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Finanzstabilitätsrat zu 300 Milliarden Dollar in Stablecoins: „in schwerem Stress und in der Insolvenz unerprobt“

Der Finanzstabilitätsrat hat der G20 am 12. Oktober eine Lagebeschreibung zu Stablecoins vorgelegt: 300 Milliarden Dollar Marktwert, 99 Prozent davon am US-Dollar, und ein Aufsichtsgefüge, das in schwerem Stress und in der Insolvenz unerprobt ist. Was die beschriebenen Lücken für Halter in Deutschland bedeuten, wo MiCA sie bereits schließt und welche offen bleiben.

Rednerpult aus dunklem Holz allein im Scheinwerferlicht eines leeren nächtlichen Konferenzsaals, dahinter eine Reihe unbedruckter Fahnenmasten
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Der Finanzstabilitätsrat hat am 12. Oktober 2026 eine Lagebeschreibung zu Stablecoins an die G20 geschickt, und ihr Kernsatz ist unbequem: Weltweit genutzte Stablecoins und die nationalen Aufsichtsregeln für sie sind in schwerem Stress und in der Insolvenz unerprobt. Im Original steht dort „Global stablecoins and national regulatory frameworks remain untested in severe stress and insolvency“. Gemeint ist kein akutes Problem von heute, sondern eine offene Flanke: Niemand weiß, was passiert, wenn ein großer Emittent ausfällt und Halter aus Dutzenden Ländern gleichzeitig ihr Geld zurückwollen.

Für dich als Halter in Deutschland ist das keine abstrakte Debatte aus Basel. Stablecoins sind das Zwischenparkhaus des Kryptomarkts: Fast jeder Handel läuft über sie, Auszahlungen gehen über sie, und wer Gewinne sichern will, tauscht in sie. Der Bericht erklärt, an welchen Stellen diese Konstruktion dünn ist, und er benennt, was Aufseher bisher nicht messen können. Dieser Text ordnet die Punkte ein und sagt, welche davon unter dem europäischen Rechtsrahmen für dich schon heute geregelt sind.

Was der Finanzstabilitätsrat am 12. Oktober an die G20 geschickt hat

Der Finanzstabilitätsrat, international Financial Stability Board (FSB), ist das Gremium, in dem Notenbanken, Finanzministerien und Aufsichtsbehörden der großen Volkswirtschaften ihre Regulierung abstimmen. Er erlässt keine Gesetze, sondern formuliert Empfehlungen, die die Mitgliedsländer anschließend in eigenes Recht gießen.

Am 12. Oktober 2026 veröffentlichte das Gremium die Note „Global Stablecoin Arrangements: Cross-border vulnerabilities and financial stability monitoring“, neun Seiten, zusammen mit dem Brief des Vorsitzenden Andrew Bailey an die G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure. Deren Treffen steht am 15. Oktober 2026 in Bangkok an. Neben der Stablecoin-Note gingen unter anderem ein Peer Review zu staatlichen Auffangmechanismen, ein Konsultationsbericht zur Modernisierung der Aufsicht und die finalisierten Grundsätze zum Einsatz künstlicher Intelligenz an die Runde.

Was die Note ist und was sie nicht ist

Die Note beschreibt sich selbst als Zusammenfassung laufender Arbeit, nicht als abschließende Politikentscheidung. Sie baut auf den FSB-Empfehlungen von 2023 und der Prüfung ihrer Umsetzung von 2025 auf. Drei Fragen stehen im Mittelpunkt: Wie sind diese Konstruktionen gebaut? Auf welchen Wegen könnten sich Probleme ausbreiten? Und welche Kennzahlen bräuchten Aufseher, um das rechtzeitig zu sehen?

300 Milliarden Dollar Stablecoins, 99 Prozent davon am US-Dollar

Zur Größenordnung nennt der Bericht zwei Zahlen. Zur Jahresmitte 2026 lag der Gesamtmarktwert aller Stablecoins bei rund 300 Milliarden Dollar, praktisch unverändert gegenüber dem Vorjahr. Und 99 Prozent dieses Werts entfallen auf Token, die an den US-Dollar gekoppelt sind.

Die zweite Zahl ist die interessantere. Sie heißt im Klartext: Der europäische Anleger, der Stablecoins hält, hält fast immer Dollar-Risiko. Wer über Monate in einem Dollar-Token parkt, trägt die Bewegung des Euro-Dollar-Kurses mit, ohne dass das irgendwo ausgewiesen wird. Ein Token, der stabil zum Dollar steht, ist gegenüber deinem Girokonto in Euro alles andere als stabil.

Der Bericht hält außerdem fest, wofür Stablecoins heute überhaupt gebraucht werden: überwiegend als Liquidität, um in Krypto-Märkte hinein- und wieder herauszukommen. In Schwellen- und Entwicklungsländern kommt eine zweite Rolle dazu, nämlich die als Wertaufbewahrung und als Zugang zu Finanzdienstleistungen. Die Nutzung im Alltag der Realwirtschaft nennt das Gremium eine Möglichkeit für die Zukunft, nicht den Stand von heute.

Global Stablecoin: Was der Begriff im FSB-Bericht bezeichnet

Ein Global Stablecoin ist nach der Definition des Gremiums von 2023 ein Stablecoin, der über mehrere Rechtsräume hinweg verbreitet und genutzt wird und in einem oder mehreren davon systemisch bedeutsam werden könnte. Systemisch bedeutsam heißt: so groß und so verflochten, dass sein Ausfall andere Teile des Finanzsystems mitreißt.

Genau diese Grenzüberschreitung ist der Kern des Problems, das die Note beschreibt. Eine einzelne Aufsichtsbehörde sieht immer nur ihren Ausschnitt. Der Emittent sitzt im Land A, die Reserven liegen in Land B, gehandelt wird an Börsen in Land C, und die Halter sind über die ganze Welt verteilt. Keine dieser Behörden hat das vollständige Bild, und die Tätigkeiten rund um einen solchen Token verteilen sich zudem auf verschiedene Firmentypen, die jeweils eigene Aufseher haben.

Warum ein Emittent seine eigenen Halter nicht kennt

Eine Bank hat ein Konto und damit einen Namen zu jedem Einleger. Sie weiß, wie viel Geld kurzfristig abgezogen werden kann, und steuert ihre Bilanz danach. Ein Stablecoin-Emittent hat diese Sicht nicht. Der Bericht formuliert es nüchtern: Er weiß womöglich nicht, wer seine Verbindlichkeiten hält, wo diese Halter ansässig sind und in welchem Land die Rückgabe am Ende anklopft. Die Verbindlichkeiten sind international mobil und teilweise schlicht unbeobachtbar.

Hoch beladener Aktenwagen mit unbeschrifteten Ordnern in einem langen leeren Gerichtsflur bei Nacht
Welches nationale Insolvenzrecht greift, wenn der Emittent in einem Land sitzt und die Halter in vielen anderen? Der Bericht lässt die Frage offen.

Multi-Issuer-Struktur: Wenn die Einlösung sich auf einen Emittenten verlagert

Einen Fall hebt die Note besonders hervor, die sogenannte Multi-Issuer-Konstruktion. Dabei geben mehrere verbundene Gesellschaften denselben Token heraus und haften gemeinsam dafür, halten aber jeweils eigene Reserven in ihrem eigenen Rechtsraum. Für dich sieht das aus wie ein einziger Token, und du kannst ihn bei jeder dieser Gesellschaften zurückgeben.

Im Normalbetrieb funktioniert das, weil die Gesellschaften ihre Reserven untereinander verschieben und der Zweitmarkt die Differenzen ausgleicht. Unter Stress hängt dieser Ausgleich an vier Voraussetzungen, die der Bericht einzeln nennt: Die Reserven müssen beweglich sein, die Märkte zugänglich, die Informationen müssen fließen, und die beteiligten Gesellschaften müssen sich abstimmen. Bricht eine davon weg, konzentriert sich die Rückgabe auf eine einzige Gesellschaft, während das Geld anderswo liegt.

Daran hängt eine juristische Frage, die bisher niemand beantwortet hat. Wenn sich nicht feststellen lässt, wo die Halter sitzen, ist auch unklar, welcher Gesellschaft welche Verbindlichkeit zuzurechnen ist. Im Insolvenzfall wird daraus die Frage, welches nationale Insolvenzrecht überhaupt greift. Der Bericht schreibt, das könne sich unter Umständen als schwierig erweisen. Das ist Aufseher-Sprache für: ungeklärt.

Rund um die Uhr handelbar, aber nur zu Marktzeiten einlösbar

Ein zweiter Bruch liegt in der Zeit. Stablecoins werden an Zweitmärkten rund um die Uhr gehandelt, an jedem Tag des Jahres. Die Rückgabe gegen echtes Geld und die Verwaltung der Reserven laufen dagegen über klassische Märkte, mit deren Öffnungszeiten und Abwicklungsgepflogenheiten, und zunehmend unter regulatorischen Auflagen.

Im Stressfall wirkt diese Lücke als Verstärker. Der Verkaufsdruck kann in Stunden entstehen, zu denen die Reserveseite gar nicht handlungsfähig ist. Kommt die Rückgabe der Nachfrage nicht hinterher, gerät die Kopplung an den Dollar unter Druck. Der Bericht nennt allerdings auch die Gegenkraft: Tiefe und liquide Zweitmärkte ermöglichen Arbitragegeschäfte, die den Kurs zurück an die Kopplung ziehen können.

Was ein Depeg technisch bedeutet

Ein Depeg ist der Moment, in dem ein Stablecoin seine Kopplung verliert und am Markt unter seinem Nennwert gehandelt wird, etwa bei 97 Cent statt einem Dollar. Rechtlich besteht der Anspruch auf Rückgabe zum vollen Wert weiter, sofern der Emittent zahlen kann. Praktisch bekommt in diesem Moment den vollen Wert nur, wer die Rückgabe direkt beim Emittenten durchsetzen kann. Alle anderen verkaufen am Markt, zum Marktpreis.

Vom Depeg zur Bank: Wie ein Run auf das Finanzsystem überspringt

Der Bericht beschreibt vier Übertragungswege, auf denen ein Ansturm auf einen großen Stablecoin das klassische Finanzsystem erreicht. Erstens muss der Emittent Reserveanlagen verkaufen, um die Rückgaben zu bedienen, und zwar schnell und in Menge, was die Kurse dieser Anlagen drückt. Zweitens zieht er Einlagen von Banken ab, um Liquidität zu beschaffen. Drittens trifft es jeden, der den Token für Zahlung und Abwicklung in der Realwirtschaft braucht. Und viertens laufen Devisenmärkte mit, überall dort, wo Stablecoins für grenzüberschreitende Zahlungen eingesetzt werden.

Besonders hart trifft es laut Bericht Schwellen- und Entwicklungsländer. Dort kommen Währungssubstitution, also die Verdrängung der eigenen Währung, die Umgehung des Bankensystems und Schwierigkeiten bei der Steuerung von Kapitalströmen hinzu. Ein Stablecoin kann dort schon bei deutlich geringerer Verbreitung systemisch werden als in der Eurozone.

Welche Qualität die Reserven haben und unter welchem Aufsichtsregime ein Emittent arbeitet, bleibt dabei der entscheidende Hebel. Wer wenig liquide oder minderwertige Anlagen in einem Land hält, das die Empfehlungen von 2023 nicht umgesetzt hat, verschärft beide Probleme: die Liquidität und den laufenden Betrieb. Wenn du wissen willst, unter welcher Aufsicht deine Handelsplattform arbeitet, hilft der Überblick über die in Europa zugelassenen Krypto-Börsen mehr als jede Reservemeldung des Emittenten.

Regulierungsarbitrage: Emittenten sitzen in schwach regulierten Ländern

Ein Befund der Note ist politisch heikel und deshalb bemerkenswert offen formuliert. Das Zusammenspiel der nationalen Regelwerke habe komplexe grenzüberschreitende Strukturen hervorgebracht und Gelegenheiten zur Regulierungsarbitrage eröffnet; einige Emittenten hätten sich entschieden, aus schwach regulierten oder unregulierten Rechtsräumen heraus zu arbeiten. Regulierungsarbitrage bezeichnet die gezielte Wahl des Standorts nach der laxesten Aufsicht.

Zugleich wehrt sich das Gremium gegen den Reflex, daraus eine Einheitslösung abzuleiten. Ein Ansatz, der für alle passt, existiere nicht; die Länder setzten die Empfehlungen im Rahmen ihrer eigenen Mandate und Rechtsordnungen um. Wie diese Rahmen ineinandergreifen, bleibe komplex und ungewiss. Genau daraus folgt der Satz, der diesem Artikel seine Überschrift gibt.

Aufgefächertes Bündel Glasfaserkabel mit kalt leuchtenden Faserenden in einem dunklen Technikraum, ein Teil liegt abgeschnitten daneben
Daten über Stablecoin-Ströme gibt es reichlich. Dort, wo die Pseudonymität öffentlicher Blockchains beginnt, enden sie.

Die Datenlücke: Aufseher stützen sich auf private Datenanbieter

Der zweite Teil der Note handelt von etwas, das in der öffentlichen Debatte fast nie vorkommt: Woher wissen Behörden eigentlich, was sie über Stablecoins zu wissen glauben? Die Antwort fällt ernüchternd aus. Aufseher verlassen sich überwiegend auf private Datenanbieter, die mit eigenen, teils nicht offengelegten Methoden Rohdaten aus Blockchains filtern und aggregieren. Diese Methoden unterscheiden sich in Genauigkeit und Transparenz, und unterschiedliche Anbieter kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Eine Hürde lässt sich nach Einschätzung des Gremiums kaum beseitigen. Öffentliche Blockchains sind pseudonym, und die Smart-Contract-Infrastruktur hinter den meisten Stablecoins gibt keine Auskunft darüber, wofür und wo ein Token benutzt wird. Eine Zuordnung nach Verwendung oder Land ist deshalb oft gar nicht möglich; wo sie möglich ist, lässt sie sich wegen uneinheitlicher und teils geheimer Methoden nicht überprüfen.

Genau diese Zuordnung ist aber das, was die Note für die Überwachung verlangt: Tiefe, Liquidität und Struktur der Zweitmärkte, dazu die geografische Verteilung von Beständen, Rückgaben und Reserven, mit besonderem Blick auf die Multi-Issuer-Konstruktion. Gefordert wird also eine Messung, von der dieselbe Note beschreibt, warum sie derzeit nicht zu leisten ist. Für die kommenden Monate nennt der Bericht drei Schritte: Kennzahlen entwickeln und Datenlücken benennen, vorhandene Daten besser nutzen, und Branchenstandards für die Erhebung prüfen.

MiCA in Deutschland: Der Rechtsrahmen für Halter steht schon

An dieser Stelle lohnt der Blick nach Europa, denn vieles, was der Bericht als offene Frage behandelt, ist hier bereits beantwortet. Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA, unterwirft Stablecoins einem eigenen Regime. Token, die einen einzelnen amtlichen Währungswert abbilden, gelten als E-Geld-Token und dürfen in der EU öffentlich nur von zugelassenen E-Geld-Instituten oder Kreditinstituten angeboten werden. Für Token, die sich auf einen Korb von Werten beziehen, greifen die Regeln für wertreferenzierte Token.

Daran hängen Pflichten, die genau an den Schwachstellen des FSB-Berichts ansetzen: Die Reserven müssen getrennt vom Vermögen des Emittenten verwahrt werden, Halter haben einen Anspruch auf Rückgabe zum Nennwert, und der Emittent braucht eine Zulassung einer europäischen Behörde. In Deutschland führt dieser Weg über die BaFin. Welche Pflichten das im Einzelnen sind, steht in unserer Übersicht zu den MiCA-Pflichten für Krypto-Unternehmen.

Was das für die Token in deinem Konto heißt

Praktisch heißt das: Nicht jeder Stablecoin, der an einer internationalen Börse gehandelt wird, darf europäischen Kunden auch angeboten werden. Mehrere Handelsplätze haben ihr Angebot für EU-Kunden deshalb umgestellt; über die ESMA-Frist für den Ausstieg aus nicht zugelassenen Token haben wir am 8. Oktober 2026 berichtet. Wer heute Stablecoins hält, sollte wissen, in welche Kategorie sein Token fällt, bevor eine Handelsplattform die Entscheidung für ihn trifft.

Steuer und Verwahrung: Zwei Punkte für deutsche Stablecoin-Halter

Zwei Dinge gehen in der Regulierungsdebatte regelmäßig unter, obwohl sie dich unmittelbar betreffen.

Der erste Punkt ist steuerlich. Ein Stablecoin ist steuerlich kein Euro. Der Tausch eines Coins in einen Stablecoin ist eine Veräußerung im Sinne des § 23 EStG, mit allem, was daran hängt: Der Gewinn aus dem hergegebenen Coin wird realisiert, und für den eingetauschten Stablecoin beginnt eine neue Haltefrist von einem Jahr. Wer glaubt, er habe durch den Wechsel in einen Dollar-Token nur geparkt, hat in Wahrheit einen steuerpflichtigen Vorgang ausgelöst. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte liegt nach § 23 Absatz 3 EStG bei 1.000 Euro im Jahr; wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Der zweite Punkt betrifft die Verwahrung. Liegt dein Stablecoin auf einer Börse, hast du einen Anspruch gegen diese Börse, nicht unmittelbar den Token. Der FSB-Bericht beschreibt, wie unklar die Rechtslage im Insolvenzfall des Emittenten wird. Eine zweite Unklarheit kommt hinzu, wenn zwischen dir und dem Emittenten noch eine Plattform steht. Wer das vermeiden will, hält die Token in einer Wallet, deren Schlüssel er selbst kontrolliert, und nimmt dafür die eigene Verantwortung für die Sicherung in Kauf.

Was der Bericht ausdrücklich nicht leistet

Die Note ist keine Verordnung und wird auch keine. Im Kopf jedes FSB-Dokuments steht, dass die Tätigkeiten des Gremiums und die darin gefassten Beschlüsse nicht bindend sind und keine Rechte oder Pflichten begründen. Was am 15. Oktober in Bangkok auf dem Tisch liegt, ist eine Beschreibung der Lage und eine Liste von Vorschlägen, deren Umsetzung in jedem Mitgliedsland einzeln entschieden wird. In Europa ist dieser Schritt mit MiCA bereits getan, in anderen Rechtsräumen steht er aus. Für dich bedeutet das: Die Lücken, die der Bericht beschreibt, bleiben vorerst offen, und zwar genau dort, wo die Token herkommen, die den Markt dominieren.

Stablecoin-Aufsicht: Am 15. Oktober bleibt es bei Empfehlungen

Der Bericht ändert an diesem Wochenende nichts an deinem Bestand. Er sagt dir aber ziemlich genau, welche drei Fragen du an deine eigenen Stablecoins stellen solltest.

  1. Kläre den Rechtsrahmen deines Tokens. Prüfe, ob der Stablecoin, den du hältst, von einem in der EU zugelassenen Emittenten stammt, und auf welcher Plattform er liegt. Die Übersicht der Stablecoins zeigt, welche Token in Europa regulär angeboten werden.
  2. Entscheide über die Verwahrung. Je länger du einen Stablecoin hältst, desto weniger spricht dafür, ihn auf einer Handelsplattform liegen zu lassen. Welche Geräte dafür in Frage kommen, steht im Vergleich der Hardware-Wallets.
  3. Dokumentiere deine Tauschvorgänge. Jeder Wechsel in einen Stablecoin ist ein steuerlicher Vorgang mit eigenem Datum. Wer das nicht laufend festhält, rekonstruiert es im Frühjahr mühsam; die Steuer-Tools und Portfolio-Tracker nehmen diese Arbeit ab.

Der nächste harte Termin ist nicht das G20-Treffen, sondern der Moment, in dem die erste große Konstruktion tatsächlich unter Druck gerät. Dass dieser Test noch aussteht, ist die eigentliche Nachricht aus Basel.

(Stand: 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zu Stablecoins und ihrer Aufsicht

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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