sich auf mehrere Teile des Pakets, von denen Krypto einer war.

Dass eine Kommissarin eine Ratseinigung öffentlich kritisiert, sagt etwas über den weiteren Verlauf. Die Kommission wird im Trilog versuchen, Teile ihres Vorschlags zurückzuholen, und sie hat mit dem Parlament oft einen Verbündeten, wenn es um europäische Zuständigkeiten geht.

Zulassung im ESMA-Register nachsehen: wo die Aufsicht deiner Börse steht

Die Aufsichtsbehörde eines Anbieters ist öffentlich einsehbar, und zwar unabhängig davon, was auf der Website steht. Drei Stellen tragen die Auskunft: das MiCAR-Register der ESMA mit den nach Artikel 63 zugelassenen Anbietern, die Unternehmensdatenbank der BaFin für deutsche Erlaubnisse und der Bundesanzeiger. Die Register werden in Abständen aktualisiert, eine frische Zulassung erscheint also mit einigen Tagen Verzug.

Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Angaben. „Lizenziert in der EU“ nennt das Land, das die Erlaubnis erteilt hat und dessen Behörde zuständig ist. „Verfügbar in Deutschland“ sagt nur, dass die Plattform hier genutzt werden kann. Nach heutigem Stand bleibt die erste Angabe auch nach dem MISP für die große Mehrheit der Anbieter die entscheidende.

Ein Blick lohnt sich besonders bei Anbietern, die ihre Erlaubnis im Lauf des Jahres 2026 erhalten haben. Die MiCAR-Übergangsfrist in Deutschland endete am 1. Juli 2026, und ein Bestandsschutz begründet keine Zulassung. Dass die BaFin Anträge auch ablehnt, hat sie im Oktober 2026 gezeigt, als sie der Betreiberin von bitcoin.de die MiCAR-Erlaubnis verweigerte.

Was MiCA 2, der EU-Gipfel und das Parlament noch verschieben können

Drei Verfahren laufen gleichzeitig, und sie werden gerne verwechselt. Das MISP regelt, wer beaufsichtigt. Die Überprüfung von MiCA selbst, informell MiCA 2 genannt, regelt, was gilt; deren Konsultation endete im August 2026. Und die Einigung vom 9. Oktober ist nur die Position des Rates, die noch formell angenommen werden muss.

Verhandelt wird erst, wenn das Europäische Parlament seine eigene Position beschlossen hat. Bis dahin kann sich am Zuschnitt noch viel ändern, bei den Schwellen ebenso wie bei der Frage, welche Handelsplätze erfasst sind. Berichten zufolge könnten die Staats- und Regierungschefs den Kompromiss bei ihrem Treffen am 15. und 16. Oktober 2026 noch einmal aufgreifen.

Für die Einordnung heißt das: Die Richtung steht, die Zahlen nicht. Wer aus der Meldung ableitet, seine Börse werde nun europäisch beaufsichtigt, zieht den Schluss zu früh. Wahrscheinlicher ist das Gegenteil, nämlich dass die nationale Aufsicht für die große Mehrheit der Anbieter dauerhaft bleibt.

ESMA-Aufsicht: Erst das Parlament, dann zwei Jahre Übergang

  1. Erlaubnisland deiner Börse feststellen. Sieh im MiCAR-Register der ESMA oder in der BaFin-Unternehmensdatenbank nach, welche Behörde die Erlaubnis erteilt hat. Welche Häuser eine EU-Zulassung nachweisen, zeigt der Überblick zu regulierten Krypto-Börsen.
  2. Gegenparteirisiko begrenzen. Eine Erlaubnis ersetzt keine Einlagensicherung. Entscheide, welcher Anteil deiner Bestände auf der Handelsplattform liegen muss und welcher in die eigene Verwahrung gehört; die Geräte dafür stehen im Hardware-Wallet-Vergleich.
  3. Kosten gegen Zulassung abwägen. Eine EU-Lizenz kostet den Anbieter Geld, und das steht in den Gebühren. Vergleiche Handels- und Auszahlungskosten, bevor du wegen der Aufsicht umziehst, etwa im Börsenvergleich.

Die Verhandlungsposition des Rates steht in der Mitteilung vom 9. Oktober 2026 (Rat der EU).

(Stand: 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebuehrenmodelle aendern sich; pruefe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zur ESMA-Aufsicht über Krypto-Anbieter

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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